Gemeindenachrichten Tecknau

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Gemeindenachrichten Tecknau Offizielles Publikationsorgan der Gemeinde Tecknau Februar 2019 Herausgeberin: Gemeindeverwaltung Tecknau, Dorfstrasse 22 Tel. 061 985 88 22 E-Mail gemeinde@tecknau.ch www.tecknau.ch Foto: Lea Sager

Terminkalender 27.02. Schule Fasnachtsumzug Dorf 28.02., Frauenverein autogenes Training (19 Uhr) Gemeindesaal 10.-14.03. Tunnelrueche Fasnachtsbeizli ZSA 15.03. Turnverein Maskenball Turnhalle 31.03. B/K/Gemeinde Regierungs-/Landratswah. Gemeindehaus 07.04. Damenriege Sonntags Brunch Turnhalle 11.04. Gemeinde Kartonsammlung 19.04. ref. Kirche Gottesdienst (09.00 Uhr) Gemeindesaal 11.05. Jugendriege/Gemeinde Papiersammlung Schalteröffnungszeiten der Verwaltung Montag, 09.00 11.30 Uhr Mittwoch, 16.00 18.15 Uhr oder nach Vereinbarung, Tel. 061 985 88 22 Sozialberatung Donnerstag, 09.00 11.00 Uhr oder nach Vereinbarung Tel. 061 985 88 20, e-mail carla.schuler@tecknau.ch Werkhof Tel. 079 674 62 06, armin.roth@tecknau.ch Redaktionsschluss nächste Gemeindenachrichten: 15. April 2019

Aus dem Gemeinderat Termine Gemeindeversammlungen 2019 Der Gemeinderat hat die Termine für die Gemeindeversammlungen dieses Jahres festgelegt. Rechnungsversammlung: Dienstag, 21.05. Budgetversammlung: Dienstag, 03.12. Bitte reservieren Sie sich die beiden Termine. Ersatzwahl Gemeinderat Die Tecknauer Stimmberechtigen haben am 10. Februar Herrn Adrian Karrer für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Gemeinderat gewählt. Die Wahl wurde von der Geschäftsprüfungskommission Tecknau in der Zwischenzeit erwahrt. Sie ist damit rechtskräftig. Der Gemeinderat gratuliert seinem künftigen Ratskollegen ganz herzlich zur Wahl. Die Departementsverteilung wird kurz vor dem Amtsantritt von A. Karrer (01.07.2019) vorgenommen. Ersatzwahl Schulrat Am 10. Februar war auch eine Ersatzwahl für den Schulrat nötig. Als Nachfolgerin für die zurückgetretene Isabel Weitnauer wurde Frau Daniela Sager gewählt. Sie wird Ihr Amt per 01. Juli 2019 antreten. Diese Wahl wurde vom Gemeinderat erwahrt. Auch Daniela Sager wird herzlich zur Wahl gratuliert. Skonto und Verzugszins Der Gemeinderat hat die Höhe des Skonto und Verzugszinses beschlossen. Auf bis zum 30. Juni bei uns eintreffende Steuerzahlungen kann ein Skonto von 1% abgezogen werden. Für nach dem 31. Oktober eingehende Steuerzahlungen wird ein Verzugszins von 5,5% geschuldet. Einsätze Ruhe und Ordnung Seit einiger Zeit ist die Gemeindepolizei für die Durchsetzung von Ruhe und Ordnung zuständig. Im vergangenen Jahr mussten wir fünf mal ausrücken. In zwei Fällen war dies wegen einer Lärmbelästigung, und drei mal wegen toten oder entlaufenen Tieren. Aus der Verwaltung Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung In den Fasnachts- und in den Osterferien der Schule ist die Gemeindeverwaltung nur reduziert geöffnet. Bitte beachten Sie die Schalteröffnungszeiten. Ganz geschlossen bleibt die Gemeindeverwaltung an folgenden Tagen: Mittwoch, 13.03.2019, Fasnachtsmittwoch Montag, 22.04.2019, Ostermontag Besten Dank für das Verständnis. Hundegebühr Die Gemeindeverwaltung hat kürzlich die Rechnungen für die Hundegebühren für das Jahr 2019 verschickt. Sollten Sie einen Hund besitzen, jedoch keine Rechnung erhalten haben, bitten wir Sie, sich mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen. In diesem Zusammenhang danken wir allen Hundebesitzern, die den Kot Ihrer Tiere zusammen nehmen. Das Liegenlassen, das leider auch immer noch vorkommt, ist ein Ärgernis für alle anderen Einwohnerinnen und Einwohner. Mütter- und Väterberatung Unsere Hebamme D. Bruegel hat die Termine für die Mütter- und Väterberatung bis Juni 2019 bekannt gegeben. (siehe spezielles Blatt hinten) Gemeindetageskarten Nach wie vor bieten wir unseren Einwohnern und in umliegenden Gemeinden wohnenden Interessenten pro Tag 2 Gemeindetageskarten an. Im vergangenen Jahr konnten wir erfreulicherweise 570 der 730 Karten verkaufen. Das ergibt eine Auslastung von knapp 78%. Dies ist ein relativ grosser Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Die Verkaufszahlen für das laufende Jahr zeigen nochmals einen Abwärtstrend. Der Gemeinderat wird sich in der Budgetphase überlegen müssen, ob das Angebot gestrichen werden soll. Gerne machen wir Sie wieder einmal auf den Verkauf aufmerksam. Die Kosten für die Karten betragen: - Tecknauer Einwohnerinnen und Einwohner: Fr. 45.00 pro Tageskarte - auswärtige Personen: Fr. 50.00 pro Tageskarte Am einfachsten bestellen Sie diese Karten via die Internet-Plattform www.tageskarten-gemeinde.ch Wussten Sie, dass auch zwei Kinder mit einer Tageskarte fahren können? Zudem erhalten Tecknauer Einwohnerinnen und Einwohner die Karten einen Werktag vor dem Gültigkeitsdatum zu einem reduzierten Preis.

Gottesdienste Reformierte Kirche 24.02., 10.15 Uhr Gottesdienst im Gemeindesaal Einwohnerkontrolle Online-Version: Aus Datenschutzgründen sind die Bevölkerungsmutationen in der Online- Version nicht verfügbar. Gratulationen Online-Version: Aus Datenschutzgründen sind die Angaben zu den Jubilaren in der Online- Version nicht verfügbar..

Einwohnerstatistik 2018 Per 31. Dezember 2017 waren in unserer Einwohnerkontrolle folgende Zahlen über unsere Bevölkerung verzeichnet: Gesamt-Einwohnerzahl: 835 Einwohnerzahl Vorjahr (31.12.16) 865 Geschlecht Männlich 421 50.4% Weiblich 414 46.6% Nationalitäten Schweiz 593 Kosovo 61 Deutschland 34 Eritrea 31 Serbien 22 Mazedonien 22 Türkei 18 Italien 10 Übrige (aus 19 Ländern) 44 Bewilligungsarten Schweizer/innen 593 71% der Bevölkerung Ausländer mit C-Niederlassung 186 Übrige Ausländer 46 Zivilstand Verheiratet 421 Nicht verheiratete 414 Konfession Reformiert 272 33% Römisch-Katholisch 138 16% Christ-katholisch 1 unbekannt 424 51% (Alle nicht einer Landeskirche angehörenden Personen werden unter unbekannt geführt.) Altersstruktur 0 10 Jahre 72 8.6% 11-20 Jahre 96 11.5% 21 30 Jahre 113 13.5% 31 40 Jahre 108 12.9% 41 50 Jahre 104 12.5% 51 60 Jahre 142 17.0% 61 70 Jahre 97 11.7% 71 80 Jahre 63 7.5% 81 90 Jahre 38 4.6% 91 Jahre und älter 2 0.2%

Mitteilungen Passbestellung: Information des Pass- und Patentbüros Wie komme ich als Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger rasch, einfach und bequem zu einem neuen Schweizerpass? Indem Sie den neuen Ausweis oder die neuen Ausweise (Pass und IDK als Kombi) via der Internetplattform www.schweizerpass.ch beantragen. Die Vorteile der Ausweisbestellung via Internet liegen klar auf der Hand. Sie können während 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche den Ausweis oder die Ausweise einfach und bequem bei www.schweizerpass.ch beantragen, ohne längere Wartezeiten oder gar mehrmaliges Anrufen in Kauf nehmen zu müssen. Das Passbüro garantiert, dass alle Internetanträge, die bis 16.00 Uhr eintreffen, am selben Tag (ausser Wochenende) verarbeitet werden. Sie erhalten nach Ihrer Datenübermittlung eine E-Mail als Bestätigung der Ausweisbestellung und anschliessend, nach Prüfung der Daten, einen Link, mit dem Sie wiederum bequem und einfach sowie ohne zeitliche Einschränkung den Termin für die Aufnahme der biometrischen Daten selbst buchen können. Nutzen Sie diese einfache, und von den Büroöffnungszeiten unabhängige Art der Ausweisbeantragung! Herzlichen Dank. Militärische Aufgebotsdaten Wieder einmal möchten wir die Internetadresse für die militärischen Aufgebotsdaten zu veröffentlichen. Via www.armee.ch/wk kann einfach abgeklärt werden, wann der nächste militärische Dienst zu absolvieren ist.

Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Ausbildungsdarlehen) Der Kanton Basel-Landschaft gewährt nach dem Grundsatz der Subsidiarität (d. h. die Kosten können weder durch Angehörige noch auf andere Weise aufgebracht werden) Ausbildungsbeiträge an folgende Ausbildungsrichtungen nach abgeschlossener obligatorischer Schulzeit und unter der Voraussetzung der Anerkennung der Ausbildungsstätte: Berufslehren und Anlehren; Fachhochschulen; Fachschulen; Höhere Fachschulen; Maturitätsschulen; Schulen für Allgemeinbildung; Universitäten; Vollzeitberufsschulen. Folgende Kategorien von Personen können sich um Ausbildungsbeiträge bewerben, sofern sie im Kanton Basel- Landschaft stipendienrechtlichen Wohnsitz haben: Personen mit Schweizer Bürgerrecht einschliesslich Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen mit Baselbieter Bürgerrecht; Personen ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer kantonalen Niederlassung (Ausweis C) oder einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) mit seit fünf Jahren legalem Status in der Schweiz. Besondere Bestimmungen gelten für anerkannte Flüchtlinge und EU-Bürgerinnen und -Bürger (für Details verweisen wir Sie auf unsere Webseite oder unsere Telefonnummer 061 552 79 99). Bewerbung / Formulare Gesuche um Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen sind auf einem besonderen Formular, das bei der Abteilung Ausbildungsbeiträge, Rosenstrasse 25, 4410 Liestal (Telefon: 061 552 79 99), bezogen werden kann, vollständig ausgefüllt innerhalb der vorgeschriebenen Frist (s. Endtermine weiter unten) der Steuerbehörde bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern des Bewerbers oder der Bewerberin einzureichen. Von dieser wird sie nach Kontrolle der Angaben auf der ersten Seite und Eintrag der elterlichen Steuerfaktoren auf der letzten Seite direkt an die erwähnte Adresse weiter geleitet. Beilagen Wer sich zum ersten Mal um Ausbildungsbeiträge bewirbt, hat dem Anmeldeformular das Zeugnis der zuletzt besuchten Schule oder das zuletzt erworbene Abschlusszertifikat oder -diplom beizulegen. Besteht ein Lehr- oder Ausbildungsvertrag, so ist davon ebenfalls eine Kopie mit einzureichen. Zwingend ist auf dem Anmeldeformular die seit 2009 gültige, 13-stellige Sozialversicherungsnummer ( neue AHV-Nummer ) anzugeben. Sind die Eltern der sich bewerbenden Person gerichtlich getrennt oder geschieden, so muss ein Auszug aus dem entsprechenden Urteil mit Angaben über eine allfällige Kindszusprechung sowie über die gerichtlich bestätigten Kindsalimente beigelegt werden. Personen ohne Schweizer Bürgerrecht müssen eine Kopie der Niederlassungsbewilligung beziehungsweise der Aufenthaltsbewilligung beifügen, anerkannte Flüchtlinge eine Kopie des sie betreffenden Asylentscheids mit Angaben über die Kantonszuweisung. Bezieht sich das Erstgesuch auf eine Zweitausbildung, also eine Ausbildung in einer anderen als der angestammten Berufsrichtung, so ist dies zudem der Kommission für Ausbildungsbeiträge gegenüber schriftlich und belegt zu begründen.

Eingabefristen Gestützt auf 16 Absatz 2 des Gesetzes über Ausbildungsbeiträge werden für die Einreichung der Gesuche folgende Termine festgesetzt, wobei der Zeitpunkt der Einreichung bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern massgeblich ist: 1. Auf den 30.04.2019 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Januar, Februar, März oder April 2019 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 2. Auf den 31.08.2019 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten Mai, Juni, Juli oder August 2019 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 3. Auf den 31.10.2019 haben Gesuche einzureichen: Schüler, Schülerinnen und Studierende, die ihre Ausbildung in den Monaten September, Oktober, November oder Dezember 2019 beginnen, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr in diesen Monaten mit ihrer Ausbildung begonnen haben. 4. Auf den 28.02.2019 haben Gesuche für das Lehrjahr 2018/19 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2018 angetreten haben, oder bisherige Bewerber und Bewerberinnen, die in einem Vorjahr ihre Lehre begonnen haben. 5. Auf den 29.02.2020 haben Gesuche für das Lehrjahr 2019/20 einzureichen: Berufslernende, die ihre Lehre im Sommer 2019 antreten werden. Bei den angegebenen Daten handelt es sich um Endtermine für die Abgabe des Formulars bei der Wohnsitzgemeinde der Eltern beziehungsweise des massgeblichen Elternteils; wir empfehlen dringend eine frühzeitige Einreichung, da auf verspätete Anmeldungen nicht eingetreten werden kann. Bisherige Bezüger und Bezügerinnen von Ausbildungsbeiträgen Wer im vorangehenden Ausbildungsjahr Stipendien oder Darlehen bezogen hat, erhält das Formular zur Erneuerung des Antrags im kommenden März/April zugestellt, sofern die ununterbrochene Ausbildung noch mindestens ein Jahr andauert. Nichtzustellung enthebt nicht von der Einhaltung der vorstehend ausgeführten Eingabetermine. Auskünfte und weitere Informationen Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Ausbildungsbeiträge (Telefon: 061 552 79 99), Rosenstrasse 25, 4410 Liestal. Weitere aktuelle Hinweise zu Stipendien und Ausbildungsdarlehen finden Sie im Internet unter: www.afbb.bl.ch, die Mailadresse lautet: stipendien@bl.ch. Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen Berufsbildung und Berufsberatung Ausbildungsbeiträge

Schule

Inserate Spielnachmittage Im Kirchgemeindezentrum Marktgasse 8, Gelterkinden Donnerstag, 14.00 17.00 Uhr Nächste Termine: 28. Februar, 28. März und 25. April Wir jassen, spielen Rummikub, Skip-Bo und das 11er Spiel. Für neue Spiele sind wir offen. Alle Frauen und Männer sind herzlich willkommen zum gemütlichen Nachmittag. Es würde uns freuen, ein paar neue Spielerinnen und Spieler begrüssen zu dürfen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Ruth Ingold, 09614 981 16 85 oder Brigitte Imhof, 0614 981 36 65

Anwil, Buus, Hemmiken, Maisprach, Nusshof, Oltingen, Ormalingen, Rickenbach, Rothenfluh, Tecknau, Wenslingen, Wintersingen Mütter und Väterberatung Januar bis Juni 2019 Ort Tecknau Buus Ormalingen Raum Schulhaus Turnhallen zimmer Altes Schulhaus Zeit 08.00-11.30 08.00-11.30 09.00-11.30 13.30-17.30 Feuerwehrmagazin Hauptstrasse 178 1. Stock 13.30-16.30 Tag Montag Donnerstag Dienstag Donnerstag Januar 21 24 08 24 Februar 18 21 05 21 März 25 21 05 21 April 15 25 09 25 Mai 13 23 07 23 Juni 17 20 11 20 Bitte den Beratungstermin vorgängig via Mail vereinbaren. Alle Daten und Orte sind frei wählbar. Domenica Bruegel Magnolini Föhrenweg 4 4466 Ormalingen muebe@eblcom.ch Telephonberatung Mittwoch und Freitag jeweils 07.30 08.30 Uhr, nicht in den Schulferien. Tel: 079 578 41 65 P.S: Bringen Sie für Ihr Kind bitte das Gesundheitsheft und ein Frottiertuch mit.

für Frauen und Männer ab 55 Wanderung vom Donnerstag 21. März 2019 Route: Lupsingen (436) Punkt (489) Hof Kleckenberg (523) Ziefen-Rebholden (470) Chrüzholz (530) Bolzenried (470) Ebnet (440) Bubendorf (371) Wanderzeit: ca. 2 ½ Std. Verpflegung: Nach der Wanderung und Busfahrt nach Liestal im Restaurant zur Stadtmühle. Besammlung: Bahnhof Tecknau 11:15 Uhr Hinfahrt: Tecknau Bhf. S3 ab 11:23 Liestal an 11:38 Liestal Bus 72 ab 11:53 Lupsingen Dorf an 12:07 Rückfahrt: Bubendorf Zentrum Bus 70 ab 15:15 Liestal Wasserturmplatz an 15:23 Liestal Bhf S3 ab 17:47 Gelterkinden an 17:59 Gelterkinden Bus ab 18:03 Tecknau Dorf an 18:09 Fahrkosten: U-Abo und GA = ohne Kosten ½ Tax-Abo Hinfahrt 6 Zonen = Fr. 5.70 ½ Tax-Abo Rückfahrt 6 Zonen = Fr. 5.70 Ganzes Billet Tageskarte = Fr. 18.70 Wanderleitung: Kurt Bürgin Tel. 061-981 33 71 und Bruno Rieder, Tel. 061-981 43 35 Wanderung vom Donnerstag 18. April 2019 Route: Ramlinsburg (511) Hinter Hard (573) In der Weid (589) - Lägerz (579) - Pkt. 509 Helfeten (457) - Tenniken (421) Wanderzeit: ca. 2 ¼ Std. Verpflegung: Nach der Wanderung im Restaurant Schlössli, Tenniken Besammlung: Bahnhof Tecknau 11:45 Uhr Hinfahrt: Tecknau Bhf. S3 ab 11.54 Lausen an 12.07 Lausen Nord Bus 93 ab 12.31 Ramlinsburg Brunnacker an 12.37 Rückfahrt: Tenniken Dorf Bus 107 ab 17.13 Sissach Bhf. an 17.20 Sissach S 3 ab 17.26 Gelterkinden an 17.29 Tecknau an 17.32 Fahrkosten: U-Abo und GA = ohne Kosten ½ Tax-Abo Hinfahrt 5 Zonen = Fr. 5.00 Rückfahrt 3 Zonen = Fr. 3.80 Ganzes Billett Hinfahrt 5 Zonen = Fr 10.00 Rückfahrt 3 Zonen = Fr. 6.10 Wanderleitung: Paul und Liselotte Kaufmann, Tel. 061 971 64 90