rennet TRÄNSNET BW VORSCHLAG UND BEG ÜNDUNG ABSCHICHTUNG TKS 57 ABSCHNITT B (SCHEEßEL BIS BAD GANDERSHEIM/ SEESEN) ßundesfachpianung SuedLink

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Transkript:

A100 ARGESL P8 SL 0 OMB 0004 V5.0 rennet TRÄNSNET BW Von der Europäischen Union kofinanziert Fazilität Connecting Europe" Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht de Meinung der Europäischen Kommission. ßundesfachpianung SuedLink VORSCHLAG UND BEG ÜNDUNG ABSCHICHTUNG TKS 57 ABSCHNITT B (SCHEEßEL BIS BAD GANDERSHEIM/ SEESEN) 11.09.2018 GFN FROELICH & SPORBECK UMWEITPLANUNG UND BERATUNG CONSULTING ENGINEERS Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbh ARGE SuedLink c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH Werner-Eckert-Straße 7, D-81829 München DEUTSCHLAND Tel.: 089-25 55 94-0 Fax: 089-25 55 94-144 Email: info.muc@ilf.com

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 (Scheeßel bis Bad Gandersheim/Seesen) 11.09.2018 INHALTSVERZEICHNIS 1 EINLEITUNG 4 2 VERLAUF DES TKS 57 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 4 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs 4 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs 5 3 VORSCHLAG FÜR DIE ABSCHICHTUNG DES TKS 57 IN DEN UNTERLAGEN NACH 8 NABEG 8 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse 8 3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen 9 3.3 Begründung der vorgesehenen Abschichtung des TKS 57 10 3.4 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente 11 4 FAZIT UND EMPFEHLUNG 13 5 ANHANG 14 ARGE SuedLink 2 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_JKS57_ 5.0.docx ArgeSL 2018

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 ABBILDUNGSVERZEICHNIS Abbildung 1 Verlauf des TKS 57 im Antrag nach 6 NABEG 5 Abbildung 2 Querungsbereich des FFH-Gebietes Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker im TKS 57 (Legende RWK l*/l und II siehe Anhang) 6 Abbildung 3 Verlauf des TKS 57 zwischen Schloss Ricklingen und Göxe (Legende RWK I7I und II siehe Anhang) 7 Abbildung 4 Darstellung Vorranggebiete Rohstoffgewinnung im TKS 57 ge. RROP Region Flannover 2005 (links) und 2016 (rechts) 8 Abbildung 5 Verlauf des TKS 58 (Legende RWK I7I und II siehe Anhang) 12 ARGE SuedLink 3 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 2018

Bundesfachplanung SuedLink (Scheeßel bis Bad Gandersheim/ Seesen) AI 00_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 11.09.2018 1 EINLEITUNG Im Zuge der Bearbeitung der Raumverträglichkeitsstudie als Teil der Unterlagen nach 8 NABEG wurde deutlich, dass ein unvermeidlicher Konflikt mit einem Ziel der Raumord nung (Regionales Raumordnungsprogramm Region Hannover 2016) für das Trassenkorridorsegment (TKS) 57 eintritt und somit keine Konformität festgestellt werden kann. Gemäß Punkt 3.3 bzw. 7 der Festlegung nach 7 Abs. 4 vom 23.11.2017 für den Ab schnitt B der Vorhaben Nr. 3 und 4 ge. BBPIG können Alternativen bereits vor Durch führung des Alternativenvergleichs abgeschichtet werden, wenn es sich um Alternativen handelt, die eindeutig nicht vorzugswürdig sind. Mit dem vorliegenden Dokument setzen die Vorhabenträger die Bundesnetzagentur darüber in Kenntnis, dass dies für das Seg ment Nr. 57 zutrifft und begründen, warum für dieses TKS eine Abschichtung vorge nommen werden soll. Die Vorhabenträger sehen vor, von einer vollumfänglichen Prüfung und Darstellung dieses Segmentes abzusehen. 2 VERLAUF DES TKS 57 IM ANTRAG NACH 6 NABEG 2.1 Beschreibung des ursprünglichen Verlaufs Das TKS 57 verläuft von Frielingen ausgehend in südliche Richtung bis westlich von Ronnenberg. Dabei passiert es die Ortslagen Luthe, Ostermunzel und Göxe östlich so wie Schloß Ricklingen, Dedensen und Gehrden westlich. Das TKS 57 führt das aus Norden kommende TKS 55 in südliche Richtung fort und läuft bei Gehrden ebenso wie das Alternativsegment TKS 58 auf das TKS 59 zu. ARGE SuedLink 4 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_000 _Abschichtung TKS57_V5.0.docx ArgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink A1 00_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 Abbildung 1 Verlauf des TKS 57 im Antrag nach 6 NABEG 2.2 Begründung des ursprünglichen Verlaufs Durch den Verlauf des TKS 57 wird der großflächige Siedlungsbereich von Hannover mit den Städten Garbsen und Seelze (RWK I*) weiträumig westlich umgangen. Die Querung der Leine bildet einen maßgeblichen Raumwiderstand. Das Gewässer bzw. das hier befindliche FFH-Gebiet DE 3021-331 Aller (mit Barnbruch), untere Leine, unte re Oker (RWK I) kann aufgrund seiner linearen Ausdehnung von Nordwest nach Südost nicht umgangen werden und stellt ein sehr hohes Realisierungshemmnis dar (roter Rie gel ge. Definition Antrag nach 6 NABEG, vgl. Abbildung 2). Durch die hohe Sied lungsdichte im Raum Hannover bieten sich nur wenige Stellen für eine Querung der Flussaue und der parallel verlaufenden Bundesstraße B 441 an. Das TKS 57 nutzt einen schmalen Passageraum zwischen den Ortslagen Luthe und Schloss Ricklingen sowie dem Naturschutzgebiet Wadebruch (RWK I). ARGE SuedLink 5 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 2018

Bundesfachplanung SuedLink A1 00_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 (Scheeßel bis Bad Gandersheim/ Seesen) 1 1.09.2018 Abbildung 2 Querungsbereich des FFH-Gebietes ANer (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker im TKS 57 (Legende RWK l*/l und II siehe Anhang) Ein Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe1 (RWK I) mit Abbauflächen (RWK I*) und ein Vorranggebiet Windenergienutzung (RWK II) ragen westlich von Dedensen randlich in das TKS. Es verbleibt jedoch ein ausreichend großer Passageraum zur Umgehung dieser Flächen. Um die Bündelungsoption beizubehalten, müsste allerdings die Querung eines avifaunistisch bedeutsamen Brutgebietes (RWK II) nördlich des Mittellandkanals realisiert werden. Nördlich des avifaunistisch bedeutsamen Brutgebiets wurde eine technische Engstelle durch die erforderliche Querung der ICE-Bahnstrecke Hannover-Minden identifiziert (orange Engstelle). Als weitere technische Engstelle wurde die Querung des Mittelland kanals gekennzeichnet (gelbe Engstelle). Da zwischen Dedensen und Gehrden ausreichend freie Passageräume zwischen Siedlungs- und Waldflächen bestehen, bietet sich die Weiterführung des TKS 57 nach Süd osten bis zum Gelenkpunkt bei Gehrden in Bündelung mit vorhandenen Hochspan- 1 vgl. Regionales Raumordnungsprogramm Region Hannover 2005 sowie Landes- Raumordnungsprogramm Niedersachsen (Stand 2017) ARGE SuedLink 6 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink A1 00_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 nungsleitungen an. Siedlungs- und Industrieflächen (RKW I*) ragen randlich in das TKS, verursachen jedoch keine Einengung des Passageraumes (vgl. Abbildung 3). Abbildung 3 Verlauf des TKS 57 zwischen Schloss Ricklingen und Göxe (Legende RWK I7I und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 7 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 2018

Bundesfachplanung SuedLink A1 00_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 3 VORSCHLAG FÜR DIE ABSCHICHTUNG DES TKS 57 IN DE U TERLAGEN NACH 8 NABEG 3.1 Darlegung der neuen Erkenntnisse Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 der Region Hannover ist am 10.08.2017 in Kraft getreten und bildet die Grundlage für die Raum erträglichkeitsstudie als Teil der Unterlagen nach 8 NABEG. Innerhalb des TKS 57 ist westlich von Dedensen ein Vorranggebiet für die Rohstoffge winnung von Kalk- und Kalkmergelgestein (Wun/Km/5, Wun/Km/30, See/Km/19) ausge wiesen, welches gegenüber der Fassung des RROP 2005 erweitert wurde. In Kap. 3.2.3 des RROP Region Hannover wird als Ziel 01 formuliert: 1) Für den Abbau oberflächen naher Rohstoffvorkommen mit volkswirtschaftlicher Bedeutung werden landesweit- und regionalbedeutsame Rohstoffvorkommen in der zeichnerischen Darstellung als Vor ranggebiet Rohstoffgewinnung festgelegt. 2) In diesen Gebieten müssen alle raumbe deutsamen Planungen und Maßnahmen mit der Zweckbestimmung vereinbar sein. Abbildung 4 Darstellung Vorranggebiete Rohstoffgewinnung im TKS 57 ge. RROP Region Hannover 2005 (links) und 2016 (rechts) ARGE SuedLink 8 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0 ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 Es handelt sich um eine Lagerstätte 1. Ordnung (gemäß LBEG 2014), die durch eine be sondere Qualität der Rohstoffe gekennzeichnet sind, die unter den derzeitigen wirtschaft lichen Bedingungen nicht nur zur Deckung des regionalen, sondern auch eines überregi onalen Bedarfs dienen oder geeignet sind. Diese Lagerstätten sind deshalb von beson derer volkswirtschaftlicher Bedeutung. Weitere Informationen zu dem Vorranggebiet sind der Begründung zum RROP 2016 zu entnehmen. Die im südlichen Niedersachsen weit verbreiteten Kalkmergelvorkommen sind aufgrund ihrer chemischen und mineralogischen Zusammensetzung für die Zemen therstellung besonders geeignet. Die Kalkmergellagerstätten im Bereich [...] bei Wunstorf-Kolenfeld südöstlich von Wunstorf werden von der ansässigen Zementindustrie ab gebaut und an zwei Werken in der Region Hannover verarbeitet. (Begründung zum RROP 2016, S. 137). Weiterhin heißt es dort, dass die Rohstoffgewinnung entspre chend der Rohstofflagerstätten standortgebunden (ist) und häufig in Konkurrenz zu an deren Raumnutzungen und Raumfunktionen (steht). Zwar stellt der Abbau oberflächen naher Rohstoffe eine vorübergehende Oberflächennutzung dar, dauert oftmals jedoch über Jahre bzw. Jahrzehnte an und verursacht Konflikte, vor allem mit Belangen des Umweltschutzes und der städtebaulichen Entwicklung. [...] Die planerische Sicherung der Rohstofflagerstätten erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der Landes- und der Regi onalplanung als integrativer Bestandteil der räumlichen Planung. Über die Raumordnung können entsprechend Rohstofflagerstätten gesichert und von entgegenstehenden Nut zungen freigehalten werden. (Begründung zum RROP 2016, S. 138) 3.2 Konsequenzen aus den neuen Erkenntnissen Das ausgewiesene Vorranggebiet Rohstoffgewinnung erstreckt sich von Osten nach Sü den über ca. 2.600 m und reicht unmittelbar bis an den Mittellandkanal im Norden und an die Bundesautobahn A 2 im Süden sowie bis an den Siedlungsbereich von Dedensen im Osten (vgl. Abbildung 3). Gegenüber der Darstellung im RROP 2005 fand eine Erweite rung der Fläche in Richtung Nordosten um 640 m bzw. um 27 ha statt. Als Vorranggebiete Rohstoffgewinnung sind Lagerstätten von besonderer überregiona ler und regionaler Bedeutung festgelegt. Alle raumbedeutsamen Planungen und Maß nahmen müssen mit dieser Zweckbestimmung vereinbar sein. Oberflächennahe Kalkmergelvorkommen werden im Tagebau abgebaut. Im Falle der Verlegung eines Erdkabels in diesem Bereich wäre hier ein Abbau nicht mehr durchführ bar, da das Kabel physisch einen Abbau verhindern würde. Die Festlegungen stehen daher dem Erdkabelvorhaben entgegen, gültige Abbaugeneh migungen bzw. Rahmenbetriebspläne führen faktisch, der Abbaubetrieb an sich tech nisch, zu einem Ausschluss eines Erdkabeivorhabens - Vorranggebiete Rohstoffgewin nung weisen daher ein sehr hohes Restriktionsniveau auf. ARGE SuedLink 9 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 Daraus ergibt sich für diesen Bereich des TKS 57 ein Konfliktbereich mit einem sehr ho hen Realisierungshemmnis (roter Riegel). Dieser kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht gequert werden. Insbesondere die im Zusammen hang mit anderen Belangen als geeignete Maßnahme zur Konfliktvermeidung zum An satz gebrachte HDD-Bohrung oder die Einschränkung des Arbeitsstreifens sind hier nicht geeignet, den Konflikt mit den Belangen der Raumordnung zu lösen. Auch im Falle einer Unterbohrung wäre ein Abbau der oberflächennahen Rohstoffe weiterhin nicht möglich. In Hinblick auf die Bewertung der Konformität mit diesem Ziel der Raumordnung ist da her festzustellen, dass keine Konformität erreicht werden kann. Auch eine Verschiebung bzw. Anpassung des Korridorverlaufs von TKS 57 zur Umge hung dieses Vorranggebietes ist aufgrund der vorhandenen Raumwiderstandskulisse (v. a. Siedlungs- und Gewerbeflächen) zwischen Wunstorf, Kolenfeld und Dedensen nicht möglich. 3.3 Begründung der vorgesehenen Abschichtung des TKS 57 Im Positionspapier der Bundesnetzagentur2 sind die Anforderungen an die Abschichtung von ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen im Rahmen der Unterlagen nach 8 NABEG formuliert. Demnach sind ernsthaft in Betracht kommende Trassenkorridoralternativen solche, die schon Bestandteil des Antrags nach 6 NABEG waren und gemäß Festlegung des Untersuchungsrahmens weiterverfolgt werden sollen (dies trifft auf das TKS 57 zu) sowie diejenigen, die von Dritten eingebracht wurden und nach der erforder lichen Grobprüfung ebenfalls weiterverfolgt werden. Wie im Positionspapier erläutert, müssen diese Trassenkorridore zumindest soweit un tersucht werden, bis anhand konkreter Vergleichskriterien erkennbar wird, dass sie ein deutig nicht vo zugswürdig sind. Insoweit können auch bei den erforderlichen Untersu chungen zur Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG Alternativen bzw. Segmente von weiteren Untersuchungen ausgeschlossen werden. Als Auslöser für eine Abschichtung kommen gemäß Positionspapier mehrere Möglichkei ten in Frage, wobei es sich im vorliegenden Fall des TKS 57 um eine wenig realistische Alternative" handelt, die schon früh abgeschichtet werden kann, da sich durch die Unter suchungstiefe bei der Erstellung der Unterlagen nach 8 NABEG ein deutlicher Konflikt mit der Raumordnung abzeichnet. 2 Bundesnetzagentur (2017): Bundesfachplanung für Gleichstrom-Vorhaben mit gesetzlichem Erdkabelvorrang. Positionspapier der Bundesnetzagentur für die Unterlagen nach 8 NABEG. S. 22. ARGE SuedLink 10 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschictltung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 3.4 Räumlich korrespondierende Trassenkorridorsegmente Das hier besprochene TKS 57 korrespondiert räumlich mit dem weiter östlich gelegenen TKS 58, mit dem es im Norden bei Frielingen bzw. im Süden bei Ronnenberg gemein same Anfangs- und Endpunkte besitzt. Durch den Verlauf des TKS 58 wird der großflä chige Siedlungsbereich von Hannover mit den Ortschaften Garbsen, Seelze und Lohnde ebenfalls westlich umgangen (vgl. hierzu Abbildung 1). Der Verlauf des TKS 58 ist jedoch durch einen hohen Anteil an RWK I* und RWK I- Flächen gekennzeichnet (insbes. FFH-Gebiete, Siedlungsbereiche). Diese Flächen kön nen aufgrund der eng aneinander liegenden Siedlungsbereiche sowie der langgestreck ten Ausdehnung der Schutzgebiete nicht vollständig umgangen werden. In seinem Verlauf weist das TKS 58 zwei Riegel auf, zum einen durch die Querung einer Teilfläche (gleichzeitig als Waldschutzgebiet festgesetzt) des FFH-Gebietes DE 3623-332 Laubwälder südlich von Seelze (RWK I, oranger Riegel) südlich des Mittellandka nals. Des Weiteren kann das FFH-Gebiet DE 3021-331 Aller (mit Barnbruch), untere Leine, untere Oker wegen seiner langgestreckten Ausdehnung quer zum TKS 58 nicht umgangen werden (RWK I, gelber Riegel). Durch den gewählten Verlauf besteht jedoch die Möglichkeit, das Schutzgebiet in einem Bereich mit einer geringen Breitenausdeh nung zu queren. Das TKS 58 weist darüber hinaus drei technische Engstellen auf, die bei Garbsen (oran gene Engstelle) und westlich von Seelze (orange und gelbe Engstelle) liegen. Insgesamt ist aber festzustellen, dass die im räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegment identifizierten Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit durch geeigne te Maßnahmen und Vorkehrungen üben/ unden werden können. Es wurden keine Eng stellen oder Riegel identifiziert, für die im Rahmen der Bewertung des Realisierungshemnnisses eine rote Ampel zu vergeben war. Damit ist dieses Segment gegenüber dem hier zur Abschichtung vorgeschlagenen TKS 57 eindeutig vorzugswürdig. ARGE SuedLink 11 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57 V5.0.docx AfgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink A1 00_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 Abbildung 5 Verlauf des TKS 58 (Legende RWK l*/l und II siehe Anhang) ARGE SuedLink 12 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_C)NB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 2018

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 4 FAZIT UND EMPFEHLU G Aufgrund von Erkenntnissen, die zum Zeitpunkt der Erstellung des Antrags nach 6 NABEG noch nicht Vorlagen, ist davon auszugehen, dass für das TKS 57 keine raumordnerische Konformität mit einem Ziel der Raumordnung erreicht werden kann. Es kommt zu einem Konflikt mit dem Ziel 3.2.3 (01) des RROP Region Hannover 2016, da sich ein ausgewiesenes Vorranggebiet Rohstoffgewinnung vollständig über den geplan ten Korridor erstreckt. Hierdurch entsteht ein Konfliktbereich mit einem sehr hohen Rea lisierungshemmnis (roter Riegel), da sich eine Nutzung als Abbaufläche und die Realisie rung des Erdkabelvorhabens entgegenstehen. Auch eine Verschiebung bzw. Anpassung des Korridorverlaufs ist aufgrund der vorhandenen Raumwiderstandskulisse zwischen Wunstorf und Dedensen nicht möglich. Das räumlich korrespondierende TKS 58 weist nach derzeitigem Kenntnisstand hinge gen keine Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit auf, die nicht mit Maßnahmen und Vorkehrungen üben/vunden werden können. Auch bei einem Verzicht auf das Wei terverfolgen des TKS 57 käme es nicht zum Wegfall des gesamten westlichen Korri dorstranges zwischen Rotenburg /W. und Hildesheim. Im Hinblick auf die in den beiden räumlich korrespondierenden Trassenkorridorsegmenten identifizierten Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Engstellen und Riegel) ist das TKS 58 eindeutig vor ugswürdig. Nach Auffassung der VHT handelt es sich beim TKS 57 um eine wenig realistische Al ternative", die schon früh abgeschichtet werden kann, da sich ein deutlicher Konflikt mit der Raumordnung abzeichnet, während das räumlich korrespondierende TKS keine ver gleichbaren Konflikte aufweist. Es wird daher vorgeschlagen, das TKS 57 abzuschichten und aus der weiteren Betrach tung für die Unterlagen nach 8 NABEG auszuschließen. ARGE SuedLink 13 15 A100_ArgeSL_P8_SLJUDNB_0004_Abschlchtung_TKS57_V5.0.docx ArgeSL 201 8

Bundesfachplanung SuedLink (Scheeßel bis Bad Gandersheim/ Seesen) A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 11.09.2018 ANHANG Legendenblatt Raumwiderstands lasse I* Wo n- und Misc baufläche Industrie- und Gewerbefläche Deponie und Abfallbehandlungsanlage Oberflächennaher Rohstoff/Abgrabung (Tagebau, Grube. Steinbruch, Kies-, Sand- und Torfabbau) Sensible Einrichtung (Klinik, Pflegeheim, Schule) Campingplatz Ferien- und Wochenendhaussiedlung Friedhof Flugverkehr (u fasst Flughafen, Internationaler Flughafen und Regionalflughafen ) Sondergebiet Bund/ Militärische Anlage Wasserschutzgebiet Zone I Raumwiderstandsklasse I Raumwiderstandsklasse II Siedlungsnaher Freiraum/Siedlungsfreifläche Solaranlage Windkraftanlage Vorranggebiet Wald/ Forstwirtschaft Vorrang- und Eignungsgebiet Windenergienutzung fctü Vorranggebiet Moorschutz VR Freiraumsicherung (Funktionsbereich Wald) Fließgewässer Moor tm RAMSAR - Gebiet Important Bird Area Brutgebiet von Wiesenvögeln ES Vorranggebiet mit Siedlungsbezug Vorranggebiet oberflächennahe Rohstoffe Avifaunistisch bedeutsames Brutgebiet Wald E3 EZ3 Vorranggebiet Deponie Vorranggebiet Militär Vorranggebiet Gewerbe/ Industrie Stillgewässer Konfliktpunkte Planerische Engstelle Riegel Technische Engstelle W Europäisches Vogelschutzgebiet FFH - Gebiet Nationalpark E <d Realisierungshemmnis ] Naturschutzgebiet Biosphärenreservat - Kernzone Festgesetztes Waldschutzgebiet (NWR, Bannwald, Schonwald) UNESCO - Weltnaturerbestätte j UNESCO - Weltkulturerbestätte und Welterbestätte mit Zusatz Kulturlandschaft Wasserschutzgebiet Zone II ARGE SuedLink A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57_V5.0.docx 14 15 ArgeSL 2018

Bundesfachplanung SuedLink A100_ARGESL_P8_SL_0_ONB_0004 V5.0 ARGE SuedLink 15 15 A100_ArgeSL_P8_SL_0_ONB_0004_Abschichtung_TKS57 V5.0.docx AfgeSL 2018