Amt für Bürgerservice

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Transkript:

Amt für Bürgerservice

1 Anmerkungen Mit der Einführung des Sozialgesetzbuches II (SGB II) ändern sich die Grundlagen der Arbeitsmarktstatistik in Deutschland. Bis Ende 2004 basierten die Statistiken allein auf den Geschäftsdaten der Agenturen für Arbeit. Nach der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe sind die Agenturen nur noch für einen Teil der Arbeitslosen zuständig. Arbeitslose, die Arbeitslosengeld erhalten und nicht hilfebedürftig sind sowie Arbeitslose, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, werden dem Rechtskreis SGB III zugeordnet. Zum Rechtskreis SGB II gehören die Arbeitslosen, die Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen. Zur Sicherung der Vergleichbarkeit und Qualität der Statistik wurde die Bundesagentur für Arbeit im SGB II beauftragt, die bisherige Arbeitsmarktstatistik unter Einschluss der Grundsicherung für Arbeitsuchende weiter zu führen. Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Durch die Kombination von Informationen aus dem SGB II und dem SGB III-Bereich über Arbeitslose, erwerbsfähige Hilfebedürftige, Bedarfsgemeinschaften, Leistungsbezug und Förderung wird eine integrierte Statistik geschaffen, die für die einzelnen Regionen ein Gesamtbild von Arbeitslosigkeit und sozialer Sicherung zeigen kann. Der Erhebungsstichtag der Statistiken der Bundesagentur für Arbeit wird ab 2005 auf die Monatsmitte gelegt, bisher wurden statistische Erhebungen jeweils am Monatsende durchgeführt. Der Vorjahresvergleich ist wegen unterschiedlicher Stichtage etwas verzerrt. Nach den Regelungen der 428 SGB III und 252 Abs. 8 SGB VI müssen 58-Jährige oder Ältere dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen und werden auch nicht mehr als Arbeitslose gezählt. Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1. Januar 2004) wurde der 16 des Sozialgesetzbuches ergänzt. Es wurde klargestellt, dass Teilnehmer in Maßnahmen aktiver Arbeitsmarktpolitik prinzipiell nicht als arbeitslos gelten. Dies entspricht grundsätzlich der schon bisher angewandten Praxis, z.b. bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Eine Änderung ergibt sich allein für Teilnehmer an Eignungsfeststellungs- und Trainingsmaßnahmen, die bisher aus leistungsrechtlichen Gründen auch während des Maßnahmebesuches als Arbeitslose gezählt wurden. Bei Vergleichen der Arbeitslosenzahl mit Daten von 2003 und früher ist das zu beachten. In allen Tabellen, in denen eine Berechnung von Anteilen der Arbeitslosen, Leistungsempfänger, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Stadtteilen/-vierteln erfolgte, wurde bei der Berechnung die Ausprägung "nicht zuordenbar" nicht berücksichtigt. Herausgeber: Direktbezug: Gebühr: Stadt Halle (Saale) Die Oberbürgermeisterin Amt für Bürgerservice Ressort Statistik und Wahlen Tel.: 0345 221-4605 Fax: 0345 221-4617 E-Mail: statistik@halle.de Internet: http://www.halle.de Stadt Halle (Saale) Amt für Bürgerservice Ressort Statistik und Wahlen Marktplatz 1 06100 Halle (Saale) 7,00 Euro Zeichenerklärung x = Nachweis nicht sinnvoll oder nicht möglich = aus Gründen des Datenschutzes Nachweis nicht möglich Quellen Bundesagentur für Arbeit Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt Stadtvermessungsamt Amt für Bürgerservice

2 Stadt Halle (Saale) Kommunale Gebietsgliederung

3 Legende zur Karte - Kommunale Gebietsgliederung Nr. Stadtteil Nr. Stadtviertel 1 00 Halle* 1 01 Altstadt 1 02 Südliche Innenstadt 1 03 Nördliche Innenstadt 2 04 Paulusviertel 2 05 Am Wasserturm/Thaerviertel 2 06 Landrain 2 07 Frohe Zukunft 3 08 Gebiet der DR 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg 3 10 Dieselstraße 4 11 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 4 12 Gesundbrunnen 4 13 Südstadt 4 14 Damaschkestraße 2 20 Trotha* 2 21 Ortslage Trotha 2 22 Industriegebiet Nord 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 2 30 Giebichenstein 2 31 Seeben 2 32 Tornau 2 33 Mötzlich 3 40 Diemitz 3 41 Dautzsch 3 42 Reideburg 3 43 Büschdorf 3 44 Kanena/Bruckdorf 4 50 Ammendorf* 4 51 Ortslage Ammendorf/Beesen 4 52 Radewell/Osendorf 4 53 Planena 4 60 Böllberg/Wörmlitz 4 61 Silberhöhe 5 70 Neustadt* 5 71 Nördliche Neustadt 5 72 Südliche Neustadt 5 73 Westliche Neustadt 5 74 Gewerbegebiet Neustadt 5 80 Lettin* 5 81 Ortslage Lettin 5 82 Heide-Nord/Blumenau 5 90 Saaleaue 5 91 Kröllwitz 5 92 Heide-Süd 5 93 Nietleben 5 94 Dölauer Heide 5 95 Dölau Stadtbezirke * Die Stadtteile Halle, Trotha, Ammendorf, Neustadt und Lettin wurden aufgrund ihrer territorialen Größe nochmals in Stadtviertel 1 Stadtbezirk Mitte unterteilt. 2 Stadtbezirk Nord 3 Stadtbezirk Ost 4 Stadtbezirk Süd 5 Stadtbezirk West

4 Inhaltsverzeichnis Anmerkungen 1 Vorbemerkungen 8 1. Einwohner mit Hauptwohnung nach Stadtteilen/-vierteln 2009 nach ausgewählten Merkmalen... 13 2. Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2009... 13 3. Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2009 nach Geschlecht und Altersgruppen... 15 4. Arbeitslosenquote und Arbeitslose 2009 nach ausgewählten Städten und Merkmalen... 15 5. Arbeitslosenquote 1998 bis 2009... 15 6. Veränderung der Arbeitslosenquote gegenüber dem Vorjahr in Prozentpunkten 1998 bis 2009... 16 7. Zu- und Abgang der Arbeitslosen 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 16 8. Anzahl der Arbeitslosen 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 16 9. Veränderung der Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 17 10. Veränderung der Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vorjahr in Prozent 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 17 11. Anteile ausgewählter Gruppen an den Arbeitslosen insgesamt 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 18 12. Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II 2005 bis 2009... 18 13. Arbeitslose im Rechtskreis SGB III und SGB II 2007 bis 2009 nach Dauer der Arbeitslosigkeit... 18 14. Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 2009... 19 15. Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 2009 nach Geschlecht... 21 16. Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 2009 nach Alter... 22 17. Arbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 2009 nach Nationalität... 23 18. Langzeitarbeitslose nach Rechtskreis SGB III und SGB II nach Stadtteilen/-vierteln 2009... 24 19. Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2009 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft... 25 20. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahre 2005 bis 2009... 25 21. Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2009 nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft... 26 22. Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009... 26 23. Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009 nach Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft und ausgewählten Jahren... 27 24. Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahre nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 28 25. Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2009 nach Alter und Geschlecht... 31 26. Erwerbsfähige Hilfebedürftige 2005 bis 2009 nach höchstem Schulabschluss... 31 27. Erwerbsfähige Hilfebedürftige 2009 nach höchstem Berufsbildungs- bzw. Studienabschluss und Altersgruppen... 31 28. Personen in Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2009 nach Erwerbsfähigkeit und Geschlecht... 32 29. Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009... 33 30. Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009 nach Erwerbsfähigkeit und ausgewählten Jahren... 34 31. Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 2009 nach Typ der Bedarfsgemeinschaft... 35 32. Personen in Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln 2009 mit verfügbarem Einkommen nach Art des Einkommens... 36 33. Bedarfsgemeinschaften mit Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 37 34. Bewilligte Ansprüche für Bedarfsgemeinschaften nach Stadtteilen/-vierteln im Dezember 2009 nach Art der Leistung... 38 35. Leistungsempfänger nach SGB III 1998 bis 2004... 38 36. Leistungsempfänger nach SGB III 2005 bis 2009... 39 37. Leistungsempfänger nach SGB III nach Stadtteilen/-vierteln 1998 bis 2009... 39 38. Leistungsempfänger nach SGB II 2005 bis 2009... 39 39. Arbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige 2005 bis 2009 nach Dauer der Arbeitslosigkeit... 40 40. Erwerbsfähige Hilfebedürftige mit Bezug von Arbeitslosengeld nach Stadtteilen/-vierteln 2005 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 40 41. Monatliche Leistungen für Bedarfsgemeinschaften 2005 bis 2009 nach den Leistungsarten des SGB II... 41 42. Kennziffern zum SGB II 2005 bis 2009... 41 43. Erwerbsquote 1996 bis 2009 nach Geschlecht (Mikrozensus)... 41 44. Bevölkerung 1996 bis 2009 nach Beteiligung am Erwerbsleben und Geschlecht (Mikrozensus)... 42 45. Erwerbstätige 1998 bis 2009 nach Wirtschaftsbereichen (Mikrozensus) und ausgewählten Jahren... 42 46. Erwerbstätige 1998 bis 2009 nach Stellung im Beruf (Mikrozensus) und ausgewählten Jahren... 42 47. Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2008... 42 48. Erwerbstätige am Arbeitsort im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2008 nach Wirtschaftszweigen... 43 49. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort 1998 bis 2009... 43 50. Entwicklung der Beschäftigung 1998 bis 2009... 43 51. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 1998 bis 2009... 44 52. Veränderung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort gegenüber dem Vorjahr in Prozent 1999 bis 2009... 44 53. Entwicklung der Beschäftigung 1999 bis 2009... 44 54. Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2000 bis 2009... 44 55. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort 1998 bis 2007 nach Wirtschaftsabschnitten... 45 56. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 2008 und 2009 nach Wirtschaftsabschnitten... 46 57. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Stadtteilen/-vierteln 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 47 58. Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Wohnort an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter nach Stadtteilen/-vierteln 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 48 59. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Stadtteilen/-vierteln 2008 und 2009 nach Geschlecht... 50 60. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Stadtteilen/-vierteln 2008 und 2009 nach Alter... 51 61. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Wohnort nach Stadtteilen/-vierteln 2008 und 2009 und Nationalität... 52 62. Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an ausgewählten Bevölkerungsgruppen nach Stadtteilen/-vierteln 2008 und 2009... 53 63. Kennziffern zu Beschäftigung und Arbeitsmarkt 1998 bis 2009... 53 64. Beschäftigung und Arbeitslosigkeit 1998 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 54 65. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1997 bis 2009 nach ausgewählten Jahren... 54 Seite

5 66. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1997 bis 2009 nach Region...55 67. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2009 nach Bundesländern (Einpendler) und ausgewählten Jahren...55 68. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2009 nach Bundesländern (Auspendler) und ausgewählten Jahren...55 69. Saldo Ein- und Auspendler 1998 bis 2009 nach Bundesländern und ausgewählten Jahren...56 70. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1997 bis 2009 nach bzw. aus dem Saalekreis...56 71. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2009 nach bzw. aus ausgewählten Kreisen und nach ausgewählten Jahren...57 72. Pendlerströme sozialversicherungspflichtig Beschäftigter 1998 bis 2009 nach bzw. aus ausgewählten Gemeinden und nach ausgewählten Jahren...58

6 Begriffserläuterungen: Zu der Bevölkerung zählen alle Personen mit Haupt- bzw. alleiniger Wohnung in der Stadt Halle (Saale). Zu den Erwerbsfähigen bzw. zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zählen Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahre. Die Definition der Arbeitslosigkeit hat sich durch die Einführung des SGB II nicht geändert. Das SGB II selbst enthält keine Definition der Arbeitslosigkeit, da diese keine Voraussetzung für den Erhalt von Leistungen nach dem SGB II ist. Für Leistungsbezieher nach dem SGB II findet die Definition der Arbeitslosigkeit nach dem SGB III Anwendung. Danach ist arbeitslos, wer keine Beschäftigung hat (weniger als 15 Wochenstunden), Arbeit sucht, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung arbeitslos gemeldet ist und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach dieser Definition sind nicht alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen als arbeitslos zu zählen. Wichtige Beispiele sind: a. Beschäftigte Personen, die mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten, aber wegen zu geringem Einkommen bedürftig nach dem SGB II sind und deshalb Arbeitslosengeld erhalten, werden nicht als arbeitslos gezählt. b. Erwerbsfähige hilfebedürftige Personen, die keine Arbeit aufnehmen können, weil sie kleine Kinder erziehen oder Angehörige pflegen, erhalten Arbeitslosengeld II; sie werden nicht als arbeitslos gezählt, weil sie für die Arbeitsaufnahme nicht verfügbar sein müssen. Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung ein Jahr und länger bei den Arbeitsämtern arbeitslos gemeldet waren. Zugang in Arbeitslosigkeit ist eine Fallzahl, die alle erstmaligen oder erneuten Arbeitslosmeldungen in einer Periode ausweist. Abgang aus Arbeitslosigkeit ist eine Fallzahl, die alle Abmeldungen aus Arbeitslosigkeit in einer Periode ausweist. Ein Teil der Zu- und Abgänge entfällt auf technische Unterbrechungen der Arbeitslosigkeit, insbesondere auf Ab- und Wiederzugänge infolge Krankheit oder Meldeversäumnis. Daher ist die Zahl der dahinter stehenden Personen generell kleiner, weil sich einige von ihnen in einer Periode mehrmals arbeitslos melden bzw. abmelden können. Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die (registrierten) Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen (EP = Erwerbstätige + Arbeitslose) in Beziehung setzen. Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden, und zwar Arbeitslosenquote, bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen (EP): Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen. Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen (AEP): Abhängige zivile Erwerbstätige sind die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschl. Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne Soldaten). Die Bezugsgrößen für die Berechnung der Arbeitslosenquoten werden einmal jährlich aktualisiert. Dies geschieht üblicherweise ab Berichtsmonat April oder Mai; Rückrechnungen werden nicht vorgenommen. Bezieher von Arbeitslosengeld I (Alg I) sind Personen mit Leistungsbezug nach SGB III (Arbeitslosengeld). Arbeitslosengeld II (Alg II) bezeichnet die Geldleistungen für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Rahmen der Grundsicherung. Beim Sozialgeld handelt es sich um die Geldleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts für nicht erwerbsfähige hilfebedürftige Angehörige und Partner, die mit dem Alg II- Bezieher in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Grundsicherung für Ältere oder wegen Erwerbsminderung haben ( 28 SGB II). Sie setzten sich zusammen aus: - Regelleistung ( 20 SGB II) - für Alg II und Sozialgeld gelten einheitliche, pauschalierte Regelsätze. - ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt ( 21 SGB II) - Leistungen für Unterkunft und Heizung ( 22 SGB II) Eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften. Sie hat mindestens einen erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, außerdem zählen dazu: - weitere erwerbsfähige Hilfebedürftige, - die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines minderjährigen, unverheirateten erwerbsfähigen Kindes, - der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte, - die Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in eheähnlicher Gemeinschaft lebt, - der nicht dauernd getrennt lebende Lebenspartner, - die dem Haushalt angehörenden minderjährigen, unverheirateten Kinder des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen oder seines Partners soweit die Sicherung des Lebensunterhaltes dieser Personen nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen sichergestellt ist. Als erwerbsfähige Hilfebedürftige (ehb) gelten gem. 7 SGB II Personen, die - das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, - erwerbsfähig sind, - hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige (nef) sind Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit und evt. rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, mindestens 3 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie können als Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft bei Hilfebedürftigkeit Leistungen erhalten. In Abgrenzung zum nicht erwerbsfähigen Hilfebedüftigen nach SGB II erhalten die nicht erwerbsfähigen Personen, die nicht in Bedarfsgemeinschaften mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen leben, Leistungen im Rahmen der Sozialhilfe gem. SGB XII. Die Erwerbsquote gibt den prozentualen Anteil der Erwerbspersonen an der jeweiligen Bevölkerungsgruppe an.

7 Zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmern zählen alle Arbeitnehmer einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, die kranken-, rentenversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind oder für die von den Arbeitgebern Beitragsanteile zu den gesetzlichen Rentenversicherungen zu entrichten sind. Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst aus einer ungekündigten Beschäftigung heraus ableisten sowie Arbeitnehmer, die wegen Krankheit, Schlechtwettergeldbezug oder wegen Erziehungsurlaub ihre Beschäftigung unterbrochen haben, sind im erfassten Personenkreis enthalten. Beschäftigte, die gleichzeitig mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung erfasst. Die Darstellung der Ergebnisse für die Jahre 1995 bis 30.06.1998 erfolgt nach der Systematik der Wirtschaftszweige (Fassung für die Berufszählung 1970). Die Differenzierung nach Arbeitern und Angestellten (bis 2004) erfolgte nach der Zugehörigkeit des Beschäftigten zum jeweiligen Träger der Rentenversicherung. In der Zahl der Angestellten bzw. Arbeiter ist die jeweilige Zahl der Auszubildenden enthalten. Ab dem 30.09.1998 werden die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach der neuen "Klassifikation der Wirtschaftszweige für die Statistik der Bundesanstalt für Arbeit" - Ausgabe 1993 (WZ93/BA)" nachgewiesen (vorher erfolgte die Verschlüsselung nach der Systematik der Wirtschaftszweige - Fassung für die Berufszählung 1970). Diese neue Verschlüsselung ist identisch mit der "WZ 93". Ab Stichtag 30.06.2003 erfolgte die Umstellung auf die aktualisierte Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2003) und ab Stichtag 31.03.2008 auf die Ausgabe 2008 (WZ 2008). Aus o. g. Grund sind Vergleiche mit früheren veröffentlichten Daten nicht möglich. Durch nicht ordnungsgemäße Meldungen der Arbeitgeber wird das Ergebnis dieser Statistik beeinflusst. Seit April 2003 gilt das zweite Gesetz für moderne Dienstleistung am Arbeitsmarkt, in dem auch der Bereich der geringfügigen Beschäftigung (Mini-Jobs) neu geregelt wurde. Es sind zwei Arten von geringfügigen Beschäftigungen im Bereich der Beschäftigungsstatistik zu unterscheiden: - Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach 8 (1) Nr.1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung ( 14 SGB IV) regelmäßig im Monat 400,- Euro nicht überschreitet. Bei Kombination einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung mit einem Mini-Job bleibt dieser sozialversicherungsfrei. - Bis Ende März 2003 lag die Obergrenze des Arbeitsentgelts bei 325,- Euro. Außerdem durfte gem. 8 (1) Nr.1 SGB IV die Beschäftigung regelmäßig nur weniger als 15 Stunden die Woche ausgeübt werden. Die Begrenzung auf eine wöchentliche Stundenzahl ist seit April 2003 weggefallen. Geringfügig entlohnte Beschäftigte sind versicherungsfrei, der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Abgabe von 30 Prozent (13 Prozent Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung, 2 Prozent Pauschsteuer). - Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach 8 (1) Nr.2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im Laufe eines Kalenderjahres seit ihrem Beginn auf nicht mehr als 2 Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich begrenzt ist. Bis Ende März 2003 galt für diesen Bereich als Maßstab das Beschäftigungsjahr und nicht das Kalenderjahr. Von dem Zweimonatszeitraum ist nur dann auszugehen, wenn die Beschäftigung an mindestens fünf Tagen in der Woche ausgeübt wird. Bei Beschäftigungen von regelmäßig weniger als fünf Tagen in der Woche ist bei der Beurteilung auf den Zeitraum von 50 Arbeitstagen abzustellen. Soweit diese zeitlichen Grenzen nicht überschritten werden, kann das monatliche Arbeitsentgelt über der Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 400,- Euro liegen. Bei der Prüfung, ob die Zeiträume von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen überschritten werden, sind die Zeiten mehrerer aufeinanderfolgender kurzfristiger Beschäftigungen zusammenzurechnen, unabhängig davon, ob sie geringfügig entlohnt oder mehr als geringfügig entlohnt sind. Dies gilt auch dann, wenn die einzelnen Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern ausgeübt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt dann nicht mehr die Voraussetzungen einer geringfügigen Beschäftigung, wenn die Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 400,- Euro im Monat übersteigt. Als Pendler gelten Beschäftigte, deren Wohnortgemeinde nicht mit dem gemeindebezogenen Sitz des Beschäftigungsbetriebes übereinstimmt. Zu einem Stichtag werden die die Beschäftigung anzeigenden Informationen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung von der Bundesagentur für Arbeit regional nach dem Arbeitsort über die Betriebsnummer und nach dem Wohnort über die Anschrift des Versicherten zugeordnet. In der Gesamtzahl der Einpendler sind die Pendler aus dem Ausland enthalten. Die aktuelle Anschrift des Beschäftigten ist vom Arbeitgeber bei jeder Anmeldung mitzuteilen, eine Änderung der Anschrift erfolgt erst mit der Jahresmeldung. Aus diesem Grund kann es bis zu einem Jahr dauern, bis ein Wohnungswechsel bekannt wird. Da lt. Meldevorschriften nicht klar ist, welcher Wohnsitz zu melden ist (Erstwohnsitz oder Wohnsitz mit überwiegendem Aufenthalt), kann es in der Statistik zur Meldung von Pendlern kommen, obwohl der Beschäftigte am Zweitwohnsitz untergebracht ist, also nicht pendelt. Derartige Ungenauigkeiten betreffen jedoch nur einzelne Beschäftigte. Der Arbeitsort des Beschäftigten wird über die in den Meldungen angegebenen Betriebsnummern (wird vom Arbeitsamt zugeteilt) festgestellt. Bei Arbeitgebern mit mehreren Betrieben in verschiedenen Gemeinden führte die Nichtverwendung zugeteilter Betriebsnummern zu regionalen Falschzuordnungen, indem alle Beschäftigten unter der Betriebsnummer der Hauptniederlassung gemeldet wurden, wodurch es zu Unschärfen kommt. Auf Grund der Kreisgebietsreformen zum 1. Juli 2007 in Sachsen-Anhalt ist ein Vergleich der Daten zu früheren Zeiträumen nur eingeschränkt möglich.

8 Vorbemerkungen Arbeitsmarkt und Beschäftigung sind wichtige Handlungsfelder kommunaler Sozial- und Wirtschaftspolitik. Von ihnen hängt in hohem Maße ab, unter welchen Rahmenbedingungen sich ein städtisches Gemeinwesen entwickeln kann und welche Lebensperspektiven es seinen Einwohnern zu bieten vermag. Nicht zuletzt sind sie (das) Kriterium für die Attraktivität einer Stadt, wirken direkt auf die Standortwahl von Unternehmen, die Bevölkerungsentwicklung, das kulturelle Angebot sowie die sozialen Herausforderungen, denen sich eine Kommune stellen muss. Mit der hier vorliegenden Veröffentlichung soll die Entwicklung der Arbeitslosigkeit und der Beschäftigung für die Stadt Halle (Saale) im Zeitraum 1998 bis 2009 dargestellt werden. Neben der gesamtstädtischen Konstellation werden auch Entwicklungen auf Stadtteil- bzw. Stadtviertelebene veranschaulicht. Die Statistik zur Pendlerverflechtung verdeutlicht, in welchem Umfang unsere Stadt ihrer Aufgabe als Oberzentrum der Region bei der Bereitstellung von Arbeitsplätzen gerecht wird. Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit muss mit Beginn des Jahres 2005 unter dem Blickwinkel der modifizierten Sozialgesetzgebung betrachtet werden. Insbesondere die Regelungen des SGB II sind für die Betroffenen spürbar, weil sich die finanziellen Rahmenbedingungen stark veränderten. Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II orientieren sich nicht mehr am Einkommen vor Eintritt in die Arbeitslosigkeit, sondern entsprechen einem Regelsatz. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ist finanziell vergleichbar mit der früheren laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn auch nicht völlig mit ihr identisch. Diese Leistungen entsprechen in der Regel dem Niveau der Sozialhilfe (vgl. Bundesdrucksache 15/1516, S. 46). Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll demzufolge das Existenzminimum für arbeitsfähige, bedürftige Menschen und deren Familien abdecken. Das Interesse an aussagefähigen Sozialdaten, insbesondere an Daten zur Arbeitslosigkeit, ist groß. Soziale Brennpunkte einer Kommune, deren Verschiebung innerhalb des Stadtgebietes oder möglicherweise ihre Abmilderung als Ergebnis sozial- und wirtschaftspolitischen Handelns der verantwortlichen Akteure, lassen sich nur mittels kontinuierlicher, themenbezogener Teilraumanalyse erkennen und beeinflussen. So sind z. B. Fragestellungen nach dem Grad der Ausprägung von Jugendarbeitslosigkeit, Vorrentenarbeitslosigkeit oder der Betroffenheit von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern für die einzelnen Stadtteile/-viertel zu beantworten. Im Jahresdurchschnitt 2009 waren 15 913 Hallenserinnen und Hallenser arbeitslos gemeldet. Am Ende des Jahres 2009 betrug die Arbeitslosenquote, bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen, für die Stadt Halle (Saale) 14,6 %, im Vergleich zum Vorjahr eine Erhöhung um 0,9 Prozentpunkte. Bei der Untersuchung des Zeitraumes von 1998 bis 2009 kann im Ergebnis darauf geschlossen werden, dass sich die Situation auf dem halleschen Arbeitsmarkt leicht entspannt hat. Ausdruck dessen ist u. a. die Senkung der Arbeitslosenquote um 5,6 Prozentpunkte. Am Ende des Jahres 2009 wurden 2 048 gemeldete Stellen von der Agentur für Arbeit ausgewiesen (zum Vergleich: 1998 = 955 Stellen). Anders ausgedrückt, kamen im Jahr 1998 in der Stadt Halle 27 Arbeitslose auf eine offene Stelle, waren es am Ende des Jahres 2009 noch 7 Arbeitslose. Bei der Analyse der Arbeitslosenstatistik für die Stadt Halle (Saale) wird deutlich, dass die Entwicklung in den zwei Segmenten SGB II und SGB III seit ihrer Einführung im Jahr 2005 eine unterschiedliche Entwicklung aufweist. Während der Umfang der Arbeitslosigkeit im Rechtskreis SGB III (Arbeitslosengeld I) sehr deutlich zurückgeht (-54,8 %), ist im Rechtskreis des SGB II (Alg II und Sozialgeld) eine geringfügigere Absenkung der Arbeitslosenzahlen zu beobachten (-4,9 %). Der Anteil schwerer zu vermittelnder Langzeitarbeitsloser liegt im Jahr 2009 mit 32,6% um 5,7 Prozentpunkte unter dem des Jahres 1998. Darüber hinaus sind im Rechtskreis des SGB II auch all die Personen zusammengefasst, die keinen Anspruch (mehr) auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung haben. Seit 1998 haben sich die absoluten Arbeitslosenzahlen der Stadt um 10 882 (41,7 %) verringert. Als scheinbarer Widerspruch dazu steht der Fakt, dass im Zeitraum von 1998 bis 2009 (jeweils 30.06. des Jahres) 20 778 sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse am Arbeitsort Halle verloren gegangen sind. Da auch die Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Hallenserinnen und Hallenser in diesem Zeitraum um 19 719 (21,0 %) sank, stellt sich die Frage, wie ein Rückgang der Arbeitslosenzahlen in der genannten Größenordnung möglich war. Auch unter Berücksichtigung der Vermittlungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit (Saldo von Vermittlung Arbeitsloser in und Zugang Arbeitsloser aus Erwerbstätigkeit im Zeitraum von 2005 bis 2009 = +363 Personen), der entscheidende Faktor für die positive Entwicklung der Arbeitslosenstatistik war die Verringerung der Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter (15 bis unter 65 Jahre), also des Arbeitsplatznachfragepotentials. Im Vergleich zu 1998 reduzierte sich dieser Personenkreis in der Saalestadt von 184 855 um 34 407 auf 150 448 Personen am Ende des Jahres 2009, ein Rückgang um 18,6 %. Die Zahl der Personen im erwerbsfähigen Alter verringerte sich im Vergleich zur Gesamtbevölkerung, welche um 11,4 % abnahm, überproportional. Dies ist zum Teil auf die demographischen Faktoren Alterung der Bevölkerung, vordergründig jedoch auf die überdurchschnittliche Wanderungsbereitschaft von Personen im erwerbsfähigen Alter zurückzuführen. Der Bevölkerungsverlust der Stadt (mit all seinen negativen Auswirkungen) zeigt hier positive Effekte für die Arbeitslosenstatistik. Das Gewicht ausgewählter Personengruppen am Arbeitslosenbestand ist unterschiedlich groß. Von besonderem Interesse ist hierbei die Entwicklung des Anteils der Langzeitarbeitslosen. Im Zeitraum von 1998 bis 2009 ist für nachfolgend benannte Personengruppen eine zum Teil gegenläufige Entwicklung festzustellen. So hat sich der Anteil arbeitsloser Ausländer um 3,9 Prozentpunkte (bei gleichzeitiger Erhöhung des Ausländeranteils in der Bevölkerung um 0,9 Prozentpunkte) und der der Teilzeitarbeitsuchenden um 2,3 Prozentpunkte gegenüber 1998 erhöht. Deutlich rückläufig ist der Anteil Langzeitarbeitsloser (-5,7 Prozentpunkte), der Anteil derjenigen Arbeitslosen welche 55 Jahre und älter waren (-7,3 Prozentpunkte) und der Frauen (-6,8 Prozentpunkte). Als relativ konstant stellt sich der Anteil Schwerbehinderter (+0,2 Prozentpunkte) und der Jugendlichen unter 25 Jahre (-1,9) über den Untersuchungszeitraum dar. Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches II werden Personen, die im selben Haushalt leben und gemeinsam wirtschaften, als eine Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Bedarfsgemeinschaften verfügen über mindestens eine Person im erwerbsfähigen Alter mit ihrem Partner und den Kindern bis zu 25 Jahren in einem Haushalt. Bei der Prüfung, ob ein Hilfesuchender bedürftig und damit anspruchsberechtigt ist, wird in der Regel das Einkommen/ Vermögen der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen berücksichtigt. Die Bedarfsgemeinschaft als solche eignet sich besser dazu, Abhängigkeiten von öffentlichen Transferleistungen (hier: Grundsicherung für Arbeitsuchende) abzubilden, als es die reinen Arbeitslosenzahlen vermögen. So werden in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen Personen erfasst, die auch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen (können) und den Vermittlungsbemühungen der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung stehen. Nicht berücksichtigt werden z. B. Personen, die wegen Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen z. Z. nicht arbeiten gehen können. Dies betrifft auch Jugendliche im erwerbsfähigen Alter, die noch eine Schule besuchen, Teilzeitbeschäftigte, bei denen die Einkünfte zu niedrig sind oder Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen. Während einerseits im Zeitraum von 2005 bis 2009 ein Rückgang bei den Arbeitslosenzahlen vorlag (-4 007, -20,8 %), verringerte sich andererseits die Zahl der Personen in Bedarfsgemeinschaften um 4 825 Personen (-11,5 %). Im Jahr 2009 bestanden in der Stadt Halle (Saale) 22 175 Bedarfsgemeinschaften, 2 723 weniger als im Jahr 2005. Betroffen waren hiervon 37 207 Personen, also etwa jeder sechste Einwohner der Stadt. Von den Hilfebedürftigen waren 29 039 Personen erwerbsfähig und 8 168 nichterwerbsfähige Hilfebedürftige, darunter 7 920 Kinder unter 15 Jahren. Das heißt, mehr als jedes dritte Kind unter 15 Jahren (30,9 %) war in Halle von dieser Situation betroffen. In einer Bedarfsgemeinschaft lebten 2009 durchschnittlich 1,7 Personen. Überwiegend bestanden in unserer Stadt Single-Bedarfsgemeinschaften (54,5 %).

9 Alleinerziehende bildeten 2009 mit einem Anteil von 17,4 % an allen Bedarfsgemeinschaften den zweitgrößten Typ Bedarfsgemeinschaft, gefolgt von Partner-Bedarfsgemeinschaften mit bzw. ohne Kind(er) (jeweils 12,7 %). Die Zahl von Bedarfsgemeinschaften mit Kindern unter 15 Jahren hat sich im Zeitraum von 2005 bis 2009 um 18,4% verringert. Entwicklung der Arbeitslosigkeit 1998 bis 2009 nach ausgewählten Personengruppen Index 1998=100 180,0 160,0 140,0 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0-50,3-37,9-61,7-52,0-49,5 34,8 0,0 1998 2000 2002 2004 2006 2008 1999 2001 2003 2005 2007 2009 Jahr -75,0-50,0-25,0 0,0 25,0 50,0 Veränderung in Prozent Ausländer Schwerbehinderte Ältere, 55 Jahre und älter Frauen Langzeitarbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre Quelle: Bundesagentur für Arbeit Bei einer Analyse der Arbeitslosigkeit auf der Ebene der Stadtteile/ Stadtviertel ist die Untersuchung der absoluten Zahlen zwar unentbehrlich, jedoch nur bedingt geeignet, eine Vorstellung über die Betroffenheit des jeweiligen Stadtgebietes bzw. seiner Bürgerinnen und Bürger von der Arbeitslosigkeit zu vermitteln. Zwischen den Stadtteilen/-vierteln treten große Unterschiede bei der Zahl der Einwohner auf. Für einen Vergleich der Arbeitslosigkeit, wie auch der Beschäftigung, zwischen den einzelnen Stadtteilen/-vierteln und gegebenenfalls der Gesamtstadt wird deshalb im Rahmen dieser Veröffentlichung der relative Bezug -Arbeitslosendichte bzw. Beschäftigungsquote- hergestellt. Darüber hinaus ist bei der Interpretation der Ergebnisse zu berücksichtigen, dass die Stadtteile/-viertel Gebiet der DR, Planena, Gewerbegebiet Neustadt und Dölauer Heide aufgrund ihrer geringen Einwohnerzahl nur mit Einschränkungen für einen Vergleich herangezogen werden sollten. Der Anteil der Arbeitslosen (Rechtskreis SGB III und SGB II) an den Personen im erwerbsfähigen Alter ist innerhalb des Stadtgebietes nicht in gleichem Maße ausgeprägt. Unter Beachtung der o. g. Hinweise wird sichtbar, dass sich der Anteil Arbeitsloser am 31.12.2009 in den Stadtteilen/-vierteln Heide-Süd (2,4 %), Kröllwitz (3,0 %), Dölau und Büschdorf (jeweils 3,1%) besonders niedrig gestaltet. Stark von der Arbeitslosigkeit betroffen sind dagegen die Stadtteile/-viertel Silberhöhe, die Südliche Neustadt (jeweils 18,7 %) und die Westliche Neustadt (15,7 %). Eine vergleichsweise günstige Segmentierung der Arbeitslosigkeit ist in 6 der 43 Stadtteile/- viertel gegeben. Hier überwiegen die Arbeitslosen, welche dem Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) zugeordnet werden können. Bei der Mehrzahl der Stadtteile/-viertel ist jedoch eine (zum Teil deutliche) Verlagerung des Schwerpunktes der Arbeitslosigkeit auf den Rechtskreis des SGB II (Alg II und Sozialgeld) festzustellen. Im Verhältnis zur Arbeitslosigkeit insgesamt ist in den Stadtteilen/-vierteln Südliche Neustadt (39,3 %), Reideburg (38,6 %) sowie der Westlichen Neustadt (37,9 %) und Freiimfelde/Kanenaer Weg (35,7 %) der höchste Anteil Langzeitarbeitsloser im Stadtgebiet ersichtlich. Am wenigsten werden die Einwohner der Stadtteile/-viertel Dölauer Heide (0,0 %), Dieselstraße (6,3 %), Radewell/Osendorf (16,7 %) und Heide-Süd (17,5 %) mit dem Problem Langzeitarbeitslosigkeit belastet. Jugendarbeitslosigkeit ist für die Bewohner der Stadtteile/-viertel Dieselstraße, Planena, Gewerbegebiet Neustadt und Dölauer Heide zum Stichtag 31.12.2009 nicht akut. Hier ist keiner der im Alter von 15 bis unter 25 Jahren gemeldeten Einwohner arbeitslos. Deutlich höher ist die Belastung in den Stadtteilen/-vierteln Silberhöhe (10,2 %), Westliche Neustadt (10,0 %), Heide-Nord/Blumenau (8,0 %) und Südstadt (7,8 %). Obwohl im Zeitraum von 1998 bis 2009 der Anteil von Personen mit einem Alter von 55 Jahren und älter an den Arbeitslosen insgesamt stark zurückgegangen ist, liegt er mit 14,0 % noch 5 Prozentpunkte über dem der Arbeitslosen unter 25 Jahren. Vorrentenarbeitslosigkeit (Anteil der Arbeitslosen, 55 Jahre und älter an den Einwohnern der Altersgruppe 55 bis unter 65 Jahre) ist insbesondere in den Stadtteilen/-vierteln Gewerbegebiet Neustadt (50,0 %), Planena (14,3 %), Freiimfelde/Kanenaer Weg (11,6 %) und Silberhöhe (10,8 %) ausgeprägt. In den Stadtteilen Dölauer Heide und Tornau ist niemand von Vorrentenarbeitslosigkeit betroffen. Unter 3,5 % lag sie auch in den Stadtteilen/-vierteln Heide-Süd, Kröllwitz, Dieselstraße und Frohe Zukunft. Eingangs wurde beschrieben, dass sich der Anteil ausländischer Arbeitsloser im Untersuchungszeitraum erhöht hat. Bezogen auf die nichtdeutsche Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, war in den Stadtteilen/-vierteln Gewerbegebiet Neustadt, Dölauer Heide, Gesundbrunnen, Südliche Neustadt und Silberhöhe mit einem Anteil von über 20,0 % die höchste Ausländerarbeitslosigkeit im Stadtgebiet festzustellen.

10 Inwieweit einzelne Stadtteile/-viertel von dem Problem betroffen sind, dass ihre Bewohner von Sicherungsleistungen nach dem Sozialgesetzbuch leben müssen, kann nur über eine Verhältniszahl mit Bezug zur Anzahl der Einwohner ermittelt werden. Dazu wurde die Summe derjenigen Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger, welche Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld in Anspruch nehmen, mit der jeweiligen Einwohnerzahl des Stadtteils/-viertels ins Verhältnis gesetzt. Erst die so ermittelte Betroffenheitsquote liefert aussagekräftige Vergleichswerte. Danach liegt eine Spannweite zwischen der geringsten und der höchsten Betroffenheit in Höhe von 31,4 Prozentpunkten vor. Der niedrigste Wert wurde mit 1,7 % für den Stadtteil Heide-Süd, der größte Wert (33,0 %) für das Stadtviertel Südliche Neustadt, ermittelt. Neben dem Stadtteil Heide-Süd liegt für die Stadtteile/-viertel Büschdorf (3,8 %), Dölau (3,9 %), Kröllwitz (4,3 %), Frohe Zukunft (4,4 %), Dautzsch (4,7 %) und Böllberg/Wörmlitz (4,9 %) eine Betroffenheitsquote unter 5 % vor. Besonders stark betroffen sind, neben der Südlichen Neustadt, die Stadtteile/-viertel Silberhöhe (32,4 %), Gebiet der DR (30,5 %), Freiimfelde/Kanenaer Weg (28,1 %), Nördliche Neustadt (25,6 %), Westliche Neustadt (24,2 %) und Heide-Nord/Blumenau (24,1 %). Von 1998 bis 2008 lässt sich für den Arbeitsort Stadt Halle (Saale) ein Rückgang der Erwerbstätigenzahlen um 11,9 % feststellen. Für die einzelnen Wirtschaftszweige verlief diese Entwicklung ungleichmäßig, z. T. gegenläufig. Während sich im Produzierenden Gewerbe und im Wirtschaftszweig Land- und Forstwirtschaft und Fischerei die Erwerbstätigenzahlen halbierten, war im Wirtschaftszweig Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung ein moderaterer Rückgang (-6,6 %) zu beobachten. Zulegen konnten dagegen die übrigen Dienstleistungsbereiche (+5,1 %). Bei einem Anteil von 66,2 % an den Erwerbstätigen insgesamt kann von der Stadt Halle (Saale) als einer Stadt der Dienstleistungen gesprochen werden. In der nachfolgenden Darstellung der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen wird diese Entwicklungstendenz noch differenzierter zum Ausdruck gebracht. Veränderung der Zahl der Erwerbstätigen nach Wirtschaftsbereichen in der Stadt H alle (Saale) 1998 und 2008 im Vergleich, Arbeitsortprinzip 100% 90% Öffentliche und private Dienstleister Anteil 80% 70% 60% 50% 40% 30% 20% 10% 0% 54 400 50 751 21 900 29 416 27 500 25 737 16 400 6 542 16 500 8 199 1998 2008 Finanzierung, Vermietung, Unternehmensdienstleister Handel, Gastgewerbe und Verkehr Baugewerbe Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) Jahr Der Wirtschaftsbereich Land- und Forstwirtschaft, Fischerei kann wegen seiner Geringfügigkeit nicht dargestellt werden. Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder Im Zeitraum von 1998 bis 2009 haben sich die Beschäftigtenzahlen (Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort, jeweils Stand 30.06. des Jahres) der Stadt Halle (Saale) deutlich verringert. Die Beschäftigungsquote, ermittelt als Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter mit Wohnort in der Stadt Halle (Saale) an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ist von 50,2 % im Jahr 1998 moderat auf 49,6 % im Jahr 2009 gesunken. Die Analyse der bestehenden Beschäftigungsverhältnisse zeigt für den Arbeitsort Halle (Saale) eine Zunahme bei den geringfügig entlohnten Beschäftigten. Im Zeitraum von 2003 bis zum Jahr 2009 hat sich deren Anteil um 0,8 Prozentpunkte auf 17,8% erhöht. Für die Beschäftigten mit Wohnort in unserer Stadt verlief diese Entwicklung noch rasanter. Hier vergrößerte sich der Anteil geringfügig Entlohnter im gleichen Zeitraum um 2,2 Prozentpunkte auf 17,4 %. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter weist für das Stadtgebiet im Jahr 2009 eine Spannweite von 32,7 Prozentpunkten vom niedrigsten (Dölauer Heide, 30,8 %) bis zum höchsten Wert (Böllberg/Wörmlitz, 63,5 %) auf. Verhältnismäßig niedrige Beschäftigungsquoten liegen, außer für die Dölauer Heide, für die Stadtteile/-viertel Gebiet der DR (37,2%), Südliche Neustadt (37,4 %), Altstadt (41,1 %) und Nördliche Neustadt (42,4 %) vor. Beachten muss man hier jedoch, dass Selbstständige und Beamte nicht Bestandteil dieser Berechnung sind. Ein hoher Beschäftigungsanteil ist, außer im Stadtviertel Böllberg/Wörmlitz, in den Stadtteilen/-vierteln Tornau (62,9 %), Büschdorf (62,7 %) sowie Dautzsch (61,4 %) gegeben. Aus städtischer Sicht ist es von besonderem Interesse, in welchem Maße die in Halle vorhandenen Arbeitsplätze auch von Hallenserinnen und Hallensern selbst besetzt werden, oder ob diese auf der Suche nach einem Arbeitsplatz ins Umland, die Region oder darüber hinaus ausweichen (müssen). Aussagen zu dieser Fragestellung kann u. a. die Pendlerstatistik liefern. Während die Zahl der in Halle existierenden sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im Untersuchungszeitraum um 20 778 (18,7 %) auf 90 521 im Jahr 2009 (Stand jeweils 30.06. des Jahres) sank, nahm die Zahl der Berufseinpendler lediglich um 3 % auf 41 320 ab. Die Zahl der einheimischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten am Arbeitsort Halle verringerte sich im Zeitraum von 1998 bis 2009 um 19 499 (28,4 %) auf 49 201. Waren 1998 etwas mehr als ein Drittel (38,3 %) der halleschen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze von Einpendlern besetzt, sind dies im Jahr 2009 mit 45,7 % fast die Hälfte. Das heißt, die Hallenserinnen und Hallenser waren überproportional vom Rückgang des Arbeitsplatzangebotes in der Stadt betroffen. Relativiert wird diese Einschätzung durch den Umstand, dass ein Großteil derjenigen ehemaligen Hallenser, der nach seinem Wegzug den neuen Wohnort im städtischen Umland (Saalekreis) wählte, seinen Arbeitsplatz in der Saalestadt beibehielt.

11 Die Pendlerverflechtung mit dem Umland der Stadt ist naturgemäß in besonderem Maße ausgeprägt. Der Pendlerüberschuss der Stadt Halle (Saale) betrug im Jahr 2009 gegenüber dem Umland (Saalekreis, Gebietsstand 2009) 10 288 Berufspendler. Im Zeitraum von 1998 bis 2009 hat sich der Anteil städtischer Auspendler in den Saalekreis, bezogen auf die Auspendler insgesamt, deutlich reduziert (-13,8 Prozentpunkte). Deren Anteil betrug am 30.06.2009 noch 36,4 %. Bei den Berufseinpendlern erreichten die Gemeinden des Saalekreises 2009 mit einem Anteil von 46,8% an allen Einpendlern in die Stadt Halle (Saale) einen um 1,7 Prozentpunkte höheren Wert als 1998. Die Pendlerbilanz der Stadt Halle (Saale) mit ausgewählten Städten Sachsen-Anhalts bzw. Sachsens weist zum Teil verschiedene Entwicklungstendenzen auf. Mit der Stadt Leipzig (Sachsen) kommt es wegen der räumlichen Nähe und dem Arbeitsplatzpotential der beiden Großstädte zu einem hohen Pendleraufkommen. Im Zeitraum von 1998 bis 2009 hat sich der Negativsaldo (Einpendler- Auspendler) der Saalestadt gegenüber der Stadt Leipzig deutlich vergrößert. Im Jahr 2009 suchen 1 405 Pendler aus Halle (Saale) mehr ihren Arbeitsplatz in Leipzig auf als umgekehrt (1998= 896). Der bemerkenswerte Pendlersaldo von -424 Berufspendlern mit Schkeuditz (Flughafen Leipzig/Halle) wurde am Stichtag 30.06.2009 ermittelt. Auch der Pendlersaldo mit Sachsen- Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg gestaltet sich negativ. 2009 beträgt der Pendlersaldo mit der Landeshauptstadt Magdeburg -403, exakt der gleiche Wert wie im Jahr 1998. Positiv gestaltet sich die Bilanz mit der kreisfreien Stadt Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt). Im Jahr 2009 suchten 331 Dessau-Roßlauer mehr ihren Arbeitsplatz in der Stadt Halle (Saale) auf als umgekehrt. Weitere Schwerpunkte für Pendlerströme aus der Saalestadt innerhalb des Landes Sachsen-Anhalt bilden z. B. Peißen (Saldo 2009= -290), Leuna (-657), Landsberg (-171), Spergau (-92) und Günthersdorf (-60). Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort Halle (Saale) 1998 bis 2009 110,0 Index 1998=100 100,0 90,0 80,0 70,0 Auspendler/-innen Einpendler/-innen SVP-Beschäftigte am Arbeitsort Halle SVP-Beschäftigte Hallenser/-innen SVP-Beschäftigte Hallenser/-innen mit Arbeitsort Halle 60,0 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2 006 2007 2008 2009 Jahr SVP-Beschäftigte sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Quelle: Bundesagentur für Arbeit

12 Anteil der Empfänger von Alg I, Alg II oder Sozialgeld an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz 2009 581 222 231 232 595 582 591 221 223 207 233 206 594 592 230 204 205 340 341 593 574 573 571 572 590 101 102 103 308 309 343 342 412 411 414 310 344 413 460 461 451 Anteil der Empfänger Alg I, Alg II oder Sozialgeld an den Einwohnern mit Hauptwohnsitz <= 5,8 > 5,8 und <= 9,3 > 9,3 und <= 14,4 > 14,4 und <= 23,5 > 23,5 453 452

13 1. Einwohner mit Hauptwohnung nach Stadtteilen/-vierteln 2009 nach ausgewählten Merkmalen Einwohner mit darunter Anteil der Bevölkerung Anteil der Empfänger Hauptwohnung im im erwerbsfähigen von Alg I, Alg II oder insgesamt erwerbsfähigen Alter an der Bevölkerung Sozialgeld an den Alter insgesamt in % Einwohnern mit Hauptwohnung insgesamt 1 01 Altstadt 4 933 3 868 78,4 17,6 1 02 Südliche Innenstadt 19 340 13 986 72,3 21,7 1 03 Nördliche Innenstadt 14 686 11 075 75,4 14,4 2 04 Paulusviertel 11 609 8 323 71,7 10,6 2 05 Am Wasserturm/Thaerviertel 837 601 71,8 15,4 2 06 Landrain 3 418 1 718 50,3 6,6 2 07 Frohe Zukunft 3 331 1 920 57,6 4,4 2 21 Ortslage Trotha 6 877 3 863 56,2 17,0 2 22 Industriegebiet Nord 291 183 62,9 9,3 2 23 Gottfried-Keller-Siedlung 1 832 1 158 63,2 7,6 2 30 Giebichenstein 9 704 6 844 70,5 10,6 2 31 Seeben 1 199 795 66,3 5,8 2 32 Tornau 235 167 71,1 8,1 2 33 Mötzlich 501 365 72,9 6,4 3 08 Gebiet der DR 128 86 67,2 30,5 3 09 Freiimfelde/Kanenaer Weg 2 303 1 609 69,9 28,1 3 10 Dieselstraße 607 386 63,6 5,3 3 40 Diemitz 1 739 1 194 68,7 17,4 3 41 Dautzsch 1 853 1 166 62,9 4,7 3 42 Reideburg 2 438 1 615 66,2 6,8 3 43 Büschdorf 4 136 2 577 62,3 3,8 3 44 Kanena/Bruckdorf 1 365 888 65,1 9,2 4 11 Lutherplatz/Thüringer Bahnhof 8 044 5 295 65,8 22,3 4 12 Gesundbrunnen 10 310 6 087 59,0 9,5 4 13 Südstadt 16 300 8 934 54,8 19,6 4 14 Damaschkestraße 8 609 4 973 57,8 12,2 4 51 Ortslage Ammendorf/Beesen 7 088 4 910 69,3 13,7 4 52 Radewell/Osendorf 1 792 1 256 70,1 10,2 4 53 Planena 36 23 63,9 13,9 4 60 Böllberg/Wörmlitz 2 515 1 704 67,8 4,9 4 61 Silberhöhe 13 401 8 899 66,4 32,4 5 71 Nördliche Neustadt 15 782 9 774 61,9 25,6 5 72 Südliche Neustadt 15 373 9 925 64,6 33,0 5 73 Westliche Neustadt 14 581 8 747 60,0 24,2 5 74 Gewerbegebiet Neustadt 34 22 64,7 23,5 5 81 Ortslage Lettin 1 155 814 70,5 8,7 5 82 Heide-Nord/Blumenau 5 984 4 043 67,6 24,1 5 90 Saaleaue 444 310 69,8 10,4 5 91 Kröllwitz 5 185 3 538 68,2 4,3 5 92 Heide-Süd 3 848 2 609 67,8 1,7 5 93 Nietleben 2 623 1 759 67,1 7,0 5 94 Dölauer Heide 17 13 76,5 23,5 5 95 Dölau 3 894 2 466 63,3 3,9 Insgesamt 230 377 150 488 65,3 17,6 2. Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2009 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Arbeitslosenquote abhängige zivile Erwerbspersonen 20,4 21,1 21,6 20,8 21,6 21,8 21,5 21,5 18,1 18,0 16,3 14,6 alle zivilen Erwerbspersonen 19,3 19,9 20,4 19,7 20,5 20,6 20,2 20,1 16,8 17,3 14,8 13,9

14 Anteil der Arbeitslosen an der erwerbsfähigen Bevölkerung 2009 231 232 581 222 595 582 591 221 223 207 233 206 594 592 230 204 205 340 341 593 574 573 571 572 590 103 101 102 308 309 343 342 411 412 414 310 344 413 460 461 451 452 Anteil der Arbeitslosen an der erwerbsfähigen Bevölkerung <= 4,1 > 4,1 und <= 5,7 > 5,7 und <= 8,2 > 8,2 und <= 13,0 > 13,0 453

15 3. Arbeitslose im Jahresdurchschnitt 1998 bis 2009 nach Geschlecht und Altersgruppen Insgesamt davon darunter von Jahren männlich weiblich 15 bis unter 25 55 bis unter 65 1998 26 561 12 931 13 630 3 053 5 517 1999 26 883 13 141 13 743 3 080 5 807 2000 27 378 13 776 13 602 3 386 5 102 2001 26 079 13 562 12 517 3 263 4 293 2002 26 415 13 987 12 427 3 460 3 821 2003 25 758 13 707 12 050 3 340 3 001 2004 24 466 12 900 11 566 3 126 2 480 2005 23 703 12 766 10 937 2 781 2 513 2006 19 619 10 485 9 134 1 661 2 202 2007 19 032 9 789 9 243 1 873 2 170 2008 17 049 8 704 8 344 1 692 2 168 2009 15 913 8 724 7 189 1 677 2 202 4. Arbeitslosenquote und Arbeitslose 2009 nach ausgewählten Städten und Merkmalen Arbeitslosenquote Arbeitslose darunter alle ziv. abh. ziv. insgesamt weiblich Ausländer 15 bis unter 55 bis unter Erwerbspersonen 20 Jahre 25 Jahre 65 Jahre Leipzig 13,6 15,2 34 609 15 131 2 957 445 3 449 5 068 Dresden 11,4 12,7 29 918 12 733 1 993 520 3 768 4 220 Wuppertal 11,6 12,8 20 442 9 172 5 510 455 2 205 2 342 Mannheim 8,0 8,9 12 047 5 358 3 808 102 642 1 621 Bonn 7,1 7,8 10 888 4 880 2 917 174 885 1 239 Gelsenkirchen 14,3 15,9 17 936 7 752 4 091 403 1 969 2 114 Karlsruhe 6,5 7,2 9 514 4 149 2 440 136 716 1 329 Wiesbaden 8,2 9,1 11 097 5 403 3 147 282 1 162 1 574 Mönchengladbach 11,3 12,5 14 636 6 570 2 781 368 1 614 1 966 Chemnitz 12,2 13,7 15 006 6 966 1 024 180 1 412 3 108 Rostock 13,0 14,4 13 201 5 654 723 202 1 455 1 840 Erfurt 10,1 11,2 10 619 4 929 767 125 1 080 1 747 Halle (Saale) 13,3 14,6 15 247 6 763 1 049 235 1 367 2 127 Magdeburg 12,8 14,0 15 270 6 739 931 211 1 663 2 214 Arbeitslosenquote 2009 nach ausgewählten Städten ausgewählte Städte Leipzig Dresden Wuppertal Mannheim Bonn Gelsenkirchen Karlsruhe Wiesbaden Mönchengladbach Chemnitz Rostock Erfurt Halle (Saale) Magdeburg 4,0 6,0 8,0 10,0 12,0 14,0 16,0 Quote alle ziv.erwerbspersonen 5. Arbeitslosenquote 1998 bis 2009 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Arbeitslosenquote gesamt 1 ) 20,2 21,5 20,9 20,6 21,6 20,1 20,7 17,7 16,5 16,8 13,7 14,6 davon männlich 19,7 21,1 21,4 21,4 23,0 21,4 22,2 19,2 17,1 17,0 14,4 x weiblich 20,7 21,9 20,4 19,8 20,2 18,8 19,3 16,1 15,8 16,5 13,0 x Arbeitslosenquote gesamt ²) x x x 19,5 20,4 19,0 19,7 16,5 15,2 15,3 12,5 13,3 davon männlich x x x x x x x x x x x 14,6 weiblich x x x x x x x x x x x 12,1 1 ) abhängige zivile Erwerbspersonen ²) alle zivilen Erwerbspersonen