Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre

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Transkript:

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt An den Grossen Rat 11.2000.01 ED/P112000 Basel, 7. Dezember 2011 Regierungsratsbeschluss vom 6. Dezember 2011 Ausgabenbericht betreffend Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre 2012 2016 Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 9. Dezember 2011.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Begehren...3 2. Begründung...3 3. Antrag...4

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 3 1. Begehren Mit diesem Ausgabenbericht beantragen wir Ihnen, den Staatsbeitrag von CHF 85'000 p.a. an die Stiftung Wildt sches Haus für weitere fünf Jahre (2012 2016) zu bewilligen. Der Betrag gilt als Maximal-Subvention; er wird im Sinne einer Defizitgarantie nur ausgeschöpft, wenn die Prüfung der Jahresrechnung den vollen Bedarf belegt. 2. Begründung Ausgangslage Bauherr des Wildt schen Hauses war der Seidenbandfabrikant Jeremias Wildt-Socin (1705-1790). Das Gebäude wurde vom Architekten Johann Jakob Fechter (1717 1797) in den 60er-Jahren des 18. Jahrhunderts errichtet und von den Erben von Jeremias Wildt in den 40er-Jahren des 19. Jahrhunderts veräussert. Auf Initiative des 1951 amtierenden Rektors der Universität, Prof. Dr. A. Gigon, konnte dank einer öffentlichen Sammlung das Wildt sche Haus gekauft und in öffentlichen Besitz überführt werden. Am 1. Februar 1952 wurde die Stiftung Wildt sches Haus errichtet. Die Gesellschaftsräume des Wildt schen Hauses stehen gemäss Stiftungsurkunde der Regierung, der Universität sowie der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften für Repräsentation, Sitzungen und sonstige Zwecke unentgeltlich zur Verfügung. Das gilt auch für die Freiwillige Akademische Gesellschaft, die Vereinigung Freunde der Universität sowie die Akademische Zunft. Das Gartengeschoss des Hauses kann von der Studentischen Körperschaft der Universität Basel (SKUBA) genutzt werden. An Private und Organisationen, die nicht explizit über ein Nutzungsrecht ohne Kostenfolgen verfügen, werden die Räumlichkeiten zu einem angemessenen Preis vermietet. Die Stiftung wird durch einen Stiftungsrat von fünf Mitgliedern verwaltet. Zwei Mitglieder werden von der Regenz der Universität, ein Mitglied von der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften und zwei Mitglieder vom Regierungsrat des Kantons Basel- Stadt gewählt. Zurzeit setzt sich der Stiftungsrat wie folgt zusammen: Herr Prof. A. Staehelin, Präsident Herr Dr. H. Amstad Herr Dr. R. Heuss Herr J. Rüegger Herr Prof. Hans-Christoph Im Hof Die von der Stiftung eingereichte und dem Ausgabenbericht beigelegte Unterlage (Budget mit 3-Jahresrückblick) belegt, dass die Stiftungsaufgabe nur mit Hilfe des Staatsbeitrages zu erfüllen ist. Der Regierungsrat sieht sich deshalb veranlasst, dem Grossen Rat den Staatsbeitrag von CHF 85'000 p.a. auch für die Jahre 2012 2016 zu beantragen. Im Weiteren wird der Kanton wie bislang eine Hypothek von derzeit CHF 440'000 zum Zins von 2,75 % gewähren.

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 4 Veränderung der Einnahmen und Ausgaben Wie bereits in der vorangegangenen Subventionsperiode 2002 2006 musste das Wildt sche Haus die zurückliegende Periode 2007 2011 ohne einen Grosskunden bestreiten, der mit einer Veranstaltung einen Grossteil der Einnahmen beibringen würde. Dennoch konnte die Stiftung mittels Erhöhung der Anzahl kleinerer Anlässe für eine ausreichende Eigenfinanzierung sorgen, so dass die Subvention des Kantons nie voll ausgeschöpft werden musste. Die Höhe der Einnahmen bleibt jedoch schwer prognostizierbar. So hat sich etwa das Krisenjahr 2009 unmittelbar auf die Einnahmen des Wildt schen Hauses durchgeschlagen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die bisherige Subventionshöhe beizubehalten. In diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, dass grundsätzlich nur ein kleiner Kreis von Kunden in Frage kommt, erfordern die historische Bausubstanz und das kostbare Interieur doch eine gewisse Zurückhaltung und Vorsicht in der Benutzung, die nicht für alle potenziellen Kunden in Frage kommen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der bereits umsichtig gehandhabten Akquisitionstätigkeit der Verwaltung ist davon auszugehen, dass die Stiftung ihre Einnahmen nur punktuell, im Schnitt aber nicht wesentlich zu steigern vermag. Die Defizitgarantie auf CHF 85'000 anzusetzen, ist also nicht nur realistisch, sondern auch Anreiz für die Fortführung der bisherigen aktiven und erfolgreichen Vermietungspraxis. 3. Antrag Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss 55 des Gesetzes über den kantonalen Finanzhaushalt (Finanzhaushaltgesetz) vom 16. April 1997 überprüft. Gestützt auf unsere Ausführungen beantragen wir dem Grossen Rat die Annahme des nachstehenden Beschlussentwurfes. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Dr. Guy Morin Präsident Barbara Schüpbach-Guggenbühl Staatsschreiberin Beilagen - Entwurf Grossratsbeschluss - Budget 2011 mit 3-Jahresrückblick

Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 5 Grossratsbeschluss Betreffend Staatsbeitrag an die Stiftung Wildt sches Haus für die Jahre 2012 2016 (vom [Hier Datum eingeben]) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, nach Einsicht in den oben stehenden Ausgabenbericht und in den Bericht Nr. [Hier Nummer des GRK-Berichts eingeben] der [Hier GR-Kommission eingeben]-kommission, beschliesst: ://: Der Regierungsrat wird ermächtigt, der Stiftung Wildt sches Haus in den Jahren 2012 2016 einen nicht indexierten Staatsbeitrag in der Höhe von maximal CHF 85'000 p.a. (KSt 2718110/Kostenart 363600/Auftrag 271811000015) auszurichten. Dieser Beschluss ist zu publizieren. Er unterliegt dem fakultativen Referendum.

Stiftung Wildt'sches Haus Jahresrechnung 2010 I Budget 2011 Einnahmen 160.00 163.35 110'634.40 19'200.00 18'000.00 163'360.00 60'000.00 15'000.00 66'600.00 50'500.00 300.00 195'767.75 179'799.30 Rechn.2010 16'500.00 800.00 34'670.00 60'603.10 96.20 2009 Budget 2011 Rechn.2008 187'437.60-26'126.50 75'200.00 92'170.00 11'700.00 18'000.00 15'000.00 500.00 920.00 74.10 Ausgaben 13'950.00 10'226.55 161.95-5.77 2'500.00 10'300.00 12'100.00 5'200.00 890.00 150.00 3'000.00 8'000,00 84 163'321.40 760.00 6'800.00 1'600.00 671.40 4 179'805.07 767.50 2'522.05 6'737.62 5'159.20 1'500. 4'598.60 1'495.40 5'113.00 195'763.54 4'451.30 2'066.45 206.15 884.10 5'858.90 83'102.40 934.70 1'595.45 141.80 189.10 10'881.90 756.90 7'864.80 2'599.35 7'198.89 5'499.20 17'286.00 17'367.15 220.00 4'908.95 1'645.25 83'042.40 5'137.20 Rechn.2009 38.6 7'819.00 2'789.25 7'785.80 4.21 2'872.20 53.35 8'000 Rechn.2010 00 09 Rechn. Budget 187'418.73 81'238.20 15'194.75 10'751.50 12'100.00 10'065.55 14'193.20 9'218.60 2'567.45 6'724.93 7'596.30 5'670.00 4'255.75 1'491.00 1'759.00 1'203.00 729.60 424.25 671.40 810.20 623.20 130.85 2008 18.87 2010 20'000.00