Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt. Betriebskostenbeiträge an den Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter für die Jahre 2005 bis und mit 2007
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- Daniel Falk
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1 Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Nr. 0633B / C an den Grossen Rat JD/ Basel, 24. November 2004 Regierungsratsbeschluss vom 23. November 2004 Ausgabenbericht betreffend Betriebskostenbeiträge an den Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter für die Jahre 2005 bis und mit 2007 Den Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt zugestellt am 26. November 2004
2 2 1. Begehren Wir beantragen dem Grossen Rat, dem Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter für die Jahre 2005 bis und mit 2007 einen jährlichen Betriebskostenbeitrag von maximal CHF pauschal und nicht indexiert zu bewilligen (Buchungskreis: 3070 Subventionen ; Kostenstelle 307C010 / Auftrag 307C ). 2. Ausgangslage 2.1. Der Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter Der Verein für Gassenarbeit,,Schwarzer Peter (VFG) hat zum Zweck, der Verelendung und Isolation von Menschen auf der Gasse entgegenzuwirken. Ausserdem beschreibt der Verein Entwicklungen auf der Gasse und artikuliert die Anliegen der dort lebenden Menschen. Diese Tätigkeit respektiert die momentane Realität der Menschen auf der Gasse mit der Perspektive auf eine Verbesserung ihrer allgemeinen Lebenssituation Aufgaben Die vom Staat subventionierte Leistung der Gassenarbeit besteht in der aufsuchenden Sozialarbeit und insbesondere in der Betreuung von randständigen Zielgruppen auf der Gasse. Die Gassenarbeit umfasst im wesentlichen: 1. Aufsuchende Sozialarbeit (in Abgrenzung zur stationären Beratung), d.h. kontinuierliche Präsenz auf der Gasse, bekannt werden, Vertrauen gewinnen, unter Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse. 2. Besondere Situationen und Probleme von Einzelnen und/oder Gruppen erkennen. ( seismographische Funktion), d.h. möglichst frühzeitige Erkennung von Entwicklungen auf der Gasse, deren Analyse und Unterbreitung von Massnahmevorschlägen. 3. Hilfeleistung für Einzelne und/oder ganze Gruppen, d.h. Beratung, Begleitung, Betreuung sowie Förderung der Eigeninitiative entweder persönlich oder/und vor allem durch Vermittlung an andere soziale Stellen und Institutionen. 4. Anstossen und Initiieren von Projekten zur Hilfe, Selbsthilfe und/oder soziokulturellen Aktivitäten. 5. Wahrnehmen von aufklärender und vermittelnder Funktion als Sprachrohr und Brückenbauer zur betroffenen Umgebung, zu Behörden und zur Öffentlichkeit. 6. Ausrichtung auf randständige Zielgruppen auf der Gasse, sowie ausländische Jugendliche und junge Erwachsene. 7. Der Kanton bezeichnet soziale Brennpunkte, die bei Bedarf im Einvernehmen mit dem VfG prioritär von diesem betreut werden (zur Zeit z. B. Centralbahnplatz und De-Wette-Park).
3 Beispiele aus der Praxis Die Gassenarbeiter/-innen führen regelmässig Nothelferkurse für ihre Klientel im De-Wette-Park durch, damit bei den oft medizinisch unterversorgten Personen im Notfall wirksame erste Hilfe geleistet werden kann. Ebenfalls im De-Wette-Park organisiert der VfG im Sommer Grillfeste mit der Klientel, welche auch die Gassenszene des Centralbahnplatzes einbezieht. Ausserdem beteiligen sich die Gassenarbeiter/-innen an Aktionen des Kantons, wie zum Beispiel der Initiative des Baudepartements Mir ist meine Umgebung nicht Wurst, welche die Sauberkeit am Kleinbasler Rheinufer zum Thema hatte. 3. Finanzielle Aspekte 3.1. Bisherige Subventionierung Der Verein für Gassenarbeit wurde 1983 mit einem Startkapital von CHF aus dem Lotteriefonds ins Leben gerufen und 1987 erfolgten weitere staatliche Unterstützungen aus dem Lotteriefonds (CHF ) resp. aus dem Alkoholzehntel (CHF ). Zwischen 1990 und 1992 wurde der Verein erstmals mit je CHF 100' pro Jahr ordentlich staatlich subventioniert. Über die Jahre 1993 bis und mit 1995 wurde gemäss damaligem Subventionsvertrag jährlich die Summe von CHF an die Kosten geleistet. Von 1996 bis 1998 erhielt der Verein CHF 150' resp. von 1999 bis 2001 CHF 200' Der aktuelle Subventionsvertrag mit dem Kanton Basel-Stadt über jährlich CHF läuft Ende 2004 aus. 3.2 Zukünftige Subventionierung Der Kostenrahmen des Vereins, welcher als Grundlage zur Ausrichtung der Subvention für die Periode dient, ergibt sich aus der Rechnung 2003 sowie dem Budget 2004 wie folgt: Rechnung 2003 Budget 2004 Personalaufwand Tätigkeitsaufwand Liegenschaftsaufwand Administration Rückstellung (Lohnfonds) 0 0 Totalaufwand Subvention Spenden Mitgliederbeiträge Einnahmen Projekte (Verkäufe etc) Div. Erträge Totalertrag Mehrertrag/Verlust Das Budget ist sorgfältig und ohne strategische Reserven erstellt. Der Personalaufwand beträgt im 2004 ungefähr 83% des Totalaufwandes und wird mit
4 der Subventionsleistung des Kantons Basel-Stadt im Rahmen von CHF nur zu 55% gedeckt. Den Restaufwand finanziert der Verein aus eigenen Mitteln. Die Spenden sollten nach Erfahrungen der letzten Jahre mindestens CHF 130' erreichen. Um dem gestiegenen Arbeitsaufwand gerecht zu werden, beantragte der Verein für Gassenarbeit für die kommende Subventionsperiode CHF 180'000.--, dem aufgrund der Finanzsituation des Kantons nicht entsprochen werden kann. Stattdessen muss der Subventionsbeitrag auf CHF 135' reduziert werden. Der Verein für Gassenarbeit hat zwar Verständnis für die finanzielle Situation des Kantons, ist jedoch in Anbetracht der steigenden Arbeitsbelastung unzufrieden mit den Subventionskürzungen. Er versucht dennoch, die Einsparungen ohne Personalabbau zu bewerkstelligen. Dieser würde nach Ansicht des Vereins zu einem nicht vertretbaren Absinken der Arbeitsqualität führen. Die fehlenden Finanzmittel versucht der Verein durch verstärktes Fundraising auszugleichen. Die zukünftige Subventionierung wird neu eine der niedrigschwelligen Arbeit der Gassenarbeiter/-innen angemessene Leistungserhebung einschliessen. Diese sieht u.a. die Dokumentation der Kontakt- und Beratungszahlen der Gassenarbeiter/-innen vor Allgemeine Beurteilung des Subventionsbegehrens Die Weiterführung des Subventionsverhältnisses mit dem Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter steht ausser Frage. Der Vereinsvorstand nutzt mit viel Engagement bestehende Ressourcen, um die Arbeit des Vereins zu unterstützen. Die aufgebrachten Eigenleistungen des Vereins für Gassenarbeit sind im Verhältnis zum Betriebsaufwand sehr hoch. Es gibt für dieses Problemfeld keinen weiteren Anbieter in der Stadt Basel. Der Verein für Gassenarbeit nimmt innerhalb des sozialen Netzes unseres Kantons und unserer Region mit seiner aufsuchenden Sozialarbeit eine wichtige Aufgabe wahr: Diese ambulante und nachgehende Sozialarbeit ist unverzichtbar in einer Stadt, in welcher mehrere tausend Menschen zum Teil mit sehr grossen Belastungen und Defiziten im freien Raum der Gasse verschiedenste Gruppierungen und Szenen bilden. In einer unabhängigen Studie, die von der GGG im Oktober 2003 in Auftrag gegeben wurde, wird konstatiert: Die Gassenarbeit Schwarzer Peter deckt ein aktuelles Bedürfnis ab und leistet einen wichtigen Beitrag an das 'soziale Basel'. Es besteht somit ein Interesse an der Weiterführung der Gassenarbeit und damit an einer Verlängerung des Subventionsverhältnisses. 5. Beurteilung gemäss 5 des Subventionsgesetzes Der Verein erfüllt erwiesenermassen die einzelnen Voraussetzungen zur Vergabe einer Subvention gemäss 5 des Subventionsgesetzes: 1. Es besteht ein ausgewiesenes öffentliches Interesse, was unter anderem durch die von der GGG in Auftrag gegebene Bestandesaufnahme feststellt wird: Die Gassenarbeit Schwarzer Peter deckt ein aktuelles Bedürfnis ab und leistet einen wichtigen Beitrag an das soziale Basel... Die Massnahmen zur
5 Beratung, Begleitung und Vermittlung der Zielgruppen eignen sich grundsätzlich gut zur Erreichung der Ziele. 2. Eine sachgerechte und kompetente Aufgabenerfüllung ist durch einen fachlich kompetenten Vorstand, der u.a. seine Mitarbeiter/-innen sorgfältig auswählt und unterstützt, gewährleistet. 3. Die Subventionsleistungen für das Jahr 2003 entsprechen ca. 50% des Gesamtertrages. 4. Aufgrund mangelnder Eigenmittel kann das Angebot ohne Subvention nicht aufrechterhalten werden. Da die auf der Gasse lebenden Menschen in dieser Form von keiner anderen Einrichtung erreicht werden, würde durch ein Entfallen dieses Angebots die randständige Klientel nicht mehr betreut werden Antrag Wir empfehlen und beantragen dem Grossen Rat, dem Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter für die Subventionsperiode von 2005 bis mit 2007 einen maximalen Betriebskostenbeitrag von jährlich CHF , pauschal und nicht indexiert zu bewilligen und damit den nachstehenden Beschlussentwurf anzunehmen. Das Finanzdepartement hat den vorliegenden Ausgabenbericht gemäss 55 des Finanzhaushaltgesetzes geprüft. Im Namen des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt Der Vizepräsident Der Staatsschreiber Dr. Ueli Vischer Dr. Robert Heuss
6 6 Grossratsbeschluss betreffend Betriebskostenbeiträge an den Verein für Gassenarbeit,,Schwarzer Peter für die Jahre 2005 bis 2007 vom Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, auf Antrag des Regierungsrates, bewilligt: ://: Der Verein für Gassenarbeit Schwarzer Peter erhält für die Jahre 2005 bis 2007 einen jährlichen maximalen Betriebskostenbeitrag von CHF 135' (nicht indexiert) (Kostenstelle 307C010 / Auftrag 307C ). Dieser Beschluss ist zu publizieren. Basel, den IM NAMENS DES GROSSEN RATES Die Präsidentin:
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