Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Ähnliche Dokumente
Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2005 und Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2010 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Nachtrag zum Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan. Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2017 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Altlastensanierung

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2017 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Pensionsfonds

82 Kapitel Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung (Förderphase )

Rechnung über den Haushalt der Hochbauten. Haushaltsjahr 2010

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2008 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Grundstock

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2010 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2012 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Kommunalinvestitionsförderungsfonds (KInvFErrG)

Haushaltsplan. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2012 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Haushaltsplan. der allgemeinen Finanzverwaltung. für das Haushaltsjahr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Wahlperiode

Kapitel Wohnen

Kapitel Förderung des Wohnungsbaus

Kapitel Pflege, Alter, demographische Entwicklung

Kapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut

Kapitel Krankenhausförderung

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 7/ Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2017/2018 (HBG 2017/2018)

Kapitel Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Kapitel Wohnen

Land Sachsen-Anhalt. Entwurf. Haushaltsplan. für das. Haushaltsjahr Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Land Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage IV. über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr.

Kapitel Angelegenheiten der Schifffahrt

Kapitel Pflege, Alter, demographische Entwicklung

Kapitel Technologie- und Innovationsförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Kapitel Förderung des Wohnungsbaus

Haushaltsplan. Haushaltsjahre 2017 und Wirtschaftsplan Sondervermögen Schwerbehinderten- Ausgleichsabgabe

Kapitel Arbeit und Qualifizierung

Kapitel Arbeit und Qualifizierung

Soll 2012 a) Betrag Betrag Ist 2011 b) für für Titel. Ist 2010 c) Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR Tsd.

Kapitel Gleichstellung von Frauen und Männern

Kapitel Förderung des Wohnungsbaus

Vermischte Einnahmen , , , , , ,05

Kapitel Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen

Kapitel Inklusion

Kapitel Inklusion

Kapitel Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen

Kapitel Sozialpolitische Maßnahmen sowie Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Kapitel Pflege, Alter, demographische Entwicklung

Kapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut

Kapitel Gleichstellung von Frauen und Männern

Land Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage IV. über die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen ( 85 Abs. 1 Nr.

Entwurf. G e s e t z über das Sondervermögen zur Bewirtschaftung von zweckgebundenen Einnahmen. 1 Errichtung

Nachtrag zum. Haushaltsplan. Haushaltsjahr Einzelplan 15 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Bereich Umwelt

Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 23. März 2016 II LIP H / /

Vermischte Einnahmen , , , , , ,57

Kapitel Gemeinschaftlich mit der EU finanzierte Förderungen von Arbeits- und Qualifizierungsmaßnahmen

Vermischte Einnahmen , , , ,00

Kapitel Landeszentrale für politische Bildung

Kapitel Emanzipation

Vermischte Einnahmen , , , ,00

Zweiter Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2014

Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens Finanzierungsfonds Flughafen BER. (Finanzierungsfonds Flughafen BER-Gesetz SV BER-G) Vom...

Kapitel Landeszentrale für politische Bildung

Soll 2011 a) Betrag Ist 2010 b) für Titel. Ist 2009 c) 2012 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Kapitel Pflege, Alter, demographische Entwicklung

Zweckbestimmung Funkt Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Kapitel Versorgung der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter des Landes sowie ihrer Hinterbliebenen

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Kapitel Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Kapitel Sozialpolitische Maßnahmen und Bekämpfung von Armut

Kapitel Kirchen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen

'1)2%+,'- !!!!!! !" #! $%## +(')* +,'-.# /# "0---- "00000 " ( ) **% +, - % ./*/))). 0/*//*) 1,! 232'45++*6/*78 7***8'8+7%/'/89)8 98),45::;;;,!

Stadt Ilmenau. 1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan Große Kreisangehörige Stadt. Universitätsstadt

Kapitel Liegenschaftsvermögen

Hansestadt Stralsund. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2011 Band III

Kapitel Allgemeine Studierendenförderung

Kapitel Allgemeine Studierendenförderung

Kapitel Krankenhausförderung

Vermischte Einnahmen , , , ,00

Kapitel Denkmalpflege

Allgemeine Finanzverwaltung 1202 Allgemeine Bewilligungen

Kapitel Innovation und Technologie

Land Sachsen-Anhalt. Übersicht. Anlage IIb. über die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen und ihre Begründungen gem. 38 Abs.

Die Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen erfolgt im Geschäftsbereich des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (Kap. 1005).

Kapitel Denkmalpflege

Kapitel Emanzipation

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Kapitel Fachbereich Medizin der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn und Universitätsklinikum Bonn

Kapitel Allgemeine Studierendenförderung

Kapitel Geschäftsstelle der Bauministerkonferenz (ARGEBAU) Zweckbestimmung. Kapitel Ansatz Ansatz SOLL IST Titel Funkt.

Kapitel Versorgung der Lehrkräfte der öffentlichen Schulen sowie ihrer Hinterbliebenen

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz 0804 Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung d. Agrarstruktur

Kapitel Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Soll 2008 a) Betrag Ist 2007 b) für Titel. Ist 2006 c) 2009 Tit. Gr. FKZ Zweckbestimmung Tsd. EUR Tsd. EUR

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft 1007 Grundsatz, Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Umwelttechnik

Kapitel Geschäftsstelle der Bauministerkonferenz (ARGEBAU)

Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Zweckbestimmung Kennziffer EUR EUR EUR TEUR

Anleitung über Haushaltsvermerke

Kapitel Fachbereich Medizin der Universität Duisburg - Essen und Universitätsklinikum Essen

Kapitel Innovation und Technologie

Transkript:

Land Sachsen-Anhalt Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2003 Wirtschaftsplan Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt"

- 2 -

- 3 - Kapitel 5410 Wirtschaftsplan für das Jahr 2003 zum Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt gemäß 4 Abs. 2 des Gesetzes zur Gründung eines Sondervermögens Altlastensanierung Sachsen-Anhalt (GVBl. LSA Nr. 47/2000 vom 05. Dez. 2000) Das Sondervermögen "Altlastensanierung Sachsen-Anhalt" ist ein vom übrigen Vermögen des Landes getrenntes, nicht rechtsfähiges Vermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Es dient ausschließlich der Erfüllung von Finanzierungspflichten des Landes Sachsen-Anhalt, die sich aus der Aufgabe der Altlastensanierung des Landes ergeben. Im Rahmen des Generalvertrages mit der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) vom 23.10.2001 fließen dem Land bis 2005 jährliche Pauschalierungsmittel zur Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen ökologischer Altlasten in Sachsen-Anhalt zu. Diese Mittel werden über Kapitalanlagegesellschaften in Form von Spezialfonds angelegt.

- 4 - Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2003 Ansatz 2002 mehr/weniger (Angaben in EUR) Einnahmen 133 Verwendung von Kapitalbeständen 133 01 873 Zuführungen aus der Geldanlage zur Kofinanzierung des Landesanteils i.h.v. 75% 0 37.298.300-37.298.300 133 02 873 Zuführungen aus der Geldanlage zur Kofinanzierung des Landesanteils i.h.v. 60% 0 16.946.100-16.946.100 133 03 873 Zuführungen aus der Geldanlage für Ausgaben für im Rahmen des Generalvertrages übernommene Verpflichtungen des Bundes (100% Bund) 0 2.000.000-2.000.000 Die im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigten, vom Bund aufgrund der Pauschalierungsverträge und des Generalvertrages bereits überwiesenen Mittel werden wirtschaftlich angelegt. Die Rückführung als Einnahme aus der Geldanlage erfolgt in Höhe der geplanten Ausgaben der Projekte im betreffenden Haushaltsjahr, wobei die Rückführung jeweils in Höhe des ehemaligen Bundesanteils 100%, 75% bzw. 60% bezogen auf die geplante Ausgabe erfolgt. Aufgrund der Einzahlungen durch den Bund bis zum Jahr 2005 ist bis zu diesem Zeitpunkt eine Rückführung aus der Geldanlage nicht erforderlich. In den Haushaltsjahren 2003 bis 2005 werden die für das Jahr geplanten Bundesanteile direkt aus der Einzahlung des Bundes (Titel 331 11) zum 15.01. des jeweiligen Haushaltsjahres entnommen und nur der die geplanten Bundesanteile übersteigende Betrag von Titel 331 11 über den Titel 919 01 der Geldanlage zugeführt. Die Summe der geplanten Bundesmittel für das Haushaltsjahr verbleibt auf dem Titel 331 11. Über den Titel 331 11 erfolgt die Kofinanzierung der Landesanteile in Höhe von 60% bzw. 75% sowie die Finanzierung der Ausgaben für im Rahmen des Generalvertrages übernommene Verpflichtungen des Bundes (100%). 162 01 873 Zinseinnahmen aus Anlagegeschäften 2.000.000 0 2.000.000 Die aus der Geldanlage durch die außenstehenden Kapitalanlagegesellschaften mit den Spezialfonds erzielten Zinsen werden thesaurierend angelegt. Eine jährliche Ausschüttung ist nicht geplant. Die im Verlaufe des Jahres mit dem Landeshaushalt dadurch erwirtschafteten Zinsen, dass dem Landeshaushalt die liquiden Mittel bis zum Zeitpunkt ihres Abflusses zur Verfügung gestellt werden, fließen dem Sondervermögen über diesen Titel zu. Zusätzlich erhält das Sondervermögen noch Zinseinnahmen aus einer Festgeldanlage, da die für das Haushaltsjahr insgesamt geplanten Bundesfinanzierungsanteile innerhalb eines Jahres kurzfristig angelegt werden. 331 Zuführungen durch den Bund aufgrund vertraglicher Pauschalierungsregelungen 331 11 873 Zuführungen auf Grund vertraglicher Regelungen zwischen Bund und Land 204.516.800 204.516.800 0 Im Titel 331 11 sind die jährlichen Zuführungen durch den Bund gemäß Generalvertrag enthalten. Die jährliche Zahlung gemäß Generalvertrag bis 2004 beträgt 204.516.752 EUR. Die Einnahmen auf dem Titel 331 11 werden über den Titel 919 01 der Geldanlage zugeführt. In den Jahren 2003 bis 2005 werden die anhand der geplanten Ausgaben benötigten Bundesmittel von der Zuführung ausgenommen (Jahresscheibe). Im Haushaltsjahr 2003 werden darüber hinaus 18.022.500 EUR nicht der Geldanlage zugeführt. Dieser Betrag wird zur Vorfinanzierung des Landesanteils in Höhe von 25 % der Ausgaben im Titel 892 01 sowie 40 % der Ausgaben im Titel 892 03 verwendet. Die Zuführung durch das Land, gemessen an den Istausgaben, erfolgt in kommenden Haushaltsjahren. Die am 15.01. im Titel 331 11 verbleibenden Mittel werden gemäß Liquiditätsplanung innerhalb des Haushaltsjahres kurzfristig angelegt. Ab dem Jahr 2006 sind die benötigten Bundesmittel aus der langfristigen Geldanlage zurückzuführen, da keine weiteren Einzahlungen des Bundes erfolgen. Alle Zuführungen aus der Geldanlage werden ab diesem Zeitpunkt einheitlich über die Titel 133 01 bis 133 03 gebucht (Verwendung von Kapitalbeständen). 332 Zuführungen durch das Land gem. Verwaltungsabkommen 332 01 873 Zuführungen durch das Land i.h.v. 25% 0 12.432.700-12.432.700 332 02 873 Zuführung durch das Land für das Ökologische Großprojekt Mansfelder Land (100%) 3.500.000 7.860.600-4.360.600 332 03 873 Zuführungen durch das Land i.h.v. 40% 0 11.297.400-11.297.400 332 04 873 Sonstige Zuführungen durch das Land für nicht vom Bund mitfinanzierte Projekte (100%) 4.200.000 6.120.000-1.920.000

- 5 - Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2003 Ansatz 2002 mehr/weniger (Angaben in EUR) 333 Sonstige Zuführungen 333 01 873 Eigenanteil des Freigestellten 350.000 525.000-175.000 Unter sonstigen Zuführungen werden Einnahmen verbucht, die weder vom Bund noch vom Land zu leisten, sondern von dem Freigestellten aufzubringen sind. 333 02 873 Sonstige Einnahmen 0 0 0 Für innerhalb des Haushaltsjahres vorgenommene kurzfristige Geldanlagen - Festgeld (i.d.r. zwischen Sondervermögen und Landeshaushalt) erfolgt die Ausgabe über den Titel 919 01 und die Rückführung über den Titel 333 02. 361 01 873 Übertrag aus dem Vorjahr 0 39.125.500-39.125.500 Die für das laufende Jahr, bezogen auf die geplanten Ausgaben geleisteten Zuführungen von Bundes- und/oder Landesanteilen, die aufgrund der tatsächlich geleisteten Ausgaben nicht benötigt wurden, sind zu übertragen. Im Titel 361 01 erscheinen die Mittel als Übertrag, die im vorangegangenen Haushaltsjahr nicht verausgabt wurden und aufgrund von Verschiebungen von Ausgaben zur Finanzierung im aktuellen Haushaltsjahr benötigt werden. Gesamteinnahme 214.566.800 338.122.400-123.555.600

- 6 - Titel FZ Zweckbestimmung Ansatz 2003 Ansatz 2002 mehr/weniger Ausgaben Haushaltsvermerk: Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig 892 Finanzierung von Altlastensanierungsmaßnahmen 892 01 873 Ausgaben für Altlastensanierungsprojekte mit dem Finanzierungsverhältnis 75% Bund / 25% Land 42.200.000 49.731.000-7.531.000 Im Jahr 2003 ist das Finanzierungsverhältnis 75% Bund / 25% Land auf den Ansatz des Titels 892 01 (42.200.000 EUR) abzüglich des Ansatzes im Titel 333 01 (350.000 EUR) anzuwenden. 892 02 873 Ökologisches Großprojekt Mansfelder Land (100%) 3.500.000 7.860.600-4.360.600 Der im ÖGP Mansfelder Land gemessen an den Haushaltsansätzen in den Jahren 1999 2001 nicht beanspruchte Betrag, der noch aus dem Haushalt des Landes dem Sondervermögen zugeführt werden muss, beträgt insgesamt ca. 14.528.464,48 EUR. Die Zuführungen müssen in Folgejahren erfolgen. 892 03 873 Ausgaben für Altlastensanierungsprojekte mit dem Finanzierungsverhältnis 60% Bund / 40% Land 18.900.000 28.243.500-9.343.500 892 04 873 Sonstige Ausgaben für nicht vom Bund mitfinanzierte Projekte (100% Land) 4.200.000 6.645.000-2.445.000 892 05 873 Ausgaben für im Rahmen des Generalvertrages übernommene Verpflichtungen des Bundes (100% Bund) 1.200.000 2.000.000-800.000 919 01 873 Besondere Finanzierungsausgaben 144.566.800 243.642.300-99.075.500 *Die Ausgaben bei Titel 919 01 erhöhen oder vermindern sich um die Mehr- oder Mindereinnahmen bei den Titeln 162 01, 331 11, 333 02 und 361 01 961 01 873 Übertrag in das Folgejahr 0 0 0 Die Zahlungen im Rahmen der besonderen Finanzierungsausgaben (Titel 919 01) betreffen insbesondere Einnahmen aus Leistungen des Bundes auf Grund des Generalvertrages, die im laufenden Haushaltsjahr nicht benötigt und demzufolge gem. dem Gesetz über das Sondervermögen Altlastensanierung Sachsen-Anhalt vom 5. Dezember 2000, 2 (5) wirtschaftlich angelegt, d.h. der Geldanlage zugeführt werden. Die Geldanlage findet durch die Kapitalanlagegesellschaften im Rahmen von Spezialfonds statt. Aufwendungen, die durch die Vermögensverwaltung der Spezialfonds durch die Kapitalanlagegesellschaften entstehen, werden aus erwirtschafteten Erträgen beglichen und verrechnet. Über den Titel 919 01 werden auch die nicht verbrauchten Mittel des Vorjahres, die mit Titel 361 01 übertragen wurden und im aktuellen Haushaltsjahr nicht benötigt werden, der Geldanlage zugeführt. Ebenso werden die im Titel 162 01 und Titel 333 02 eingenommenen Zinserträge zum Zwecke der Zuführung zur Geldanlage über den Titel 919 01 verausgabt, soweit sie nicht zur Deckung der Bundesfinanzierungsanteile des laufenden Haushaltsjahres benötigt werden. Der Titel 961 01 Übertrag in das Folgejahr fungiert als korrespondierender Ausgabetitel zum Einnahmetitel 361 01 Übertrag aus dem Vorjahr. Es handelt sich um einen Verrechnungstitel, über den der Bestand zum Jahresende auszuweisen und in das Folgejahr zu übertragen ist. Gesamtausgabe 214.566.800 338.122.400-123.555.600