Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Fragebogen. Stellungnahme eingereicht durch

Ähnliche Dokumente
Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Fragebogen. Stellungnahme eingereicht durch.

Entwurf für ein neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Vernehmlassung

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Fragebogen. Stellungnahme eingereicht durch

Verband, Organisation, etc. Ziel und Zweck des 2004 gegründeten gemeinnützigen Vereins arttv.ch ist es:

Wir danken Ihnen für die Einladung zur eingangs erwähnten Vernehmlassung und nehmen dazu fristgerecht Stellung.

Die untenstehenden Kommentare und Anliegen ergänzen den beiliegenden Fragebogen.

Thurgau~~ Der Regierungsrat des Kantons Thurgau. Neues Bundesgesetz über elektronische Medien. Vernehmlassung. Sehr geehrte Frau Bundesrätin

Frau Bundesrätin Doris Leuthard Vorsteherin UVEK 3003 Bern. Brugg, 24. September per Mail an:

Landammann und Regierung srat des Kantons Uri

REGIERUNGSRAT. A-Post Plus Bundesamt für Kommunikation Zukunftstrasse 44 Postfach Biel. 26. September 2018

Das zukünftige Bundesgesetz über elektronische Medien auf einen Blick

Vernehmlassung des Bundes: Neues Bundesgesetz über elektronische Medien. Stellungnahme

Vernehmlassung: Neues Bundegesetz über elektronische Medien

Direkte und indirekte Medienförderung

- Kanton Zug. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Frau Doris Leuthard, Bundesrätin Bundeshaus Nord 3003 Bern

Stellungnahme der Grünliberalen zum Bundesgesetz über elektronische Medien

Bundesgesetz über elektronische Medien

Per Mail an

VL. L 0 6 I ~ ~- Direkte Medienförderung gilt weiterhin nur für Audio- und audiovisuelle Beiträge

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens. Fragebogen. Stellungnahme eingereicht durch

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien: Zusammenfassung der Kernaussagen des Fragebogens

Stellungnahme der SAB zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)

La regenza dal chantun Grischun. 25. September September

Bundesamt für Kommunikation Abteilung Medien Zukunftstrasse 44 Postfach Biel Zürich,

Entwurf zu einem Bundesgesetz über elektronische Medien Vernehmlassung

Entwicklungsmöglichkeiten für private elektronische Medien

Medienregulierung im digitalen Raum

Stellungnahme des Schweizer Syndikat Medienschaffender im Rahmen der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien

Wir bedanken uns für die Gelegenheit, an der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien teilnehmen zu können.

Daniel Römer, Präsident Haldenstrasse 176, 8055 Zürich

Sehr geehrte Frau Bundesrätin Leuthard. Wir danken Ihnen für die wohlwollende Prüfung unserer Anträge und Empfehlungen.

Konzession für ein Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Leistungsvereinbarung

Leistungsaufträge bei Radio und Fernsehen und ihre Umsetzung

Medienforum SRG Ostschweiz «Medialer Service public für die Schweiz» Dienstag, 22. September 2015, Uhr Kongresszentrum Einstein, St.

Stellungnahme des Verbands der Schweizer Regionalfernsehen TELESUISSE zur neuen Konzession der SRG SSR

Referat von Dr. Vincent Augustin, Präsident UBI

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Anhörung Service Public

Anhörung Service Public

Finanzhilfen für die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeitenden gebührenfinanzierter Lokalradios-

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 27.

Stellungnahme zum Entwurf für die Revision der Radio- und Fernsehverordnung

Anhörung EMEK. Stiftung Mediapulse Mediapulse AG für Medienforschung. Mediapulse AG, FvW/FB Januar 2016

Konzession für ein Regionalfernsehen mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

media FORTI Koalition für Journalismus der Zukunft

Richtlinien des Bundesrates für die Nutzung von Frequenzen für Radio und Fernsehen im VHF- und UHF-Band

Programmanalyse Regionalfernsehen

Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht Kommunikations- und Energierecht II. Radio und Fernsehen. Prof. Dr. Isabelle Häner Zürich, 4.

WEMF-Medienforschung Heute Morgen - Übermorgen. Zürich, , Marco Bernasconi, CEO WEMF EMEK-Anhörung

Sélection d'article sur la politique suisse

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Änderung der technischen Anforderungen und der Zulassungsprüfung von Strassenfahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschreibers

n Pa. Iv. Pfister Gerhard. Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG

FSS-SGB LKH pro audito schweiz sonos SVEHK

Verordnungspakete Umwelt

Digitale Migration Schweizer digitale Konsenskultur?

Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen

Medien: Standortbestimmung

Der Service public muss neu definiert werden:

Totalrevision des Bundesgesetzes vom 6. Oktober vom Oktober über Beiträge 2006 über an die die Aufwendungen

Bundesgesetz über die Unterstützung der nationalen Menschenrechtsinstitution MRIG

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag

Bundesrat Moritz Leuenberger

Stellungnahme CH Media zum Vorschlag für ein Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) vom 20. Juni 2018

SCHWEIZER RADIO UND TV FÜR IMMER ABSCHALTEN? NEIN ZU NO BILLAG! Abstimmung vom 4. März 2018 NEIN. No-Billag-Initiative

Klimapolitik der Schweiz nach 2020:

Verordnung des UVEK über Verwaltungsgebühren im Fernmeldebereich

Polittalk digital. Inhalt

Änderung der Jagdverordnung (JSV) Eingriffe in den Wolfsbestand. Anhörung - Rückmeldeformular. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt

Klimapolitik der Schweiz nach 2020:

Qualitätssicherung und Programmanalyse bei den lokalen Veranstaltern

Stellungnahme: Neues Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)

1 Radio und Fernsehen in der CH

Revision des Gefahrengutrechts Vernehmlassungsverfahren

Nur per Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Frau Doris Leuthard, Bundesrätin Bundeshaus Nord 3003 Bern

Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte

Neuregelung des Vernehmlassungsrechts des Bundes (Teilrevision RVOG)

Betr. zweite Anhörung zu den neuen Richtlinien der TV- Versorgungsgebiete in der Region Ostschweiz/Nordostschweiz/Zürich

Ausgangslage: Das Problem

Verordnung über die Krankenversicherung

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt. An die Vernehmlassungsadressaten. Basel, 2. Mai 2017

Stellungnahme der SAB zum neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM)

BAV: Ziele des Bundes für die multimodale Mobilität

Standesvertretung. Fragebogen zur Anhörung Kantonale Abfallplanung 2015

Rechtliche Herausforderungen im E-Government

Auf dem Weg zur neuen regionalen Radio- und Fernsehlandschaft

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Ausgewählte Beiträge zur Schweizer Politik

Verordnung über Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus

sn MEDIA Programm Abkommen mit der Europäischen Gemeinschaft

zur Umsetzung der Mo. Eder "Swissmedic-Zulassung eines Arzneimittels als erlaubtes Werbeelement" in der Arzneimittel-Werbeverordnung (AWV)

Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

Auf der Basis der Grundlagenarbeiten kommt der Bundesrat zu folgenden Schlüssen:

Neues Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM): Stellungnahme des AdS

Konzession für ein UKW-Radio mit Leistungsauftrag und Gebührenanteil

Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Neues Bundesgesetz über elektronische Medien; Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens Fragebogen Stellungnahme eingereicht durch Kanton Verband, Organisation, etc. Absender: Verband SCHWEIZER MEDIEN Konradstrasse 18 Postfach CH-8021 Zürich Bitte den ausgefüllten Fragebogen wenn möglich elektronisch im Word-Format zurücksenden an rtvg@bakom.admin.ch.

Fragen 1. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Service-public-Leistungen im Wesentlichen mit Audio- und Videobeiträgen erbracht werden müssen. Begrüssen Sie diese Einschränkung? Die ungleiche Förderung von verschiedenen Mediengattungen führt zu einer sachlich nicht gebotenen Privilegierung bestimmter Medienangebote. Dies verhindert einen fairen Wettbewerb und führt zu einer Einschränkung der Medienvielfalt in der Schweiz. Es ist eine ganzheitliche Betrachtung der Medienlandschaft, inklusive der geduckten Presse, notwendig. 2. Heute werden Radio- und Fernsehkonzessionen vom Bundesrat (SRG) und UVEK (andere Veranstalter) erteilt, das BAKOM ist Aufsichtsbehörde. Der Gesetzesentwurf sieht eine unabhängige Kommission für elektronische Medien vor, die insbesondere die Service-public-Mandate erteilt (SRG-Konzession, Leistungsvereinbarungen mit anderen Medienanbieterinnen) und beaufsichtigt. Zudem entscheidet sie über die indirekte Medienförderung (Artikel 71 bis 74, siehe unten). Begrüssen Sie die Schaffung einer solchen unabhängigen Kommission? Der Grundgedanke der unabhängigen Regulierungsbehörde ist angebracht. Die vorliegende Ausgestaltung ist jedoch falsch. Die Machtfülle der KOMEM ist zu gross, die Wahl der Behördemitglieder durch den Bundesrat hochpolitisch und entzieht sich jeglichen Rechtsmitteln und demokratischer Legitimation. Zudem ist zu befürchten, dass der bürokratische Mehraufwand höher ausfällt als im heutigen System und die personellen Ressourcen zu knapp bemessen wurden. Eine Mehrbelastung des Bundeshaushalts ist wahrscheinlich. 3. Heute erteilt der Bundesrat die SRG-Konzession. Der Gesetzessentwurf sieht die unabhängige Kommission dafür vor. Wer soll Ihrer Meinung nach künftig die SRG konzessionieren? unabhängige Kommission Bundesrat Grundsätzlich ist eine unabhänige Regulierungsbehörde bei der Konzessionsvergabe zu bevorzugen. In der aktuellen Ausgestaltung der KOMEM ist die Konzessionierung durch den Bundesrat jedoch praktikabler. 2/5

4. Heute hält der Bundesrat das Online-Werbeverbot der SRG in der Verordnung fest. Der Gesetzesentwurf sieht neu vor, das Online-Werbeverbot der SRG im Gesetz zu verankern. Erachten Sie ein solches Verbot auf Gesetzesstufe als richtig? Eine gesetzliche Festsetzung des Online-Werbeverbots der SRG ist zu begrüssen. Das Verbot muss jedoch auch konsequent umgesetzt und überprüft werden, damit es seine Wirkung entfalten kann. Wichtig ist insbesondere, dass das Werbeverbot unabhänig vom Endgerät, also auch im Bereich "Smart-TV" und HbbTV, vollzogen wird. 5. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Bundesrat die SRG verpflichten kann, einen Teil ihrer Mittel für Koproduktionen mit privaten schweizerischen Medienanbieterinnen im Bereich Sport und Unterhaltung zu verwenden (Artikel 39). Begrüssen Sie diesen Vorschlag? Kooperationen mit Privaten werden begrüsst und unterstützt. Die Zusammenarbeit darf jedoch weder den Wettbewerb behindern, noch bestimmte Medienhäuser benachteiligen oder konkurrenzieren. 6. Der Gesetzesentwurf sieht mehrere indirekte Medienfördermassnahmen vor (Artikel 71-74). Begrüssen Sie solche grundsätzlich? Der VSM spricht sich klar für indirekte Medienfördermassnahmen aus, wodurch die redaktionelle Unabhängigkeit der förderberechtigten Medien gewahrt wird. Fördermassnahmen müssen jedoch so ausgestaltet werden, dass diese der ganzen konvergenten Branche inkl. Printbereich zugute kommen. 7. Eine indirekte Medienfördermassnahme betrifft die Aus- und Weiterbildung von Medienschaffenden. Der Gesetzesentwurf sieht vor, Aus- und Weiterbildungsinstitutionen zu unterstützen (Artikel 71). Erachten Sie diese Massnahme als sinnvoll? 3/5

Förderung von Ausbildungsgängen ist sinnvoll. Diese muss jedoch allen Mediengattungen zugutekommen und darf sich nicht nur auf elektronische Medien konzentrieren. 8. Der Gesetzesentwurf sieht als weitere indirekte Medienfördermassnahmen vor, dass Selbstregulierungsorganisationen und Nachrichtenagenturen unterstützt werden können (Art. 72 f.). Stimmen Sie dieser Massnahme zu? Die Unterstützung von Selbstregulierungsorganisationen und Nachrichtenagenturen wird grundsätzlich begrüsst. Fraglich ist jedoch die Höhe der Unterstützungsbeiträge. Diese gilt es massvoll zu definieren. 4/5

9. Der Gesetzesentwurf sieht die Unterstützung von Nachrichtenagenturen vor (siehe Frage 8). Würden Sie es begrüssen, wenn anstelle einer Nachrichtenagentur die SRG ein Mandat für Agenturleistungen erhalten würde? Eine eigentständige Agentur ist einem SRG-Mandat vorzuziehen. Das heutige System mit der eigenständigen SDA gewährt die Vielfalt besser, als wenn Agenturleistungen von der SRG wahrgenommen werden. 10. Der Gesetzesentwurf sieht als weitere indirekte Medienfördermassnahme vor, dass innovative digitale Infrastrukturen, die der publizistischen Qualität und Vielfalt dienen, unterstützt werden können (Artikel 74). Stimmen Sie dieser Massnahme zu? Falls ja: was wären aus Ihrer Sicht die Anforderungen an förderungswürdige Projekte? Es ist nicht Aufgabe des Bundes, künftig innovative IT-Lösungen mit der Medienabgabe zu unterstützen. Der VSM spricht sich dagegen für die Förderung eines Lehrstuhl für Medien und Data-Science der ETH mit Gebührengeldern aus. 11. Gibt es neben den erwähnten noch weitere Förderungsmassnahmen zu Gunsten elektronischer Medien, die Sie als notwendig und sinnvoll erachten? Falls ja: welche? Nebst den erwähnten Bereichen ist eine Förderung von Mediendatenbanken (SMD), der Nutzungsforschung sowie Projekten im Bereich Media Literacy wünschenswert. Weiter fordert der VSM einen substantiellen Ausbau der indirekten Presseförderung im Zeitungsvertrieb. 5/5