Rechtsetzungslehre. Prof. Dr. Felix Uhlmann. Universität Zürich HS Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Rechtsetzungslehre

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1 Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Universität Zürich

2 Redaktion und Überprüfung 8 Impuls Konzept Kernteam Verwaltung Öffentlichkeit Konkretisierung Rückmeldungen Rückmeldungen Redaktion Überprüfung Erstellen und Überprüfen des Normtexts durch: - Konkretisierung des Konzepts - Rechtsvergleichung, Mustererlasse, Vorbilder etc. - Hypothesen - Befragungen, Rückmeldungen - Simulationen und Planspiele - Checklisten

3 Redaktion 8 Redaktion eines Entwurfs (Vorschlag) 1. Normkonzept lesen und auf Vollständigkeit überprüfen 2. Ausformulierte Normtexte zusammentragen und auswerten (bestehendes Recht, Rechtsvergleichung etc.)? 3. Grobgliederung erstellen 4. Wichtiges ausformulieren 5. Randtitel aller Artikel / Paragrafen (Feingliederung) erstellen 6. Detailredaktion - Zeitplan? - Zuständigkeiten? - Informationsbeschaffung?

4 Checklisten 8 (Alte) Checkliste Bund (Skript, S. 30 ff.) 1. Übereinstimmung mit übergeordnetem Recht (Normstufe, Verhältnis zu höherrangigem Recht, Kompetenz, Verfahren) 2. Inhaltliche Richtigkeit (Vollständigkeit und Eindeutigkeit mit Bezug auf Geltungsbereich, Normtypen etc.) 3. Sachliche Richtigkeit (Interessenbewertung, Einhaltung fundamentaler Grundsätze, Durchsetzbarkeit) 4. Rechtsetzungstechnik (Sprache, Begriffe, Systematik, Verweisungen, Wiederholungen)

5 Vernehmlassungsverfahren 8 Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG) vom 18. März 2005 Art. 2 Zweck des Vernehmlassungsverfahrens 2 [Das Vernehmlassungsverfahren] soll Aufschluss geben über die sachliche Richtigkeit, die Vollzugstauglichkeit und die Akzeptanz eines Vorhabens des Bundes. Art. 3 Gegenstand des Vernehmlassungsverfahrens 1 Ein Vernehmlassungsverfahren findet statt bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen, Gesetzesbestimmungen, völkerrechtlichen Verträgen, die dem Referendum unterliegen oder wesentliche Interessen der Kantone betreffen. 2 Zu anderen Vorhaben wird ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, wenn sie von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite sind oder wenn sie in erheblichem Mass ausserhalb der Bundesverwaltung vollzogen werden.

6 Vernehmlassungsverfahren 8 Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren (Vernehmlassungsgesetz, VlG) vom 18. März 2005 Art. 8 Behandlung der Stellungnahmen Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet. Art. 9 Öffentlichkeit 1 Öffentlich zugänglich sind: a. die Vernehmlassungsunterlagen; b. nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen und die Protokolle von konferenziellen Vernehmlassungsverfahren; c. nach der Kenntnisnahme durch den Bundesrat die Zusammenstellung der Vernehmlassungsergebnisse. 2 Die Stellungnahmen werden durch Gewährung der Einsichtnahme, Abgabe von Kopien oder Veröffentlichung in elektronischer Form zugänglich gemacht und können zu diesem Zweck technisch aufbereitet werden.

7 Redaktion und Überprüfung 8 Praktische Fragen 1. In einem kantonalen Gesetz sollen Kampfhunde einem Leinenzwang unterworfen werden. Redigieren Sie den Erlass (max. fünf Paragrafen, allenfalls nur Überschriften) und überlegen Sie sich, wie Sie den Erlass ex ante überprüfen. oder 2. Der Kanton will das Rauchen in Restaurants verbieten. Redigieren Sie den Erlass (max. fünf Paragrafen, allenfalls nur Überschriften) und überlegen Sie sich, wie Sie den Erlass ex ante überprüfen.

8 Redaktion und Überprüfung 8 Praktische Fragen 3. Lesen Sie die nachfolgende Regelung in Art. 141 ParlG (Botschaften zu Erlassentwürfen): "1 Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung seine Erlassentwürfe zusammen mit einer Botschaft. 2 In der Botschaft begründet er den Erlassentwurf und kommentiert soweit nötig die einzelnen Bestimmungen. Darüber hinaus erläutert er insbesondere folgende Punkte, soweit substanzielle Angaben dazu möglich sind: a. die Rechtsgrundlage, die Auswirkungen auf die Grundrechte, die Vereinbarkeit mit übergeordnetem Recht und das Verhältnis zum europäischen Recht; b. die in einem Gesetzesentwurf vorgesehenen Kompetenzdelegationen; c. im vorparlamentarischen Verfahren diskutierte Standpunkte und Alternativen und die diesbezügliche Stellungnahme des Bundesrates;

9 Redaktion und Überprüfung 8 Praktische Fragen d. die geplante Umsetzung des Erlasses, die geplante Auswertung dieser Umsetzung und die Prüfung der Vollzugstauglichkeit im vorparlamentarischen Verfahren; e. das Abstimmen von Aufgaben und Finanzen; f. die personellen und die finanziellen Auswirkungen des Erlasses und seines Vollzugs auf Bund, Kantone und Gemeinden sowie die Art und Weise der Kostendeckung, der Einfluss auf die Finanzplanung und das Verhältnis von Kosten und Nutzen; g. die Auswirkungen auf Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt; h. das Verhältnis des Erlassentwurfs zur Legislaturplanung; i. die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann." Erscheint Ihnen diese Bestimmung als "Checkliste" Ihres Rechtsetzungsprojekts geeignet?

10 Vernehmlassungsverfahren 8 Praktische Fragen 4. Darf ein Vernehmlassungsentwurf Varianten aufweisen? Ist es sinnvoll, die Vernehmlassungsvorlage mit einem Fragenkatalog zu ergänzen? 5. Nach welchen Kriterien werden die Stellungnahmen im Vernehmlassungsverfahren ausgewertet?

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