Schriftliche Anfrage. Drucksache 18 / Wahlperiode. der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP)

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Transkript:

Drucksache 8 / 6 Schriftliche Anfrage 8. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 7. März 7 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am. März 7) und Antwort Ferienwohnungen und Homesharing in Berlin und Berlin- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage : Wie viele Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gem. Abs. in Verbindung mit Abs. Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) wurden in den Jahren 7, 6, (bitte einzeln aufschlüsseln) im und in Berlin insgesamt (bitte nach en aufschlüsseln) gestellt? Antwort zu : In den nachgefragten Jahren, 6 und 7 (Stand März 7) wurden berlinweit für 8.7 Wohnungen Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt. Darunter für.8 Wohnungen bezüglich einer Genehmigung einer zweckfremden Nutzung, für.7 Wohnungen bezüglich einer Genehmigung zum Leerstand und für 86 Wohnungen bezüglich der Genehmigung eines Abrisses. Die Verteilung nach en kann nachstehender Tabelle entnommen werden. Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg, Berlin-Buckow Postanschrift: Postfach 7, Berlin, Telefon: 6 6 8 8; Telefax: 6 6 78 8.

Anzahl der Wohnungen, für die in den Jahren, 6 und 7 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt wurde Antrag auf Jahr Zweckentfremdung Leerstand Abriss Gesamt Insgesamt 87 6.8.8.7 7 7 6 8 6 7 7 7 7 6 6 88 68 7 6 8 6 86 6 6. 7 8 6 6 8 66 6 7 7 7 6 7 8 7 7 68 7 6 8 6 78 8. 7 7 7 76 6 6 88 66 7 7 7 6 6 7 66 8 7 8 6 7 6 6 6 7 6 6 6 86 6 7 6 8 6 8 6 8 8 7 78. 6.77 6... 8.7 7 Frage : Wie viele Anträge hiervon betraf in Bezug auf die Art der zweckfremden Nutzung: a. die Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung gem. Abs. Nr. ZwVbG? b. die Nutzung für gewerbliche oder berufliche Zwecke ( Abs. Nr. ZwVbG c. die bauliche Änderung des Wohnraums gem. Abs. Nr. ZwVbG? Antwort zu : In Bezug auf die Art der zweckfremden Nutzung wird nur zwischen der Nutzung als Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung und der Nutzung für gewerbliche oder berufliche Zwecke sowie die bauliche Änderung unterschieden. Die Verteilung nach en, Jahresscheiben und Art der zweckfremden Nutzung ergibt sich aus nachstehender Tabelle.

Anzahl der Wohnnungen, für die in den Jahren, 6 und 7 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung gestellt wurde - nach Art der zweckfremdem Nutzung - Jahr Zweckentfremdung insgesamt Nutzung als Ferienwohnung / Fremdenbeherbergung Nutzung für gewerbliche und berufliche Zwecke sowie bauliche Änderung 6.8 7 7 6 6 8 6 7 7 6 6 7 7 6 7 6 7 8 6 8 6 7 6 7 7 7 66 6 7 8 7 6 7 7 8 6 7 66 7 6 7 8 7 6 6 7 6 8 6 8 6 7 78 7 6..8 7 7 8 6 6 6 8 6 8 8 8 6 Frage : Wie viele Anträge in Bezug auf die Nutzung als Ferienwohnung /Fremdenbeherbergung betraf Wohnungen am Erstwohnsitz des Antragstellers/ der Antragstellerin und wie viele Wohnungen am Zweitwohnsitz? Bitte nach en aufschlüsseln. Frage : Wie viele Anträge in Bezug auf die Nutzung als Ferienwohnung/Fremdenbeherbergung betrafen Wohnungen, deren derzeitige Nutzung zu Wohnzwecken ist, d.h. in denen der Antragsteller/ die Antragstellerin selbst wohnt (sog. Homesharing)? Bitte nach en aufschlüsseln. Antwort zu. und : Bei Feststellungen und Verfahren in Hinblick auf eine zweckfremde Nutzung im Sinne des Absatz Nummer ZwVbG (Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung) wird hinsichtlich des Erst- oder Zweitwohnsitzes keine Unterscheidung vorgenommen. Es kommt immer auf die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse an, d.h. entweder ist eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum gegeben oder nicht. Differenzierungen im Sinne der Fragen werden danach datentechnisch nicht erfasst. Frage : Wie viele der Anträge wurden - aufgeschlüsselt nach den drei Nutzungsarten gem. Abs. Nr. - ZwVbG - vom samt, bzw. insgesamt in Berlin (bitte nach en aufschlüsseln) von den sämtern positiv beschieden? Wie viele der Anträge gem. Abs. Nr. ZwVbG betrafen das sog. Homesharing, also die Nutzung der Erst- bzw. Zweitwohnung? Bitte nach Erst- und Zweitwohnung aufschlüsseln. Wie viele betraf anderweitige Ferienwohnungen? Zweckentfremdungsverbots-Gesetz

Frage 6: Wie viele Anträge aufgeschlüsselt nach den drei vorgenannten Nutzungsarten wurden abgelehnt? Wie viele bei Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung betrafen das sog. Homesharing in Wohnungen am Erst- und wie viele das sog. Homesharing am Zweitwohnsitz der/des Antragsteller/s? Antwort zu. und 6.: Im Zeitraum bis März 7 wurde berlinweit für 6 Wohnungen die zweckfremde Nutzung genehmigt (darunter für Wohnungen für die Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung) und für.8 Wohnungen abgelehnt (darunter für.6 Wohnungen für die Nutzung als Ferienwohnung/ Fremdenbeherbergung). Die Verteilung nach en, Jahresscheiben und Art der zweckfremden Nutzung ergibt sich aus nachstehenden Tabellen. Anzahl der Wohnnungen, für die in den Jahren, 6 und 7 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung genehmigt wurde - nach Art der zweckfremdem Nutzung - Jahr Zweckentfremdung insgesamt Nutzung als Ferienwohnung / Fremdenbeherbergung Nutzung für gewerbliche und berufliche Zwecke sowie bauliche Änderung 6 6 7 7 7 6 6 7 8 6 7 6 7 8 6 7 7 7 7 6 7 6 8 7 6 6 7 6 7 7 6 6 7 8 7 6 7 6 7 6 6 8 7 68 8 6 6 78 7 86 7 8 7 6 6 7 7 8 7 8

Anzahl der Wohnnungen, für die in den Jahren, 6 und 7 ein Antrag auf Genehmigung einer Zweckentfremdung abgelehnt wurde - nach Art der zweckfremdem Nutzung - Jahr Zweckentfremdung insgesamt Nutzung als Ferienwohnung / Fremdenbeherbergung Nutzung für gewerbliche und berufliche Zwecke sowie bauliche Änderung 66 6 7 7 7 7 6 68 7 7 6 6 6 7 6 6 7 6 8 7 7 6 8 7 7 6 6 7 7 6 7 6 8 6 7 6 7 6 6 7 7 6 7 7 8 6.7 86 7 6 8 7 Angaben/Unterscheidungen zur Erst-/Zweitwohnung oder des Erst- /Zweitwohnsitzes oder des sogenannten Homesharing werden zweckentfremdungsrechtlich nicht einzeln erfasst (vgl. in den Antworten der Fragen zu. und.). Frage 7: Bei Ablehnung der Anträge, bitte nach en aufschlüsseln: a. Wie viele Antragsteller/innen - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. Homesharing - legten Widerspruch ein? b. Wie viele dieser Widersprüche wurden negativ beschieden? Wie viele dieser Widersprüche wurden positiv beschieden? Bitte nach Genehmigungsinhalt aufschlüsseln. Frage 8: Wie viele Antragsteller/-innen, deren Widerspruch abgelehnt wurde, legten - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. Homesharing - Klage beim Verwaltungsgericht ein? Bitte nach en aufschlüsseln. Frage : Wie viele Klagen wurden für erledigt erklärt, aufgrund einer Genehmigung nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens? Bitte aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also und nach dem sog. Homesharing, und aufgeschlüsselt nach en. Welche Partei trug hier die Kosten des Verfahrens zu welchen Teilen?

Frage : Wie vielen Klagen wurde - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. Homesharing - stattgegeben? Bitte nach Tenorinhalt und des zugrundeliegenden Widerspruchs aufschlüsseln. Frage : Wie vielen Klagen wurden - aufgeschlüsselt nach den vorgenannten Nutzungsarten, aufgeschlüsselt nach Wohnungen am Erst- und oder Zweitwohnsitz, also nach dem sog. Homesharing - in Form eines Vergleichs beigelegt? Bitte nach en und Vergleichsinhalt aufschlüsseln. Frage : Wie viele Widerspruchsverfahren von Antragstellern/-innen mit Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. Homesharing, sind noch anhängig? Bitte nach en aufschlüsseln. Frage : Wie viele Klagen von Antragstellern/-innen mit Erst- und oder Zweitwohnsitz, also dem sog. Homesharing, sind noch anhängig? Bitte nach en aufschlüsseln. Antwort zu 7. bis.: Wie bereits vorstehend dargestellt, erfolgt keine derart ins Detail gehende datentechnische Erfassung in den Zweckentfremdungsverfahren. Berlin, den. März 7 In Vertretung S e b a s t i a n S c h e e l... Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 7. Mrz. 7) 6