Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 21. Juni 2016 IV A 32 Tel. 9(0)
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1 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin, den 21. Juni 2016 IV A 32 Tel. 9(0) christian.krueger@senstadtum.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Umsetzungssachstand im Bereich des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes 81. Sitzung des Hauptausschusses am 09.September 2015 Bericht SenStadtUm IV A 32, rote Nr E Anlage Tabellarische Übersicht zum Umsetzungssachstand des Zweckentfremdungsverbotes in den Bezirken zum 31.März 2016 Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenStadtUm wird gebeten, dem Hauptausschuss zum einen Folgebericht vorzulegen, der auch einen Abschlussbericht zum Bereich Ferienwohnungen enthält (zu den weiteren Details des Berichtes wie dem Umgang mit Hinweisen aus der Bevölkerung, Internetrecherche etc. s. Inhaltsprotokoll). Hierzu wird - in Ergänzung und zur Aktualisierung der roten Nr E - berichtet: 1. Hinweise zum vorliegenden Bericht Die in diesem Bericht zugrunde gelegten Sachstände zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes beziehen sich auf den Stichtag 31.März Die in der beigefügten Übersicht dargestellten Angaben in den Zeilen 1 bis sind wohnungsbezogen zu bewerten. Gegebenenfalls auftretende Abweichungen der dargestellten Sachstandsangaben zu früheren Berichten, können im Einzelfall der Umstellung von einer manuellen auf eine IT-gestützte Auswertungsmethodik geschuldet sein. 1
2 2. Sachstand bei der Bearbeitung zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungsanträge 2.1. Eingegangene Anträge Zum 31.März 2016 lagen insgesamt Anträge auf Genehmigung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum vor. Davon bezogen sich Anträge auf die Genehmigung zum Leerstand von Wohnraum, Anträge auf eine Wohnraumnutzung als Ferienwohnung, 291 Anträge auf den Abriss vom Wohnraum und 949 Anträge auf die Genehmigung einer sonstigen oder gewerblichen Nutzung von Wohnraum Beschiedene Anträge Von den zum 31.März 2016 bei den Bezirksämtern vorliegenden Anträgen auf Genehmigung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum waren Anträge beschieden Anträge waren zum Stichtag noch nicht beschieden Leerstand Zum 31.März 2016 waren berlinweit Anträge auf Genehmigung eines Wohnungsleerstandes beschieden. 84 entsprechende Anträge wurden abgelehnt und Anträge genehmigt. Insgesamt wurden 316 Verfahren durch Rücknahme seitens des Antragstellenden oder Einstellung seitens der Behörde beendet. Eine Genehmigung für den Leerstand von Wohnraum wird der Regel befristet erteilt und in der Regel nur dann, wenn der Wohnraum vorübergehend wegen Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen unbewohnt ist und daher zeitlich befristet leer steht. Nach Abschluss der Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen muss dieser Wohnraum wieder zur Wohnzwecken genutzt bzw. dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden Ferienwohnungen Von den zum 31.März 2016 eingegangen Anträgen auf Genehmigung einer zweckfremden Nutzung von Wohnraum waren Anträge beschieden, wovon sich 533 beschiedene Anträge auf die Genehmigung einer Ferienwohnungsnutzung bezogen. 337 Anträge auf Genehmigung einer Ferienwohnungsnutzung wurden abgelehnt. 15 Genehmigungen zum Betrieb einer Ferienwohnung in Wohnraum berlinweit erteilt. Von den 533 Genehmigungsverfahren zur Nutzung einer Ferienwohnung wurden 181 Verfahren durch Rücknahme des Antrages seitens der Antragstellenden oder durch Einstellung des Verfahrens seitens der Behörde beendet Sonstige zweckfremde Nutzung von Wohnraum In allen Bezirken waren zum insgesamt 646 Anträge zur sonstigen zweckfremden Nutzung von Wohnraum beschieden, hiervon wurden 212 Anträge mit einer Ablehnung und 302 Anträge mit einer Genehmigung beschieden. 132 Antragsverfahren wurden durch eine Rücknahme seitens der Antragstellenden oder durch die Einstellung des Verfahrens seitens der Behörde beendet Abriss von Wohnraum Insgesamt waren zum 31.März 2016 insgesamt 256 Anträge zum Abriss von Wohnraum beschieden, davon ein Antrag mit einer Ablehnung und 221 Anträge mit einer Genehmigung. 34 Verfahren wurden durch Rücknahme oder Einstellung beendet. 2
3 2.7. Anträge auf Negativattest In allen Berliner Bezirken lagen zum 31.März 2016 insgesamt Anträge zur Erteilung eines Negativattestes vor. 94 Anträgen wurde stattgegeben, 245 Anträge wurden abgelehnt und 101 Antragsverfahren durch Einstellung oder Rücknahme beendet. 761 Anträge entsprechende Anträge waren zum Stichtag noch nicht beschieden. Mit einem Negativattest bescheinigt das Bezirksamt dem Nutzungsberechtigten oder Verfügungsberechtigten von Wohnraum, dass die vorliegende Nutzung von Wohnraum keine Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes darstellt oder, dass kein schützenswerter Wohnraum mehr vorliegt. Letzteres bspw. dann, wenn Wohnraum sich in einem baulichen so schlechten Zustand befindet, dass eine Wiederherstellung der Wohneignung nur mit einem wirtschaftlich nicht vertretbar hohem Aufwand wieder erreicht werden kann. 3. Sachstand im Bereich Personal bei den Bezirksämtern Insgesamt waren zum 31.März 2016 in allen Berliner Bezirken 36 Personen mit der Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes befasst. Den Bezirken wurden ursprünglich 34 Stellen zur Umsetzung des Gesetzes zugesprochen. Vereinzelt haben einige Bezirke zusätzlich aus eigenen Mitteln Stellen zur Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes bspw. im Rahmen einer Abordnung oder internen Umsetzung, bereitgestellt. Eine Aufschlüsslung der besetzten Stellen in den einzelnen Bezirken sowie der jeweiligen Stellenbewertung kann den Spalten 14. bis der beigefügten Anlage entnommen werden. Zudem werden die für die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbotes zuständigen Bezirksämter mit zusätzlichem Personal verstärkt. In diesem Zusammenhang hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt ein zentrales Stellenbesetzungsverfahren für die Besetzung von zusätzlichen 30 auf fünf Jahre befristeten Beschäftigungspositionen initiiert. Die zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen die bezirklichen Stellen bei der Umsetzung und Kontrolle des Zweckentfremdungsverbotes unterstützen. Zu den möglichen Aufgaben des neuen Personals im Bereich der Zweckentfremdung gehören bspw. die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen, der Erlass von Bescheiden (bspw. Genehmigung oder Untersagung von Zweckentfremdungen), die Bearbeitungen von Bürgeranfragen, die Bearbeitung von Widersprüchen in Verwaltungsverfahren, die Erarbeitung von Stellungnahmen in Verwaltungsstreitverfahren, die Sachbearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, die Bearbeitung von Einsprüchen, ggf. auch die Vertretung der Behörde vor dem Amtsgericht Tiergarten oder die erstinstanzliche Vertretung beim Verwaltungsgericht Berlin, sowie die Ermittlungen von Zweckentfremdungen ggf. auch außerhalb der zugewiesenen Arbeitsstätte. Mit welchen Schwerpunkten die Aufgabenverteilung konkret erfolgt, entscheiden die Bezirke eigenverantwortlich nach Bedarf und nach Vorkenntnissen der jeweiligen Personen. Die zusätzlichen 30 Beschäftigten werden im Rahmen einer Abordnung von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an die einzelnen Bezirke verteilt, wobei jeder Bezirk eine zusätzliche Beschäftigungsposition erhalten soll. Die Bezirke Mitte, Friedrichshain- Kreuzberg, Charlottenburg-Wilmersdorf, Pankow, Tempelhof-Schöneberg und Neukölln erhalten zudem je drei zusätzliche Beschäftigungspositionen. 3
4 Die Bewerbungsfrist für die insgesamt 30 zu besetzenden Beschäftigungspositionen endete am 14.April Am 26.April 2016 fand eine Vorauswahl der eingegangenen Bewerbungen statt. Am 20., 23. und 24.Mai 2016 fanden Auswahlverfahren mit den Bewerberinnen und Bewerbern statt. Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber wurde am 27.Mai 2016 beendet. In das zentrale Ausschreibungsverfahren waren auch die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg, Reinickendorf und Mitte eingebunden. 4. Hinweise auf mögliche Zweckentfremdungen und Bürgeranfragen Die Zahlen zu Bürgerhinweisen, eigenen Feststellungen auf mögliche Zweckentfremdungen und allgemeine Bürgeranfragen zum Zweckentfremdungsverbot werden nicht in allen Bezirken statistisch erfasst. Bezirksgenaue Angaben können der als Anlage beigefügten tabellarischen Übersicht Zeile 9. bis 11. entnommen werden. Auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde am 18.April 2016 ein Online-Formular zur Meldung von möglichen zweckentfremdungsrechtlichen Verstößen integriert. Zweck des Online-Formulars ist es, eine einheitliche Anlaufstelle für die Übermittlung von Hinweisen aus der Bevölkerung zu möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot zu schaffen. Mit Stand vom 25.Mai 2016 wurden insgesamt Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Verbot zur weiteren Überprüfung an die Bezirksämter übermittelt. 5. Wirkung des Zweckentfremdungsverbotes 5.1. Bei den Bezirksämtern angezeigte Ferienwohnungen Mit dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz soll unter anderem auch der Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung oder zur Fremdenbeherbergung entgegengewirkt werden. Für diese Nutzungsart sah das Gesetz jedoch eine Übergangsfrist von zwei Jahren insoweit vor, als dass alle als Ferienwohnungen genutzten Wohnungen, die bis zum 31.Juli 2014 vom Verfügungsberechtigten bzw. Nutzern beim jeweils örtlich zuständigen Bezirksamt angezeigt wurden, noch bis zum 30.April 2016 weiterhin als Ferienwohnung genehmigungsfrei genutzt werden dürfen. Zum Abfragestichtag am 31.März 2016 lagen insgesamt solcher Anzeigen bei den Bezirksämtern vor. Von den insgesamt angezeigten Ferienwohnungen wurden zum 31.März 2016, also noch vor Anlauf des bis zum 30.April 2016 befristeten Bestandschutzes, 131 der angezeigten Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zu Wohnzwecken zugeführt. Details können der beigefügten Übersicht in Zeile 8. bis 8.1 entnommen werden. Hinsichtlich der angezeigten Ferienwohnungen, kann eine weitergehende Wirksamkeitsbeurteilung derzeit nicht dargestellt werden Wieder zu Wohnzwecken genutzte Wohnungen Neben den bei den Bezirksämtern angezeigten und wieder zu Wohnzwecken zugeführten (vormaligen) 131 Ferienwohnungen wurden zum 31.März 2016 aufgrund des Zweckentfremdungsverbotes insgesamt ehemals zweckfremd genutzte Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Von diesen Wohnungen wurden 726 Woh- 4
5 nungen durch von den Bezirksämtern eingeleitete Amtsverfahren wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. 367 Wohnungen wurden im Verlauf bzw. im als Ergebnis eines Antragsverfahrens zur Genehmigung einer zweckfremden Nutzung wieder einer Wohnnutzung zugeführt (siehe Anlage zum Bericht Zeile 7. Bis ). Insgesamt wurden zum 31.März 2016 aufgrund des Zweckentfremdungsverbotes demnach Wohnungen wieder dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Davon waren 131 Wohnungen bei den Bezirksämtern angezeigte Ferienwohnungen und andere ehemals zweckfremd genutzte bzw. leerstehende Wohnungen (siehe Zeile 7 und Zeile 8.1 der beigefügten Übersicht) Widersprüche gegen Verwaltungsakte Die Zahl der Widersprüche in Hinblick von den Bezirksämtern erlassene Verwaltungsakte im Bereich des Zweckentfremdungsverbotes belief sich zum 31.März 2016 auf Davon fielen 484 Widersprüche in den Bereich der Ferienwohnungsnutzung Klagen gegen Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum Zum 31.März 2016 lagen berlinweit 80 Klagen von Nutzungsberechtigten oder Verfügungsberechtigten von Wohnraum vor, davon bezogen sich 53 Klagen auf Verwaltungsverfahren zur Wohnraumnutzung als Ferienwohnung. Die genaue Verteilung der Klagen nach Bezirken kann den Spalten 12. Bis der beigefügten Anlage entnommen werden Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz Außerdem lagen insgesamt 58 Anträge auf Erteilung des einstweiligen Rechtsschutzes nach 80 Abs. 5 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bei allen Bezirken vor Ausblick Die weitere Entwicklung der Zahl der wieder zu Wohnzwecken zugeführten Wohnungen hängt vom Ausgang der noch in Bearbeitung befindlichen Widerspruchs- und Antragsverfahren ab. Zum 31.März 2016 waren noch 761 Anträge auf Erteilung eines Negativattestes und Genehmigungsanträge zur zweckfremden Nutzung von Wohnraum in Bearbeitung. Die weitere Bearbeitung der noch offenen Anträge und Richtung der entsprechenden Behördenentscheidungen wird auch von derzeit laufenden Klageverfahren am Verwaltungsgericht beeinflusst. Dort werden derzeit im Rahmen mehrerer Klageverfahren grundsätzliche, teils auch verfassungsmäßige Streitfragen in Hinblick auf die in Berlin geltenden Rechtsgrundlagen des Zweckentfremdungsverbotes behandelt. Ein erster mündlicher Verhandlungstermin fand am 08.Juni 2016 statt. Hierüber wird gesondert berichtet. In Vertretung Prof. Dr.-Ing. Engelbert Lütke Daldrup Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt 5
6 Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsgesetz in den Bezirken per Seite 1 Friedr- Chlbg- Stegl- Temp- Neukölln Trept.- Köpenic Marz- Mitte Krzbg Pankow Wilmd Spandau Zehldrf Schöbg k Helldrf Liberg Reindf GESAMT 1. Anträge auf Genehmigung Zweckfremder Nutzungen (WE)* Summe Leerstand Ferienwohnungen sonst. zweckfremde Nutzung Abriss Beschiedene Anträge von 1. (WE)* Summe Leerstand (Summe ) Ablehnung Genehmigung Einstellung/Rücknahme Ferienwohnungen ( ) Ablehnung Genehmigung Einstellung/Rücknahme sonst. Zweckf. Nutzung ( ) Ablehnung Genehmigung Einstellung/Rücknahme Abriss (Summe ) Ablehnung Genehmigung Einstellung/Rücknahme Anträge auf Negativattest (WE)* stattgegeben abgelehnt Einstellung/Rücknahme * WE = Wohneinheit
7 Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsgesetz in den Bezirken per Seite 2 Friedr- Chlbg- Stegl- Temp- Neukölln Trept.- Köpenic Marz- Mitte Krzbg Pankow Wilmd Spandau Zehldrf Schöbg k Helldrf Liberg Reindf GESAMT 4. Anzahl ergangener Rückfürhungsaufforderungen unter Zwg.-Androhung (WE)* Summe Leerstand Ferienwohnungen sonst. zweckfremde Nutzung Anzahl erhobener Widersprüche (WE)* Ferienwohnungen Eingeleitete OWI-Verfahren (WE)* Ferienwohnungen Anzahl wieder zu Wohnzwecken zugeführter Wohnungen ohne Berücksichtigung angezeigter Ferienwohnungen (WE)* (Summe 7.1. und 7.2.) auf Grund Amtsverfahren davon Ferienwohnungen auf Grund Antragsverfahren davon Ferienwohnungen Anzahl eingegangene Anzeigen Ferienwohnungen nach 2 Abs. 2 Nr. 1 ZwVbG davon wieder zu Wohnzwecken zugeführte Wohnungen (WE)* * WE = Wohneinheit
8 Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsgesetz in den Bezirken per Seite 3 Trept.- Friedr- Chlbg- Stegl- Temp- Neukölln Köpenic Marz- Krzbg Pankow Wilmd Spandau Zehldrf Schöbg k Helldrf Liberg Reindf GESAMT 9. Anzahl Bürgeranfragen o. Antrag (schriftl./mündlich) Mitte ca erfasst k.a erfasst nicht mgl. 10. Anzahl Brügerhinweise auf mögliche bzw. gegebene zweckfremde Nutzung (schriftl. und mündlich) ca k.a. s erfasst nicht mgl. 11. Anzahl eingener Feststellungen auf gegebene zweckfremde Nutzung (WE)* erfasst k.a. k.a erfasst nicht mgl aus Begehung/Prüfung vor Ort erfasst k.a. erfasst k.a. 7 0 nicht mgl aus Internetrecherche erfasst k.a. erfasst 0 - k.a nicht mgl aus Sonstiges erfasst k.a. erfasst nicht mgl. 12. Anzahl Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (Gericht) nach 80 Abs. 5 VwGO (WE)* davon Ferienwohnungen Anzahl Klagen (WE)* davon Ferienwohnungen * WE = Wohneinheit
9 Umsetzungssachstand Zweckentfremdungsgesetz in den Bezirken per Seite 4 Friedr- Chlbg- Stegl- Temp- Neukölln Trept.- Köpenic Marz- Mitte Krzbg Pankow Wilmd Spandau Zehldrf Schöbg k Helldrf Liberg Reindf GESAMT 14. Anzahl des für die Umsetzung des ZwVbG eingesetzten Personals ges. (TZ-Stelle= ganze Zahl) Neu angestelles Personal von 14. (ohne ehem. Überhangskräfte, BKK- Mitarbeiter o.ä tarifliche Bewertung von E 8 E 5 4x E9 1x A11 E9 A 9 E 10 E10 E9/A10 A Überhangskräfte von E9 Fgr tarifliche Bewertung von A 11 2 E 9 E6 E Umsetzungskräfte von s A tarifliche Bewertung von E 9 E 5 A 9 E8 Egr. 9 E9 A Teilzeitkräfte von E9 Fgr tarifliche Bewertung von A 11 E9 2 A10 A9 A Anteil pro Stelle von % 75 % 2 x 0,75 % 0,5 30h 100% 15% 36 h (90 %) Abfragezeitraum zu allen Fragen außer 14. : (und ggf. davor) bis Stichtag zum Fragekomplex 14.: Hinweis: Die Übersicht enthält "wohnungsscharfe" Angaben, d.h. auch wenn ein Antrag, ein Widerspruch oder eine Klage o.ä. zu ggf. mehreren Wohnungen oder zu einem gesamten Haus gestellt bzw. erhoben wurde, wird die Anzahl der einzelnen dort betroffenen Wohnungen ausgewiesen.
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