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Transkript:

Anlage 1 Kriterien der Präqualifizierung Eignungsnachweise nach 8 Nr.3 VOB/A lfd. Rechtliche Anforderungen Nachweise Aktualisierung Nr. 1. Es ist kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ( 8 Nr.5 Abs.1a) VOB/A 1 ). 1.a Nr.1 finden keine Anwendung, sobald ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt ist ( 258 InsO). 2. Das Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation ( 8 Nr.5 Abs.1b) VOB/A). 3. Es liegt keine schwere Verfehlung, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, vor ( 8 Nr.5 Abs.1c) VOB/A), z.b. - wirksames Berufsverbot ( 70 StGB) - wirksames vorläufiges Berufsverbot ( 132a StPO) - wirksame Gewerbeuntersagung ( 35 GewO) - rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung ( 129 StGB), Geldwäsche ( 261 StGB), Bestechung ( 334 StGB), Vorteilsgewährung ( 333 StGB), Diebstahl ( 242 StGB), Unterschlagung ( 246 StGB), Erpressung ( 253 StGB), Betrug ( 263 StGB), Subventionsbetrug ( 264 StGB), Kreditbetrug ( 265b StGB), Untreue ( 266 StGB), Urkundenfälschung ( 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen ( 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren ( 283 ff. StGB) Bestätigung des Insolvenzverwalters Im Zweifelsfall kann von Unternehmen die Vorlage von Auszügen aus dem Bundeszentralregister nach 30 Abs. 5 BZRG gefordert werden. aktuell 1 Zu Nr.1: Hinweis an Zertifizierungsstellen, Informationen unter: www.insolvenzbekanntmachungen.de

Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen ( 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr ( 299 StGB), Brandstiftung ( 306 StGB), Baugefährdung ( 319 StGB), Gewässer- oder Bodenverunreinigung ( 324, 324a StGB), Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen ( 326 StGB) die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten od. Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden. 4. Es liegen keine Eintragungen im Gewerbezentralregister nach 150a GewO vor, die z.b. einen Ausschluss nach 21 SchwarzArbG (-rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach 8 Abs. 1 Nr. 2, 9, 10 und 11 SchwarzArbG, -rechtskräftige strafgerichtliche Verurteilungen wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit nach 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder - nach 266a Abs. 1,2 und 4 StGB, - Bußgeldentscheidungen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung nach 404 Abs. 1 od. Abs. 2 Nr. 3 des 3. Buches Sozialgesetzbuch) oder nach 5 Abs. 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz rechtfertigen. Auszug Gewerbezentralregister im Abstand von 3 Monaten 5. Es liegt keine Eintragung im Landeskorruptionsregister vor. 6. Die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ist ordnungsgemäß erfüllt ( 8 Nr.5 Abs.1d) VOB/A ). 7. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (ohne Berufsgenossenschaft), Sozialkassen ist ordnungsgemäß erfüllt ( 8 Nr.5 Abs.1d) VOB/A), soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. und Freistellungsbescheinigung nach 48b EstG bezogen auf die Sozialversicherung (ohne Berufsgenossen schaft) und Unbedenklich keitsbescheinigung der tarifvertraglichen Sozialkassen entsprechend Gültigkeit

8. Die gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohns ( 1 AEntG) wird erfüllt, soweit diese Verpflichtung besteht. 9. Die Verpflichtung, nur Nachunternehmer einzusetzen, die ihrerseits präqualifiziert sind oder per Einzelnachweis belegen können, dass alle Präqualifikationskriterien erfüllt sind, dem öffentlichen Auftraggeber jeglichen Nachunternehmereinsatz mitzuteilen, rechtzeitig den Namen und die Kennziffer anzugeben, unter der der Nachunternehmer für den auszuführenden Leistungsbereich in der Liste präqualifizierter Unternehmer geführt wird, dem öffentlichen Auftraggeber auf Anforderung im Einzelfall die Eignungsnachweise des Nachunternehmers vorzulegen, wird erfüllt. 10. Die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge an die Berufsgenossenschaft ist erfüllt. 11. Das Unternehmen hat sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet, ist im Handelsregister und im Berufsregister des Firmensitzes eingetragen ( 8 Nr.3 Abs.1f) und Abs.2 VOB/A). 12. Gesamtumsatz für Bauleistungen des Unternehmers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bezogen auf die Verpflichtung zur Zahlung des vorgeschriebenen Mindestlohns qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG mit Angabe der Lohnsummen Gewerbeanmeldung ---------------------------- Handelsregisterauszug Eintragung in das Berufsregister des Firmensitzes (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers / Steuerberaters oder ein entsprechend testierter Jahresabschluss oder Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend Gültigkeit ----------------

13. die auftragsgemäße Ausführung von im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für eine oder mehrere zu qualifizierende Einzelleistung und/oder Komplettleistung (Spalte 2 Anlage 2), welcher Teil auf den zu präqualifizierenden Bereich entfällt. mind. drei Referenzen entsprechend Anhang 1 pro Leistungsbereich (eine Referenz kann sich auch auf mehrere Leistungsbereiche beziehen) 14. die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenen technischem Leitungspersonal Sonstige Angaben, die nur informativ aufgenommen werden und ohne Einfluss auf die Präqualifizierung sind. Tariftreueerklärung Bund nach dem Erlass vom 7.7.1997 (B I 2 0 1082 102/31) Tariftreueerklärungen der Länder Nachweis über bevorzugte(r) Bewerber nach der Richtlinie für die Berücksichtigung von Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Anhang 1 Referenzen werden für die Präqualifikation in einem oder mehreren Leistungsbereichen anerkannt, wenn folgende Informationen vorliegen: lfd. Nr. Angaben 1 Bezeichnung des Bauvorhabens 2 Bauherr / Auftraggeber / Referenzgeber (einschließlich Anschrift, Telefonnummer und Ansprechpartner) 3 Angabe der vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, Arge-Partner oder Nachunternehmer) 4 Ort der Ausführung 5 Ausführungszeit (Baubeginn und Fertigstellungstermin) 6 Angabe der Leistungsbereiche (Nummer gemäß Anlage 2), auf die sich die Referenz bezieht bei Einzelleistungen: 7 stichwortartige Benennung des im eigenen Betrieb erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs unter Angabe der ausgeführten Mengen 8 Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer bei Komplettleistungen: Auflistung der mit eigenem Führungspersonal koordinierten Gewerke Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschl. evtl. Besonderheiten der Ausführung 9 Auftragswert der beschriebenen Leistungen Auftragswert der Maßnahme 10 stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen (einschließlich der Angabe, ob die Leistung für einen Neubau/Umbau/Denkmal erbracht wurde) 11 schriftliche Bestätigung des Referenzgebers hinsichtlich der auftragsgemäßen Ausführung sowie dessen Zustimmung zur Veröffentlichung zum Zweck der Präqualifikation des Unternehmens

Diese Unterlage stammt aus dem Internetangebot des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW). Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum