Aktuelle Tierschutzthemen bei der Hühnermast aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten

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Transkript:

Aktuelle Tierschutzthemen bei der Hühnermast aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten Dr. Cornelie Jäger Mitgliederversammlung der EG Südwest Ellwangen - Pfahlheim, 11. März 2014

Vorbemerkung: Hühnermast hat schlechtes Image in Tierschutzkreisen Die Bevölkerung weiß wenig über Hühnermast Die Branche hat in manchem Bereichen Vorreiterrolle Besonders große Gegensätze bei der Wahrnehmung der Hühnermast: Auftrag und Chance! Subjektiv: viele offene Fragen!

Einteilung: I. zur Ausgangslage: - was ist Tiergerechtheit / Tierschutz? - (Rechtsvorgaben) - verhaltenskundliche Grundlagen - Normalverhalten von Hühnern II. III. IV. Ist die Masthühnerhaltung tiergerecht? Bzw. wie kann man Tiergerechtheit messen? Was sollte sich ändern? Vorschläge aus Sicht der Landestierschutzbeauftragten V. Diskussion

Zu I.: Ausgangslage Was ist Tiergerechtheit /Animal welfare? Konzept 1: Tiergesundheit, natürliches Verhalten und Wohlbefinden Konzept 2: Tschanz (1987): Bedarfsdeckung (inkl. Verhalten) und Schadensvermeidung ( wichtige Grundlage des Tierschutzgesetzes) dabei Hauptfrage: Treten Schmerzen, Schäden, Leiden (inkl. Verhaltensstörungen) auf bzw. gelingen Selbstaufbau und Selbsterhalt? (sind die Tiere am Ende fit?) Konzept 3: FAWC (UK), 80er Jahre: 5-Freiheiten : (Grundlage der EU-Politik Welfare-Quality -Projekt) (1) Freisein von Hunger und Durst, (2) Freisein von Unbehagen (Nässe, Zugluft o.ä.), (3) Freisein von Schmerz, Verletzungen und Erkrankungen (4) Freisein von Angst und Stress (5) Freisein zum Ausleben normaler Verhaltensweisen

Zu I.: Ausgangslage Was ist Tierschutz? Aktivitäten der Menschen mit dem Ziel Tieren ein artgerechtes Leben ohne Zufügung von unnötigen Leiden, Schmerzen oder Schäden zu ermöglichen Tierschutz ist der Weg zum Ziel Tiergerechtheit/Tierwohl spiegelt sich in den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes wieder ( 1 und 2 TierSchG)

Zu I.: Ausgangslage 1 Tierschutzgesetz Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. 2 Tierschutzgesetz Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, 1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen, 2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden, 3. muss über die.. erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Konkretisierung durch Tierschutznutztierhaltungsverordnung

Zu I.: Ausgangslage An dieser Stelle könnten Sie sagen: Wenn die Rechtsvorgaben eingehalten sind, dann herrschen ja wohl angemessen tiergerechte Haltungsbedingungen.. und ich könnte den Vortrag hier beenden. Aber: Ich möchte die Lage gemeinsam mit Ihnen etwas genauer prüfen. Deshalb

Zu I.: Ausgangslage: Verhaltenskundliche Grundlagen Grundsätzliche Verlaufsform für motiviertes Verhalten nach Tembrock (1984): Verhaltensbereitschaft (Katze wacht auf) - / Löschung Orientierendes Appetenzverhalten (Katze begibt sich auf Jagd) Orientierende Reize: Maus gesichtet, Spur Orientiertes Appetenzverhalten (Katze verfolgt Spur) auslösende Reize: Maus greifbar Endhandlung (Katze erlegt Maus) Gilt auch für Ruhen, Fortbewegung, Komfortverhalten u.a.

Zu I.: Ausgangslage- verhaltenskundliche Grundlagen Funktionskreise: regelhaftes Verhalten/Gruppen von Verhaltensweisen mit gleicher/ähnlicher Wirkung oder Aufgabe; zur Erfüllung der Orientierung des Stoffwechsels/Nahrungsaufnahme* des Schutzes/Ruheverhalten (inkl. Pflege- d.h. Komfortverhalten)* der Umweltveränderung der innerartlichen Auseinandersetzung/Sozialverhalten* von Wanderungen/Fortbewegung* der Fortpflanzung der Jungenaufzucht (Erkundung der Umwelt) als Spiel Ansprüche an die Umwelt; im Falle von Defiziten Technopathien Verhaltensstörungen (organpathologisch bedingt, Fehlprägung, Nichtangepassheit); Achtung: auch das Fehlen von Verhaltensweisen ist eine Störung * von besonderer Bedeutung in der Nutztierethologie

Zu I.: Ausgangslage - verhaltenskundliche Grundlagen Zum Normalverhalten von (Jung-)Hühnern: Nahrungsaufnahme: v. a. morgens und nachmittags; synchron; Futtersuche: 40-60% der Tageszeit Ruheverhalten: tagaktive Tiere, mittägliche Ruhephase; erhöhte Schlafplätze Sozialverhalten: kleine Gruppen - 1 Hahn, mehrere Hennen, ev. mehrere rangniedere Hähne und Jungtiere; lineare bis nichtlineare Rangordnungen: aber: in großen Mastherden scheint sich noch keine Rangordnung auszubilden Aggressionshäufigkeit steigt mit Gruppengröße Komfortverhalten: Gefiederpflege; Staubbäder (20 min, alle 2 Tage) (Sexualverhalten)/Eiablage - relevant bei Elterntier-Herden: Nest an geschützter Stelle mit verformbarer Unterlage

Zu II.: Ist die Masthühnerhaltung tiergerecht? Oder anders formuliert: Gelingen Bedarfsdeckung und Schadensvermeidung? Gelingen Selbstaufbau und Selbsterhalt? Kommen alle Fünf Freiheiten zum Tragen? Das würde bedeuten: Die Tiere sind während der gesamten Mastperiode bis zum Zeitpunkt des Schlachtens gesund, verletzungsfrei und können alle normalen Verhaltensweisen ausleben. Trifft das tatsächlich zu?? Wie kann man Tiergerechtheit im Einzelbetrieb prüfen? Tierschutzindikatoren

Zu II.: Ist die Masthühnerhaltung tiergerecht? Tierschutzindikatoren nach EFSA-Gutachten bzw. Welfare-Quality -project: Wichtige Grundannahmen: 1) Es wird unterschieden: Kriterien für Ressourcen (Stall, Futter) bzw. Kriterien für Management (Zuchtplanung, Melkregime) und (bisher v.a. zur Risikobeurteilung genutzt) neuerdings vermehrte Beachtung von : Kriterien, die am Tier auftreten (Körperkondition u.a.) - tierbasiert zur Früherkennung von Problemen und glz. ergebnisorientiert 2) Je nach Fragestellung können verschiedene Kombinationen von Indikatoren genutzt werden

Tierschutzindikatoren nach EFSA-Gutachten bzw. Welfare-Qualityproject: 4 Prinzipien, 12 Kriterien multidimensional

II.: Ist die Masthühnerhaltung tiergerecht? Masthühner: Tierschutzindikatoren nach EFSA-Gutachten/ Welfare-Quality -project: Mortalität Muskel-Skelett-Veränderungen Muskelerkrankungen Kontaktdermatitiden fehlende Mobilität Problem: Bewertung der Häufigkeit liegt nur z.t. vor

Zu II.: Ist die Masthühnerhaltung tiergerecht? Zwischenergebnis 1: Grundkenntnisse und mögliche Messinstrumente (= Indikatoren zur Bewertung von Tiergerechtheit) liegen vor! Außerdem: Umsetzung eines neuen gesetzlichen Auftrags: 11 Abs. 8 TierSchG neu: Wer Nutztiere zu Erwerbszwecken hält, hat durch betriebliche Eigenkontrollen sicherzustellen, dass die Anforderungen des 2 eingehalten werden. Insbesondere hat er zum Zwecke seiner Beurteilung, dass die Anforderungen des 2 erfüllt sind, geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten. Zwischenergebnis 2: Das Konzept von Tschanz und die Fünf Freiheiten sind sicherlich nicht in vollem Umfang erfüllt was nicht die alleinige Verantwortung der Tierhalter ist!!

Zu III. Was müsste/könnte/sollte man ändern? (neben funktionierender Hygiene, Impfregime etc.) Für ein artgerechtes Ruheverhalten: ausreichender Platz erhöhte Sitzmöglichkeit (Stangen/Ebenen) Für ein artgerechtes Komfortverhalten: lockere Einstreu, Sand/Torfbäder Für ein artgerechtes Fortbewegungsverhalten: Anreize zur Bewegung!! Zuchtziele modifizieren? Für ein artgerechtes Nahrungsaufnahme-/Explorationsverhalten: Pickmöglichkeiten Material zum Scharren

Zu III. Was müsste man ändern? Insgesamt: Strukturierung und Anreicherung Platzierung der Futter- und Tränkelinien!! Strohballen Sitzstangen; erhöhte Ruheplätze Ruhezonen? Pickblöcke auch bei Masttieren Wintergärten/Auslauf Trockene lockere Einstreu!!! Belegdichte reduzieren

Zu IV. Vorschläge 1. Integrierte Beurteilung von Tierhaltungen durch Index Verwendung: zur Eigenkontrolle und Risikoeinschätzung dabei: Nutzung vorhandener (!) Daten (Verluste, Schlachthofbefunde, Arzneimitteleinsatz u.a.) - Mastgeflügelbrachen hier viel weiter als andere Nutzung von möglichen Indikatoren aus EU-Projekt - Fußballengesundheit wird bereits erfasst! Positives Anreizsystem ermöglichen: Werbezwecke? Ziel: themenübergreifende Betrachtung - verdeutlicht Zusammenhänge zwischen Kriterien - lässt Ausgleich - und Vergleich zu

Zu IV. Vorschläge 1. Integrierte Beurteilung von Tierhaltungen durch Index: Vorbilder Bereich Tierhygiene/Tierschutz: Tierhygieneanalyse/-ordnung nach Mehlhorn Tiergerechtheitsindex (TGI) nach Bartussek (90er Jahre) QS??? Nationaler Bewertungsrahmen (KTBL) Handbuch Tiergesundheitsmanagement Bioland! Bereich Lebensmittelüberwachung: Smiley der LM-Überwachung in DK Diskussion zu Transparenzmodell in D, Bewertung Tiergesundheit für risikoorientierte Fleischuntersuchung nach VO (EG) 1244/2007 Bad Mergentheim, 3.2.2014

Zu IV. Vorschläge 2. Mitverantwortung der Konsumenten und des LEH steigern weg von: hin zu: Tierhaltungskennzeichnung/ Tierschutz-Label (auch auf Erzeugnissen)

Zu IV. Vorschläge 3. Förderung über die sog. 2. Säule tiergerechter ausgestalten AFP: Basisförderung: Die nutzbare Stallfläche muss planbefestigt und ausreichend mit geeigneter trockener Einstreu versehen werden. Premiumförderung: Der Stall muss so bemessen sein, dass die Besatzdichte während der Endmastphase max. 25 kg Lebendgewicht pro m 2 nutzbarer Stallfläche nicht überschreitet. Voraussichtlich künftig laufende Zahlungen Tier-MEKA in BW: Zweistufig, analog zu Einstiegs- und Premium-Stufe des DTB-Labels

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bin auf die Diskussion gespannt!