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Transkript:

1 14. September 2016 Zahlen lügen nicht Bestattungsgebühren müssen erneut angepasst werden / Trends langfristig nicht zu stoppen / neue Berechnungsgrundlagen Gerade einmal etwas mehr als ein Jahr ist es her, da musste der Wirtschaftsbetrieb Mainz die Bestattungsgebühren erhöhen. Nun ist der Eigentümer der städtischen Friedhöfe erneut gezwungen, an der Gebührenschraube zu drehen aller Versuche, gegenzusteuern zum Trotz. Die Zahlen lügen nicht leider, bedauert die Verwaltungsratsvorsitzende und Beigeordnete Katrin Eder die erneute Anpassung. Rückblick: Erstmals nach fünf Jahren wieder hatte der Wirtschaftsbetrieb 2015 die Gebühren anheben müssen. Vor allem der anhaltende Trend zur Urnenbeisetzung und der damit verbundene Einnahmerückgang bei gleichzeitigen Kostensteigerungen (Personal, Material) hatten diesen Schritt nötig gemacht. Die von der mittelrheinischen Treuhand berechnete Erhöhung aber hatte das Unternehmen damals trotzdem nur zur Hälfte angesetzt. Die andere Hälfte wollten wir den Bürgern im wahrsten Sinne des Wortes ersparen

2 und über interne Umstrukturierungen auffangen, beschreibt Eder den Versuch, das von den Experten errechnete Gebührenplus nicht in voller Höhe weiterzugeben. Ein Versuch, der auf den ersten Blick auch aufgegangen zu sein scheint. Denn der Jahresabschluss des Betriebszweigs Friedhof und Bestattung für 2015, der in den nächsten Tagen vorgelegt werden kann, wird aller Voraussicht nach ausgeglichen sein, wenn nicht sogar ein kleines Plus ausweisen. Aber der schöne Schein trügt: Die Gründe für dieses gute Ergebnis sind leider größtenteils nicht wiederholbar, erklärt die Vorstandsvorsitzende Jeanette Wetterling. Bedeutet: Mehr Beisetzungen als im langfristigen Durchschnitt, ein leichtes Plus bei den Erdbestattungen, ein einmaliger Zahlungseingang Effekte, die bereits dieses Jahr nicht mehr vorkommen. Dazu kommen die tariflich festgelegten Gehaltserhöhungen 2016 und 2017. Und auch mit unseren Einsparmaßnahmen sind wir am Limit angelangt, bedauert Wetterling. Dadurch sei der Trend langfristig nicht zu stoppen, die erneute Gebührenerhöhung unumgänglich gewesen. Eine Gebührenerhöhung, die auf mindestens drei Jahre lang festgeschrieben sein wird, verspricht das Unternehmen. Und eine Gebührenerhöhung, die nicht nach dem Gießkannenprinzip einheitlich ausfällt, sondern sich von Fall zu Fall unterscheiden kann. Kein Rechenfehler, sondern ein ausgetüfteltes System. Wir haben im Rahmen unserer Neukalkulation quasi jeden Stein umgedreht und geprüft, ob und was nicht mehr aktuell ist und dementsprechend geändert werden muss, erklärt die Vorstandsvorsitzende. Und wir sind fündig geworden. So wurden beispielsweise die Verwaltungskosten bislang entsprechend dem Beisetzungspreis umgelegt. Dadurch waren die im Vergleich teureren Erd- gegenüber den günstigeren Urnengräbern benachteiligt. werden die Verwaltungskosten deshalb gleichmäßig auf alle Bestattungsfälle verteilt. Ein weiteres Beispiel sind die Baumgräber. Die waren bislang den Rasengräbern gleichgestellt. Allerdings hat die Erfahrung gezeigt, dass sie mehr Platz und Pflege benötigen, also teurer sind. Dem wird deshalb ab sofort Rechnung getragen. Weitere Änderungen betreffen u. a. die Kosten für die längere Nutzung einer Trauerhalle, die Überführung eines Sarges von außerhalb des Friedhofs oder die Bearbeitung einer Grabmalanzeige.

3 Aber auch an der Vereinfachung bzw. der besseren Verständlichkeit wurde gearbeitet. Waren die Beisetzung, das Öffnen und das Schließen eines Grabes bis jetzt jeweils einzeln ausgewiesen, wird dafür jetzt nur noch ein gemeinsamer Gebührenposten angesetzt. Schließlich ist das eine nur in Verbindung mit dem anderen möglich. Der Anspruch an uns selbst ist, dass die Menschen verstehen können, was wir tun und wir ihnen gegenüber stets offen und ehrlich sind, betonen Eder und Wetterling. Auch, wenn das manchmal nicht ganz einfach ist. Wie zum Beispiel beim Erklären einer Gebührenerhöhung.

4 Vergleichsrechnung Gebührenanpassung Mainz: Reihengrab; 20 Jahre; Lage vorgegeben Erdgrab für einen Sarg (Nutzungsrecht; Beisetzung; Einstellen des Verstorbenen (Pauschale)): 93,15 /Jahr 92,90 /Jahr Urnengrab für eine Urne (Nutzungsrecht; Beisetzung): 31,60 /Jahr 40,95 /Jahr Wahlgrab; 30 Jahre; Lage wählbar Erdgrab für 2 Särge und 4 Urnen (Nutzungsrecht; Beisetzung; Einstellen des Verstorbenen (Pauschale)): 124,60 /Jahr 128,37 /Jahr Urnengrab für 2 Urnen (Nutzungsrecht; Beisetzung): 49,40 /Jahr 56,03 /Jahr Kolumbarium; 30 Jahre; Lage wählbar Kammer für zwei Urnen (Nutzungsrecht; Beisetzung): 58,60 /Jahr 69,47 /Jahr

5 Gebührenvergleich: Reihengrab; 20 Jahre; Lage vorgegeben Erdgrab für einen Sarg (Nutzungsrecht; Beisetzung (inkl. Öffnen/Schließen); Einstellen des Verstorbenen (Pauschale)): Mainz neu Wiesbaden Ludwigshafen Frankfurt 92,90 /Jahr 75,20 /Jahr 94,40 /Jahr 119,75 /Jahr Urnengrab für eine Urne (Nutzungsrecht; Beisetzung (inkl. Öffnen/Schließen)): Mainz neu Wiesbaden Ludwigshafen Frankfurt 40,95 /Jahr 39,00 /Jahr 46,60 /Jahr 64,80 /Jahr Kolumbarium; 30 Jahre; Lage wählbar Kammer für zwei Urnen (Nutzungsrecht; Beisetzung (inkl. Öffnen/Schließen)): Mainz neu Wiesbaden * Ludwigshafen Frankfurt ** 69,47 /Jahr 67,50 /Jahr 97,97 /Jahr 140,64 /Jahr * Nutzungsrecht 20 Jahre ** Nutzungsrecht 25 Jahre Hinweis: Ein allgemeingültiger Gebührenvergleich zwischen einzelnen Städten und Gemeinden ist bei Wahlgräbern aus Sicht des Wirtschaftsbetriebs nicht möglich. Dafür gibt es bei Nutzungsdauer, Flächengröße und Beisetzungsplätzen zu viele Unterschiede bzw. Auswahlmöglichkeiten.