Antrag nach Teil II Nr. 5.2 der Richtlinien zur energetischen Förderung nach dem HEG vom , HMWEVL (Stand: 07/2016)

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Absender: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) Strahlenberger Straße 11 63067 Offenbach Antrag auf Förderung von Maßnahmen zur Qualifikations- und Informationsvermittlung von Technologien auf dem Gebiet der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien (Teil II Nr. 5.2 der Förderrichtlinien vom 2.12.2015) 1. Antragsteller: Name: Anschrift: Kreis: Regierungsbezirk: Gemeindekennziffer (ggf. des Investitionsorts): Ansprechpartner/in: Telefon: Fax: E-Mail: Bankverbindung: IBAN: BIC: 1

2. Angaben zum Projekt Projekt: Ort: Durchführungszeitraum: Das Projekt soll in der Zeit vom. bis.. durchgeführt werden. Hinweis: Es werden grundsätzlich nur Projekte gefördert, die vor Rechtskraft des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen worden sind. 3. Beantragte Zuwendung Ich/Wir beantrage/n die Gewährung eines Zuschusses für vorstehend genanntes Projekt in Höhe von: in Worten: Euro Die Zuwendung soll wie folgt bereit stehen: Jahr Zuwendungsteilbetrag.. Euro.. Euro.. Euro.. Euro Höhe der Mittel, die an Dritte weitergegeben werden sollen: 4. Beschreibung des Projektes (Ziel, Zielgruppe, voraussichtliche Effekte, Konzept, Zeitplanung, Angaben zur Projektorganisation und-begleitung, vorgesehene Projektdokumentation und Veröffentlichungen usw.; Verweis auf Unterlagen) 2

5. Vorsteuerabzugsberechtigung Ich bin/wir sind für das durchzuführende Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach 15 Umsatzsteuergesetz berechtigt: ja nein 6. Ausgabenplan Für das Förderprojekt entstehen folgende Ausgaben: Ausgabenposition Netto- Mehrwert- Bruttobetrag steuer betrag Gesamtausgaben: 7. Finanzierungsplan Gesamtfinanzierung 1) Zuwendung des Landes (beantragt) 2) Zuwendungen Dritter (Förderstellen bitte nachstehend angeben; z.b. Denkmalpflege, oder Mittel von kirchlichen/gemeinnützigen/privaten Trägern) Betrag incl. MwSt..... 3) Eigenmittel 4) Kapitalmarktdarlehen 5) Zinsbegünstigte Darlehen 6). Weitere Zuwendungen/Mittel (bitte angeben) Summe.............. Euro 8. Kumulierung von Zuwendungen Sind für das gleiche Projekt bei einer anderen öffentlichen Stelle ebenfalls Zuwendungen beantragt oder sollen Zuwendungen beantragt werden? ja nein Wurden für das gleiche Projekt von einer anderen Stelle bereits Mittel bewilligt oder in Aussicht gestellt? ja nein Wenn Anträge abgelehnt wurden, ist die Begründung anzugeben: 3

Wenn ja angekreuzt: bei welcher Stelle und in welcher Höhe werden/wurden Zuwendungen für das Projekt beantragt, in Aussicht gestellt oder bewilligt: 9. Erklärungen des Antragstellers 9.1 Ich /Wir erkläre(n), dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist und vor Erteilung eines schriftlichen Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird. Als Beginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung der Maßnahme zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Grunderwerb oder der Erwerb von Nutzungsrechten sowie Voruntersuchungen (insbesondere Bodenuntersuchungen und Planungsarbeiten), die zur Bereitstellung von Antragsunterlagen für die Förderung oder für erforderliche öffentlich-rechtliche Genehmigungen notwendig sind, gelten nicht als Beginn des Vorhabens. Darüber hinausgehende Studien, Gutachten, Untersuchungen und sonstige Maßnahmen dürfen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides in Auftrag gegeben werden. 9.2 Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und der zusätzlich beigefügten Antragsunterlagen und bestätige(n) die Kenntnis des Inhaltes des Hessischen Energiegesetzes (GVBl. 2012, S. 444) der Richtlinien für die energetische Förderung im Rahmen des Hessischen Energiegesetzes vom 2.12.2015 (StAnz. 52/2015, S. 1380). 9.3 Mir/Uns ist bekannt, dass folgende im Antrag anzugebende Tatsachen subventionserheblich im Sinne des 264 Strafgesetzbuch (StGB) sind und dass ein Subventionsbetrug nach dieser Vorschrift strafbar ist: - Angaben zum Antragsteller - Investitionsort - Beschreibung und Begründung des Vorhabens, soweit die Angaben als Tatsachen feststehen - Beginn des Vorhabens - Angaben zur Finanzierung, soweit sie als Tatsachen feststehen - Angaben über gegebenenfalls bestehende wirtschaftliche, rechtliche und personelle Verflechtungen zwischen Träger, Betreiber und Nutzer. Bei diesen Angaben handelt es sich um Tatsachen, von denen nach den Förderrichtlinien die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen der Zuwendung abhängig ist. Mir/Uns ist weiterhin bekannt, dass eine Entstellung oder Unterdrückung dieser Tatsachen ggf. als Betrug im Sinne des 263 StGB strafbar ist. Mir/Uns ist weiterhin 4 des Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 (BGBl. I, S. 2037) bekannt, wonach insbesondere Scheingeschäfte und Scheinhandlungen für die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung und Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils unerheblich sind. Das bedeutet, dass für die Beurteilung der tatsächlich gewollte Sachverhalt maßgebend ist. Mir/Uns sind die nach 3 des Subventionsgesetzes bestehenden Mitteilungspflichten bekannt; insbesondere werden wir jede Abweichung von den vorstehenden Angaben unverzüglich der bewilligenden Stelle mitteilen. 4

9.4 Ich/Wir erkläre/n, dass das beantragte Vorhaben keine Aktivität umfasst, für die infolge einer Produktionsverlagerung außerhalb des Landes Hessen Mittel der Europäischen Union zurück gefordert werden oder wurden. 9.5 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass der Zuwendungsgeber zur Prüfung der Zuwendungsvoraussetzungen externe Gutachter zur Beurteilung des Vorhabens heranziehen sowie Bücher und Geschäftsunterlagen beim Antragsteller prüfen kann. 9.6 Die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) bzw. die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften(ANBest-GK) sind uns bekannt und werden beachtet. 9.7 Die Fördermittel werden ausschließlich zur Finanzierung des beschriebenen Projektes verwandt. 9.8 Mir/Uns ist bekannt, dass bei der Erteilung von Aufträgen die LHO sowie die jeweiligen Abschnitte 1 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) nach Maßgabe der Nr. 3.1 Abs. 1 der ANBest-P und ANBest-GK zu beachten sind. Ausgenommen sind juristische Personen des Privatrechts, deren Eigenanteil an Deckungsmitteln für die mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Ausgaben mehr als 50 Prozent betragen, wenn sie drei Vergleichsangebote je Auftrag und je Ausgabenposition einholen. Die Verpflichtung öffentlicher Auftraggeber zur Anwendung des Vergaberechts, insbesondere des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, des Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetzes, der Vergabeverordnung, der Abschnitte 2 der VOL/A und VOB/A sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), ist mir/uns bekannt. Soweit die Vergabe- und Vertragsordnungen oder der Gemeinsame Runderlass den für das jeweilige Vergabeverfahren geltenden Regelungen des Hessischen Vergabeund Tariftreuegesetzes widersprechen, gilt abweichend von Nr. 3.1 Abs. 1 der ANBest-GK das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz. Der Gemeinsame Runderlass betr. öffentliches Auftragswesen zum Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen, wird ggfs. in seiner gültigen Fassung beachtet. Die Vergabeverfahren werden ausführlich und nachvollziehbar dokumentiert, alle Bekanntmachungen nach nationalem oder EU-Vergaberecht werden in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) bei der Auftragsberatungsstelle Hessen e.v., Bierstadter Str. 9, 65189 Wiesbaden, Tel: 0611-974 588-0, Internet: www.had.de veröffentlicht (Pflichtbekanntmachung). 9.9 Zur Projektumsetzung wird ausschließlich nachweisbar hierfür qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt. 9.10 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die aus dem Antrag ersichtlichen Daten von den zuständigen Behörden in der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Hessen auf Datenträger gespeichert werden. 9.11 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Hessische Landesregierung die Namen der Zuwendungsempfänger sowie Höhe und Zweck der gewährten Zuwendungen veröffentlicht. 9.12 Ich verpflichte mich/wir verpflichten uns, bei von mir/uns initiierten Veröffentlichungen über das geförderte Vorhaben einen Hinweis zur Förderung mit Mitteln des Landes und 5

gegebenenfalls der EU durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung aufzunehmen. 9.13 Darüber hinaus gewähre ich/gewähren wir der Bewilligungsbehörde das grundsätzliche Veröffentlichungsrecht an allen mit dem geförderten Vorhaben verbundenen energierelevanten Daten, Fotos, Zeichnungen und Plänen. Soweit es für die Vorbereitung einer solchen Veröffentlichung geboten ist, gestatte ich/gestatten wir der Bewilligungsbehörde oder dem/den von ihr Beauftragten die Besichtigung des geförderten Vorhabens nach vorheriger Terminabsprache. 9.14 Ich/Wir hafte/n gesamtschuldnerisch für die ordnungsgemäße Verwaltung der Programmmittel auch bei einem bevollmächtigten Projektträger. Dies gilt auch für den zu führenden Verwendungsnachweis und eine eventuell erforderliche Rückzahlung von nicht zweckentsprechend verwendeten Fördermitteln. 10. Liste beigefügter Unterlagen/Anlagen Konzept mit Angaben zu Zielsetzungen, Inhalten, Zielgruppen, Maßnahmen, Organisation Zeitplanung Projektbeschreibung, Projektkonzept (sofern nicht im Konzept enthalten) Ausgabenplan De-Minimis-Erklärung Sonstiges: Hinweis: Es können weitere Unterlagen angefordert werden, soweit dies für die Beurteilung des Projektes erforderlich ist Ich/Wir versichere/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben und der beigefügten Unterlagen. Ort, Datum (Rechtsverbindliche Unterschriften 6