An das Jobcenter Bremen Arbeitgeber-Träger-Team 472 Doventorsteinweg 48-52 28195 Bremen Antrag auf Leistungen der Freien Förderung nach 16f Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) im Rahmen des Landesprogramms LAZLO Eingang: Aktenzeichen: LAZLO 214 Dieses Feld wird vom Jobcenter ausgefüllt Allgemeine Kontaktdaten Geschäftszeichen der/des Antragsteller(s)/in Rechtsverbindlicher Name der/des Antragsteller(s)/in Betriebsnummer Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort Telefonnummer mit Vorwahlnummer Fax mit Vorwahlnummer E-Mail-Adresse Rechtsform der/des Antragsteller(s)/in (genaue Bezeichnung) Seite 1 von 5
Bankverbindung Zahlungsempfänger (Name des Inhabers des Kontos) Geldinstitut (Angabe der amtlichen Kurzbezeichnung und des Orts) Konto- / IBAN Bankleitzahl / BIC Mindestlohnerklärung: Für eine Förderung aus Mitteln des Landes/ des Landes-ESF ist es erforderlich, dass alle Beschäftigten der/des Antragsteller(s)/in mindestens nach dem geltenden Mindestlohngesetz vergütet werden. Diese Auflage erstreckt sich ausdrücklich auch auf Personal, das nicht im Rahmen der geförderten Maßnahme eingesetzt ist. Ja, das gesamte Personal der/des Antragsteller(s)/in wird mindestens nach dem geltenden Mindestlohn vergütet. Mir ist bekannt dass diese Angabe subventionserheblich i.s. des 264 StGB i.v. mit 3 Subventionsgesetz ist. Angaben zum Besserstellungsverbot Diese Angabe ist nur von Arbeitgebern auszufüllen, die keine Gebietskörperschaft sind. Hinweis: Das Besserstellungsverbot findet Anwendung, wenn die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend (mehr als 50%) aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten werden. Unter Zuwendungen versteht man im Haushaltsrecht (freiwillige) Leistungen des Bundes an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke. Keine Zuwendungen im haushaltsrechtlichen Sinn sind insbesondere Sachleistungen, Leistungen aufgrund von Rechtsvorschriften, Ersatz von Aufwendungen, Entgelte auf Grund von Verträgen, Mitgliedsbeiträge. Das Besserstellungsverbot findet keine Anwendung, da der Anteil der öffentlichen Zuwendungen an den Gesamtausgaben der/des Antragsteller(s)/in weniger als 50% beträgt. Das Besserstellungsverbot findet Anwendung. Ansprechpartner/in administrative Fragen (z.b. Abrechnung) Anrede Name Vorname Herr Frau E-Mail-Adresse Akad. Grad Telefondurchwahl mit Vorwahlnummer Fax mit Vorwahlnummer Seite 2 von 5
Projektlaufzeit (max. Förderung 24 Monate im Zeitraum 01.11.2016 31.12.2018) Beginn der Projektlaufzeit Ende der Projektlaufzeit Beantragte Arbeitsplätze mit Angabe der voraussichtlichen Wochenstundenzahl Gesamtzahl der beantragten Arbeitsplätze Alle Arbeitsplätze sollen teilzeit- als auch vollzeittauglich sein. Wenn ein Arbeitsplatz nicht teilzeittauglich ist, bitte hier Gründe erläutern Nachrichtlich: Durch die/den Antragsteller/in werden im Landesprogramm LAZLO ebenfalls insgesamt Anträge auf Förderung von Arbeitsverhältnissen nach 16e SGB II (FAV) gestellt. Seite 3 von 5
Beschreibung des Vorhabens Projekt- und Tätigkeitsbezeichnung(en) zu Stellenbeschreibung(en) Tragen Sie hier bitte die der Stellenbeschreibung und die entsprechende Projekt- und Tätigkeitsbezeichnung ein. Arbeitsplatzbeschreibung/ Stellenbeschreibung Bitte verwenden Sie für die Arbeitsplatzbeschreibung die Anlage Stellenbeschreibung. Eine Änderung des bewilligten Projekts (insbesondere hinsichtlich der Tätigkeit des Arbeitnehmers) ist ohne Beteiligung des Jobcenters nicht zulässig. Seite 4 von 5
Erklärung der Antragstellerin/ des Antragstellers: Die Antragstellerin/ der Antragsteller erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde bzw. ein Arbeitsvertrag noch nicht geschlossen worden ist und auch keine Ausschreibung für Leistungen vorliegt, die der Arbeitnehmer verrichten soll; eine Förderung sich nur auf das regelmäßige Arbeitsentgelt bezieht und etwaige Entgelterhöhungen im Laufe der Beschäftigung keine Berücksichtigung bei der Förderung finden. Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt; die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist; Daten bereitgestellt werden, die das Jobcenter Bremen im Rahmen seiner Berichterstattung gegenüber dem Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen benötigt; sie/er damit einverstanden ist, dass die für die Evaluation notwendigen Daten zur Verfügung gestellt und an die mit der Evaluierung beauftragten Stellen weitergeleitet werden; sie/er Kenntnis hat, dass das Jobcenter berechtigt ist, Unterlagen anzufordern, die belegen, dass die ordnungsgemäße Geschäftsführung des Zuwendungsempfängers als gesichert angesehen werden kann; sie/er Kenntnis hat, dass die Förderung widerrufen werden kann und bereits ausgezahlte Leistungen ganz oder teilweise zu erstatten sind, wenn erforderliche Nachweise nicht eingereicht werden; die in Zusammenhang mit diesem Antrag gemachten Angaben vollständig und richtig sind. Die im Antrag anzugebenden Tatsachen können subventionserheblich im Sinne des 264 des Strafgesetzbuches sein. Deren unrichtige oder unvollständige Angabe ist nach dieser Vorschrift strafbar. Folgende Unterlagen sind verpflichtend dem schriftlichen Antrag beizufügen: Stellenbeschreibung(en) Anlage zum Besserstellungsverbot und zur Vergütung Ort und Datum Stempel Rechtsverbindliche Unterschrift Seite 5 von 5