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Transkript:

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode 11.06.91 Sachgebiet 751 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Braband und der Gruppe der PDS/Linke Liste Drucksache 12/543 Entsorgungssituation abgebrannter Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken und Einsatz von MOX (Mischoxid)-Brennelementen in deutschen Atomkraftwerken 1. Über welche externen Anlagen (Zwischenlager, Wiederaufarbeitung) führen die einzelnen Atomkraftwerke in der Bundesrepublik Deutschland ihren Entsorgungsnachweis für abgebrannte Brennelemente (einzelne Zuordnung AKW - Entsorgungsnachweis)? Siehe Anlage 1, Spalte 1. 2. Welche Mengen an abgebrannten Brennelementen wurden von den einzelnen Atomkraftwerken bis heute an die Wiederaufarbeitungsanlagen in La Hague (Frankreich), Sellafield (Großbritannien) oder andere Anlagen im In- und Ausland geliefert? Siehe Anlage 1, Spalte 2. 3. Über welche Mengen an abgebrannten Brennelementen wurden von den einzelnen Atomkraftwerken Verträge mit COGEMA (Com-pagnie Générale des Matières Nucléaires) und BNFL (British Nuclear Fuels Limited) abgeschlossen, und auf welchen Zeitraum erstrecken sich diese Verträge im einzelnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung (Stand: September 1990) be tragen die kontrahierten Mengen abgebrannter Brennelemente Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministers für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vom 5. Juni 1991 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode zur Wiederaufarbeitung bei COGEMA insgesamt ca. 6 400 Tonnen und bei BNFL insgesamt ca. 2 200 Tonnen. Diese Wiederaufarbeitungsverträge enthalten darüber hinaus Optionen und erstrecken sich bis zum Jahre 2015. 4. Welche Mengen an abgebrannten Brennelementen sind in den einzelnen Atomkraftwerken bis heute angefallen? Über welche rechtskräftig genehmigten Lagerkapazitäten verfügen die Atomkraftwerke im einzelnen, und wie viele abgebrannte Brennelemente lagern in den jewei ligen internen Lagern? Siehe Anlage 1, Spalten 3 bis 6. 5. Welche Atomkraftwerke benutzen die Brennelementezwischenlager Gorleben bzw. Ahaus als Entsorgungsnachweis? Die Brennelementzwischenlager Gorleben und Ahaus werden ge mäß Länderumfrage zur Entsorgungsvorsorge (Stand: 31. Dezember 1990) derzeit für den Entsorgungsvorsorgenachweis von Leistungsreaktoren (Anlage 1) nicht in Anspruch genommen. Für das Prototypkernkraftwerk THTR ist als Entsorgungsvorsorgenachweis eine Zwischenlagerung der abgebrannten Brennelemente in Ahaus vorgesehen. 6. Welches Atomkraftwerk ist in Besitz der erforderlichen Genehmigung zur Rücknahme defekter Brennelementelagerbehälter aus dem Zwischenlager Gorleben gemäß der Nebenbestimmung 24? Welche Atomkraftwerke haben einen entsprechenden Antrag gestellt, und wie ist der Stand der Genehmigungen für die einzelnen Atomkraftwerke? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben nachfolgende Kernkraftwerke Genehmigungen zur Rücknahme defekter Behälter aus einem externen Zwischenlager: Philippsburg 1 und 2, Stade, Emsland, Brokdorf, Isar 1, Grafenrheinfeld, Gundremmingen B und C, Biblis A und B sowie der THTR. Anträge haben nachfolgende Kernkraftwerke gestellt: Neckarwestheim 1 und 2, Unterweser, Grohnde, Würgassen und Brunsbüttel. Die Genehmigungsverfahren zur Rücknahme der Behälter werden von den Ländern durchgeführt. - 7. Trifft es zu, daß bei denjenigen Atomkraftwerken, bei denen die Rücknahme defekter Brennelementelagerbehälter in der Betriebsgenehmigung umschrieben ist, trotzdem eine besondere Genehmigung für die Rücknahme aus Gründen der Rechtssicherheit erforderlich ist? Nein. Eine gesonderte Genehmigung ist für den Fall der abschließenden Regelung der Rücknahme in der Genehmigung nicht erforderlich, soweit es sich um Brennelemente aus dem Kernkraftwerk handelt und daher der betriebliche Zusammenhang gegeben ist.

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode 8. Welches Atomkraftwerk beabsichtigt mit welcher Art von Brennelementelagerbehältern (Typenbezeichnung) im Bedarfsfalle ein externes Zwischenlager zu beschicken? Siehe Antwort zu Frage 5. 9. Welche Lagerbehältertypen für abgebrannte Brennelemente verfügen z. Z. über eine Dauerbetriebsgenehmigung für das Zwischenlager Gorleben bzw. Ahaus? Welche Genehmigungsverfahren sind diesbezüglich noch anhängig, und wie ist der Stand der Genehmigungsverfahren? Für die Zwischenlager Gorleben und Ahaus sind Transport- und Lagerbehälter der Typenreihe CASTOR gemäß Atomrecht und Verkehrsrecht genehmigt. Genehmigungsverfahren laufen zur Zeit für die Behälter TN 1300 und TN 900; eine Öffentlichkeitsbeteiligung in diesen Verfahren ist für 1992 vorgesehen. 10. Wie ist der Verhandlungsstand mit der Sowjetunion über die Rücknahme der abgebrannten Brennelemente des Atomkraftwerkes Greifswald, und von welchen Bedingungen macht die Sowjetunion eine Rücknahme abhängig? Die Verhandlungen zur Rückführung der abgebrannten Brennelemente der Kernkraftwerke Greifswald und Rheinsberg in die UdSSR werden zwischen den zuständigen Unternehmen Energiewerke Nord AG und Techsnabexport geführt. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Verhandlungen in einem fortgeschrittenen Stadium. Der Vertragsentwurf sieht die Rückführung aller abgebrannten Brennelemente in die UdSSR auf kommerzieller Basis vor. Sofern die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen werden, bedarf der Vertrag der Zustimmung durch den Eigentümer (Treuhandanstalt) sowie durch die EURATOM-Versorgungsagentur. 11. Welche Angebote wurden seitens der Bundesregierung der Sowjetunion in den bisherigen Verhandlungen offeriert, um die Sowjetunion zur Rücknahme dieser abgebrannten Brennelemente zu bewegen? Wie in der Antwort zu Frage 10 bereits dargelegt, werden die Rücknahmeverhandlungen mit der UdSSR auf kommerzieller Basis geführt. Die Bundesregierung ist an den Verhandlungen nicht beteiligt und hat der UdSSR auch keine diesbezüglichen Angebote unterbreitet. 12. Wann rechnet die Bundesregierung mit einem konkreten Verhandlungsergebnis bezüglich der Greifswalder Brennelemente, und welche konkreten Vorstellungen über den Verbleib der abgebrannten Brennelemente aus Greifswald bestehen seitens der Bundesregierung, falls die Verhandlungen mit der Sowjetunion scheitern sollten?

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Die Bundesregierung geht davon aus, daß die Verhandlungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können. Die Energiewerke Nord AG erarbeiten Konzepte für den Fall, daß ein Rücknahmevertrag nicht zustande kommt. Dabei werden alternative Entsorgungsmöglichkeiten diskutiert, wie z. B. die längerfristige Zwischenlagerung in Deutschland. 13. Unter welchen Bedingungen könnten die abgebrannten Brennelemente aus Greifswald in einem der externen Zwischenlager gelagert werden? Welche besonderen Genehmigungen wären dafür erforderlich, und welche Behältertypen sind für die Lagerung dieser Brennelemente geeignet und genehmigt? Für bestrahlte Brennstoffkassetten aus dem Kernkraftwerkskomplex Greifswald existiert ein externes Zwischenlager, das ZAB, für das eine Inbetriebnahmegenehmigung vorliegt. Die Inbetriebnahmegenehmigung für das ZAB nach 6 Abs. 6 der Kernanlagen Genehmigungsverordnung (DDR) umfaßt auch den Betrieb nach Abschluß des Inbetriebnahmeprogramms bis zur Erteilung der Zustimmung zum Dauerbetrieb. Das ZAB ist ein sog. Naßlager, in dem die Brennstoffkassetten nicht in Behältern gelagert werden. 14. Welche Atomkraftwerke haben eine Genehmigung zum Einsatz von MOX-Brennelementen, und bis zu welchem Anteil an der Gesamtbrennelementladung dürfen MOX-Brennelemente eingesetzt werden? Siehe Anlage 2, Spalten 0 und 1. 15. Welche Atomkraftwerke haben einen Antrag auf Einsatz von MOX Brennelementen bis zu welchem Anteil an der Gesamtlademenge des jeweiligen Reaktors gestellt, und wie ist der jeweilige Genehmigungsstand? Zur ersten Teilfrage: Siehe Anlage 2, Spalten 0 und 1. Zur zweiten Teilfrage: Die Genehmigungsverfahren, die von den zuständigen atomrechtlichen Genehmigungsbehörden der Länder durchgeführt werden, sind noch nicht abgeschlossen. - 16. Wie viele abgebrannte MOX-Brennelemente sind in den jewei ligen Atomkraftwerken bisher angefallen, und wie viele MOX-Brennelemente sind zur Zeit in den jeweiligen Atomkraftwerken im Einsatz? Siehe Anlage 2, Spalten 2 und 4. 17. Wo lagern die bisher angefallenen abgebrannten MOX-Brennelemente, und wie viele MOX-Brennelemente wurden bisher in welcher Wiederaufarbeitungsanlage wiederaufgearbeitet?

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Zur ersten Teilfrage: Siehe Anlage 2, Spalte 3. Zur zweiten Teilfrage: In der Bundesrepublik Deutschland wurde in der Wiederaufarbeitungsanlage Karlsruhe zur Demonstration ein MOX-Brennelement aufgearbeitet. Darüber hinaus liegen Erfahrungen aus der Wiederaufarbeitung von MOX-Brennelementen und Schnellbrüterbrennstoffen in Frankreich und Großbritannien vor.

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode Anlage 1 Länderumfrage zur Entsorgungsvorsorge (Stand: 31. Dezember 1990) 1 2 Entsorgung externe Anlagen Bereits abgeliefert an: Kernkraftwerk mit COGEMA BNFL COGEMA BNFL EURO- WAK SKB UdSSR Leichtwasser- CHEMIC reaktoren Brunsbüttel x 147 Krümmel x x 125 Brokdorf x x Stade x 249 40 Unterweser x x 224 30 Grohnde x x 24 Emsland x Lingen 66 Würgassen x 216 - Mülheim-Kärlich x x Biblis A x x 312 21' Biblis B x x 265 Obrigheim x 157 45 10 Philippsburg 1 x 181 Philippsburg 2 x x 41 Neckarwestheim 1 x 216 19 Neckarwestheim 2 x Gundremmingen A 69 19 14 11 8 Grundremmingen B x x 111 Grundremmingen C x 72 Isar 1 x x 224 Isar 2 x Grafenrheinfeld x 148 Greifswald (1-5) siehe Antwort 233 Rheinsberg zu Frage 10 59

Deutscher Bundestag 12. Wahlperiode noch Anlage 1 3 4 5 6 Kernkraftwerk mit Leichtwasserreaktoren BE-Anfall insgesamt2 ) BE im Lagere) Genehmigte kraftwerkseigene Lagerkapazität Freie kraft werkseigene Lagerkapazität Brunsbüttel 168 21 141 28 Krümmel 188 63 301 86 Brokdorf 82 82 412 210 Stade 304 15 85 9 Unterweser 337 83 330 143 Grohnde 153 129 412 152 Emsland 55 55 409 250 Lingen 66 Würgassen 217 1 115 34 Mülheim-Kärlich 96 1 ) 96 1 ) 362 254 Biblis A 370 37 177 34 Biblis B 315 50 205 29 Obrigheim 250 1 ) 38 1 ) 67 27 Philippsburg 1 207 26 162 26 Philippsburg 2 152 111 412 193 Neckarwestheim 1 269 34 111 13 Neckarwestheim 2 38 38 419 277 Gundremmingen A 120 Gundremmingen B 182 71 560 314 Gundremmingen C 166 94 560 317 Isar 1 271 47 397 83 Isar 2 53 53 421 264 Grafenrheinfeld 247 99 384 158 Greifswald (1-5) Rheinsberg 817 3 ) 1084 ) 121 436 49 122 11-1) einschließlich ausgelagertem Reaktorkern (teilabgebrannt) 2) davon rund 661 t teilabgebrannt (zum Wiedereinsatz vorgesehen) 3) davon lagern 233 t im Zwischenlager für abgebrannten Brennstoff (ZAB) 4) davon lagern 20 t im Zwischenlager für abgebrannten Brennstoff (ZAB) COGEMA = Compagnie Générale des Matières Nucléaires BNFL = British Nuclear Fuels plc WAK = Wiederaufbereitungsanlage Karlsruhe SKB = Svensk Kärnbränslehantering AB BE = abgebrannte Brennelemente tsm = Tonnen Schwermetall

Deutscher Bundestag - 12. Wahlperiode Anlage 2 MOX-Einsatz (Stand: 31. Dezember 1990) 0 1 2 3 4 Verbleib Kernkraftwerk mit Leichtwasserreaktoren im Core % Maximaler MOX-Anteil Bisheriger MOX Anfall internes Lager COGEMA WAK SKB MOX-BE im Einsatz Brokdorf 33 - - - - - 10,7 Unterweser 25 10,7 8,6 2,1 - - 12,9 Grohnde 33 - - - - - 10,7 Emsland 25 - - - - - - Obrigheim 26 17,6 1 ) 6,8 1 ) 1,1 0,3 9,4 - Philippsburg 2 37 - - - - - 6,3 Neckarwestheim 1 9 5,6 1,4 1,4 2,8-5,7 Neckarwestheim 2 37 - - - - - - Isar 2 50 - - - - - - Grafenrheinfeld 33 15,0 6,4 8,6 - - 2,1 Gundremmingen A (stillgelegt) 7,5 - - - 7,5 - Genehmigung beantragt: Brunsbüttel 25 Krümmel 25 Gundremmingen B 38 Gundremmingen C 38 Isar 1 54-1) einschließlich 4,5 t (teilabgebrannt) in ausgelagertem Reaktorkern tsm Tonnen Schwermetall