Todesfall Was ist zu tun?



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Transkript:

Ein Ratgeber für die Einwohner der Gemeinde Sennwald Todesfall Was ist zu tun? Bestattungsamt Sennwald Rathaus 9467 Frümsen Tel. 058 228 28 07 Fax. 058 228 28 00 E-mail: jakob.hanselmann@sennwald.ch

Bestattungsamt Sennwald Seite 2 / 8 Wir möchten Ihnen einige Hinweise bei Todesfällen geben und Sie gleichzeitig über die verschiedenen Bestattungsmöglichkeiten in unserer Gemeinde informieren: Erste Vorkehrungen a) bei Tod zu Hause Hausarzt sofort verständigen; er stellt den Tod "amtlich" fest, füllt die Todesbescheinigung aus und veranlasst Einsargung und Ueberführung in die Aufbahrungshalle. Sofortige Mitteilung des Todesfalles an das Bestattungsamt Sennwald (gesetzliche Frist innerhalb von 48 Stunden seit Eintritt des Todes oder Auffindung des Leichnams) b) bei Tod im Spital, Heim Die ärztliche Feststellung und die Veranlassung von Einsargung und Ueberführung erfolgen durch die Spital- bzw. Heimverwaltung direkt Mitteilung an das Bestattungsamt des Wohnortes (wie oben) Erreichbarkeit Bestattungsamt von Montag bis Freitag während den Bürostunden 058 228 28 07 Tritt der Todesfall an einem Samstag oder Sonntag ein, genügt es, wenn das Bestattungsamt am Montagmorgen informiert wird. Was ist dem Bestattungsamt vorzulegen? - ärztliche Todesbescheinigung (nur wenn Todesort Sennwald)

Bestattungsamt Sennwald Seite 3 / 8 Das Bestattungsamt organisiert: Bestattungsart und -Zeitpunkt Die Bestattungsart (Erdbestattung, Abdankung bei Kremation) und der Zeitpunkt der Bestattung oder Abdankung müssen mit dem Bestattungsamt vereinbart werden. Es erteilt die notwendigen Auskünfte und erlässt die Mitteilungen (Pfarramt, Bestattungspersonal, Leichenwagenführer, Krematorium, Amtsstellen etc.). Allgemeines zur Bestattung Bestattungszeiten In der Regel gelten die folgenden Bestattungszeiten: Römisch-Katholisch um 10.00 Uhr Evangelisch-Reformiert um 14.00 Uhr Besammlung der Trauergemeinde bei den Aufbahrungshallen bzw. bei Kath. Kirche Sennwald bei nachträglicher Urnenbeisetzung; nach Vereinbarung mit dem Pfarramt Bestattungsarten a) Erdbestattung Einläuten, evtl. Fahnengruss oder Musikstück, Gruss und Abschied, Lesung, Gebet; Sarg bleibt stehen und wird während des Trauergottesdienstes beigesetzt. b) Kremation (Abdankung mit nachträglicher Urnenbeisetzung) Einläuten, ev. Fahnengruss oder Musikstück, Gruss und Abschied, Lesung, Gebet, Sarg bleibt stehen und wird während des Trauergottesdienstes zur Einäscherung ins Krematorium überführt. Die Aschenurne wird zu einem späteren Zeitpunkt nach Vereinbarung mit dem Bestattungsamt beigesetzt. Auf Wunsch kann die Beisetzung auch ohne Anwesenheit der Angehörigen und/oder des Pfarrers stattfinden. In jedem Fall hat sie im Friedhof durch das Bestattungspersonal zu erfolgen.

Bestattungsamt Sennwald Seite 4 / 8 c) Kremation (Abdankung mit gleichzeitiger Urnenbeisetzung) Einläuten, evtl. Fahnengruss oder Musikstück, Gruss und Abschied, Lesung, Gebet, Urne bleibt stehen und wird während des Trauergottesdienstes beigesetzt. Eine Bestattung/Abdankung ohne kirchliche Trauerfeier ist ebenfalls möglich, wird jedoch sehr selten gewünscht. Wo kann die/der Verstorbene beigesetzt werden Unsere Gemeinde verfügt über vier Friedhöfe, welche durch die jeweiligen Kirchgemeinden verwaltet werden. Im übrigen wird auf die Friedhofordnungen der einzelnen Kirchgemeinden hingewiesen (Bezugsmöglichkeit beim Bestattungsamt oder jeweiligen Pfarramt). In Sennwald, Salez und Sax sind Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen möglich. Der Kath. Friedhof Sennwald ist nur für Urnengräber bestimmt. Erdbestattung Die Beisetzung erfolgt in einem Erdbestattungs-Reihengrab. Bestattungen in einem Familiengrab oder einem bereits bestehenden Grab sind nicht möglich. Kremation Beisetzung im Friedhof Die Friedhöfe verfügen über folgende Bestattungsmöglichkeiten: Evang. Friedhöfe: Urnen-Reihengrab mit Grabstein (alle) Urnennische in Wand Friedhof Salez Urnen-Reihengrab mit Wandplatte Friedhof Sax Gemeinschaftsgrab Friedhof Sennwald Gemeinschaftsgrab Friedhof Salez Gemeinschaftsgrab Sax Kath. Friedhof: Urnen-Reihengrab mit Grabstein Urnengrab mit Wandplatte

Bestattungsamt Sennwald Seite 5 / 8 Falls die Urne in ein bestehendes Erdbestattungs- oder Urnengrab beigesetzt werden möchte, muss die gesetzliche Grabesruhe für diese zusätzliche Urne gewährleistet sein. Das Bestattungsamt entscheidet, ob die Beisetzung einer Urne in ein bestehendes Grab möglich ist. Aufbewahrung der Urne zu Hause oder Beisetzung z.b. im eigenen Garten. Die Hinterbliebenen müssen in diesem Falle gegenüber dem Bestattungsamt eine entsprechende schriftliche Erklärung über die schickliche Beisetzung unterzeichnen. Friedhof einer anderen Gemeinde Vorsprache beim Bestattungsamt des vorgesehenen Bestattungsortes. Das Bestattungsamt Sennwald (Wohnortsgemeinde) ist in jedem Fall darüber in Kenntnis zu setzen. Grabesruhe (zeitlicher Bestand der Grabstätten) Kindergräber 15 Jahre; Erwachsenengräber 20 Jahre; Urnengräber und Urnennischen 10 Jahre Todesfallkosten Die Todesfallkosten richten sich nach dem Tarifreglement des Kantonalverbandes der Angestellten des Bestattungsdienstes des Kantons St. Gallen. Durch die Gemeinde werden für in der Gemeinde Sennwald wohnhaften Personen die Kosten für Normalsarg, Einsargen, Leichenbegleitung, Totengräber und Leichenführer übernommen. Die Ueberführungskosten beschränken sich auf die Gemeinde Sennwald sowie ab dem Spital oder Pflegeheim Grabs. Ebenso gehen die Kosten der Kremation (ohne Ueberführung) zu Lasten der Gemeinde.

Bestattungsamt Sennwald Seite 6 / 8 Die Angehörigen erledigen: vor Bestattung/Abdankung Meldung des Todesfalls bei Arzt, Bestattungsamt, Arbeitgeber etc. Aufsetzen und Aufgabe der privaten Todesanzeige für die Zeitungen(en) Werdenberger & Obertoggenburger, Bahnhofstrasse 14, Buchs, Tel. Nr. 081/750 02 01 / Fax Nr. 081/ 750 02 09 E-Mail: inserate@wundo.ch, Aufgabe Vortag bis 16.00 Uhr Auftrag an Druckerei für private Todesanzeigen mit zuständigem Pfarrer Kontakt aufnehmen; allenfalls Lebenslauf erstellen Reservation Restaurant für Leidmahl nach Bestattung/Abdankung sofern Verstorbene(r) nicht Rentenbezüger(in) der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen war, Mitteilung des Todes an entsprechende Ausgleichskasse und sofern vorhanden, Pensionsversicherung sowie allf. Lebensversicherungs-Gesellschaft Antrag für allf. Witwen- und Halbwaisen- oder Waisen-Renten an entsprechende Ausgleichskasse Mitteilung an Krankenkasse, andere Versicherungen, Vereine, Verbände usw. allenfalls Kündigung Wohnung Todesschein kann beim Zivilstandsamt Buchs, St. Gallerstrasse 2, 9471 Buchs, Tel.: 081/755 75 34, E-Mail: zivilstandsamt@buchs-sg.ch, bestellt werden Testaments-/Erbvertragseröffnung; das Testament oder der Erbvertrag muss innert eines Monats vom Amtsnotariat Buchs, Bahnhofstrasse 2, 9471 Buchs (058 229 76 91) - www.amtsnotariate.sg - schriftlich eröffnet werden. Erbbescheinigung; Nach Ablauf eines Monats seit der Testamentseröffnung und sofern kein Testament vorhanden ist in der Regel erst nach Ablauf der 3-monatigen Ausschlagsfrist können die gesetzlichen und die eingesetzten Erben vom Amtsnotariat Buchs die Ausstellung einer Erbbescheinigung verlangen. Die Erbbescheinigung wird vor allem von Banken und bei Grundbesitz vom Grundbuchamt verlangt. Erstellen Nachlassinventar für Steueramt (Formulare werden von der Kantonalen Steuerverwaltung zugestellt)

Bestattungsamt Sennwald Seite 7 / 8 Bestellung Grabstein oder Grabplatte (Entwürfe bitte an die jeweilige Kirchenvorsteherschaft) Regelung des Grabunterhaltes Der Grabunterhalt muss für die Dauer der Grabesruhe gesichert sein. Falls die Angehörigen die Grabunterhaltsarbeiten nicht selbst vornehmen, können Grabunterhaltsverträge mit einer Gärtnerei oder der Politischen Gemeinde, Abt. Bestattungsamt, abgeschlossen werden. Weitere wichtige Adressen: Sargmacher / Leichenwagenführer Kintra Bestattungsdienst, 9475 Sevelen 081/ 785 10 91 Spitex 081/ 757 19 44 Pfarrteam: Pfarrer Thomas Beerle E-Mail: t.beerle@bluewin.ch 081/757 11 28 Pfarrer Helmut Heck E-Mail: helmut.heck@ref-sennwald.ch 081/ 757 19 57 Pfarrer Marcel Wildi E-Mail: marcel.wildi@ref-sennwald.ch 081/757 25 49 Kath. Pfarramt Sennwald/Gams 081/ 740 44 33 Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 9467 Frümsen, Juni 2015 BESTATTUNGSAMT SENNWALD

Bestattungsamt Sennwald Seite 8 / 8 Eigene persönliche Notizen: