Todesfall - Was ist zu tun?



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Todesfall - Was ist zu tun? Der Tod kommt oft überraschend und stellt uns vor nicht alltägliche Probleme. Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie eine starke Trauer und Leere. Lassen Sie sich bei der Erledigung der vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen. Dieses Merkblatt soll Ihnen in dieser aussergewöhnlichen und schwierigen Situation bei den notwendigen Schritten behilflich sein. Was ist zu tun bei einem Todesfall? Nach Möglichkeit den behandelnden Arzt oder Hausarzt benachrichtigen. Falls dieser nicht erreichbar ist, den Notfallarzt verständigen. Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt werden. Ohne diese Bescheinigung können die Behörden nicht tätig werden. Meldung eines Todesfalles Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern von Weggis sind innert 2 Tagen der Einwohnerkontrolle/Gemeindekanzlei Weggis (Telefon 041 392 15 15) zu melden, wo auch alle Formalitäten mit den Angehörigen im Zusammenhang mit der Bestattung geklärt und organisiert werden. Die Angehörigen müssen keine Meldung an das Regionale Zivilstandsamt Luzern LU machen. Stirbt eine Person in Weggis, so müssen die Angehörigen der Gemeindekanzlei Weggis die ärztliche Todesbescheinigung (wird evtl. vom Arzt direkt an die Gemeindekanzlei weitergeleitet) und das Familienbüchlein einreichen. Bei verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich der Reisepass, der Geburtsschein und der Eheschein mitzubringen. Die Gemeindekanzlei Weggis leitet die dann erforderlichen Unterlagen an das Regionale Zivilstandsamt Luzern LU weiter. Dieses stellt den Angehörigen auf Wunsch einen amtlichen Todesschein aus, trägt den Tod im Familienbüchlein ein und sendet dieses den Angehörigen per Post zu. Stirbt eine Person auswärts (z.b. in einem Spital, Heim), so leitet die Spital- oder Heimverwaltung die erforderlichen Unterlagen direkt an das zuständige Zivilstandsamt des Sterbeortes zu. Dieses stellt den Angehörigen auf Wunsch einen amtlichen Todesschein aus, trägt den Tod im Familienbüchlein ein und sendet dieses den Angehörigen per Post zu. Einsargung und Überführung Der Auftrag zum Einsargen darf in jedem Fall erst nach Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung erteilt werden. Für die Einsargung und Überführung in die Leichenhalle bzw. ins Krematorium haben die Angehörigen ein Bestattungsinstitut zu beauftragen. Ferner ist beim Bestattungsunternehmer ein Grabkreuz mit Beschriftung in Auftrag zu geben. Seite 1/5

Bestattungsinstitute in unserer Region: Betschart und Eichhorn GmbH 041 820 00 20 Arnold & Sohn, Luzern 041 210 42 46 Egli Rudolf Bestattungen AG, Luzern 041 211 24 44 Angaben zur Bestattung Mit der Gemeindekanzlei Weggis (Abteilung Friedhofverwaltung) ist die Organisation der Bestattung abzusprechen. Es ist die Art der Bestattung (Urnen- oder Erdbestattung) bekannt zu geben und ob die Beisetzung in ein neues Grab, in ein bereits bestehendes Grab oder in das Gemeinschaftsgrab erfolgt. Bestattungsarten - Urnengrab - Erdbestattungsgrab - Gemeinschaftsgrab (Urnengrab) - Kindergrab (Urnen- oder Erdbestattung) - Familiengrab (Urnen- oder Erdbestattung) Kremation Die Gemeindekanzlei oder das Bestattungsinstitut vereinbart den Termin für die Einäscherung im Krematorium Luzern oder Schwyz und teilt den Angehörigen mit, wann die Urne beim Krematorium abgeholt werden kann. Das Krematorium benötigt vom Datum des Todes bis zur Übergabe der Urne ca. 6 Arbeitstage. Die Urne kann von den Angehörigen selber oder durch den Bestattungsunternehmer abgeholt werden. Es kann gewünscht werden zwischen einer Holz- oder Tonurne. Gemeinschaftsgrab Für Bestattungen im Gemeinschaftsgrab kann nur die Mehrwegurne verwendet werden, welche die Gemeinde zur Verfügung stellt. Allfälliger Blumenschmuck, der von Angehörigen auf das Gemeinschaftsgrab gelegt wird, wird nach dem Verwelken durch den Werkdienst entsorgt. Bestattungsfristen Eine Erdbestattung muss innerhalb von vier Tagen (96 Stunden) erfolgen. Für eine Urnenbestattung wird keine Frist vorgeschrieben. Bestattungszeiten in Weggis Die Trauerfeier beginnt auf dem Friedhof. Die katholischen Beerdigungen finden in der Regel vormittags um 09.30 Uhr statt. Reformierte Beerdigungen können auch auf 14.00 Uhr angesetzt werden. Der Trauergottesdienst erfolgt anschliessend an die Beerdigung in der jeweiligen Kirche. Am Samstagnachmittag und am Sonntag finden keine Bestattungen statt. Bestattungen auf Rigi Kaltbad Auf dem Friedhof Rigi Kaltbad sind nur Urnenbestattungen möglich. Ablauf der Beerdigung a) Vor Beginn des Trauergottesdienstes wird die Urne durch Angehörige oder durch Mitarbeitende der Kirchgemeinde bzw. der Sarg durch Angestellte des Werkdienstes (inkl. Blumen, Foto) in die Kirche gebracht. Die Trauergäste versammeln sich zum Trauergottesdienst in der Kirche. Nach dem Gottesdienst wird die Urne durch die Angehörige oder durch Seite 2/5

Angestellte des Werkdienstes zum Grab getragen, wo sich die Trauergäste versammeln. Der Sarg oder die Urne wird beim Grab aufgestellt und auf Wunsch der Angehörigen in Anwesenheit der Trauergäste ins Grab gelegt. Dies wird durch Angehörige (Urne) oder durch die Angestellten des Werkdienstes erledigt. 2) Die Trauergäste versammeln sich bei der Abdankungshalle auf dem Friedhof. Anschliessend wird die Urne oder der Sarg durch Angehörige oder durch Angestellte des Werkdienstes zum Grab getragen. Der Sarg oder die Urne wird beim Grab aufgestellt und auf Wunsch der Angehörigen in Anwesenheit der Trauergäste ins Grab gelegt. Nach der Abdankungsfeier auf dem Friedhof findet der Beerdigungsgottesdienst in der Kirche statt. Während dem Gottesdienst decken die Angestellten des Werkdienstes das Grab zu. Dies wird durch die Angestellten des Werkdienstes erledigt oder durch die Angehörigen, wenn diese es wünschen. Allfällige Änderungen des Ablaufs sind vorab mit der Friedhofverwaltung zu klären. Für alle Belange, die den Friedhof und die Abdankungshalle betreffen, ist ausschliesslich die Friedhofverwaltung der Gemeinde zuständig. Sie veranlasst auch die Graböffnung. Kosten Die Angehörigen haben mit folgenden Auslagen zu rechnen: Urnengrab Erdbestattung Gemeinschaftsgrab Familiengrab Kosten des Bestattungsinstitutes und des Krematoriums für die Einsargung, den Kremationssarg, die Überführungskosten, die Einäscherung und die Urne. von Fr. 200.00. Kosten des Bestattungsinstitutes für die Einsargung, den Sarg und die Überführungskosten. von Fr. 600.00. Kosten des Bestattungsunternehmers und des Krematoriums für die Einsargung, den Kremationssarg, die Überführungskosten, die Einäscherung sowie die Benützung der Mehrwegurne. von Fr. 100.00 sowie einen einmaligen Beitrag von Fr. 100.00 für den Unterhalt des Gemeinschaftsgrabes. Auf Wunsch wird auf der Grabplatte der Name eingraviert. Die Kosten dafür betragen Fr. 400.00. Soweit bestehende Grabkonzessionen für Familiengräber noch nicht abgelaufen sind, kann die Grabesruhe gegen eine Gebühr verlängert werden. Grabaufhebung Für die Aufhebung von Gräbern wird ein Kostenanteil von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt. Seite 3/5

Meldung des Todesfalls beim Pfarramt durch die Angehörigen Nach der Benachrichtigung der Gemeindekanzlei haben die Angehörigen den Todesfall beim zuständigen Pfarramt zu melden. Es ist mit dem jeweiligen Pfarramt das Datum und die Zeit der kirchlichen Bestattung zu vereinbaren und diese Angaben der Gemeindekanzlei mitzuteilen. Wer muss über einen Todesfall noch benachrichtigt werden: nächste Angehörige und Bekannte Arbeitgeber Wohnungsvermieter Versicherungen (Mobiliar, Lebensversicherungen etc.), Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse Banken Post Vereinsvorstände Weitere Hinweise Todesanzeigen und Leidzirkulare Wenden Sie sich an eine Druckerei oder an eine Inseratenannahmestelle der Zeitungen. Diese werden Ihnen gerne beim Aufsetzen der Todesanzeige behilflich sein. Daten und Zeiten unbedingt vor dem Druckauftrag mit dem Pfarramt und der Gemeindekanzlei absprechen. Auf Wunsch werden die Anzeigen direkt an die Zeitungen weitergeleitet. Danksagungskarten Kuverts zum Voraus zum Adressieren verlangen und bald möglichst ein Foto zum Reproduzieren auswählen. Danksagungskarten werden üblicherweise ca. eine Woche vor dem Dreissigsten verschickt. Grabgestaltung Allgemeine Informationen über die Grabgestaltungs-Vorschriften können aus dem Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Weggis vom 23. September 2001 entnommen werden. Dieses ist bei der Gemeindekanzlei Weggis erhältlich oder im Internet abrufbar. (Grabmale sind bewilligungspflichtig) Teilungsamt Das Teilungsamt befasst sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten. Diese Amtsstelle setzt sich in der Regel nach der Bestattung mit der ihr gemeldeten Kontaktperson in Verbindung. Wichtige Telefonnummern Polizeinotruf 117 Gemeindekanzlei Weggis (Friedhofverwaltung) 041 392 15 15 Seite 4/5

Pfarrämter Römisch-katholisches Pfarramt, Rigiblickstrasse 5, Weggis Sekretariat 041 392 00 92 Fax 041 392 00 99 pfarrei.weggis@lu.kath.ch Gemeindeleiter 041 392 00 91 Peter-Josef Bomholt 079 302 60 97 Sakristan Pfarrkirche, Michael Hofmann 041 392 00 94 Kaplan, Georg Pfister, Rigi Kaltbad 041 397 22 72 079 476 31 44 Evangelisch-reformiertes Pfarramt, Rigiblickstrasse 12, Weggis Sekretariat 041 390 14 26 Fax 041 390 09 90 sekretariat.rigi-suedseite@lu.ref.ch Pfarrer, Stefan Christen 041 390 19 05 christen.weggis@bluewin.ch Ärzte Dr. Doreen Hug-Schaefer 041 390 24 34 Dr. Ueli Lang 041 390 22 33 Dr. Roger Klinger 041 391 03 91 Dr. Anne Karin Eigenmann 041 391 03 91 Bestattungsinstitute in der Region Betschart und Eichhorn GmbH 041 820 00 20 Arnold & Sohn, Luzern 041 210 42 46 Egli Rudolf Bestattungen AG, Luzern 041 211 24 44 Todesanzeigen, Leidzirkulare, Danksagungskarten Publicitas AG, Luzern 041 277 57 57 Bucher Druck und Verlag, Vitznau (Wochenzeitung) 041 397 03 03 Bei einem Todesfall wendet man sich am besten sofort an die Gemeindekanzlei (Telefon 041 392 15 15). Diese Amtsstelle wird Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich sein, um Ihnen in Ihrem ohnehin grossen Schmerz wenigstens die Formalitäten abzunehmen und die wichtigsten Anordnungen zu treffen. Weggis, 30.12.2010/ab Seite 5/5