G-DRG-System Deutscher Krankenhaustag

Ähnliche Dokumente
41. Deutscher Krankenhaustag. Krankenhaus-Träger-Forum - Personalvorgaben Möglichkeiten und Grenzen aus Sicht der Krankenhausträger

Innovationsforum 2018 Pflege stärken und Versorgung neu denken sind wir auf dem richtigen Weg? am 27. September 2018 in Berlin

Vereinbarung. nach 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen. (PpUG-Nachweis-Vereinbarung)

Herrmann Kutscher Weidinger Arbeitszeit und Organisation im Krankenhaus 1

Das Pflegebudget im Krankenhaus

Personalanforderungen durch Pflegepersonaluntergrenzen und G-BA-Richtlinien

Personaluntergrenzen Fluch oder Segen? Pflegepersonalausstattung in Krankenhäusern Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes. Kongress Pflege 2019

Vereinbarung. nach 137i Abs. 4 SGB V über den Nachweis zur Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen. (PpUG-Nachweis-Vereinbarung)

Krankenhausfinanzierung 2019

zwischen dem GKV-Spitzenverband, Berlin, dem Verband der Privaten Krankenversicherung, Köln, gemeinsam und

Personalbedarfsermittlung in der Pflege: Aktuelle Regelungsdimensionen

Pflege im Krankenhaus

Vereinbarung. nach 17b Absatz 4 Satz 2. des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten

Pflegepersonalstärkungsgesetz. Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) Was ist zu erwarten? Frankfurt,

5. Thüringer Krankenhausforum

Kongress Pflege 2018

Beispiel zur Meldung der Angaben zur PpUG-Nachweis-Vereinbarung zur Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen

EVR-Forum Qualität im Krankenhaus

Imland Klinik Rendsburg-Eckernförde

Anlage 1: Regelungen zur Zuschlagsfinanzierung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL), Stand

Prof. Dr. Stefan Greß. DRGs: Ein Auslaufmodell für Deutschland? Vortrag beim 8. DRG Forum Schweiz Deutschland am 24. Januar 2019 in Bern

Vereinbarung. gemäß 9 Abs. 1a Nr. 1 KHEntgG. zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Personal und Finanzierung

Pflegepersonaluntergrenzen Kiel,

Versorgungsqualität sichern

Übersicht zu den Zu- und Abschlägen im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2018 nach KHEntgG

Übersicht zu den Zu- und Abschlägen im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2017 nach KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG

Aktuelle Rahmenbedingungen der Pflege im Krankenhaus

Personaluntergrenzen, Neuordnung der Vergütung, Pflegesofortprogramm eine große Herausforderung und Chance für das Pflegemanagement im Krankenhaus!

Vereinbarung. zur Finanzierung von Mehrkosten aufgrund der Richtlinien. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Qualitätssicherung

Neue Perspektiven in der Krankenhausfinanzierung

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG undunterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2016 (VBE 2016)

DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Übersicht über Zu- und Abschläge im Rahmen der Krankenhausabrechnung 2014

Verordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Sicherstellungszuschlagsverordnung KHSichZV) Vom

Regelungen zu Notfallstrukturen des G-BA in Krankenhäusern des SVR in Notfallambulanzen. VLK Notfallstrukturen PD Dr. M. A. Weber

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

Vorstellung Pflegebedarfsmodell Teil 1 Abbildung der Pflegeleistung in der Krankenhausfinanzierung

DRG-Entgelttarif 2018 der Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Krankenhausvergleich - Einbindung in die Budgetverhandlungen und erste Überlegungen zur Ausgestaltung -

Vereinbarung. zwischen. dem GKV-Spitzenverband, Berlin. sowie. dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.v., Köln gemeinsam.

Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß 136c Absatz 4 SGB V

Krankenhäuser in der inegrierten

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

Pressekonferenz der Deutschen Krankenhausgesellschaft. 25. Juli Fachkräftemangel Herausforderung für alle

Das zukünftige Pflegebudget im Krankenhaus

Vereinbarung. zur. Bestimmung. von. Besonderen Einrichtungen für das Jahr 2013 (VBE 2013)

Wirtschaftszentrum Krankenhaus

Anlage 1. zu den Allgemeinen Vertragsbedingungen der Ilm-Kreis-Kliniken Arnstadt-Ilmenau ggmbh. DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser

DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)

Die Umsetzung von Pflegepersonaluntergrenzen. in gemeinsamer Selbstverwaltung. Springer Pflege-Kongress 2018 Berlin

DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Neustart in der Krankenhauspflege Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Umsetzung von Modellprojekten nach 64b SGB V

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

39. Deutscher Krankenhaustag. am 15. November 2016 in Düsseldorf

DRG-Entgelttarif 2014 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Pflegepersonaluntergrenzen. DRG-Pflege-Split. Pressekonferenz Pflege im Krankenhaus Berlin,

FPV Abrechnungsregeln Workshop AG MedCo GMDS 1

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

Stufenmodell in der Notfallversorgung. Wie könnte das aussehen?

KHSG wie geht es weiter? Überblick über mögliche Handlungsfelder und Auswirkungen auf Krankenhäuser

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Deutsches Pflege Forum - Berlin, 19. September 2018

DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif (gültig ab )

Christophorus-Kliniken GmbH Coesfeld, Dülmen, Nottuln

Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Was ändert sich?

Die folgenden Hinweise sollen die Abrechnung und Handhabung des Systemzuschlags im Jahr 2012 verdeutlichen.

Personal und Finanzierung Krankenhausfinanzierung

Neues aus der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v.

Nachtrag vom mit Wirkung zum zur. Fortschreibung vom 20. September der

Armin Paulußen Bereichsleiter Controlling/Medizincontrolling Patientenmanagement

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

Vereinbarung nach. 17b Abs. 5 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags

DRG-Entgelttarif 2016 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Qualität und zielgenaue Finanzierung

Erlösrelevante Änderungen im DRG System 2005

DRG-Entgelttarif 2017 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

Schlüsselfortschreibung vom zur Fortschreibung der 301-Vereinbarung vom mit Wirkung zum

Fd 90 9/2 Erläuterungen zur Rechnung für stationäre Krankenhausaufenthalte

STRATEGIEN IM PFLEGEPERSONALMANAGEMENT FÜR DIE INTENSIVPFLEGE

In dem Schiedsverfahren zum Az. 3/2016 wurde am folgende. Vereinbarung. gemäß 9 Absatz 1a Nummer 2 KHEntgG

Transkript:

G-DRG-System 2019 41. Deutscher Krankenhaustag am 12. November 2018 Dr. Roland Laufer Geschäftsführer Dezernat II Krankenhausfinanzierung und planung Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. Wegelystr. 3 10623 Berlin

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 2 Agenda DRG Katalog und Abrechnungsbestimmungen 2019 Gesetzgebung und Bundesvereinbarungen Ausblick

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 3 DRG Katalog 2019 Anstieg der Anzahl der DRG auf 1.318 (+26) Weitere Differenzierungen Kindermedizin, Extremkostenfälle, Fehler -DRG Diskussion über Rückbau von Komplexität (Prüfauftrag an InEK) Zielkonflikt zwischen Pauschalierung und sachgerechter Abbildung Überlagerung durch neues DRG-System für 2020 Vereinbarung des DRG-Kataloges 2019 in Zusammenhang mit Erklärung des BMG zu Änderungen der Komplex-Kodes in der Neurologie und Geriatrie Änderungen der OPS durch das DIMDI Möglichkeit der rückwirkenden Klarstellung zu OPS (PpSG) Verkürzung der Verjährungsfristen auf 2 Jahre (PpSG) mit Rückwirkung nur für Kassenforderungen (Stichtag 09.11.2018)

FPV / Abrechnungsbestimmungen 2019 BSG: Fiktives wirtschaftliches Alternativverhalten Fachfremde Änderungsanträge Nr. 13 und Nr. 2: Abrechnungsbestimmungen als abschließende Konkretisierung des Wirtschaftlichkeitsgebotes Anfügung 8 Abs. 5 KHEntgG: In anderen als den vertraglich oder gesetzlich bestimmten Fällen ist eine Fallzusammenführung insbesondere aus Gründen des Wirtschaftlichkeitsgebots nicht zulässig. Änderung 17b Abs. 2 Satz 2 KHG: insbesondere wirken sie mit den Abrechnungsbestimmungen darauf hin, dass die Voraussetzungen, unter denen bei Wiederaufnahmen von Patientinnen und Patienten eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall vorzunehmen ist, dem Wirtschaftlichkeitsgebot hinreichend Rechnung tragen. Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 4

DRG Katalog 2019 Keine weitere Anpassung des bundesweiten Casemix-Volumens aufgrund der Zusatzentgelte nach Pflegegrad Gesetzliche Grundlage für Übermittlung der Pflegegrade durch PpSG Bei Aufnahme und Änderungen bis zur Entlassungsanzeige Weitergeltung der Bewertungen aus 2017 in Höhe von 70 % bei in 2018 unbewerteten Zusatzentgelten (5) bei fehlender Budgetvereinbarung ZE 2017 Bezeichnung Betrag (in Abhängigkeit von der verabr. Menge) ZE 2018 ZE49 Gabe von Bortezomib, parenteral 802,09 bis 11.448,04 ZE2019-147 ZE66 Gabe von Adalimumab, parenteral 309,55 bis 9.050,06 ZE2019-148 ZE68 Gabe von Infliximab, parenteral 375,74 bis 11.554,01 ZE2019-149 ZE79 Gabe von Busulfan, parenteral 201,07 bis 6.233,27 ZE2019-150 ZE148 Gabe von Rituximab, intravenös 680,85 bis 14.050,17 ZE2019-151 ZE polyvalente Immunglobuline Kein normativer Eingriff aufgrund von in 2019 erwarteter Preissteigerungen, aber retrospektive Bewertung der tatsächlichen Preisentwicklung und ggf. begrenzte Berücksichtigung in 2020 Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 5

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 6 Agenda DRG Katalog und Abrechnungsbestimmungen 2019 Gesetzgebung und Bundesvereinbarungen Ausblick

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 7 Pflegepersonalstärkungsgesetz PpSG I Eckpunkte Pflegesofortprogramm am 23.05.2018 Referentenentwurf am 26.06.2018 Kabinettsentwurf 01.08.2018 Änderungsanträge 1. Paket am 05.10.2018 Änderungsanträge 2. Paket am 10.10.2018 Weitere Änderungsanträge am 01.11.218 Abschließende Beratung im Gesundheitsausschuss am 07.11.2018 Abschließende Lesung im Bundestag am 09.11.2018 Abschließende Beratung im Bundesrat am 14.12.2018

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 8 Pflegepersonalstärkungsgesetz PpSG II Fixkostendegressionsabschlag gesetzlich fixiert bei 35 % und 3 Jahren Laufzeit, Bei weiterhin Ausnahmen und Leistungen mit hälftigem Abschlag Sicherstellungszuschlag 50 Mio. Euro zusätzlich Für KH, die Vorgaben der G-BA-RL erfüllen (< 100 Ew. / km², > 5000 Ew. Mit > 30 min. Fahrzeit, Fachabteilungen CH und INN oder Gyn./Geb.) Das bedeutet kein Defizitkriterium 400.000 Euro pauschal Liste der KH bis 30. Juni 2019 Versorgungdichte < 100 Ew. / km² viel zu niedrig angesetzt: Dünn besiedelte ländliche Kreise (nach BBSR*), aber ohne Städte! Das Instrument funktioniert so nicht! * Bundesinstitut für Bau- Stadt- und Raunforschung

Pflegepersonalstärkungsgesetz PpSG III Konkretisierung der besonderen Aufgaben von Zentren Nicht mehr durch Vereinbarung auf Bundesebene, sondern durch den G-BA bis 31.12.2019 Zusätzlich Festlegung von Qualitätsanforderungen Phase der Unsicherheit (Ausweisungen der Länder?), zurück auf Los Fortsetzung und Erweiterung des Strukturförderprogramms Jährlich 500 Mio. Euro (+ Anteil Land) von 2019 bis 2022 Pauschalförderbeträge für stillgelegte Betten (4.500 bis 12.000 Euro je Bett), höchstens jedoch tatsächliche Kosten Bildung von Zentren zur Behandlung seltener, komplexer oder schwerwiegender Erkrankungen Bildung zentralisierter Notfallstrukturen, Verbesserung der IT-Sicherheit von Krankenhäusern Schaffung zusätzlicher Ausbildungskapazitäten für Krankenpflegeberufe Ersetzt nicht die Investitionslücke! Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 9

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 10 Pflegepersonalstärkungsgesetz PpSG IV Fortführung des Pflegestellenförderprogramms für 2019 100 % statt 90 % - Finanzierung Jahresdurchschnitt 2018 zum Stichtag 31.12.18 Vollständige Tarifrefinanzierung der Pflegekräfte für 2018 und 2019 DKG: Ausweitung auf alle Berufsgruppen Pflegezuschlag Überführung von ca. 200 Mio. Euro in den Landesbasisfallwert Keine vollständige Überführung der bisherigen 500 Mio. Euro Zentrales Reformprojekt: Krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten ab 2020 Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-System - Pflegebudget

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 11 Pflegefinanzierung ab 2020 Erlösbudget Über DRG finanzierte Kosten Ärzte Med. Techn. Pflege Pflegebudget Pflegepersonalkosten des Vorjahres + erwartete Veränderung (Menge und/oder Preis) Tarifvertrag = Wirtschaftlich darüber hinaus: sachliche Begründung Sachkosten (Implantate / Medikamente) Infrastrukturkosten Vollständiger Ausgleich Mehr- / Mindererlöse Abzahlung durch Pflegeerlöskatalog: - Relativgewicht für Pflege pro Tag - Pflegebudget / Summe Relativgewichte = Krankenhausindividueller Pflegeentgeltwert

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 12 Pflegebudget I Fachlicher Änderungsantrag Nr. 1 Die Wörter Pflegepersonalkosten der Patientenversorgung werden durch die Wörter Pflegepersonalkosten für die unmittelbare Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen ersetzt. Begründung: Konzept InEK auf Grundlage von KHBV und Kalkulationshandbuch 4.0 Kosten für Pflege- und Pflegehilfspersonal im stationären Bereich Kostenstellen: Normalstation, Intensivstation, Dialyse, und Patientenaufnahme Im Pflegebudget sind (am Bett tätig): Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege Krankenpflegehilfe

Pflegebudget II Fachlicher Änderungsantrag Nr. 1 Nicht umfasst sind: Begründung: Funktionspersonal im OP-Bereich in der Anästhesie in den diagnostischen und therapeutischen Bereichen in der medizinischen Infrastruktur Zuordnungsregel durch Bundesvereinbarung bis 31.01.2019: Zuordnungsregeln für Pflegepersonal, das teilweise in der unmittelbaren Patientenversorgung als auch teilweise in pflegeentfernten Bereichen (z. B. OP-Bereich) eingesetzt ist. Kriterium: nur überwiegend am Bett tätig ist auszugliedern Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 13

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 14 Pflegebudget III Eindeutige, bundeseinheitliche Definition der auszugliedernden Pflegepersonalkosten bis zum 31. Januar 2019 Rückwirkende Anwendung durch die Krankenhäuser zum 1. Januar 2019 Pflegekosten in 2019 bilden Grundlage für Pflegebudget 2020 Ab 2020: Anwendung des Pflegeerlöskatalogs zur Abzahlung des Pflegebudget Neuer DRG-Katalog ohne Pflegepersonalkosten Enge gesetzliche Zeitvorgaben -> Spricht für zunächst moderate Anpassungen im Rest -Katalog Quelle: Helpster.de

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 15 Pflegebudget IV - Rahmenbedingungen PpSG: Wichtige Begleitmaßnahmen Berücksichtigung von pflegeentlastenden Maßnahmen Bis zu 3 % des Pflegebudgets ( Fexibilitätskorridor ) Auch bereits bestehende Maßnahmen, die fortgeführt werden Konvergenzphase mit Kappungsgrenzen Begrenzung möglicher Budgetminderungen aufgrund Einführung Pflegebudget Begrenzung auf 2 % in 2020 und auf 4 % in 2021 Durchsetzungsmöglichkeiten in der Budgetvereinbarung Die Wirtschaftlichkeit der dem einzelnen Krankenhaus entstehenden Pflegepersonalkosten wird nicht geprüft (PpSG: 6a KHEntgG neu)

Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) - Verordnung Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 16 Scheitern der Verhandlungen, insbesondere aufgrund Intensiv-PPUG Pflegepersonaluntergrenzen stations- und schichtbezogen als Verhältnis von Patienten zu einer Pflegekraft (incl. Pflegehilfskräften): Mo-Fr Tag Mo-Fr Nacht Sa/So/WoE Tag Sa/So/WoE Nacht Intensiv (2) 2,5 : 1 (3) 3,5 : 1 2 : 1 3 : 1 Geriatrie 10 : 1 (24) 20 : 1 11 : 1 24 : 1 Unfallchir. 10 : 1 20 : 1 11 : 1 21 : 1 Kardiologie (11) 12 : 1 24 : 1 13 : 1 23 : 1 (Vergleich Kabinetts- zu Referentenentwurf) Maximaler Anteil von Pflegehilfskräften (Qualifikationsmix) von 8 % (Intensiv) bis 40 % (Geriatrie nachts) Nachweis von monatlichen Durchschnittswerten

PPUG-Nachweis-Vereinbarung Inhalte der Vereinbarung I Meldungen und sind für jede PPUG für jede Station eines pflegesensitiven Bereiches an jedem Standort des Krankenhauses differenziert nach Tag- und Nachtschicht zu führen Nachweis der durchschnittlichen Pflegepersonalausstattung: Berücksichtigung aller examinierten Pflegekräfte und Pflegehilfskräfte durchschnittliche Pflegepersonal- Ausstattung = Summe der pro Schicht geleisteten Arbeitsstunden Anzahl der Stunden der Schichten je Monat Nachweis der durchschnittlichen Patientenbelegung: Orientierung an der Mitternachtsstatistik durchschnittliche Patientenbelegung = Summe der Mitternachtsbestände eines Kalendermonats Anzahl der Tage des jeweiligen Monats Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 17

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 18 PPUG-Nachweis-Vereinbarung Inhalte der Vereinbarung II Quartalsweise Meldung der durchschnittlichen Pflegepersonalausstattung, der durchschnittlichen Patientenbelegung sowie der Anzahl der nicht erfüllten Schichten jeweils zum 15.04., 15.07., 15.10. und 15.01. eines jeden Jahres an das InEK. Jahresmeldung über den jeweiligen Erfüllungsgrad sowie die Bestätigung des Wirtschaftsprüfer für alle Meldungen zum 30.06. eines jeden Jahres an das InEK

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 19 PPUG-Nachweis-Vereinbarung Inhalte der Vereinbarung III Jährliche Feststellung zum 30.06. durch das InEK über unzulässige Personalverlagerungen: 1. Feststellung über das Vorliegen von Personalverlagerungen: Anzahl der Pflegekräfte (in Vollkräften) in den anderen Krankenhausbereichen im Vergleich zum Vorjahr um mehr als drei Prozent reduziert 2. Feststellung über das Vorliegen unzulässiger Personalverlagerungen: Verhältnisses von Pflegekräften (in Vollkräften) zu Belegungstagen in den anderen Krankenhausbereichen um mehr als drei Prozent reduziert

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 20 PPUG - Verordnung Ausnahmetatbestände: kurzfristige unverschuldete und unvorhersehbare Personalausfälle, die in ihrem Ausmaß über das übliche Maß hinausgehen oder starke Erhöhungen der Patientenzahlen durch unverschuldete und unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise Epidemien oder Großschadensereignisse Verschärfung der Sanktionen, da auch in Form von Leistungskürzungen (neu durch PpSG) möglich Kann sich auf die Versorgungssicherheit auswirken und ist ein neuer schwieriger Sachverhalt in der Budgetvereinbarung Sanktionen bei Nichterfüllung ab 01.04.2019

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 21 PPUG-Abschlags-Vereinbarung (noch offen) Abschlag bei Verstoß gegen die Meldepflichten Sanktionen bei Nichterfüllung des monatlichen Durchschnittswerts Abschläge oder Reduzierung der Fallzahl (Vorgabe PpSG) Ermittlung der Höhe des Abschlages bei Nichterfüllung Höhe des Abschlags = unterschrittener Vollkräfteanteil je Monat + Schicht * durchschnittliche monatliche Kosten einer Pflegevollkraft * Faktor Bundesvereinbarung bis 31.01.2019, ansonsten Schiedsstelle ohne Antrag innerhalb von 6 Wochen (Änderungsantrag PpSG)

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 22 Notfallzu- und -abschläge G-BA-Beschluss zur Erstfassung der Regelungen zu einem gestuften System von Notfallstrukturen am 19.04.2018 Aktuell Anpassung der Tragenden Gründe : Qualifikationsanforderungen in 9 Nummer 2 [Zusatzqualifikation Notfall] sind in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Verfügbarkeit frühestens auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beschlusses des G-BA abgestellt werden kann. Die CT-Bildgebung [auch MRT] kann auch durch einen kooperierenden Leistungserbringer im unmittelbaren räumlichen Bezug gewährleistet werden.

Notfallzu- und -abschläge Mehrausgaben für die Kostenträger ab 2019 Quelle: Gesetzentwurf zum PpSG, S. 51. Zu verteilendes Zuschlagsvolumen Abschlagsvolumen Mehrausgaben Kostenträger: 3-stelliger Mio. betrag = Zuschlagsvolumen Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 23

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 24 Notfallzu- und -abschläge Grundsätze: Normative Festlegung Einstufung der Krankenhausstandorte in der Budgetvereinbarung Abschlag je vollstationärem Fall Zuschlagspauschalen je Krankenhausstandort mit Abrechnung je vollstationärem Fall Eigener Zuschlag für die Notfallversorgung der Kinder Module Stroke Unit/ CPU: Anteilige Zuschlagssumme der Stufe 1 für Krankenhausstandorte mit Teilnahme am Modul Stroke Unit/ Chest Pain Unit Abhängig vom Anteil der Fälle der Stroke Unit/ CPU an allen Fällen des KH- Standorts

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 25 Notfallzu- und -abschläge Höhe der Zuschlagspauschalen je Krankenhausstandort Abhängig von Höhe des zusätzlichen dreistelligen Millionenbetrages Verteilung des Zuschlagsvolumens auf die drei Stufen Höhe der Abschläge Noch offen Annahmen zur tatsächlichen Einstufung von Krankenhausstandorten

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 26 Agenda DRG Katalog und Abrechnungsbestimmungen 2019 Gesetzgebung und Bundesvereinbarungen Ausblick

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 27 Wo finden sich die fehlende Investitionsfinanzierung und die Finanzierung der ambulanten Notfallversorgung? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Quelle: fotolia.de

Düsseldorf, 12.11.2018, Laufer, DKG e. V. 28 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!