Neustart in der Krankenhauspflege Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
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- Helene Dittmar
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1 Neustart in der Krankenhauspflege Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) Leverkusen 22. Januar 219 Seite 1
2 Ausgaben in Milliarden Euro Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen in den Jahren 2 bis 217 (in Milliarden Euro) 8 73,7 75, ,16 44,6 45,79 46,31 47,17 48,53 49,93 5,42 52,14 55,41 58,13 59,95 61,66 64,19 67,86 7, Seite 2
3 Anzahl der Krankenhäuser Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland in den Jahren 2 bis Seite 3
4 Fallzahlen in Millionen Fallzahlen in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1998 bis 216 (in Millionen) ,8 17,1 17,3 17,3 17,4 17,3 16,8 16,5 16,8 17,2 17,5 17, ,3 18,6 18,8 19,1 19,2 19, Seite 4
5 Krankenhausbetten in Tausend Anzahl der Krankenhausbetten in Deutschland in den Jahren 1998 bis 216 (in 1.) ,6 565,3 559,7 552,7 547,3 541,9 531,3 523,8 5 51, ,4 53,3 52, ,5 5,7 5,7 499,4 498, Seite 5
6 Verweildauer in Tagen Durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1992 bis 216 (in Tagen) ,3 12, ,5 1,8 1,5 1,2 9, ,7 9,4 9,2 8,9 8,7 8,7 8,5 8,3 8,1 8 7,9 7,7 7,6 7,5 7,4 7,3 7, '92 '93 '94 '95 '96 '97 '98 '99 ' '1 '2 '3 '4 '5 '6 '7 '8 '9 '1 '11 '12 '13 '14 '15 '16 Seite 6
7 Bettenauslastung Bettenauslastung in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1998 bis 216 9,% 8,% 82,3% 82,2% 81,9% 81,1% 8,1% 77,6% 75,5% 75,6% 76,3% 77,2% 77,4% 77,5% 77,4% 77,3% 77,4% 77,3% 77,4% 77,5% 77,9% 7,% 6,% 5,% 4,% 3,% 2,% 1,%,% Quelle: Statistisches Bundesamt; Statista Seite 7
8 Anzahl der Vollkräfte in Tausend Ärztliches und nichtärztliches Krankenhauspersonal im Jahresdurchschnitt in Deutschland in den Jahren 1991 bis 216 (in 1.) 9 Ärztlicher Dienst* Nichtärztliches Personal , ,5 681,4 694,9 78,7 722, ,2 11,6 121,6 134,8 142,9 15,8 158, Seite 8 * Mit ärztlichem Personal sind in der Erhebung alle Vollkräfte (ohne Belegärzte und ohne Zahnärzte) gemeint, bis 23 ohne Ärzte im Praktikum. Ab 24 sind Assistenzärzte in der Zahl der hauptamtlichen Ärzte enthalten. Mit nichtärztlichem Personal wird in der Erhebung das restliche Personal bezeichnet (ohne Personal der Ausbildungsstätten), einschließlich der Schüler und Auszubildenden. Vollkräfte sind laut Quelle Beschäftigte umgerechnet auf die volle tarifliche Arbeitszeit. Anteilig einbezogen sind auch die Beschäftigten, die nicht am im Krankenhaus angestellt waren, sondern nur für einen Zeitraum innerhalb eines Jahres. Zur besseren Übersicht wurden die Werte gerundet.
9 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG Krankenpflege Wesentliche Maßnahmen: Herausnahme der Pflegekosten aus den DRG, Kostendeckung des Pflegeaufwands Die Einführung der Fallpauschalen hat dazu geführt, dass Pflegestellen abgebaut wurden zugunsten von Gewinnen oder zur Deckung von Kosten in anderen Bereichen. Das wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Die Pflegekosten werden den Krankenhäusern individuell erstattet. Damit werden sich die Arbeitsbedingungen in der Pflege in den Krankenhäusern ganz entschieden verbessern. Jede zusätzliche Pflegestelle am Bett wird vollständig finanziert Zukünftig wird jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen- Förderprogramm wird damit über das Jahr 218 hinaus bedarfsgerecht weiterentwickelt und ausgebaut. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze.. Seite 9
10 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG Krankenpflege Wesentliche Maßnahmen: Vollständige Finanzierung von Tarifsteigerungen für das Pflegepersonal Anstelle der bisherigen hälftigen Refinanzierung der Tarifsteigerungen für die Pflegekräfte werden sie nun vollständig von den Kostenträgern refinanziert. In der Vergangenheit wurde der Teil der Tarifsteigerungen, der oberhalb der maßgeblichen Obergrenze lag, soweit er nicht ausgeglichen wurde, teilweise durch Einsparungen zu Lasten der Pflege kompensiert. Die zusätzlichen Finanzmittel sind daher für Pflegepersonal einzusetzen. Dies ist durch einen Nachweis zu belegen. Nicht zweckentsprechend verwendete Mittel sind zurückzuzahlen. Fortführung des Krankenhausstrukturfonds Von 219 bis 222 werden aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds jährlich bis zu 5 Millionen Euro für strukturverbessernde Vorhaben der Länder im Krankenhausbereich bereitgestellt. Die Länder müssen zu jedem geförderten Vorhaben eine Ko-Finanzierung von mindestens der Hälfte der Kosten des Vorhabens aufbringen und ihr durchschnittliches Investitionsniveau der Jahre 215 bis 217 in den Jahren 219 bis 222 mindestens beibehalten Seite 1
11 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz PpSG Krankenpflege Wesentliche Maßnahmen: Förderung von Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf in den Krankenhäusern Zur Gewinnung von zusätzlichem Pflegepersonal können Krankenhäuser Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf mit der Personalvertretung vereinbaren. Die erforderlichen Aufwendungen hierfür können Krankenhäuser hälftig für einen Zeitraum von sechs Jahren aus Mitteln der Kostenträger decken. Diese stellen hierfür in den J ahren 219 bis 224 jährlich bis zu 7 Millionen Euro bereit. Zusätzliche Finanzmittel für Notfallzuschläge Die Verbindung zwischen den Notfallzu- und abschlägen, die zu einer Absenkung des Landesbasisfallwerts führt, wird aufgehoben. Damit führen Notfallzuschläge zu höheren Einnahmen für den Krankenhausbereich insgesamt. Seite 11
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