Die Bürgerversicherung. Ein Zukunftsmodell für die Krankenversicherung?
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- Eugen Ritter
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1 Die Bürgerversicherung. Ein Zukunftsmodell für die Krankenversicherung? Leverkusen 14. Juni 2017 Seite 1
2 Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland in den Jahren 1994 bis 2015 (in Milliarden Euro) 250, 213,67 205,54 200, 150, 117, ,9 125,3 127,5 160,94 153,93 143,03 138,81 145, ,81 140,18 130,9 133,8 184,25 179,61 175,99 170,78 194,49 100, 50, 0, Quelle: BMG; Statista Seite 2
3 Ausgaben für ausgewählte Leistungsbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland 2015 (in Milliarden Euro) 80, 70, 70,25 60, 50, 40, 34,89 34,84 30, 20, 10, 11,23 10,15 7,63 6,1 5,26 4,96 3,28 2,62 2,18 1,96 1,27 0,65 0, Quelle: BMG; Statista Seite 3
4 Ärzte je Einwohner Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Ärztedichte in Deutschland in den Jahren 1991 bis 2015 (Ärzte je Einwohner) Quelle: Statista, Statistisches Bundesamt; Bundesärztekammer; Seite 4
5 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Entwicklung der Zahl der Vertragsärzte An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte Quelle: KBV, GBE Seite 5
6 Anteil der Hausärzte 48,0 47,0 47,3 Anteil der Hausärzte an allen, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten in Prozent 47,1 46,5 46,0 45,0 45,6 45,2 45,1 44,8 44,4 44,0 43,0 42,0 43,7 42,9 41,9 43,7 43,2 42,8 42,5 42,1 41,9 41,0 40,0 39, Quelle: KBV, GBE Seite 6
7 Entwicklung der Zahl der psychologischen Psychotherapeuten An der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende psychologische Psychotherapeuten Quelle: KBV, GBE Seite 7
8 Entwickung der ambulanten Behandlungshäufigkeit je Einwohner 2006 bis 2012 Quelle: Versorgungs-Report 2015/2016 Seite 8
9 Demographischer Wandel bei den niedergelassenen Ärzten 30,0 Bestand an Vertragsärzten, die zum jeweiligen Jahresende 60 Jahre oder älter waren in Prozent 27,6 25,0 20,0 18,0 19,6 15,0 12,6 10,0 8,8 10,3 5,0 0, Quelle: KBV Seite 9
10 Ambulante Medizin wird immer weiblicher 46 Anteil der Frauen der an der vertragsärztlichen Versorgung teinehmenden Ärzte/Psychotherapeuten in Prozent 44 43,2 44,1 42, ,4 40, ,7 39, , Quelle: KBV Seite 10
11 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Verbesserung der Anreize für Ärzte/Psychotherapeuten zur Niederlassung in unterversorgten und strukturschwachen Gebieten und zum Abbau von Überversorgung, Aufkauf von Arztsitzen ab Versorgungsgrad von 140% soll, ab 110% kann Weiterentwicklung der Regelungen zur Teilnahme von Krankenhäusern und Hochschulambulanzen an der ambulanten Versorgung Regelungen zur Förderung von Praxisnetzen sowie zur Einrichtung und Ausgestaltung von MVZ Regelungen zur Konvergenz ärztliche Vergütung Einführung probatorische psychotherapeutische Erstsprechstunde Einrichtung Terminservicestellen bei den KV zur Verkürzung von Wartezeiten der Versicherten auf Facharzttermine, sowie auf psychotherapeutische Erstsprechstunde und Folgebehandlung, wenn diese eingeführt ist Anpassung der Rahmenbedingungen des Krankenhaus-Entlassmanagements Anspruch des Versicherten auf unterstützendes Krankengeldfallmanagement durch Krankenkasse, Folgekrankschreibung muss künftig erst am nächsten Werktag an die Kasse gemeldet werden Schaffung Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen Seite 11
12 GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) Ausbau DMP (Rückenleiden und Depression) Regeressverzicht gegenüber freiberuflich tätigen Hebammen Bildung Innovationsfonds zur Förderung innovativer, sektorenübergreifender Versorgungsformen und für die Versorgungsforschung jährlich 300 Millionen Euro Mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Entbürokratisierung bei Regelungen zu Selektivverträgen Regelhafter Anspruch auf die Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung bei bestimmten planbaren Eingriffen Anspruch auf zusätzliche Leistungen zur zahnmedizinischen Prävention für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen Neuordnung Mitwirkung MDK, Pflegebedürftige und Pflegeberufe werden durch Expertenbeirat einbezogen Systematisches, obligatorisches und fristgebundenes Verfahren zur Bewertung Medizinprodukte der höchsten Risikoklassen IIb und III Regionalisierung Wirtschaftlichkeitsprüfungen Arzneimittelbereich finanzielle Sicherstellung der Hochschulambulanzen Seite 12
13 Anzahl der Krankenhäuser Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Anzahl der Krankenhäuser in Deutschland in den Jahren 2000 bis Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista Seite 13
14 Ausgaben in Milliarden Euro Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Krankenhausbehandlungen in den Jahren 2000 bis 2015 (in Milliarden Euro) ,16 44,6 45,79 46,31 47,17 48,53 49,93 50,42 52,14 55,41 58,13 59,95 61,66 64,19 67,86 70, * Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista Seite 14
15 Fallzahlen in Millionen Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Fallzahlen in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1998 bis 2014 (in Millionen) ,8 17,1 17,3 17,3 17,4 17,3 16,8 16,5 16,8 17,2 17,5 17, ,3 18,6 18,8 19, Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista Seite 15
16 Krankenhausbetten in Tausend Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Anzahl der Krankenhausbetten in Deutschland in den Jahren 1998 bis 2014 (in 1.000) ,6 565,3 559,7 552,7 547,3 541,9 531,3 523,8 510, ,4 503,3 502, ,5 500,7 500, * Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista Seite 16
17 Verweildauer in Tagen Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Durchschnittliche Verweildauer in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1992 bis 2014 (in Tagen) 14 13,3 12, , ,8 10,5 10,2 9,9 9,7 9,4 9,2 8,9 8,7 8,7 8,5 8,3 8,1 8 7,9 7,7 7,6 7,5 7, '92 '93 '94 '95 '96 '97 '98 '99 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '10 '11 '12 '13 '14* Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista Seite 17
18 Bettenauslastung Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Bettenauslastung in deutschen Krankenhäusern in den Jahren 1998 bis ,0% 80,0% 82,3% 82,2% 81,9% 81,1% 80,1% 77,6% 75,5% 75,6% 76,3% 77,2% 77,4% 77,5% 77,4% 77,3% 77,4% 77,3% 77,4% 77,6% 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% 10,0% 0,0% * Quelle: Statistisches Bundesamt; Statista Seite 18
19 Anzahl der Vollkräfte in Tausend Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Ärztliches und nichtärztliches Krankenhauspersonal im Jahresdurchschnitt in Deutschland in den Jahren 1991 bis 2014 (in 1.000) 900 Ärztlicher Dienst* Nichtärztliches Personal ,6 784, ,6 743,8 725,9 720,8 688,3 668,2 669,4 681,4 694,9 708, ,2 97,7 97,1 104,3 107,1 108,7 112,8 117,7 123,7 128,1 134,8 142,9 150, Quelle: Statistisches Bundesamt, Statista Seite 19 * Mit ärztlichem Personal sind in der Erhebung alle Vollkräfte (ohne Belegärzte und ohne Zahnärzte) gemeint, bis 2003 ohne Ärzte im Praktikum. Ab 2004 sind Assistenzärzte in der Zahl der hauptamtlichen Ärzte enthalten. Mit nichtärztlichem Personal wird in der Erhebung das restliche Personal bezeichnet (ohne Personal der Ausbildungsstätten), einschließlich der Schüler und Auszubildenden. Vollkräfte sind laut Quelle Beschäftigte umgerechnet auf die volle tarifliche Arbeitszeit. Anteilig einbezogen sind auch die Beschäftigten, die nicht am im Krankenhaus angestellt waren, sondern nur für einen Zeitraum innerhalb eines Jahres. Zur besseren Übersicht wurden die Werte gerundet.
20 Überblick 8 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Höhe der Fördermittel durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nach Bundesland im Jahr 2013 (in Millionen Euro) 600 Höhe der Fördermittel durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) nach Bundesland im Jahr 2013 (in Millionen Euro) ,5 241, ,8 114,3 106, ,3 84,7 60, ,2 28,7 Quelle: Gesundheitsministerkonferenz, Statista Seite 20
21 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Pflegestellenförderprogramm, Förderung von Neueinstellungen oder Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen, ausgehend vom Bestand , Intensivstationen sind nicht ausgeschlossen, 2016 bis 2018, insg. 660 Mio. Ersetzung Versorgungszuschlag durch Pflegezuschlag, der Versorgungszuschlag wird ab 2017 durch einen Pflegezuschlag ersetzt in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich, je höher der Anteil des Pflegepersonalbudgets eines Krankenhauses am gesamten Budget für das Pflegepersonal in Deutschland ist, umso höher ist der Pflegezuschlag Einsetzung Pflegepersonal Expertenkommission Steigende Kosten der Krankenhäuser infolge von Tarifabschlüssen, die die Obergrenze für Preiszuwächse überschreiten, werden hälftig von den Kostenträgern refinanziert Qualität wird entscheidendes Zielkriterium bei der KH-Planung, GBA empfiehlt planungsrelevante Qualitätsindikatoren Qualitäts-Zu- und Abschläge, GBA legt Katalog geeigneter Leistungen oder Leistungsbereiche fest, vor Ort wird konkret über die Erhebung entschieden Einrichtung eines Strukturfonds in Höhe von 500 Mio. Euro aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bei BVA Seite 21
22 Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) Abbau von Überkapazitäten, Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten, Umwandlung von KH in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen, Förderung palliativer Versorgungsstrukturen Weiterentwicklung des DRG-Systems, Zuschlag für außerordentlich gute, Abschlag für unzureichende Qualität Grundsätzlich kein Vergütungsanspruch für Leistungen, für die festgelegte Mindestmengen unterschritten werden, G-BA kann Ausnahmen vorgeben Ab 2017 werden Leistungssteigerungen beim LBFW nicht mehr absenkend berücksichtigt, betriebswirtschaftliche Vorteile zusätzlicher Leistungen werden verursachergerecht beim einzelnen Krankenhaus berücksichtigt (Fixkostendegressionsabschlag). Der Investitionsabschlag bei der Vergütung ambulanter Leistungen des Krankenhauses wird ganz gestrichen Das Hygieneförderprogramm wird um weitere drei Jahre (2017 bis 2019) verlängert Steigende Kosten der Krankenhäuser infolge von Tarifabschlüssen, die die Obergrenze für Preiszuwächse überschreiten, werden hälftig von den Kostenträgern refinanziert Einrichtung der Pflegerischen Übergangsversorgung als Leistungsanspruch Seite 22
23 Arzneimittelausgaben in Milliarden Euro Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 1999 bis 2015 (in Milliarden Euro) ,36 34, ,04 28, ,18 28,98 29,2 30, ,56 22,66 23,4 21,13 24,67 25, ,2 19, Quelle: BMG; Statista Seite 23
24 Pro-Kopf-Ausgaben für Arzneimittel ausgewählter Länder im Jahr 2015 (in US-Dollar*) * kaufkraftbereinigt Quelle: OECD ; Statista Seite 24
25 Neue Arzneimittel Quelle: GKV-Spitzenverband Seite 25
26 Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich Quelle: GKV-Spitzenverband Seite 26
27 Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich Die fünf umsatzstärksten Arzneimittel nach Herstellerumsatz im Jahr 2015 auf der Basis der Listenpreise zum Stichtag Angegeben sind die BIP-adjustierten Listenpreise nach Land in Euro. Deutschland Belgien Dänemark Finnland Frankreich Grobritannien Niederlande Österreich Schweden Humira 40mg 6Fertigspr , , , , , , , , ,15 Harvoni 28 Ftbl , , , , , , , , ,14 Xarelto 20mg 98 Ftbl. 245,00 217,33 155,28 226,71 214,91 200,19 190,47 249,84 166,59 Enbrel 50mg 12 Fertigspr , , , , , , , , ,10 Tecfidera 240mg 168 Kps , , , , , , , , ,45 Quelle: Arzneiverordnungs-Report 2016 Seite 27
28 Arzneimittelpreise im europäischen Vergleich Preisindex für den gesamten Warenkorb der 250 umsatzstärksten Präparate nach Ländern berechnet auf der Basis von BIP-adjustierten Herstellerabgabepreisen (Listenpreisen). 120 Preisindex Quelle: Arzneiverordnungs-Report 2016 Seite 28
29 Beträge in Milliarden Euro Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und Einahmen des Gesundheitsfonds in den Jahren 2009 bis 2016 (in Milliarden Euro) Einnahmen des Gesundheitsfonds Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen 220,6 165,3 167,1 174,5 171,3 184,2 175, ,8 194,5 189,5 204,3 200,4 198,5 209,3 206, * Quelle: BMG; GKV-Spitzenverband; Bundesversicherungsamt; Statista Seite 29 * Schätzung des Schätzerkreises vom 19. Oktober 2015
30 Beitragssatz 14 Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Entwicklung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in den Jahren 1998 bis ,0% 16,0% 14,0% 12,0% 10,0% 8,0% 6,0% 4,0% 2,0% 0,0% '98 '99 '00 '01 '02 '03 '04 '05 '06 '07 '08 '09 '09a* '10 '11 '12 '13 '14 '15 '16 '17 Angaben zum GKV-Beitragssatz beziehen sich bis einschließlich 2008 auf durchschnittliche Beitragssätze aller Krankenkassen ab 2009 gilt ein einheitlicher, vom Gesetzgeber festgelegter Beitragssatz vom 1. Juli 2005 bis einschließlich 2014 beinhaltet der Beitragssatz den von den Mitgliedern allein zu tragenden Anteil von 0,9 Prozentpunkten ab 2015 gilt der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent, optional können Krankenkassen einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben für 2015 hat das Bundesgesundheitsministerium im Herbst 2014 einen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 0,9 Prozent prognostiziert, der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz kann davon abweichen, betrug ,83 Prozent für 2016 geht das Bundesgesundheitsministerium von einem durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,1 Prozent aus (Prognose vom Herbst 2015); der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz beträgt im Mai 1,08 Prozent Quelle: GKV-Spitzenverband; Statista Seite 30
31 Beteiligung des Bundes aus Steuermitteln an der Finanzierung der GKV in Milliarden Euro 18,0 16,0 14,0 15,7 15,3 14,0 14,0 14,5 12,0 11,5 10,5 11,5 10,0 8,0 7,2 6,0 4,0 2,0 1,0 2,5 4,2 2,2 2,5 0, Quelle: GKV-Spitzenverband Seite 31
32 Veränderung Prof. Dr. Karl Lauterbach MdB Veränderungen der Zusatzbeiträge ausgewählter gesetzlicher Krankenkassen zum 01. Januar 2016 (Stand: 17. Dezember 2015) Veränderung Beitragssatz 1,6% 1,4% 1,3% 1,4% 1,2% 1,0% 1% 1,1% 0,9% 1% 1,1% 0,9% 1,1% 0,8% 0,7% 0,6% 0,4% 0,2% 0,0% 0,3% 0,3% 0% 0% 0,2% 0,2% 0% 0% 0,1% 0,2% 0,4% 0,5% 0% 0% Kasse Quelle: statista (2016) Seite 32
33 Paritätische Beitragsfinanzierung in der GKV Warum ist eine Rückkehr zur Parität angezeigt? Durch Zusatzbeiträge werden v.a. Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen belastet. Die Löhne gerade für Geringverdiener dürfen durch steigende Zusatzbeiträge nicht weiter gesenkt werden. Für Arbeitgeber bedeutet die Rückkehr zur Parität einen wirtschaftlich irrelevanten Aufwand. Es gibt keine belastbaren empirischen Belege für die Behauptung, die Sozialabgaben seien in Deutschland zu hoch. Die Gesundheitskosten pro Arbeitsplatz liegen in Deutschland im internationalen Mittelfeld. Beispiel: Kosten für gesetzliche Sozialaufwendungen (inkl. Mutterschaft, Feiertage) betragen rund 10% der Kosten einer Handwerkerstunde von durchschnittlich 48,51. Eine Erhöhung des Arbeitgeberanteils an den GKV-Beiträgen von zurzeit 7,3% auf paritätische 7,75% würde die Sozialaufwendungen der Arbeitgeber um nur sechs Cent anheben. Seite 33
34 Paritätische Beitragsfinanzierung in der GKV Warum ist eine Rückkehr zur Parität angezeigt? Durch umfassende Versorgung der GKV im Krankheitsfall wird nicht nur die Arbeitsfähigkeit der Versicherten wiederhergestellt, sondern auch die Produktivität der Unternehmen erhalten. Arbeitgeber profitieren in hohem Maße vom Gesundheitswesen. Sie müssen sich daher auch die gleiche finanzielle Verantwortung übernehmen wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Beteiligung der Arbeitgeber über die als reine Lohnersatzleistung konzipierte Entgeltfortzahlung greift zu kurz, denn diese leistet keinen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung als solche. Durch Festschreibung des Beitragssatzes verlieren Arbeitgeber jegliches Interesse an einer moderaten Beitragssatzentwicklung der GKV. Auch das Interesse an einer wirtschaftlichen und gleichzeitig qualitativ hochwertigen Versorgung im Rahmen der Selbstverwaltung mitzuwirken schwindet. Arbeitgeber sollten sich mit gleichen Engagement an der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens beteiligen. Seite 34
35 Grundstruktur der Finanzierung der paritätischen Bürgerversicherung. Bürgerbeitrag Arbeitgeberbeitrag Steuerbeitrag Seite 35
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