Mitteilung gemäß 3 Abs. 3 KHSFV
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- Meta Seidel
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1 Mitteilung gemäß 3 Abs. 3 KHSFV an das Bundesministerium für Gesundheit sowie an die Landesverbände der Krankenkassen und an die Ersatzkassen über die Verwaltung des Strukturfonds Stand: 31. Dezember 2016 Abschnitt: 1 Seite: 1 von
2 - 2 - Inhalt Informationen über die Verwaltung des Strukturfonds... 3 A. Zahl der eingegangenen Anträge nach 4 KHSFV Antragseingänge Zahl nach Art der Vorhaben Zahl der beschiedenen Anträge... 5 B. Höhe der beantragten und ausgezahlten Fördermittel Beantragte Mittel Ausschöpfungsquoten der Länder auf Basis der Antragssummen Ausgezahlte Fördermittel Vorhabenbezogene Zuordnung der Auszahlungen... 9 C. Höhe der dem BVA entstandenen Verwaltungsausgaben Verwaltungsausgaben im Jahr Keine Änderung der die Schätzung ( 3 Abs. 2 KHSFV) tragenden Gründe. 10 D. Aktuelle Entwicklung seit Ende des Mitteilungszeitraums
3 - 3 - Informationen über die Verwaltung des Strukturfonds Gemäß 12 Abs. 1 KHG wird zur Förderung von Vorhaben der Länder zur Verbesserung der Strukturen in der Krankenhausversorgung beim Bundesversicherungsamt aus Mitteln der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds ein Fonds in Höhe von 500 Millionen Euro eingerichtet (Strukturfonds). Zweck des Strukturfonds ist insbesondere der Abbau von Überkapazitäten, die Konzentration von stationären Versorgungsangeboten und Standorten sowie die Umwandlung von Krankenhäusern in nicht akutstationäre örtliche Versorgungseinrichtungen; palliative Versorgungsstrukturen sollen gefördert werden. Von dem im Strukturfonds bereitgestellten Betrag kann jedes Land den Anteil abrufen, der sich aus der Anwendung des Königsteiner Schlüssels mit Stand vom 1. Januar 2016 abzüglich der Aufwendungen gemäß 12 Abs. 2 Satz 6 KHG (Aufwendungen für die Verwaltung der Mittel und Durchführung der Förderung) und 14 Satz 4 KHG (Aufwendungen für die Auswertung der Wirkungen der Förderung) ergibt. Das Bundesversicherungsamt hat gemäß 3 Abs. 2 KHSFV die ihm bis zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich entstehenden Aufwendungen nach 12 Abs. 2 Satz 6 KHG und 14 Satz 4 KHG auf 4,7 Mio. Euro geschätzt. Für die Förderung von strukturverbessernden Vorhaben aus dem Fonds steht damit ein Betrag für Auszahlungen in Höhe von 495,3 Mio. zur Verfügung. Nach Maßgabe von 3 Abs. 3 Satz 1 KHSFV teilt das Bundesversicherungsamt dem Bundesministerium für Gesundheit sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen zum Stand 31. Dezember eines Jahres, erstmals zum Stand 31. Dezember 2016, die Zahl der eingegangenen Anträge nach 4 KHSFV, die Höhe der beantragten und ausgezahlten Fördermittel sowie die Höhe der dem Bundesversicherungsamt entstandenen Verwaltungsausgaben mit. Im Fall einer finanziellen Beteiligung der privaten Krankenversicherung an dem Strukturfonds sind die Informationen auch dem Landesausschuss des Verbandes der privaten Krankenversicherung zur Verfügung zu stellen ( 3 Abs. 3 Satz 2 KHSFV). Der Verband der privaten Krankenversicherungen hat eine (gemäß 12 Abs. 1 Satz 2 KHG optionale) finanzielle Beteiligung an dem Strukturfonds indessen abgelehnt und dies dem Bundesversicherungsamt gegenüber mit Schreiben vom 17. November 2016 nochmals ausdrücklich erklärt
4 - 4 - A. Zahl der eingegangenen Anträge nach 4 KHSFV 1. Antragseingänge Zum Stand 31. Dezember 2016 sind beim Bundesversicherungsamt insgesamt neun Anträge auf Förderung von Vorhaben aus dem Strukturfonds gestellt. Davon entfallen zwei Anträge auf den Freistaat Bayern, drei Anträge auf Mecklenburg-Vorpommern drei Anträge auf Niedersachsen sowie ein Antrag auf Rheinland-Pfalz. Die übrigen Bundesländer haben bis zum 31. Dezember 2016 noch keinen Antrag gestellt. 2. Zahl nach Art der Vorhaben Die Anträge richteten sich sowohl auf die Förderung von Schließungen als auch auf die Förderung von Konzentrationen und Umwandlungen von Krankenhäusern bzw. Teilen akutstationärer Einrichtungen (vgl. 1 Abs. 1 Nr. 1-3 KHSFV). Bezogen auf die Zählung nach Art der Vorhaben stimmt deren Zahl (elf) nicht notwendigerweise mit der Zahl der förmlichen Anträge (neun) überein. So umfasste ein in der Sache teilbares Vorhaben sowohl im Sinne der Antragstellung als auch der letztlich angewendeten Fördertatbestände zwei Einzelvorhaben, nämlich eine Schließung und eine Konzentrationsmaßnahme. Ein weiteres (Gesamt-) Vorhaben umfasste im Sinne der Antragstellung sowohl eine Umwandlung als auch eine Konzentrationsmaßnahme. Auf Basis der von den Ländern in den Anträgen vorgenommenen Zuordnung sind die Anträge nach Art der Fördervorhaben wie folgt zu klassifizieren (Abb. 1): Zwei Anträge (Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern) sind auf die dauerhafte Schließung von Krankenhäusern oder Teilen von akutstationären Versorgungseinrichtungen eines Krankenhauses isd. 1 Abs. 1 Nr. 1 KHSFV gerichtet. Sieben der beantragten Vorhaben betreffen die standortübergreifende Konzentration von akutstationären Versorgungseinrichtungen isd. 1 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV. Hierbei handelt es sich in jeweils zwei Fällen um Vorhaben aus Bayern, Mecklenburg- Vorpommern sowie Niedersachsen und in einem Fall um ein Vorhaben aus Rheinland-Pfalz
5 - 5 - In zwei Fällen (jeweils Mecklenburg-Vorpommern) wurden Fördermittel für die Umwandlung eines Teils einer akutstationären in eine nicht akutstationäre Versorgungseinrichtung nach Maßgabe von 1 Abs. 1 Nr. 3 KHSFV beantragt. Zahl der von Anträgen umfassten Vorhaben* Schließung Umwandlung Konzentration Abb. 1 * zwei Anträge umfassten jeweils zwei Einzelvorhaben 3. Zahl der beschiedenen Anträge Von den beim Bundesversicherungsamt gestellten Anträgen wurden bis zum 31. Dezember 2016 zwei beschieden. In beiden Fällen hat das BVA dem Antrag stattgegeben und Fördermittel in dem von Mecklenburg-Vorpommern sowie Rheinland-Pfalz beantragen Umfang bewilligt (vgl. B.3.). Beide Auszahlungsbescheide sind mittlerweile bestandkräftig. Von den verbleibenden Anträgen gingen fünf erst im Dezember 2016 im Bundesversicherungsamt ein. Einer dieser im Dezember 2016 gestellten Anträge (aus Bayern) wurde mit Datum vom 6. Januar 2017 positiv beschieden. Die übrigen Anträge befinden sich noch im Stadium der Prüfung. Zwei Anträge sind auf Bitten des antragstellenden Landes im Februar 2017 Gegenstand einer Erörterung im Bundesversicherungsamt
6 - 6 - Hinzu kamen diverse Voranfragen (einschließlich eines Vorprüfungsantrags ) verschiedener Bundesländer, die künftige Vorhaben betreffen und bei denen das Bundesversicherungsamt um Stellungnahme etwa zur Auslegung von Fördertatbeständen oder um klarstellende Hinweise zum Antragsverfahren bzw. um Vorprüfung gebeten wurde. B. Höhe der beantragten und ausgezahlten Fördermittel 1. Beantragte Mittel Bis zum 31. Dezember 2016 haben die Länder beim Bundesversicherungsamt Fördermittel in Höhe von insgesamt beantragt. Dies entspricht einem Anteil von 22,3 % an dem im Strukturfonds insgesamt zur Verfügung stehenden Fördervolumen in Höhe von 495,3 Mio.. a) Differenzierung nach Bundesländern (s. Abb. 2) Differenziert nach Bundesländern setzt sich die Summe der beantragten Fördermittel wie folgt zusammen: Freistaat Bayern: , Mecklenburg-Vorpommern: , Niedersachsen: , Rheinland-Pfalz: b) Differenzierung nach Vorhaben Differenziert nach Vorhaben entfallen von den insgesamt beantragten Mitteln auf Anträge, die ausschließlich auf Schließungen von Krankenhäusern bzw. Teilen von akutstationären Versorgungseinrichtungen ( 1 Abs. 1 Nr. 1 KHSFV) gerichtet sind. Demgegenüber beläuft sich die kumulierte Antragssumme zwecks Förderung von standortübergreifenden Konzentrationen von Versorgungseinrichtungen ( 1 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV) auf , und werden für die Förderung einer Umwandlung eines Teils einer akutstationären in eine nicht akutstationäre Versorgungseinrichtung geltend gemacht
7 - 7 - Für kombinierte Vorhaben, die sowohl eine Schließung als auch eine Konzentration bzw. Umwandlung von Versorgungsstrukturen zum Gegenstand haben, wurden Mittel in Höhe von beantragt. Beantragte Mittel aus dem Strukturfonds vorhandenes Fördervolumen Bayern Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz Niedersachsen Abb Ausschöpfungsquoten der Länder auf Basis der Antragssummen Danach stellen sich die Ausschöpfungsquoten für die einzelnen Bundesländer auf Basis der beim Bundesversicherungsamt gestellten Anträge wie folgt dar: Der Freistaat Bayern hat von dem ihm zur Verfügung stehenden Förderanteil in Höhe von ,69 Mittel in Höhe von beantragt; dies entspricht einem Anteil der Ausschöpfung von 74,2 %. Die vom Land Mecklenburg-Vorpommern insgesamt beantragten Fördermittel in Höhe von entsprechen 89,2 % des landesspezifischen Förderanteils, der ,18 beträgt
8 - 8 - Das Land Niedersachsen verzeichnet eine Ausschöpfungsquote von 81,7 %. Dahinter stehen des auf Niedersachsen entfallenden Förderanteils in Höhe von ,12. Das Land Rheinland-Pfalz hat von dem ihm zur Verfügung stehenden Förderanteil in Höhe von ,30 Mittel in Höhe von beantragt, was einem Anteil von 28,5 % der dem Land zustehenden Fördermittel entspricht. 3. Ausgezahlte Fördermittel Bis zum 31. Dezember 2016 hat das Bundesversicherungsamt insgesamt an Fördermitteln aus dem Strukturfonds ausgezahlt. Von den Auszahlungen entfielen auf einen Antrag des Landes Rheinland-Pfalz und auf einen Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Die Summe der Auszahlungen in Höhe von entspricht 1,9 % des im Strukturfonds zur Verfügung stehenden Fördervolumens in Höhe von 495,3 Mio. (Abb. 3). Auf Basis der bis zum 31. Dezember 2016 vorgenommenen Auszahlungen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern 24,9 % der ihm gemäß Königsteiner Schlüssel zustehenden Fördermittel aus dem Strukturfonds erhalten (Abb. 4). Rheinland Pfalz hat entsprechend 28,5 % der ihm zustehenden Fördermittel ausgeschöpft (Abb. 5)
9 - 9 - Ausgezahlte Mittel aus dem Strukturfonds vorhandenes Fördervolumen Rheinland-Pfalz Mecklenburg- Vorpommern Abb. 3 Ausschöpfungsquote der Länder auf Basis der bewilligten Auszahlungen Mecklenburg-Vorpommern Rheinland-Pfalz vorhandenes Fördervolumen vorhandenes Fördervolumen ,18 ausgezahlte Mittel ,30 ausgezahlte Mittel Abb. 5 Abb Vorhabenbezogene Zuordnung der Auszahlungen In beiden Fällen hat das Bundesversicherungsamt die Fördersumme für Konzentrationsvorhaben im Sinne von 1 Abs. 1 Nr. 2 KHSFV bewilligt. Im Falle des Antrags des Landes Mecklenburg-Vorpommern handelte es sich um ein kombiniertes, aus zwei Teilen bestehendes Fördervorhaben, das eine Konzentrationsmaßname sowie die Schließung einer Krankenhausabteilung umfasste
10 Im Zuge der geförderten Maßnahmen wurden bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt 244 Planbetten in der Krankenhauslandschaft abgebaut. C. Höhe der dem BVA entstandenen Verwaltungsausgaben 1. Verwaltungsausgaben im Jahr 2016 Dem Bundesversicherungsamt sind für die Verwaltung des Strukturfonds bis zum 31. Dezember 2016 Verwaltungsausgaben in Höhe von ,25 entstanden (davon ,07 Personalkosten und ,18 Sachkosten). 2. Keine Änderung der die Schätzung ( 3 Abs. 2 KHSFV) tragenden Gründe Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der auf die einzelnen Länder entfallenden Anteile an den Fördermitteln ( 3 Abs. 1 ivm. Abs. 2 KHSFV) hat das Bundesversicherungsamt die ihm im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 voraussichtlich entstehenden Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für die Auswertung der Wirkungen der Förderungen ( 14 KHG, 8 KHSFV) auf 4,7 Mio. geschätzt. Die Schätzung wird nach 3 Abs. 2 KHSFV jährlich an die tatsächlich entstandenen Ausgaben angepasst. Das Bundesversicherungsamt erkennt in den mitgeteilten Informationen keine Änderung der Tatsachengrundlagen, die die Schätzung der voraussichtlich entstehenden Aufwendungen tragen. Das Bundesversicherungsamt war im Jahr 2016 über die Prüfung der bereits eingegangenen Anträge hinaus mit zahlreichen Länderanfragen (einschließlich Voranfragen) sowie zentralen Vorarbeiten für die Inauftraggabe einer begleitenden Auswertung nach 14 KHG befasst. Das Bundesversicherungsamt geht vor dem Hintergrund zahlreicher Ankündigungen der Länder zu beabsichtigten bzw. in Vorbereitung befindlichen Anträgen weiter von einem hohen Antragsaufkommen bis zum 31. Juli 2017 ( 4 Abs. 1 KHSFV) aus
11 D. Aktuelle Entwicklung seit Ende des Mitteilungszeitraums; Ausblick Mit Bescheid vom 6. Januar 2017 hat das Bundesversicherungsamt weitere Fördermittel in Höhe von 10,715 Mio. aus dem Strukturfonds bewilligt; Empfänger ist der Freistaat Bayern (s. A.1, A.3). Wie erwähnt erhielt das Bundesversicherungsamt bereits im Jahr 2016 zahlreiche Voranfragen zu in Planung befindlichen Förderprojekten der Länder. Mehrere dieser Fördervorhaben dürften inzwischen so weit in der Planung fortgeschritten sind, dass auch für diese Vorhaben Fördermittel aus dem Strukturfonds beantragt werden. Bereits im Jahr 2016 wurden an das Bundesversicherungsamt Fragen zur Nachverteilung ( 5 KHSFV) herangetragen. Gem. 5 Abs. 1 KHSFV wird ein Nachverteilungsbetrag für die Förderung von Vorhaben verwendet, für die nach dem 1. September 2017 von den Ländern Anträge gestellt werden. Der für die Förderung zur Verfügung stehende Nachverteilungsbetrag ist der Unterschiedsbetrag, um den der vom Bundesversicherungsamt zu ermittelnde Betrag der Mittel, die für die bis zum 31. Juli 2017 eingegangenen Anträge aus dem Strukturfonds höchstens bereitzustellen sind, den Betrag von 500 Mio. (abzüglich der Aufwendungen des Bundesversicherungsamts nach 12 Abs. 2 Satz 6 KHG und 14 Satz 4 KHG) unterschreitet ( 5 Abs. 1 Satz 1 bis 3 KHSFV). Die nächste Mitteilung nach 3 Abs. 3 Satz 1 KHSFV erfolgt Anfang des Jahres 2018 zum Stand 31. Dezember 2017.
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