HAKSAR 500 SL. Unkrautbekämpfungsmittel gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Wintertriticale, Winterroggen, Wintergerste und Winterweichweizen.

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Unkrautbekämpfungsmittel gegen zweikeimblättrige Unkräuter in Wintertriticale, Winterroggen, Wintergerste und Winterweichweizen. Wirkstoff: 500 g/l MCPA als Dimethylamin-Salz (611,8 g/l) (Gew.-%: 54% gew) Formulierung: Wässrige Lösung (SL) Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O 007176-00 Packungsgrößen: 10 l

VON DER ZULASSUNGSBEHÖRDE FESTGESETZTE ANWENDUNGSGEBIETE UND - BESTIMMUNGEN: Festgesetzte Anwendungsgebiete Einsatzgebiet: Ackerbau (Freiland) Schadorganismus/Zweckbestimmung: Zweikeimblättrige Unkräuter Pflanzenerzeugnisse/ Objekte: Wintertriticale, Winterweizen, Winterroggen, Wintergerste Anwendungszeitpunkt/Kulturstadium bei Anwendung: Frühjahr / BBCH 20 bis 39 Anwendungstechnik: Spritzen in 200-300 l/ha Wasser Aufwandmenge / Maximale Anzahl der Behandlungen: 1,5 l/ha, Maximal eine Anwendung GEBRAUCHSANLEITUNG Wirkungsweise MCPA ist ein Wuchsstoff. Resistenzmanagement: MCPA gehört zur (HRAC-Gruppe): O. MCPA gehört zur Gruppe der Phenoxycarbonsäuren. Sie werden hauptsächlich über die Blätter aufgenommen und können über das Phloem auch in die Wurzeln gelangen. Wuchsstoffe wirken als künstliche Auxine, die Stoffwechsel und Wachstum der Pflanzen anregen. Überhöhte Konzentration in sensiblen Pflanzen, in denen die Metabolisierung nicht schnell genug erfolgen kann, führt zum Absterben durch starke Zellstreckung, unkontrolliertes Wachstum und Störung des Nährstofftransports im Phloem. Eine Residualwirkung über den Boden liegt nicht vor. Wirkungsspektrum gut bekämpfbar Ausreichend bekämpfbar nicht ausreichend bekämpfbar Disteln Ackerhellerkraut geruchlose Kamille Hahnenfuß Ackerhohlzahn Kleiner Storchschnabel Hahnfußarten Ackerspörgel Vogelmiere Hederich Taubnessel Hirtentäschelkraut Klatschmohn Kornblume Melde Weißer Gänsefuß Wicken

Anwendungsempfehlungen und Indikationen Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Wintertriticale Anwendung nach Vegetationsbeginn im Frühjahr bis zum Ligula (Blatthäutchen)-Stadium (BBCH 20-39). Aufwandmenge: 1,5 l/ha, in 200 300 l Wasser/ha, max. 1 Anwendung. Anmerkungen: Anwendung bei wüchsigem, wenigstens für einige Stunden regenfreiem Wetter bringt den größten Erfolg. Nicht anwenden: Wenn das Getreide durch Frost, Nässe, Walzen, Eggen u. a. geschwächt ist. Bei Nachttemperaturen unter 5 C bzw. bei Lufttemperaturen unter 10 C oder über 25 C. Bei sehr starker Trockenheit oder kurz vor erwartetem Starkregen. Pflanzenverträglichkeit ist nach bisherigen Erfahrungen in allen aufgeführten Getreidearten und sorten verträglich. Im Rahmen der Fruchtfolge nachgebaute Kulturen werden nicht geschädigt. Hinweise zur sachgerechten Anwendung Wartezeit Für alle zugelassenen Kulturen gilt: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Hinweise zur Anwendungstechnik Spritzgeräte regelmäßig überprüfen lassen! Ansetzen der Spritzbrühe 1. Spritzentank zur Hälfte mit der benötigten Wassermenge füllen. 2. Rührwerk einschalten. 3. dazugeben. 4. Spritztank bis zur benötigten Menge mit Wasser auffüllen. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen, als für die Behandlung benötigt wird. Vermeidung von Restmengen Nicht mehr Spritzbrühe als notwendig ansetzen. Pflanzenschutzmittelbehälter restlos entleeren, mit Wasser ausspülen und das Spülwasser der Spritzbrühe beigeben. Reste von Spritzbrühe und aus der Gerätereinigung nie in die Kanalisation oder im Freiland ablassen, sondern verdünnt auf der zuvor behandelten Fläche ausbringen. Gerätereinigung Da einige Kulturpflanzen (z. B. Raps und Rüben) sehr empfindlich auf Wuchsstoffpräparate und deren Reste reagieren, ist eine sorgfältige Reinigung der Spritze nach Beendigung der Anwendung von erforderlich. Unvermeidbare Restmengen im Verhältnis von 1:10 mit Wasser verdünnen und bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche ausbringen. Ca. 10 20% des Tankinhalts mit Wasser auffüllen und dabei die Innenwände mit einem scharfen Wasserstrahl (Reinigungsdüse) reinigen. Das Rührwerk mindestens 15 Minuten laufen lassen und anschließend die Spülflüssigkeit bei laufendem Rührwerk auf der behandelten Fläche ausspritzen. Die grobe Reinigung der Spritze mit Wasser und Waschbürste auf dem Feld vornehmen. Reste von Reinigungswasser dürfen nicht über Hofabläufe in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen.

Entsorgung Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen den Sammelstellen im Rahmen des Entsorgungskonzeptes PAMIRA zuführen. Informationen zu Ort und Zeitpunkt der Sammlungen erhalten Sie vom örtlichen Handel. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Institutionen anliefern (Auskünfte bei der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung). Haftung Da die Anwendung des Mittels und die Anwendungsbedingungen (z. B. Witterungseinflüsse) außerhalb unseres Einflusses liegen, übernehmen wir nur die Haftung für gleichbleibende Beschaffenheit des Produktes. Mischbarkeit ist nach bisherigen Erfahrungen mit den wichtigsten Getreideherbiziden und Wachstumsreglern mischbar, ebenso mit AHL und Harnstoff (bis 50 kg/ha). Die Gebrauchsanweisungen der Mischpartner sind zu beachten für Schäden durch Tankmischungen wird keine Haftung übernommen. Tankmischungen möglichst umgehend ausbringen. Die Verwendung mehrerer Mischpartner in einer Tankmischung kann zu unvorhersehbaren Wechselwirkungen führen und sollte deshalb unterbleiben. Generell sind die Grundsätze der Guten Landwirtschaftlichen Praxis zu beachten. Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB110 Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten. SE110 Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. SF245-01 Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Erste Hilfe Erste Maßnahme: Nach Augenkontakt: Nach Hautkontakt: abwaschen. Nach Verschlucken: Nach Einatmen: Verunglückte aus dem Gefahrenbereich entfernen. Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern und Facharzt konsultieren. Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Sofort mit viel Wasser Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Etikett oder Verpackung vorzeigen. Sofort an die frische Luft bringen, warmhalten. Bei unregelmäßiger Atmung unverzüglich ärztlichen Rat einholen. Hinweise für den Arzt: Sofortmaßnahmen: Symptomatische Behandlung. Nach Verschlucken: Magenspülung. Antidot: Kein spezifisches Antidot bekannt. Weitere Informationen enthält das Sicherheitsdatenblatt.

Hinweise für Transport und Lagerung Transport Produkt darf während des Transportes nicht unter 0 C abkühlen. Lagerung Die Lagerung des Produktes sollte nicht unter 0 C und über 30 C er folgen. Produkt so lagern, dass Betriebsfremde und Kinder keinen Zugang haben. Nicht zusammen mit Arzneimitteln, Lebensmitteln und Futtermitteln lagern. Beim Lagern Zündquellen vermeiden. LGK 12. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, restentleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungsbezogene Anwendungsbestimmungen NT109 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauffolgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik, noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist, oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Anwendungsbezogene Auflagen NW642-1 Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindliche Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. WH9161 In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Hinweise zum Umweltverhalten Wasserorganismen NW265 Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.

Nutzorganismen NB6641 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN1001 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002 Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. Gewässerschutz Keine Wasserschutzgebietsauflage.