Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz. Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018

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Transkript:

Brennpunkte des Vereinsrechts: Datenschutz Referentin: Jutta Stock Kreissportbund Wesel e.v., 20. November 2018

Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Zunehmende gesellschaftliche Sensibilisierung Schutz des Persönlichkeitsrechts Betroffener Bei Verstößen drohen: Geldbußen wegen einer Ordnungswidrigkeit Geld-/Freiheitsstrafen wegen einer Straftat Unterlassungsansprüche Schadensersatzansprüche Imageschäden

Warum muss sich der Verein mit dem Thema Datenschutz befassen? Es gelten neue Regelungen: Bisherige Regelungen: Bundesdatenschutzgesetz (BDSG alt, unmittelbar) EU-Richtlinie 95/46 (grds. mittelbar) Zukünftige Regelungen ab 25.05.2018: EU Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO, unmittelbar) Bundesdatenschutzgesetz (BDSG, ergänzend)

Anwendungsbereich und zentrale Begriffsbestimmungen DS-GVO und BDSG gelten bei ganz oder teilweiser automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten sowie nicht automatisierter Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Dateisystem. Verantwortlicher: natürliche und juristische Personen, die über Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheiden Nicht-öffentliche Stellen: u.a. juristische Personen des privaten Rechts, somit auch Vereine Betroffene Person: deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Was ist noch bei der Datenerhebung zu beachten? Verarbeitung: jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführter Vorgang: z.b. Erheben, Erfassen Ordnen, Speicherung, Verändern, Auslesen, Abfragen, Offenlegen, Übermitteln, Abgleich, Löschen, Vernichten personenbezogener Daten Besondere Kategorien von Daten genießen besonderen Schutz (z.b. Gesundheitsdaten). Die Erhebung von Daten der Beschäftigten ist in 26 BDSG n.f. gesondert geregelt. Die anderen Vereinsmitglieder werden als außenstehende Dritte angesehen.

Was sind personenbezogene Daten? Name, Anschrift, Geburtsdatum Familienstand, Kinder, Beruf Telefonnummer, E-Mail-Adresse Bankverbindung Mitgliedschaft in einer Organisation Datum des Vereinsbeitritts Sportliche Ergebnisse Platzierung bei einem Wettbewerb und Fotos/Videos

Grundprinzipien im Datenschutzrecht Art. 5 DS-GVO Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben Transparenz Datenminimierung (Datensparsamkeit) Zweckbindung Richtigkeit Integrität und Vertraulichkeit Speicherbegrenzung Der Verantwortliche muss die Einhaltung nachweisen können (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO).

Wann darf ich Daten erheben? Grundprinzip: Verbot mit Erlaubnisvorbehalt: Art. 6 DS-GVO: Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist (z.b.): - die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt - zur Vertragserfüllung erforderlich - zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich - zur Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen erforderlich

Betroffenenrechte nach DS-GVO Art. 15: Auskunftsrecht Art. 16: Berichtigung Art. 17 Abs. 1: Löschung Art. 17 Abs. 2: Recht auf Vergessenwerden Art. 18: Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Art. 19: Mitteilungspflicht des Verantwortlichen gegenüber Empfängern der Daten über Berichtigung, Löschung, Einschränkung Art. 20: Recht auf Datenübertragbarkeit Art. 21: Widerspruchsrecht Art. 77: Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Welche Maßnahmen muss bzw. kann der Verein ergreifen? Führen von Verzeichnissen von Verarbeitungstätigkeiten Vorbereitung der Informationspflichten Aufnahme einer Datenschutzklausel in die Satzung Aufstellung einer Datenschutzordnung Hinweise in Aufnahmeformular aufnehmen Wenn erforderlich, schriftliche Einwilligung einholen Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis Technisches und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Daten (sog. TOM`s) Datenschutzerklärung bei einem Online-Auftritt (Kapitel Internet) Benennung eines Datenschutzbeauftragten Zertifizierung

VIBSS: Service Qualifizierung: Infoveranstaltung Direktberatung 0203 7381-777 vibss@lsb-nrw.de Fachvortrag VIBSS Online www.vibss.de Information Beratung Infogespräch/ Fachberatung VM-Lehrgang Schulung Vorstandsklausur KURZ UND GUT- Seminar Vereinsentwicklungsberatung 11 Bezahlte Mitarbeit im Sportverein, Duisburg 01.01.2014 Online-Seminar

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!