Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden



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Örtliche Betriebsvorschrift der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Hafenbahn Emden Örtliche Betriebsvorschriften Aufgestellt Emden, den 04.08.2014 Gültig ab 01.09.2014 Verantwortlich für den Inhalt: Betriebsleiter: Stellvertreter Betriebsleiter: Geltungsbereich: Theodor Robbers Theodor Robbers Heiner Garrels Diese örtliche Betriebsvorschrift gilt innerhalb der Anschlussgrenzen der NPorts Niederlassung Emden für alle Bahnanlagen Diese Neuausgabe ersetzt folgende Weisungen: Weisung Nr. 02/2007 Postensicherung BÜ Hafenrandstraße II Weisung Nr. 30/2007 Sperrung Weichen im BzBhf NK Weisung Nr. 37/2007 Regelungen Überfahrt über die Gleise 108, 109, u. 110 Weisung Nr. 40/2007 Sperrung der Gleise 16 u. 17 BzBhf NK (Anschluss BARD) Weisung Nr. 11/2008 Sperrung Weichen in BzBhf NK Weisung Nr. 20/2008 Vorankündigung Fahrten zum Südkai Weisung Nr. 21/2008 Sperrung Nordende Gleis 103 (Anschl. Löschen) Weisung Nr. 28/2008 Anmeldung Fahrten über den VW Bahnhof Weisung Nr. 34/2008 Regelungen nach Umbauarbeiten BzBhf Nordkai (Spurplanoptimierung) Weisung Nr. 19/2009 Funkfrequenzen Weisung Nr. 03/2011 Schlüsselkasten Anschlussweichen 400 u. 401 WEC Turmbau Weisung Nr. 07/2011 Inbetriebnahme Gleisanschluss Borssumer Hafen Weisung Nr. 13/2011 Anmeldung Fahrten in den Borssumer Hafen Weisung Nr. 18/2011 Max. Länge lokferngesteuerte Rangierabteilungen Weisung Nr. 05/2013 Seeseitiger Umschlag vorrangig gegenüber Land-Land-Umschlag Weisung Nr. 10/2013 Reduzierung Nutzlänge Gleis 35 (Kajengleis Südkai) Weisung Nr. 13/2013 Fahrten von Südkai in Richtung Rbf Weisung Nr. 05/2014 Seeseitiger Umschlag vorrangig gegenüber Land-Land-Umschlag neue Ansprechpartner Folgende Weisungen sind weiterhin zu beachten: Weisung Nr. 02/2012 Abstellen von Triebfahrzeugen Weisung Nr. 07/2013 Vorübergehende Postensicherung beim BÜ Nordkai III in Bahnkm 2,271 Weisung Nr. 08/2014 Betanken von Dieselfahrzeugen ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 1

Inhalt 01.) Lage im Netz... 6 02.) Infrastrukturnutzungsvertrag... 6 03.) Unfall- und Störungsmeldestelle... 7 04.) Fernsprecheinrichtungen... 7 05.) Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst... 7 Gesetze/Verordnungen... 7 VDV-Schriften... 7 DB-Netz-Richtlinien... 8 NE-Vorschriften... 8 06.) Telefonliste... 9 07.) Rauchverbot auf den Bahnanlagen... 9 08.) Öffnungszeiten des Stellwerkes... 9 Bedienung außerhalb der allgemeinen Besetzungszeit (nach Pkt. 4 Preisliste)... 10 09.) Anhängelasten und Bremshunderstel... 10 10.) Strecken- Ortskunde der Triebfahrzeugführer... 10 11.) Hemmschuhe und Radvorleger... 10 12.) Beschreibung der Bahnanlage... 10 Allgemein... 10 Anschlussgrenze Binnenhafen / Neuer Binnenhafen... 11 Gleisanlagen im Außenhafen... 11 ISPS (Port Security) im Außenhafen... 11 Gleissperrung... 12 Gleisanschlüsse... 12 Stellwerk Knf... 12 Signale... 13 Nebensignale... 13 Zugbeeinflussung... 13 Zugstraßen... 13 Zugfahrten... 13 Gleistore... 13 Nordkai... 13 Gleisgruppe Eichstraße... 13 Außenhafen... 14 Anschliesser... 14 Bahnübergänge... 15 ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 2

13.) Die Betriebsführung der NPORTS Nl Emden (Bahnbetrieb)... 15 Organisation... 15 Netzbetriebsverantwortung... 15 Verfügbare Ausrüstung... 15 14.) Bahnübergänge auf den Bahnanlagen... 15 15.) Sichern von Bahnübergängen... 16 a. Allgemeine Vorgehensweise bei der nichttechnischen Sicherung durch Posten... 16 b. Ersatzmaßnahmen... 16 3. Besondere Hinweise... 16 BÜ Nordkai I (km 0,912)... 16 Geschwindigkeit für Fahrten Im Bereich der Einschaltkontakte BÜ Norkai I in km 0,912... 17 BÜ Nordkai III (km 2,271)... 17 BÜ Nordkai IV (km 2,431)... 17 Bedienung mit Rangierschalter (RS)... 17 Bedienung der Ausschalttaste (AT)... 18 BÜ Südkai I (km 2,620):... 18 16.) BÜ: Hilfsmittel für die Sicherung durch Posten... 18 17.) Bahnübergänge bei Sperrfahrten sichern... 19 18.) Gleisnutzung NPorts NL Emd Nutzlängen... 20 19.) Gleise für das Abstellen von Schadwagen... 22 20.) Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen... 22 21.) Betrieblich insbesondere zu beachten... 22 Fahrten zum Südkai... 22 22.) Zugfahrt durchführen... 23 Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt (FV-NE 60(2))... 23 Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt (FV-NE 60(1))... 23 Zugverspätung... 23 Höchste zulässige Geschwindigkeiten... 23 Vorübergehende Langsamfahrstellen und Stellen mit sonstigen betrieblichen Besonderheiten... 24 Mit Personen besetzte Züge... 24 Fahrten mit Lademaßüberschreitung... 24 23.) Fdl melden, dass der Zug vorbereitet ist... 24 24.) Einfahrten... 24 25.) Ausfahrten... 24 ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 3

26.) Durchschrift der Wagenliste abgeben... 25 27.) Rangierfahrten durchführen... 25 Triebfahrzeugführer auf den Bahnanlagen... 25 Höchste zulässige Rangiergeschwindigkeit... 25 Rangierbereich... 25 Untersagt ist... 26 Hemmschuhe/Radvorleger auslegen... 26 Funkfernsteuerung... 26 Heranfahren an Wagen... 26 Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen... 26 Rangiererwege... 27 Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b))... 27 Schiebende Rangiereinheit... 27 Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2))... 27 Rangierleitung (Zu 51 FV-NE (8))... 27 Rangierseite (Zu 51 FV-NE (12))... 27 Vor der Fahrt (Zu 52 FV-NE (1))... 28 Besetzte Wagen (Zu 52 FV-NE (1) c))b))... 28 BÜ (Zu 52 FV-NE (2))... 28 Zustimmung des Fdl (Zu 52 FV-NE (5))... 28 Stellwerk nicht besetzt oder nicht erreichbar (Zu 53 FV-NE (1))... 29 Besetztes Gleis (Zu 53 FV-NE (2))... 29 Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3))... 29 Rangierverbot... 29 Handweichen/Gleissperren... 29 Deichscharttor... 29 Borssumer Hafen... 29 Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf... 30 Kopfschutz... 30 Schutzkleidung... 30 Sicherheitsschuhe... 30 28.) Fahrten unter schwebenden Lasten (nachrichtlich)... 30 29.) Freien Fahrweg bei Rangierfahrten ansagen ( 45 FV-NE (c))... 30 30.) Rangieren mit PZB... 30 31.) Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU... 30 32.) Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen... 31 ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 4

33.) Rangieren über Ra 10 (ggf.)... 31 34.) Bei Rangierfahrten bremsen... 31 35.) Anzuziehende Hand- oder Feststellbremsen... 31 36.) Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten... 32 37.) Bedienen von Serviceeinrichtungen und Anschlussstellen... 32 Gleisanschluß Außenhafen... 33 Gleisanschlusses an den Bahnhof Emden VW... 33 Ladeanlage Gleisgruppe Eichstraße... 33 38.) Funkfernsteuerung u. Funkanweisung... 33 Rangierfunkanweisung... 34 Betrieblich zu beachten... 34 Handhabung des Rangierfunks... 35 Fahr- und Haltaufträge... 35 Durchführung der Funkgespräche... 36 Gesprächsabwicklung... 36 Sprechdisziplin... 37 Überwachung der Gespräche durch den EBL... 37 39.) Zweiwegefahrzeug einsetzen... 37 Grundsatz... 37 Fahren... 38 Rangierfahrt... 38 40.) Anlagen Anlage 1 Gleislageplan Anlage 2 Übersichtskizze (zwischen BÜ Nordkai I km 0,912 und BÜ Zum Jarssumer Hafen I km 1,546) Anlage 3 Bedienungsanweisung Ladeanlage Gleisgruppe Eichstraße ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 5

01.) Lage im Netz Lage: Bundesland: Niedersachsen Strecke: 1572 Strecke: Emden Rbf bis Emden Stw Knf Hauptbahn: nein Bremstafel: 700 m Regelung der Zugfolge: Zugmeldeverfahren nach FV-NE Zugmeldestelle: Fdl Knf Regelung der Rangierfahrten: Fdl Knf Zugmeldestelle: Stw Knf Anschlüsse: - Schulte & Bruns im Borssumer Hafen - OMYA im Ölhafen - EVAG Terminal I Eichstraße - Syncreon (ehem. TDS) Eichstraße - EVAG Nordkai Containerterminal - WEC Turmbau im Jarssumer Hafen Anschlussweiche im Binnenhafen zu DB Netz: Weiche 151 Anschlussweiche Außenhafen zu DB Netz: Weiche 10 Die Einfahrt und Ausfahrt aus/in Richtung Emden Rbf erfolgt über das Zuführungsgleis 21. 02.) Infrastrukturnutzungsvertrag Das Befahren der Bahnanlagen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG ohne gültigen Infrastrukturnutzungsvertrag ist nicht gestattet. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 6

03.) Unfall- und Störungsmeldestelle Notrufe und Meldungen über Ereignisse und Gefahren im Zusammenhang mit dem Eisenbahnverkehr nimmt der Fahrdienstleiter von Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Emden entgegen. 04.) Fernsprecheinrichtungen Das Stellwerk Knf ist eine Zugmeldestelle und durch Fernmeldeanlagen verbunden. Schrankenposten und Streckenfernsprecher werden bei Bedarf in die Verbindung eingeschaltet (Melden bei Zugmelderuf). Bei Ausfall bzw. Fehlen der Streckenfernsprechverbindung bzw. Signalfernsprechverbindung ist zugelassen, alle sich bietenden Telekommunikationseinrichtungen zu nutzen, um eine Verbindung herzustellen. 05.) Mitgeltende Unterlagen für den Betriebsdienst in der aktuell gültigen Fassung Gesetze/Verordnungen Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO), EIBV - Benutzungsverordnung EBZugV -Berufszugangsverordnung EBV -Eisenbahnbetriebsleiterverordnung- EBHaftPflV -Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung- GGVSEB (gefährlicher Güter) VDV-Schriften VDV 714 (Betriebsdiensttauglichkeit) VDV 754 (Befähigung) VDV 753 Eisenbahnfahrzeug - Führerschein ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 7

VDV 755 Streckenkenntnis-Richtlinie VDV 757 Bremsen im Betrieb bedienen DB-Netz-Richtlinien Eisenbahnsignalordnung (301) Ril 810 Außergewöhnliche Sendungen NE-Vorschriften Fahrdienstvorschrift für NE Eisenbahnen (FV-NE) Betriebsunfallvorschrift (Buvo-NE) Vorschrift für die Sicherung der Bahnübergänge (BÜV-NE) NPorts-Unterlagen/Bedienungsanweisungen Nutzungsbedingungen NPorts Berufsgenossenschaft BG - Nummer: D 30 Schienenbahnen BG - Nummer: D 33 Arbeiten im Bereich von Gleisen ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 8

06.) Telefonliste Name Erreichbar Fdl Knf 04921/897-232 H. Garrels (Betrieb) 04921/897-131 (priv. 04952/994199) E. Saueressig (Technik) 04921/897-316 (priv. 04921/680269) M. Brants (Technik) 04921/ 897-240 (priv. 04921/65208) Theodor Robbers (EBL)) 04922/30910 [0170 5480 513] (priv. 04922/30920) Polizei: 110 Feuer: 112 Notruf Rettungsdienst: 19222 Polizeiinspektion Emden 04921/891-0 Wasserschutzpolizei Emden 04921/903-330 07.) Rauchverbot auf den Bahnanlagen Auf den Bahnanlagen darf - mit Ausnahme von extra ausgewiesenen Bereichen nicht geraucht werden. Dies gilt sowohl für die Innen- wie auch die Außenanlage 08.) Öffnungszeiten des Stellwerkes Beginn: Montag bis Samstag: 05:45 Uhr Ende: Montag bis Freitag: 18:45 Uhr Samstag: 12:15 Uhr Keine Besetzung an Sonn- und Feiertagen ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 9

Bedienung außerhalb der allgemeinen Besetzungszeit (nach Pkt. 5 Preisliste) Die Anmeldung muss mindestens eine Woche vorher erfolgen. 09.) Anhängelasten und Bremshunderstel Mindestbremshunderstel (Anlage 22 zu 41(1) FVNE): R/P: 30 G: 42 Radsatzlast: D4 10.) Strecken- Ortskunde der Triebfahrzeugführer Das Befahren der Bahnanlagen ist ausschließlich strecken- bzw. ortskundigen Triebfahrzeugführern gestattet. Die Strecken-, Ortskunde ist auch erfüllt mit einem streckenkundigen Lotsen, der die Fahrt an der Spitze des Zuges begleitet. 11.) Hemmschuhe und Radvorleger Sie verwenden die Hemmschuhe Ihres Eisenbahnunternehmens. Diese müssen für die Schienenformen S 49, S 54 und UIC 60 zugelassen sein. 12.) Beschreibung der Bahnanlage Allgemein Zu den Bahnanlagen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, NL Emden gehören: - Gleisanlagen Binnenhafen / Neuer Binnenhafen: - 2 km lange eingleisige Zuführungsstrecke Emden Rbf Bezirksbahnhof Nordkai, - 10 gleisiger Bezirksbahnhof Nordkai (Gleise 1 bis 9 und Gleis 12), - Gleis 15 am Container Terminal Nordkai (alte Anlage), - Gleis 13 am Nordkai (neue Anlage), - Zuführungsgleis zum Südkai (freigegeben bis zur Beginn der Verschiebehalle), - Gleis 35 am Südkai, - Zuführungsgleis 21 zur Gleisgruppe Eichstraße und - die 6 gleisige Gleisgruppe Eichstraße (Gleise 201 bis 206) und Zuführung TDS (Gleis 209). ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 10

Anschlussgrenze Binnenhafen / Neuer Binnenhafen Die Infrastrukturgrenze zu den Bahnanlagen der DB-AG befindet sich im Rangierbahnhof Emden bei Weiche 151. Gleisanlagen im Außenhafen - zweigleisige Ladestraße (Gleise 102 und 103), - dreigleisige Gleisgruppe Ankerschifffahrt (Gleise 108 bis 110), - deichseitig Gleise 106 und 107 und wasserseitig Gleis 105 am Emskai sowie - Gleisanschluss des Außenhafens über den VW-Vorbahnhof (Gleise 111 und 112). Die Infrastrukturgrenzen zum Netz der DB-AG für die Gleisanlagen im Außenhafen befinden sich bei Weiche 10 im Bahnhof Emden-Außenhafen sowie im Bereich Außenhafen Emskai in km 3,545 der DB Netzstrecke 1572 (Emden Hbf Emden Außenhafen). Die Infrastrukturgrenze zum Nebenanschließer VW ist durch das Gleistor an der Grenze zum Werksgelände definiert. ISPS (Port Security) im Außenhafen Zur Durchführung der Maßnahmen "Port Security Emden" sind im Bf Emden- Außenhafen in km 2,9 Gleistore für die Gleise 9 und 10 (DB Netz) errichtet worden. Des Weiteren wurde für das Gleis 101 im Anschluss Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG, Niederlassung Emden hinter dem Deichschart ein Gleisschiebetor eingesetzt. Die Gleistore sind in Grundstellung geschlossen. Sie werden elektrisch bedient und kameraüberwacht durch ein rund um die Uhr besetztes "Gatehouse". Torbedienungen werden dem Tf mitgeteilt. Anforderungen zur Torbedienung durch die Rangierfahrt werden an den Fdl Eaf gerichtet. Die Rangierabteilung räumt die Tore vollständig. Es ist anzustreben, dass sich die Tore nur für möglichst kurze Zeit in geöffnetem Zustand befinden. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 11

Gleissperrung - Gleise 16 und 17 (Anschluss BARD, Bz.Bhf. Nordkai) ab Weiche 61 und 66 - Gleis 15 (Nordkai) (70 m bis zum Prellbock) - Gleis 103 (Anschluss Löschen, Außenhafen), ab Weiche 103 in nördl. Richtung - Gleis 104 (Emskai) ab Weiche 149 - Gleise 109 und 110 (Außenhafen) ab Gleiskopframpe Anker (in südl. Richtung) - Gleis 35 (Südkai) (ab Prellbock in Bahn-km 4 + 375) Gleisanschlüsse - Am Zuführungsgleis im Borssumer Hafen schließt die Bahnanlage der Firma Schulte & Bruns an. - Am Gleis 21 schließt die Fa OMYA an das Netz der Hafenbahn an. - In der Gleisgruppe Eichstraße gibt es die Gleisanschlüsse Syncreon (ehem. TDS) und EVAG Terminal I. - Vom Bezirksbahnhof Nordkai führt das Gleis 13 zum Anschluss EVAG Nordkai Containerterminal. - An dem Zuführungsgleis zum Südkai liegen zwei Gleisanschlüsse der Firma WEC Turmbau im Jarssumer Hafen Die Fahrten auf der Zugführungsstrecke sind Zugfahrten. Fahrten von und zur Umschlaganlage und innerhalb der Vorstellgruppe sind Rangierfahrten. Die Fahrten vom Rangierbahnhof Emden in den Bezirksbahnhof Knf und umgekehrt sowie die Fahrten vom Rangierbahnhof Emden zur Gleisgruppe Eichstraße (bis vor der Eisenbahnbrücke Nr. 32 (= EV) und umgekehrt sind Zugfahrten. Fahrten vom Bezirksbahnhof zum Nordkai und Südkai sowie Fahrten ab der Eisenbahnbrücke Nr. 32 (= EV) zum Ölfhafen bzw. in der Gleisgruppe Eichstraße und Fahrten im Bereich des Außenhafens sind Rangierfahrten. Stellwerk Knf Es handelt sich um ein mechanisches Stellwerk Streckenblock: zentralisierter Streckenblock, Bezirksbahnhof Nordkai und Emden Sonstiges: Das Stw Knf ist für Zugfahrten von/nach Emden Bf Rbf durch einen vom Stellwerk abhängigen Stellkasten in DR S2-Bauweise ergänzt. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 12

Signale Alle Hauptsignale sind Formsignale. Die Sperrsignale sind als Licht- oder Formsignale aufgestellt. Die Signale E, G und I sind mit Ersatzsignalen ausgerüstet. Nebensignale Nebensignale (Ra10, Lf6, Lf7 etc.) sind vorhanden und entsprechend den Lageplänen aufgestellt. Zugbeeinflussung Zugbeeinflussungsanlagen sind nicht vorhanden. Zugstraßen Die Gleise 1 bis 5 im Bezirksbahnhof sind gleichberechtigt als Einfahr-, Ausfahr- und Abstellgleise nutzbar. Die Kennzeichnung des Halteplatzes der Zugspitze für einfahrende Züge in den Bezirksbahnhof ist für alle Züge das Signal NE 5 Haltetafel Zugfahrten - Einfahrten von Signal I in den BzBhf Nordkai (Gleise 1 5) - Einfahrten von Signal I zum Ölhafen ( Gleise 21) - Ausfahrten von Signal G aus den BzBhf Nordkai (Gleise 1 5) - Ausfahrten von Signal E aus den Ölhafen (Gleise 21) Gleistore Nordkai - 1 Gleistor - Gleis 15 (alte Anlage) - 1 Gleistor - Gleis 13 (neue Anlage) Gleisgruppe Eichstraße - 1 Gleistor - Anschluss Syncreon (ehem. TDS) - 2 Gleistore - Anschluss EVAG Terminal I ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 13

Außenhafen - 1 Gleistor Gleis 101 (Port Security siehe Abschnitt.) - 1 Gleistor Gleis 101 (Firma Tramosa) - 1 Gleistor Zuführungsgleis über VW-Vorbahnhof (Ankerschifffahrt) - 1 Gleistor Anschluss VW Die Tore sind signaltechnisch unabhängig und werden von den Anschliessern bedient. Ausnahme: Das Port Security Tor im Außenhafen wird von NPorts bedient. Anschliesser Anschluss Schulte & Bruns im Borssumer Hafen: Das Anschlussgleis beginnt nach der Gleissperre 155 unmittelbar südlich der Weiche 350. Die Gleissperre 155 und die Weiche 350 werden vom Fahrdienstleiter Stellwerk Ef bedient. Die Bedienungsfahrten in den Anschluss sind Rangierfahrten. Die Zustimmung zur Fahrt in und aus den Anschluss Borssumer Hafen erfolgt vom Unteranschließer Schulte & Bruns an den Fahrdienstleiter Knf, Emder Hafenbahn (Tel. 04921/587 481 bzw. E-Mail Adresse lnanniga@nports.de). Der Fahrdienstleiter bestätigt und protokolliert die Zustimmung schriftlich mit Namen der Beteiligten. Der Fahrdienstleiter Knf gibt die Informationen weiter an den Fahrdienstleiter Ef. Erst danach darf die jeweilige Fahrt erfolgen. Anschluss WEC Turmbau im Jarssumer Hafen: Das Anschlussgleis der Firma WEC Turmbau GmbH ist über die Anschlussweichen 400 und 401 an das Netz der Hafenbahn angeschlossen. Die Anschlussweiche 400 ist nicht verschlossen. Die Rangierabteilungen sind für die richtige Lage der Anschlussweiche 400 verantwortlich und haben diese vor der Weiterfahrt (über die Ra11 Tafel) zu prüfen. Die Anschlussweiche 401 ist verschlossen. Nach jedem Befahren ist die Anschlussweiche 401 in Grundstellung zu verschließen, so dass der Flankenschutz wieder hergestellt ist. Der Schlüssel des Weichenschlosses wird direkt vor Ort im Schlüsselkasten aufbewahrt, der mit der DB 21 geöffnet werden kann. Der Schlüssel ist in dem Schlüsselkasten zu deponieren. Anschluss OMYA Anschluss EVAG Terminal I Anschluss EVAG Nordkai Anschluss Syncreon (ehem. TDS) ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 14

Bahnübergänge siehe Bahnübergänge auf den Bahnanlagen der Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG 13.) Die Betriebsführung der NPORTS NL Emden (Bahnbetrieb) Organisation Betriebsleitung: EBL, Stellvertreter EBL Betriebsdienst (Fahrdienstleiter) sowie Außergewöhnliche Ereignisse (Einsatz Notfallmanager) Netzbetriebsverantwortung Der EBL im Sinne des geltenden Regelwerkes (EBV). Verfügbare Ausrüstung - Mobilfunkgeräte (Leihgerate) - Ausrüstung für Bahnubergangsposten - Schlüssel fur die Aufbewahrungskasten HV 73 - Verbandskasten 14.) Bahnübergänge auf den Bahnanlagen - BliLo Nordkai I (Bahn-km 0,912) - BliLo Nordkai II (Bahn-km 0,382) - BliLo Nordkai III (Bahn-km 2,271) - BliLo Nordkai IV (Bahn-km 2,432) - BliLo Eichstraße I (Bahn-km 0,564) - BliLo Zum Jarssumer Hafen I (Bahn-km 1,546) - BliLo Zum Jarssumer Hafen II (Bahn-km 1,920) - BliLo Südkai I (Bahn-km 2,620) - BliLo Nesserlander Straße (Bahn-km 0,027) - BÜ Lagerplatz der Hafenbahn (Bahn-km 0,160) - BÜ Ladeanlage Eichstraße (Bahn-km 0,849) - BÜ Eichstraße II (Bahn-km 1,586) - BÜ Eichstraße III (Bahn-km 1,515) - BÜ Syncreon (ehem. TDS) (Bahn-km 0,690) ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 15

- BÜ Zum Jarssumer Hafen II (Bahn-km 1,921) - BÜ Zufahrt Fa. Götze (Bahn-km 3,361) - BÜ Zufahrt WEC II (Bahn-km 3,625) - BÜ Tramosa (Bahn-km 0,576) - BÜ Zufahrt Mosolf (Bahn-km 0,758) - BÜ Nesserlander Straße (Bahn-km 0,070) 15.) Sichern von Bahnübergängen a. Allgemeine Vorgehensweise bei der nichttechnischen Sicherung durch Posten Die Sicherung der im Bereich der Hafenbahn befindlichen nichttechnisch gesicherten Übergänge erfolgt mit Bahnübergangsposten Für die Sicherung durch Posten gilt die Eisenbahnsignalordnung Zusätzlich ist der Posten mit einem Funkgerät auszustatten (Funkkontakt mit Fdl Knf) Die Sicherung erfolgt gemäß Fahrdienstvorschrift FV 18 b. Ersatzmaßnahmen - Ein Bahnübergang gilt erst dann als gesichert, wenn der BÜP und ggf. weitere angeforderte Hilfskräfte eingesetzt sind - Ergänzung für Zugfahrten: Der BÜP wird wie ein Schrankenwärter über den Zugverkehr benachrichtigt. - Bis zum Eintreffen des BÜP darf die Sicherung durch den Tf erfolgen. - Bei Rangierfahrten sichert der Rangierbegleiter oder der Tf bei einmänniger Besetzung 3. Besondere Hinweise BÜ Nordkai I (km 0,912) Eine Einschaltung erfolgt über Schleifen, die mit Signal BÜ 2 (Rautentafel) gekennzeichnet sind. Vor den Einschaltpunkten sind Schlüsselschalter für die Unwirksamkeitsbedienung (UT) eingerichtet. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 16

- Fall 1: Die Fahrt nähert sich dem BÜ Nordkai I, das Befahren des BÜ ist nicht erforderlich: Beim Rangieren über die Einschaltschleifen ist die jeweilige UT-Taste zu bedienen. - Fall 2: Die Fahrt schließt das Befahren des BÜ Nordkai I ein: Der Rangierschalter am Standort des BÜ`s ist zu bedienen. Geschwindigkeit für Fahrten Im Bereich der Einschaltkontakte BÜ Norkai I in km 0,912 Vom Bezirksbahnhof in Richtung Emden Rbf vom Einschaltpunkt BÜ Nordkai I bis zum BÜ 15 km/h sowie auf Gleis 21 (Ölhafen, Gleisgruppe Eichstraße) bzw. Gleis 311 (Lagerplatz Hafenbahn) in Richtung Emden Rbf vom Einschaltpunkt BÜ Nordkai I bis zum BÜ 10 km/h. BÜ Nordkai III (km 2,271) Es sind 2 ET/AT- Schalter aufgestellt. Der BÜ ist von Hand einzuschalten. Die ÜS Signale befinden sich vor dem Bahnübergang. BÜ Nordkai IV (km 2,431) Es werden zwei Bahnübergänge gleichzeitig gesichert. Die Überwachungs- und Bedienungseinrichtungen befinden sich vor Ort am Bahnübergang (ET Taste für die jeweilige Fahrtrichtung). BÜ Jarssumer Hafen II (Bahn km 1,920) Standortänderung der Ra11 Tafel im Zuge der Inbetriebnahme des Bahnübergangs Zum Jarssumer Hafen II: Alter Standort Ra11 Tafel: Km 1,546 (Nähe BÜ Jarssumer Hafen I) Neuer Standort Ra11 Tafel: Km 2,689 (Höhe Weiche 400, Jarssumer Hafen) Bedienung mit Rangierschalter (RS) Die Bedienung erfolgt mit Rangierschlüssel (RS). Der Rangierschalter hebt für den Zeitraum der Rangierarbeiten die Funktion der Fahrzeugschleifen auf, d. h., die BÜ Anlage öffnet ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 17

erst wieder nach Betätigung des RS Schalters. Nach Beendigung der Rangierfahrt und Räumung des BÜ (5m hinter dem Belegtmelder) kann der RS Schlüssel wieder aus dem Schloss entnommen werden. Die Anlage wird dann automatisch wieder in Grundstellung gebracht. Der Schlüssel ist beim Fdl Knf zu deponieren. Bedienung der Ausschalttaste (AT) Bedienung nur, wenn die Anlage über den Belegtmelder nicht automatisch wieder geöffnet hat. Hierbei ist der Abstand zum Belegtmelder (5,00 m) nochmals zu prüfen BÜ Südkai I (km 2,620): Aufgaben des Lokführers beim Befahren des Bahnübergangs: Halt vor dem Bahnübergang. Weiterfahrt nach Bedienung der ET-Taste vor dem BÜ auf der in Fahrtrichtung befindlichen Seite. Die Fahrt darf fortgesetzt werden, wenn die Schranke geschlossen ist und zusätzlich die Lichtzeichen rot leuchten. BÜ Südkai III: Der Bahnübergang Südkai III (Gleis 30, Zufahrt WEC Turmbau) darf zusätzlich zur Postensicherung erst befahren werden, wenn das Rolltor und die Schranke (im Straßenbereich) durch den Pförtner von WEC Turmbau verschlossen wurden und sich zwischen dem Rolltor und der Schranke weder Personen noch Fahrzeuge befinden. 16.) BÜ: Hilfsmittel für die Sicherung durch Posten Die Zeichen des Bahnübergangspostens sind bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter mit rotleuchtender Handlampe nach beiden Straßenrichtungen zu geben. Für das Geben der Tageszeichen ist eine weiß-rot-weiße Signalfahne zu benutzen. Falls erforderlich wird der BÜP mit den Hilfsmitteln und mit einem Sprechfunkgerät ausgestattet (Fdl Stw Knf). Ist dem BÜP der Umgang mit dem Gerät nicht vertraut, wird er vom Fahrdienstleiter eingewiesen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 18

17.) Bahnübergänge bei Sperrfahrten sichern Für durchzuführende Sperrfahrten wird das Zuführungsgleis zum Baugleis erklärt. Im Baugleis werden Rangierfahrten durchgeführt. Der Auftrag dazu erfolgt mit schriftlicher Weisung durch den EBL. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 19

18.) Gleisnutzung NPorts NL Emd Nutzlängen Gleis Nutzlänge [m] Lage 1 491 Bez. N. Binnenhafen 2 672 Bez. N. Binnenhafen 3 460 Bez. N. Binnenhafen 4 404 Bez. N. Binnenhafen 5 440 Bez. N. Binnenhafen 6 385 Bez. N. Binnenhafen 7 345 Bez. N. Binnenhafen 9 261 Bez. N. Binnenhafen 12 188 Bez. N. Binnenhafen 13 340 Nordkai N. Binnenhafen 13 478 EVAG N. Binnenhafen 15 327 Nordkai N. Binnenhafen 15 388 Nordkai N. Binnenhafen 16 513 BARD N. Binnenhafen 16 38 BARD N. Binnenhafen 17 376 BARD N. Binnenhafen 35 400 Südkai N. Binnenhafen 102 180 Ladestr. Außenhafen 102 250 Ladestr. Außenhafen 103 110 Ladestr. Außenhafen 103 130 Ladestr. Außenhafen 105 80 Emskai Außenhafen 105 110 Emskai Außenhafen 106 236 Emskai Außenhafen 107 235 Emskai Außenhafen ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 20

108 215 Anker Außenhafen 108 446 Anker Außenhafen 109 151 Anker Außenhafen 109 372 Anker Außenhafen 109 90 Anker Außenhafen 110 555 Anker Außenhafen 112 620 Anschl. VW Logistic 201 629 Eichstr. N. Binnenhafen 202 502 Eichstr. N. Binnenhafen 202 88 Eichstr. N. Binnenhafen 203 553 Eichstr. N. Binnenhafen 203 92 Eichstr. N. Binnenhafen 203 94 Eichstr. N. Binnenhafen 204 648 Eichstr. N. Binnenhafen 204 72 Eichstr. N. Binnenhafen 205 216 Eichstr. N. Binnenhafen 205 334 Eichstr. N. Binnenhafen 206 251 Eichstr. N. Binnenhafen 206 310 Eichstr. N. Binnenhafen 207 105 Eichstr. N. Binnenhafen 208 104 Eichstr. N. Binnenhafen 209 250 TDS N. Binnenhafen 302 266 Anschl. S u. B 303 595 Anschl. S u. B 304 310 Anschl. S u. B ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 21

19.) Gleise für das Abstellen von Schadwagen Schadwagen sind unverzüglich dem Fdl mitzuteilen. Die Abstellung und die Dauer der Abstellung sind mit dem Fdl abzustimmen. 20.) Gleise für das Abstellen von Gefahrgutzügen Auf den Bahnanlagen der Emder Hafenbahn dürfen keine Gefahrgutzüge oder Gefahrgutwagen abgestellt werden. 21.) Betrieblich insbesondere zu beachten Gleise des Bahnhofs und anschließende Strecken mit Gefälle von mehr als 1:400 (2,5 prom.): - Zuführungsgleis und Gleis 20 von km 1,4-1,6: 1:333 (3,003 prom.) - Gleis in Richtung Emden ab km 1,0: 1:242 (4,132 prom.) - Zuführungsgleis von km 0,1-0,3 = 1:360 (2,777 prom.) sowie km 0,4-0,5 = 1:130 (7,692 prom.) Fahrten zum Nordkai und Südkai Das Abstellen von Waggons in den Kajenbereichen am Nordkai und Südkai ist nur möglich, wenn der seeseitige Umschlag nicht behindert wird. Grundsätzlich hat der Umschlag über die Kaianlage Vorrang gegenüber dem Land-Land-Umschlag. Für die Abstimmung ist als Ansprechpartner Herr Swart (Tel. 04921/9582-11, Mobil 0151/46746635) oder der Kranbetrieb/Bereitschaft (Tel. 0170/2977236) einzubinden. Fahrten zum Südkai sind mindestens 48 Stunden vorher anzukündigen. Begründung: Umschlagsbedingt setzen sich die Spurrillen im östlichen Bereich der Kaianlage innerhalb kürzester Zeit zu, so dass ein Befahren des Gleises nicht mehr möglich ist. Als Vorlaufzeit für die Reinigung der Spurrillen werden mindestens 48 Stunden benötigt. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 22

Fahrten von Südkai in Richtung Rbf Die Rangiereinheiten, die vom Südkai bzw. aus dem Anschluss WEC Turmbau kommen, dürfen die Fahrt erst fortsetzen, wenn die Zustimmung des FDL Knf vorliegt. Die Anschlussweiche 400 ist nicht verschlossen. Die Rangierabteilugen sind für die richrige Lage der Weiche 400 verantwortlich und haben diese vor der Weiterfahrt (über die Ra11 Tafel) zu prüfen. Fahrten über die Anschlussweiche 401 WEC Nach jedem Befahren der Anschlussweiche 401 ist diese in Grundstellung zu verschließen, so dass der Flankenschutz wieder hergestellt ist. Der Schlüssel (DB 21) ist in den Schlüsselkasten zu deponieren. 22.) Zugfahrt durchführen Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt (FV-NE 60(2)) Der Übergang einer Zugfahrt in eine Rangierfahrt ohne Halt am gewöhnlichen Halteplatz ist nicht zugelassen. Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt (FV-NE 60(1)) Der Übergang einer Rangierfahrt in eine Zugfahrt ohne Halt ist zugelassen. Zugverspätung Siehe 17, Ziffer 5 ABE Höchste zulässige Geschwindigkeiten - Zug- und Rangierfahrten: 20 km/h, jedoch ab o BezBhf in Richtung Emden Rbf (Hauptgleis): von km 1,282 bis 0,912 15 km/h o Ölhafen in Richtung Emden Rbf: von km 0,005 bis 0,912 10 km/h Ist in den betrieblichen Unterlagen eine niedrigere Geschwindigkeit angegeben, gilt die niedrigere Geschwindigkeit. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 23

Vorübergehende Langsamfahrstellen und Stellen mit sonstigen betrieblichen Besonderheiten Die Information der EVU wird mit schriftlicher Weisung bekanntgegeben. Mit Personen besetzte Züge Die Durchführung jeder mit Reisenden besetzten Fahrt ist vom EBL besonders zu genehmigen. Fahrten mit Lademaßüberschreitung Fahrten mit Lademaßüberschreitung bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch NPorts in Form einer "LÜ-Mitteilung". Die "LÜ-Mitteilung kann für einen Tag, aber auch für einen Zeitraum ausgestellt werden. Der Zeitraum darf längstens ein Jahr betragen. 23.) Fdl melden, dass der Zug vorbereitet ist Teilen Sie dem Fdl die Abfahrbereitschaft erst mit, wenn Ihr Zug aus betriebsdienstlicher Sicht abfahren darf. 24.) Einfahrten Einfahrten von Signal I: - in den BzBhf Nordkai (Gleise 1 5) - zum Ölhafen ( Gleise 21) 25.) Ausfahrten Ausfahrten von Signal G: - BzBhf Nordkai (Gleise 1 5) Ausfahrten von Signal E: - Ölhafen (Gleise 21) ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 24

26.) Durchschrift der Wagenliste abgeben Siehe 17 ABE, Ziffer 3.2 27.) Rangierfahrten durchführen Triebfahrzeugführer auf den Bahnanlagen Es dürfen nur Triebfahrzeugführer mit Ortskenntnis eingesetzt werden. Die Ortskenntnis ist nachzuweisen, andernfalls sind die Fahrten von einem ortskundigen Lotsen zu begleiten. Die Netzbetriebsführung bietet zum Erlangen der Ortskenntnis Schulungen an. Der Aufwand ist zu erstatten. Höchste zulässige Rangiergeschwindigkeit Höchste zulässige Geschwindigkeit für die Rangierfahrt - wenn kreuzender Verkehr (Straßenverkehr) möglich: 5 km/h, - auf Kajeanlagen: 5 km/h, - zum Südkai: 15 km/h, - auf den übrigen Bahnanlagen: 20 km/h. Die Geschwindigkeiten gelten auch in den Anschlußgleisen, es sei denn, der Anschlußinhaber hat eine andere Geschwindigkeit bekanntgegeben. Ist in den betrieblichen Unterlagen eine niedrigere Geschwindigkeit angegeben, gilt die niedrigere Geschwindigkeit (Weisungen, Bedienungsanweisungen). Rangierbereich Rangieren ist zugelassen in den gekennzeichneten (Bahn)-Anschlussgrenzen der NPorts Nl Emden. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 25

Untersagt ist - bei Mitfahrten der Aufenthalt außerhalb des Fahrzeugprofils, - das Auf- und Absteigen von fahrenden Schienenfahrzeugen. Hemmschuhe/Radvorleger auslegen Das Auflegen von Hemmschuhen und Radvorlegern bedarf der Zulassung durch den Fahrdienstleiter. Funkfernsteuerung Rangierfahrten mit Funkfernsteuerung sind zugelassen. Rangierabteilungen mit Funkfernsteuerung dürfen nicht länger als 200 m sein. Begründung: Befahren von Weichen im Abstand der Einschaltpunkte zu den Bahnübergängen Heranfahren an Wagen An einzelne Wagen oder Wagengruppen darf erst herangefahren werden, wenn festgestellt ist, dass diese festgelegt sind und keine Gefahren für Personen in bzw. an den Wagen bestehen. Sicherung gegen unbeabsichtigte Bewegung entfernen Radvorleger oder Hemmschuhe dürfen erst entfernt, Handbremsen erst gelöst werden, wenn die Wagen mit dem Zugfahrzeug (Lok oder Zweiwegefahrzeug) gekuppelt und bremstechtechnisch verbunden sind. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 26

Rangiererwege Rangiererwege sind vorhanden. Fahrzeugbewegungen (Zu 51 FV-NE (1 b)) Es sind nur folgende Fahrzeugbewegungen zulässig: - Wegfahren/Herkommen, - Aufdrücken, - Beidrücken. Schiebende Rangiereinheit Beim Schieben von Rangierabteilungen ist zu beachten, dass das Schieben mit Funk vor der Rangierfahrt beim Fahrdienstleiter Knf anzumelden ist. Dieser regelt, dass nur eine Abteilung mit Schiebefunk fährt. Nach Durchführung der Rangierfahrt mit Schiebefunk ist sofort wieder auf den Betriebsfunkkanal umzustellen. Fahrzeuge (Zu 51 FV-NE (2)) Bei einer Rangierfahrt - fahren die Gruppe gekuppelter Fahrzeuge, bewegt durch eine Lokomotive oder - fährt die Lokomotive, - sind alle Wagen an der durchgehenden Druckluftbremse, - ist der Einsatz anderer Fahrzeuge durch den EBL zu genehmigen. Rangierleitung (Zu 51 FV-NE (8)) Es rangiert der Triebfahrzeugführer (Tf), er darf Aufgaben auf einen Rangierbegleiter übertragen, außer, es handelt sich um Bedienungsaufgaben für den Funkbetrieb (siehe auch FV- NE 51). Rangierseite (Zu 51 FV-NE (12)) Die Rangierseite ist rechts in Fahrtrichtung der gezogenen Rangierfahrt. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 27

Vor der Fahrt (Zu 52 FV-NE (1)) Verständigen durch Tf: Der Fdl Knf wird über Ziel, Zweck, Weg und Besonderheiten (z.b. Lü-Sendung, außergewöhnliche Länge, Bewegen von Kleinwagen etc.) verständigt, bevor die Fahrt aufgenommen wird. Besetzte Wagen (Zu 52 FV-NE (1) c))b)) Der Tf überzeugt sich vor dem Heranfahren an Güterwagen davon, dass die Wagen nicht mit Personen besetzt sind. BÜ (Zu 52 FV-NE (2)) Wird eine Störung an einer Bahnübergangsanlage festgestellt, ist der Eisenbahnbetriebsleiter sofort zu verständigen. Der Eisenbahnbetriebsleiter sorgt für die Unterrichtung der Tf im Anschlussgleis. Danach leitet er die Maßnahmen zur Behebung der Störung ein. Zustimmung des Fdl (Zu 52 FV-NE (5)) Bevor Fahrzeuge bewegt werden, ist die Zustimmung des Fdl Knf einzuholen. Der Fdl darf seine Zustimmung erst geben, wenn - andere Rangierfahrten nicht behindert oder gefährdet werden und - die Beteiligten verständigt sind. Der Fahrdienstleiter Knf gibt seine Zustimmung - mündlich innerhalb eines Gleises oder - durch Signal sowie - durch Befehl über Ra 10 (Fahrten vom Südkai Richtung BzBhf NK) Eine erneute Zustimmung ist erforderlich - bei Arbeitsbeginn, - nach jeder Arbeitspause, - nach jedem Personalwechsel auf der Lok, - wenn der Umfang der vorhergehenden Zustimmung ausgeschöpft ist. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 28

Stellwerk nicht besetzt oder nicht erreichbar (Zu 53 FV-NE (1)) Rangierfahrten dürfen nicht stattfinden, wenn der Fdl-Posten unbesetzt ist. Besetztes Gleis (Zu 53 FV-NE (2)) Es ist stets davon auszugehen, dass das Gleis besetzt ist. Besondere Gefahrstellen (Zu 53 FV-NE (3)) Neben der Sorgfaltspflicht zur Beobachtung des Fahrweges auf der gesamten Fahrt sind folgende besondere Gefahrstellen vorhanden: Rangierverbot Rangierverbot ab Standort Ausfahrsignal E in Richtung Bahnübergang Nordkai I, wenn gleichzeitig Zugfahrten zwischen Emden Rbf und Emden Bezirksbahnhof oder Gegenrichtung zugelassen sind. Das Rangierverbot spricht der Fdl Knf aus. Handweichen/Gleissperren Die Festlegung, ob Handweichen/Gleissperren in der geforderten Lage liegen, ist Sache des Triebfahrzeugführers. Dazu vergewissert sich der Triebfahrzeugführer augenscheinlich, ob die Endlage erreicht ist. Erst nach dieser Feststellung darf die Fahrt fortgesetzt werden. Deichscharttor in Bahn-km 2,505 (Emden - Außenhafen) Borssumer Hafen Das Anschlussgleis der Firma Schulte & Bruns im Borssumer Hafen (Emden) beginnt nach der Gleissperre 155 unmittellbar südlich der Weiche 350 (ehem. Anschluss Borssumer Hafen/Stichkanal). Die Gleissperre 155 und die Weich 350 werden vom Fahrdienstleiter Stellwerk Ef bedient. Die Bedienungsfahrten in den Anschluss sind Rangierfahrten. Die Zustimmung zur Fahrt in und aus dem Anschluss Borssumer Hafen erfolgt vom Unteranschließer Schulte & Bruns an den Fahrdienstleiter Knf, Emder Hafenbahn (Tel. 04921-897-232 bzw. E-Mail Adresse lnanninga@nports.de). Der FdL bestätigt und protokolliert die Zustimmung schriftlich mit Namen der Beteiligten. Der FdL Knf gibt die Information weiter an den FdL Ef. Erst danach darf die jeweilige Fahrt erfolgen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 29

Ausrüstung als Rangierer, Rangierbegleiter, Tf Kopfschutz: Schutzhelme mit CE-Zeichen gekennzeichnet in einer auffälligen hellen Farbe. Rangiererkappen und Anstoßkappen sind nicht zugelassen. Schutzkleidung: nach DIN EN 471 in der Farbe fluoreszierendes Orange-Rot mit Reflexstreifen aus Reflexmaterial der Klasse 2. Es müssen Schutzhandschuhe benutzt werden. Geeignet können sowohl Faust- als auch Fingerhandschuhe sein. Sicherheitsschuhe: Beim Rangieren werden Sicherheitsschuhe benutzt. Arbeitskleidung u. Ausrüstungsgegenstände, wie z. B. Lampe und Funksprechgerät werden eng am Körper anliegend getragen. 28.) Fahrten unter schwebenden Lasten (nachrichtlich) Bei Fahrten in die Kajengleise ist auf Krantätigkeit zu achten. Die Weiterfahrt in die Kajengleise ist erst fortzusetzen, wenn die Umschlag- und Verladetätigkeiten im Gefahrenbereich eingestellt wurden oder aber dies aufgrund der Betriebsruhe gewährleistet ist. 29.) Freien Fahrweg bei Rangierfahrten ansagen ( 45 FV-NE (c)) Die Ansage des Freien Fahrweges bei Rangierfahrten ist nicht zugelassen. 30.) Rangieren mit PZB Während des Rangierens bleibt die induktive Zugbeeinflussung eingeschaltet. 31.) Störung (Ausfall) an (von) Fahrzeugen der EVU Wenn möglich, ist das schadhafte Fahrzeug im für Schadwagen vorgesehenen Gleis abzustellen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 30

Informieren Sie sich für die Abstellung beim Fdl und teilen Sie ihm die Dauer der Abstellung mit. Arbeiten an schadhaften Wagen dürfen ausschließlich nur mit Zustimmung des Fdl erfolgen. Vor Arbeitsaufnahme sind Arbeits- und Nachbargleise zu sperren. 32.) Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen Abstoßen oder Ablaufen von Fahrzeugen ist nicht zugelassen. 33.) Rangieren über Ra 10 (ggf.) - Fahrten, die in das Ein- bzw. Ausfahrgleis führen: - Rangierfahrten aus dem BzBhf Nordkai zum Südkai und umgekehrt - Rangierfahrten aus der Gleisgruppe Eichstraße in den BzBhf Nordkai und umgekehrt 34.) Bei Rangierfahrten bremsen Bei Rangierfahrten sind die Wagen mit wirkender indirekter Bremse zu bewegen. Bei notwendiger Abweichung davon ist mit erhöhter Aufmerksamkeit zu rangieren. Der Triebfahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass die Rangierabteilung über eine für die Geschwindigkeit ausreichende Bremsleistung verfügt. 35.) Anzuziehende Hand- oder Feststellbremsen Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur mit Zustimmung des Fahrdienstleiters gestattet. Abweichend von der VDV 757 ist die Tabelle "Abstellen und Sichern von Fahrzeugen auf den Bahnanlagen von NPorts Nl Emden" (Anlage 1) anzuwenden. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 31

Begründung: Ab Windstärke 7 ist das Sichern bei Windlast erforderlich. Beachten Sie dazu den gesamten Zeitraum der geplanten Abstellung, im Zweifel wird die Abstellung mit dem Fdl abgesprochen. Die Abstellung erfolgt grenzzeichenfrei. Für das Festlegen der Fahrzeuge ist der Triebfahrzeugführer verantwortlich. Abgestellte Fahrzeuge werden beim Fdl dokumentiert. Der Tf ist für die Datenübermittlung zuständig. Notwendige Informationen: - Anzahl und Art der abgestellten Fahrzeuge, - Art der Sicherung (Bsp.: Hdbr. 1. Wg, Hdbr 10. Wg.), - abstellendes EVU, - Abstellbeginn (Tag, Uhrzeit), - Abstellende (Tag, Uhrzeit). 36.) Auf Festlegen von Fahrzeugen verzichten Das Abstellen von Fahrzeugen bei laufenden Rangierarbeiten zur Zugbildung oder nach dem Zuglauf erfordert keine Festlegung, wenn sichergestellt ist, dass die Bremswirkung der abgehängten Einheit bis zum nächsten Ankuppeln ausreicht. Grundsätzlich ist dies der Fall, wenn die Abstelldauer nicht mehr als eine Stunde beträgt. Das Abstellen von Triebfahrzeugen im Bereich der Gleisanlagen der Hafenbahn Emden ist nicht zugelassen. Ein Fahrzeug gilt als abgestellt, wenn es nicht mehr in der Überwachung des Bedieners ist. Sollte es in Ausnahmesituationen doch einmal erforderlich werden, so ist die Genehmigung des Fdl einzuholen 37.) Bedienen von Serviceeinrichtungen und Anschlussstellen Verantwortlich für die sichere Bedienungsfahrt ist das Eisenbahnverkehrsunternehmen. Das EVU klärt die Abstimmung der Rangierfahrten mit der Serviceeinrichtung oder dem Anschluss (Feststellung der Ladetätigkeit im Gleis und Bestimmung der Gefahrstellen). ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 32

Für die Fahrt gelten die Vorgaben der Anschlussinhaber. Gleisanschluß Außenhafen Zuständig für die Fahrten: Fdl Eaf Weichen und Gleissperren 101 bis 117 werden vom Rangierpersonal bedient und verschlossen. Die Fahrten sind Rangierfahrten. Die Sicherung abgestellter Wagen mit Radvorlegern ist zugelassen (befinden sich in Kästen neben Gleis 103 und 108). Gleisanschlusses an den Bahnhof Emden VW Zuständig für die Fahrten: Fdl Eaf Fahrten über den Bf Emden VW in den Gleisen 110 u. 109 sind bei Niedersachsen Ports vorher anzumelden. Dabei ist die Anzahl der Waggons, die zugestellt werden sollen, anzugeben. Die Anmeldung erfolgt über die Ruf-Nummer 04921/897-232. Die Fahrten sind Rangierfahrten. Ladeanlage Gleisgruppe Eichstraße Zuständig für die Fahrten: Fdl Knf Die Fahrten sind Rangierfahrten. Die Schranke zwischen den Verladerampen ist bei Rangierfahrten geschlossen. Andere Fahrten finden nicht statt. Finden keine Rangierfahrten statt, dürfen andere Fahrten (Pkw) ausschließlich zum Zweck der Ladetätigkeit am Zug durchgeführt werden. Die Rangierarbeiten sind dann einzustellen 38.) Funkfernsteuerung u. Funkanweisung Der betriebliche Einsatz der Funkfernsteuerung für Triebfahrzeuge ist zugelassen. Die Funkfernsteuerung ersetzt den notwendigen Einsatz eines Rangierbegleiters. Verantwortlich für den Einsatz der Funkfernsteuerung ist vollumfänglich das EVU. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 33

Die Funkanweisung ist unterteilt in: I Frequenzen für den Rangierfunk II Rangierfunkanweisung I Frequenzen (70 cm Band): - für den Betrieb 457,725 MHz, - für das Schieben von Rangierabteilungen 457,625 MHz Rangierfunkanweisung Die Rangierfunkanweisung enthält die betrieblichen Bestimmungen zur Anwendung des Rangierfunks auf den Bahnanlagen der NPorts GmbH & Co. KG. Die Funkgeräte der Schienenfahrzeuge sind während des Betriebseinsatzes ständig einzuschalten. Für den Rangierfunk sind folgende Frequenzen schaltbar: - für den Betrieb 457,725 MHz, - für das Schieben von Rangierabteilungen 457,625 MHz Betrieblich zu beachten Ausfall, Störungen und Beschädigungen werden dem Eisenbahnbetriebsleiter gemeldet. Der EBL verfügt über Leihgeräte. Mit dem Fahrdienstleiter Knf wird ständig eine Gesprächsverbindung gehalten. Vor Beginn des Rangierbetriebes ist die mit dem Fdl Knf vereinbarte Frequenz mit einem Probegespräch zum Fahrdienstleiter einzuschalten und darf erst nach Beendigung des Rangierbetriebes (- nicht aber während der Rangierpausen-) ausgeschaltet werden. Muss ein Gerät unerwartet ausgeschaltet werden, sind sofort alle Rangierfunksprechstellen davon zu verständigen. Prüfen der Betriebsfähigkeit: Nach dem Einschalten des Funkgerätes ist ein Probegespräch zu führen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 34

Handhabung des Rangierfunks Der Rangierfunk dient der Verständigung beim Rangieren. Der Rangierfunk wird auch in Gleisanschlüssen verwendet. Für das Rangieren werden vom Fahrdienstleiter Rangiernummern zur eindeutigen Unterscheidung vergeben. Die ersten Ziffern dienen der Zuordnung des EVU's, die Endziffer gibt die Nummer der Lok wieder Bsp.: EVU A I. Sind 2 Tfz desselben EVU im Rangierbereich, wird hochgezählt. Bsp.: EVU B I und EVU B II. Im Rangierfunk werden die Lokomotiven mit Ihrer Rangiernummer angesprochen. z. B.: EVU A I kann kommen. Für die übrigen Gesprächsteilnehmer gilt folgendes: Der Rangierbegleiter kann mit seinem Namen angesprochen werden. Fahr- und Haltaufträge Über den Rangierfunk dürfen Fahr- und Haltaufträge erteilt werden. Wo zwischen Rangierbegleiter und Eisenbahnfahrzeugführer Sicht- und Hörverbindung besteht, sind die Aufträge durch Rangiersignale zu geben. Fahr- und Haltaufträge sind in kurzen Sätzen zu geben und zu wiederholen. Haltaufträge im Falle unmittelbarer Betriebsgefahr sind stets zweimal zu geben (EVU A I halten, EVU A I halten.) Nothaltaufträge sind sofort ohne Wiederholung des Wortlautes vom Eisenbahnfahrzeugführer auszuführen. Wenn nicht anders vereinbart, hat der Rangierbegleiter vor der Erteilung eines Fahrauftrages für eine Rangierfahrt die Zustimmung des Fahrdienstleiters einzuholen. Bevor sich eine Rangierfahrt in Bewegung setzt, ist die Funkverbindung zwischen dem Rangierbegleiter und dem Eisenbahnfahrzeugführer durch ein Gespräch zu prüfen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 35

Während der Rangierfahrt ist der Eisenbahnfahrzeugführer etwa alle 10 Sekunden vom Rangierbegleiter mit der Zielangabe anzusprechen ( Kontrollanruf ), z.b. Noch 300 m. Rechtzeitig vor dem Ziel der Rangierfahrt, bei Annäherung an einen Gefahrpunkt oder wenn der Auftrag zur Mäßigung der Geschwindigkeit erteilt wurde, ist die Funkverbindung durch ständiges Sprechen des Rangierbegleiters (laufende Angabe der Entfernung bis zum Ziel) aufrecht zu erhalten (Zielsprechen). Die Durchsagen beim Zielsprechen und Kontrollsprechen werden nicht wiederholt und nicht bestätigt. Wenn der Kontrollanruf unterbleibt, das Zielsprechen unterbrochen wird oder die Durchsagen unverständlich werden, hat der Eisenbahnfahrzeugführer sofort anzuhalten. Erkennt oder vermutet der Rangierbegleiter, dass die Rangierfunkverbindung gestört oder beeinträchtigt ist, hat er die Rangierfahrt durch Haltsignal anzuhalten. Durchführung der Funkgespräche Funkgespräche sollen kurz, klar und deutlich sein. Es dürfen nur dienstliche Gespräche geführt werden. Betriebsdienstliche Gespräche haben Vorrang. Bei unklarem Empfang ist eine Wiederholung der Durchsage zu verlangen. Von Aufträgen und Meldungen, die trotz Wiederholung nicht deutlich wahrgenommen werden, ist stets die Bedeutung anzunehmen, die die größte Sicherheit verlangt. Starke Geräusche in nächster Nähe der Sprechstelle oder Bereiche mit örtlich schlechter Funkverbindung (Funkschatten) erschweren die Verständigung. Wenn betrieblich nicht unbedingt erforderlich, sollen von solchen Bereichen aus keine Gespräche geführt werden. Gesprächsabwicklung Jedes Gespräch ist vom rufenden Teilnehmer mit seiner Bezeichnung einzuleiten. Danach ist der gewünschte Teilnehmer zu nennen und die Meldung oder der Auftrag abzuschließen. z. B. : Wolfgang an EVU A I: Aus Gleis 3 nach Gleis 6. Der gerufene Teilnehmer wiederholt die Meldung: z. B.: EVU A I: Ich wiederhole: Aus Gleis 3 nach Gleis 6. Jeder Abschluss erfolgt mit dem Zusatz "Ende". Der Triebfahrzeugführer hat bei Arbeitsbeginn die Funkverbindung zu prüfen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 36

Sprechdisziplin Bei der Gesprächsabwicklung ist von allen Beteiligten unbedingte Sprechdisziplin zu wahren. Hierbei sind folgende Punkte besonders zu beachten: Langsam, deutlich und in normaler Lautstärke sprechen (dialektfrei), kurze Sätze verwenden, Gespräche kurz fassen, Meldungen und Aufträge wiederholen, Zu Beginn eines Gesprächs haben die Gesprächsteilnehmer sich mit Ihrer Funktion und - bei Bedarf- der Ortsangabe zu melden. Überwachung der Gespräche durch den EBL Der Funk wird zur Abgabe von betrieblichen Aufträgen und Meldungen und für Dispositionsgespräche der Betriebsleitung genutzt. Darüber hinaus ist eine Nutzung nicht zugelassen. Die Einhaltung wird regelmäßig durch den EBL überwacht. 39.) Zweiwegefahrzeug einsetzen Ein Zweiwegefahrzeug darf innerhalb der Anschlussgrenzen der Hafenbahn Emden nur bedienen, wer dazu schriftlich beauftragt wurde. Grundsatz Für den Einsatz eines Zweiwegefahrzeuges auf den Bahnanlagen der Hafenbahn gelten die örtliche Betriebsvorschrift, Weisungen und Bedienungsanweisungen des Herstellers sowie der Betriebsleitung. Eine vorhandene Funkfernsteuerung für das Zweiwegefahrzeug darf nur eingesetzt werden, wenn der Bediener dafür besonders qualifiziert wurde. Durch die Funkfernsteuerung können Rangierarbeiten im Ein- Mann-Betrieb durchgeführt werden. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 37

Überwachungsbedürftige Anlagen an Zweiwegefahrzeugen sind entsprechend der BOA planmäßig wiederkehrend zu prüfen. Die Prüfung erfolgt ausschließlich durch Beauftragte, die für diese Prüfung zugelassen sind. Es ist verboten, vorne und hinten gleichzeitig Waggons anzukuppeln. Der Rangierer darf erst zwischen Fahrzeug und Waggon treten, wenn von der Rangierabteilung keine Gefahr mehr ausgeht (vollständiger Stillstand der Fahrzeuge, keine herabhängenden Fahrzeug- und Ladungsgegenstände, keine für die Tätigkeit zwischen den Fahrzeugen gefährlichen Fahrzeugeinrichtungen in Betrieb). Zweiwegefahrzeuge sind bei der Schienenfahrt immer nach der ESO zu signalisieren (Nachtzeichen 3-Licht-Spitzensignal auch am Tag zu führen). Beim Aufgleisen ist zuerst die hintere und dann die vordere Achse abzusenken. Vergewissern sie sich vor Fahrbeginn, dass alle Schienenführungsräder in den Spurrillen der Gleisanlage liegen und die Laufflächen auf dem Schienenkopf aufliegen. Fahren Das Fahren unter spannungsführenden Leitungen ist verboten. Beim Befahren von Weichen ist auf die richtige Stellung der Weichen zu achten. Das Aufschneiden von Weichen ist verboten. Für das Befahren der Weichen sind die Vorgaben des Eisenbahninfrastrukturunternehmers zu beachten. Rangierfahrt Beim Abschleppen hoher Lasten und bei nasser oder schmieriger Schiene besteht erhöhte Entgleisungsgefahr. Niemals vorn und hinten gleichzeitig Waggons anhängen. Bremslastentafel unbedingt beachten. Die indirekte Bremse ist stets zu nutzen. ÖBV Emden Rev.: 1.000 Seite 38

Anlage 2