Handelsvertretervertrag für die Vermittlung von Haushaltshilfen Für Umkreis 60km zwischen der Firma : HOME-LIFE GROUP LTD, Direktor BIGOVIC, Dobrila, Wenlock Road 20-22, unter dem Markenzeichen HomeLife einerseits, - nachfolgend Unternehmer genannt - und Frau/Herr/Firma:,geb. am : Anschrift: Plz. : Ort: Tel.: Mobil: - nachfolgend Handelsvertreter genannt
1. Der Handelsvertreter soll Verträge über die durch den Unternehmer angebotenen Dienstleistungen gemäß Anlage 1 zu diesem Vertrag mit den Endkunden abschließen und vermitteln. Der Handelsvertreter ist zuständig für das Gebiet / Gebietsschutz oder Gebietsgrenzen werden ausdrücklich ausgeschlossen. Der Unternehmer ist berechtigt, die Grenzen des übertragenen Gebiets zu ändern / das übertragene Gebiet zu ändern. Die Handelsvertretung erstreckt sich auf alle von dem Unternehmer angebotenen Dienstleistungen. 2. Der Handelsvertreter kann seine Dienste persönlich leisten oder durch Untervertreter. Er kann nur für die durch ihn selbst oder seine Untervertreter abgeschlossenen Geschäfte eine Provision beanspruchen. Der Handelsvertreter hat für den Unternehmer Geschäfte zu vermitteln. Er hat Vollmacht zum Abschluss der Verträge mit den Kunden. c) Der Handelsvertreter hat die Geschäftsbeziehungen mit den potenziellen Kunden des Unternehmers zu pflegen. Er ist verpflichtet, die Interessen des Unternehmers wahrzunehmen. d) Der Handelsvertreter hat die in seinem Gebiet vorhandenen potenziellen und tatsächlichen Kunden des Unternehmers regelmäßig zu besuchen. e) Der Handelsvertreter hat dem Unternehmer laufend Nachricht zu geben über alle in den Geschäftsbeziehungen interessierenden Umstände, insbesondere über seine Abschlüsse und Vermittlungen, Beobachtungen über die Bonität der Kunden, eventuelle Veränderungen im Kundenkreis usw.
f) Der Handelsvertreter darf die Interessen solcher Unternehmen, die mit dem Unternehmer in Wettbewerb stehen, nicht wahrnehmen. Dies bedeutet, er darf insbesondere nicht für andere Unternehmen, die Dienstleistungen im Haushalts und/oder Pflegebereich anbieten, wie sie Gegenstand des vorliegenden Vertrages sind, tätig sein. g) Der Handelsvertreter hat über alle Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens während der Dauer des Vertrages und nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren, dies gilt insbesondere auch für die Kundenkartei, die Mitarbeiterkartei. 3. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter bei dessen Tätigkeit nach Kräften zu unterstützen; soweit erforderlich, hat er ihn insbesondere mit Werbeunterlagen im jeweils benötigten Umfang kostenlos zu versehen. Der Unternehmer hat den Handelsvertreter mit allen sich auf die möglichen Geschäfte beziehenden Informationen zu versehen. Er hat ihm jeweils unverzüglich mitzuteilen, ob er ein vermitteltes Geschäft annehmen oder ablehnen will. c) Der Unternehmer hat den Vertreter zu unterrichten, wenn er Geschäfte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange abschließen kann oder will als nach den Umständen zu erwarten ist. d) Der Unternehmer hat den Handelsvertreter über seine unmittelbaren geschäftlichen Tätigkeiten im Gebiet des Vertreters zu unterrichten und mit potenziellen Abnehmern geführte Korrespondenz dem Handelsvertreter in Kopie zu überlassen. 4. Provision Der Handelsvertreter erhält als Entgelt für seine Tätigkeit für alle Geschäfte, die er in dem unter 1. genannten Gebiet abschließt oder vermittelt, eine Provision. Ein Provisionsanspruch des Handelsvertreters gemäß 87 Abs. 2 HGB besteht nicht.
Der Handelsvertreter hat keinen Anspruch auf Provision, wenn und soweit feststeht, dass, dass der Kunde des Unternehmers keine Zahlung leistet. Bereits gezahlte Provision ist zurückzuzahlen. c) Die Provision für den Abschluss oder die Vermittlung eines Vertrags beträgt mindestens 50,00. Schließt der Handelsvertreter Verträge mit Hilfe von Untervertretern, erhält der Handelsvertreter selbst eine Provision von mindestens 30,00, seine Untervertreter eine Provision von mindestens 50,00 pro abgeschlossenem Vertrag. d) Die Provision erhält der Handelsvertreter monatlich für die Dauer des Vertrages mit dem Kunden. Endet der Vertrag mit dem Kunden, endet auch die Provisionszahlung. Stirbt der Kunde, endet die Provisionszahlung entweder mit dem Tod des Kunden, oder soweit der Vertrag noch einen weiteren Monat läuft, dann mit tatsächlicher Beendigung des Vertrages. e) Der Handelsvertreter hat keinen Anspruch auf Erstattung von Auslagen wie Fahrtkosten, Porto, Anzeigen in Tages und Wochenzeitungen, Telefon- und Telefaxgebühren oder sonstigen Spesen oder Kosten. 5. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann im ersten Jahr der Vertragsdauer mit einer Frist von einem Monat, im zweiten Jahr mit einer Frist von zwei Monaten und im dritten bis fünften Jahr mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Nach einer Vertragsdauer von fünf Jahren kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 6. Nachvertragliches Wettbewerbsverbot Nach Beendigung dieses Vertrages darf der Handelsvertreter im Gebiet der Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen des Unternehmers 12 Monate nicht tätig werden, insbesondere nicht für Unternehmen, die Dienstleistungen auf dem Gebiet der Haushaltshilfe und/oder Pflege anbieten. Der Unternehmer zahlt dem Handelsvertreter für die Dauer des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots eine
Entschädigung von 50 % der Provision, die der Unternehmer dem Handelsvertreter als laufende Provision erhalten würde, wenn er weiter tätig wäre, für alle durch Ihn geschlossene Verträge. Jedoch maximal 12 Monate oder die Dauer der Verträge Beendigung durch Kündigung oder ableben des Kunden. 7. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftform selbst. 8. Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages oder einer einzelvertraglichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, für die dieser Vertrag Anwendung findet, nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke vereinbaren die Vertragsparteien eine angemessene Regelung, die soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern dieser Punkt bedacht worden wäre. 9. Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag ist ausschließlich der Sitz des Unternehmers. Manchester, den (Ort) (Datum) (Unterschrift des vertretenden Unternehmens) (Ort) den (Datum) (Unterschrift des Handelsvertreter
Zusatz Vereinbarung 1 Ausgeschlossen sind : PLZ: 67,23,26,27,28 12,15,14,39 23,21,29,30,31 Berlin 38,26 Dresden
Zusatz Vereinbarung 2 Preise für eine Person!!!!!!!!!!!!!!!2 Personen +20-35% nach Pflegestufe Personalkategorisierung Pflegestufe Betr.kosten Monat (brutto) Sonder- Kosten* ohne Erfahrung, kaum mindestens 3 Monate Erfahrung, kaum bis 3 Monate Erfahrung, schwach Über 3 Monate Erfahrung, schwach mindestens 3 Monate Erfahrung, Grundkenntnisse Über 3 Monate Erfahrung, Grundkenntnisse mindestens 3 Monate Erfahrung, Grundkenntnisse Über 3 Monate Erfahrung, kommunikativ mehrjährige Erfahrung (über 1 Jahr), kommunikativ Ausgebildetes Pflegepersonal (Altenpflege, Krankenschwester), mindestens ausreichendes (Voraussetzung: kann sich verständigen!!!) oder Pf. I oder Pf. I oder Pf. I oder Pf. I oder II oder Pf. I oder II Sonst. 1650 * 1650 * 1750 * 1800 * 1850 * 2200 * 2500 * Ab 2600 * 50 50 *Mindest. Provision für den Koordinator Nach Anpassung der VK Preise bleiben Alte Verträge die Provision unberührt Sonder-Kosten ist die Provision