Onlinehandel Internetbestellung Auswirkung auf den Provisionsanspruch Kundenschutz/Bezirksschutz Beendigung des Handelsvertretervertrages
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- Liese Hartmann
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1 Onlinehandel Internetbestellung Auswirkung auf den Provisionsanspruch Kundenschutz/Bezirksschutz Beendigung des Handelsvertretervertrages Rentenalter: 60, 63, 65 Eigenkündigung Altersgründe Ausgleichsanspruch
2 Schicksal des Provisionsanspruches
3 Mit der wachsenden Verbreitung des Internets steigt auch die Zahl der Unternehmen, die auf eigenen Homepages oder Verkaufsplattformen wie amazon.com ihre Produkte vertreiben. Die Kunden können hier nicht nur Produktinformationen abrufen, sondern zumeist auch online, das heißt ohne Einschaltung des Handelsvertreters, bestellen.
4 Solange kein Alleinvertriebsrecht des Handelsvertreters vereinbart ist, hindert die Treuepflicht des Unternehmers ihn nicht, seine Produkte auch über Internet anzubieten.
5 Maßgeblich ist zunächst immer die im Vertrag befindliche Regelung dazu.
6 Wenn der Handelsvertretervertrag keine Regelung enthält gilt: 87 HGB
7 87 (1) Der Handelsvertreter hat Anspruch auf Provision für alle während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäfte, die auf seine Tätigkeit zurückzuführen sind oder mit Dritten abgeschlossen werden, die er als Kunden für Geschäfte der gleichen Art geworben hat. Ein Anspruch auf Provision besteht für ihn nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht. (2) Ist dem Handelsvertreter ein bestimmter Bezirk oder ein bestimmter Kundenkreis zugewiesen, so hat er Anspruch auf Provision auch für die Geschäfte, die ohne seine Mitwirkung mit Personen seines Bezirkes oder seines Kundenkreises während des Vertragsverhältnisses abgeschlossen sind. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Provision nach Absatz 3 dem ausgeschiedenen Handelsvertreter zusteht.
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12 Die Beantwortung provisionsrechtlicher Fragen bestimmt sich immer nach dem Status des Handelsvertreters.
13 Status: Kundenschutz oder Bezirksvertretung Hier hat der Handelsvertreter genauso wie für beispielsweise telefonische Lagerbestellungen auch einen Provisionsanspruch für Internetgeschäfte, die der Unternehmer tätigt. Voraussetzung ist, dass sie mit den Kunden zustande kommen, für die der Handelsvertreter vertraglich zuständig ist.
14 Sollen Internetgeschäfte nicht provisionspflichtig sein, muss das klar und hervorgehoben im Vertrag geregelt sein. Ansonsten ist es sogar möglich, dass eine solche Regelung nach dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Formularhandelsvertretervertrag als überraschende Klausel unwirksam ist.
15 Vertretung ohne Bezirks- oder Kundenschutz? In manchen Branchen finden sich vertragliche Regelungen, wonach der Handelsvertreter nur für von ihm selbst vermittelte Geschäfte provisionsberechtigt ist. Somit besteht für Internetgeschäfte des Unternehmers kein Provisionsanspruch.
16 Günstigere Preise im Internet?
17 Der Unternehmer ist in seinen Dispositionen frei. Ihn trifft aber die Pflicht, den Handelsvertreter bei seiner Vermittlungstätigkeit zu unterstützen und alles zu unterlassen, was die Tätigkeit des Handelsvertreters beeinträchtigen könnte.
18 Wendet sich der Unternehmer allerdings an dieselben Kunden, für die der Handelsvertreter zuständig ist und bietet er diesen günstigere Preise an, als dem Handelsvertreter zur Verfügung stehen, tritt er zum Handelsvertreter in Wettbewerb und verletzt so seine Treuepflicht. Eine solche Verletzung berechtigt den Handelsvertreter zum Auskunfts- und Schadensersatzanspruch.
19 Erreichen des Rentenalters und/oder Kündigung des Handelsvertreters (Ausgleichsanspruch)
20 Der Handelsvertretervertrag endet nicht automatisch Ausnahme: vertragliche Regelung Zur Beendigung ist notwendig: Kündigung Aufhebungsvertrag
21 Ein Handelsvertretervertrag endet nicht automatisch. Gelegentlich werden in Handelsvertreterverträgen Klauseln aufgenommen in welchen geregelt ist, dass das Vertragsverhältnis mit Vollendung des 65sten oder 60sten Lebensjahr automatisch endet.
22 Merke: Der Handelsvertreter kann nicht in Rente gehen (übrigens auch keinen Urlaub machen oder sich krank melden!)
23 Bitte: Nie selbst kündigen ohne vorher anwaltlichen Rat eingeholt zu haben!
24 bei einer Eigenkündigung des Handelsvertreters wird der Ausgleichsanspruch grundsätzlich zerstört oder anders gewendet, dem Grunde nach entsteht er nicht wir wollen den Ausgleichsanspruch aber aufrechterhalten!
25 dem Handelsvertreter eine Fortsetzung seiner Tätigkeit wegen seines Alters oder wegen Krankheit nicht zugemutet werden kann
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27 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
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29 Nein! aber gleiche Standards in 28 EU-Staaten
30 EU-Richtlinie
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32 Der beste Vertrag den Sie kriegen können!
33 Warum? Es streitet für Sie das HGB!
34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Handelsvertreter. Der HV ist selbstständig tätig. Deshalb muss er nach 14 Gewerbeordnung sein Gewerbe bei dem örtlich zuständigen Gewerbeamt anmelden.
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN - R26 Stand: Mai 2012 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Handelsvertreter Wer ist Handelsvertreter? Ein Handelsvertreter
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