VERTRAG zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit in einem Unternehmen

Ähnliche Dokumente
VERTRAG zur Anfertigung der Masterarbeit in einem Unternehmen

TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN PHILOSOPHISCHE FAKULTÄT INSTITUT FÜR KUNST- UND MUSIKWISSENSCHAFT LEHRSTUHL FÜR MUSIKWISSENSCHAFT

Praktikantenvertrag. (nachfolgend Praktikantenstelle genannt) (Bezeichnung-Anschrift-Telefon etc.)

FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK

FACHHOCHSCHULE HANNOVER FACHBEREICH BIOVERFAHRENSTECHNIK

Firma - Behörde- Einrichtung vertreten durch

Praxisphasen-Vertrag

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)

Ausbildungsvertrag für das erste/zweite 1 praktische Studiensemester 1

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf. Vereinbarung über die Ableistung eines Praktikums. Zwischen.... Name, Vorname:...

Ausbildungsvertrag für das praxisbezogene Studienprojekt

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag)

Praktikumsvertrag. Zwischen... Betrieb - Behörde - Einrichtung. vertreten durch... -nachfolgend Praktikumsstelle genannt- Frau/Herrn...

Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)

P r a k t i k u m s v e r t r a g

Arbeitsvertrag. Für die Durchführung des Berufspraktischen Studierendensemesters (BPS)

Name... Vorname... Datum Antrag auf Zulassung zum P r a k t i s c h e n S t u d i e n s e m e s t e r Bachelor-Studiengang Elektrotechnik

Praktikumsvertrag PM (224 Std.)

Praktikumsvertrag SA (640 Std.)

Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester im Studiengang Öffentliche Verwaltung der HWR Berlin (Praktikumsvertrag)

P r a k t i k u m s v e r t r a g. Zwischen... Firma - Behörde - Einrichtung.... Bezeichnung - Anschrift. vertreten durch... Frau/Herrn...

Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters Bachelor-Studiengänge PO 2006

(Zutreffendes bitte ausfüllen und ankreuzen!) PRAKTIKANTENVERTRAG für praktische Studienabschnitte während des Bachelor-Studiums.

Praktikumsvertrag. zwischen der Praxisstelle. Bezeichnung... Anschrift... Telefon Internet. und dem/der Praktikanten/in. Name, Vorname...

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

Vertragliche Vereinbarung zur Durchführung einer Masterarbeit

Praktikumsvertrag. Name:... Anschrift:... Tel.:... Name:... Vorname:... Matr.-Nr.:... Geb. am:... in:... Anschrift:...

V E R T R A G. für die Praxiszeit (Pflichtpraktikum) im Bachelor-Studiengang

V E R T R A G. für die Praxiszeit (Pflichtpraktikum) im Bachelor-Studiengang. Tourismuswirtschaft Tourismuswirtschaft deutsch-französisch

M u s t e r - Anschrift: Praktikant) Frau/Herrn. Telefon:

Anlage 4: Ordnung für das Praxismodul

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften Faculty of Social Sciences and Cultural Studies

Philosophische Fakultät Universitätsstrasse 1, Düsseldorf

35/ August 2009 Amtliches Mitteilungsblatt

Vereinbarung zur Durchführung des Praktischen Studiensemesters

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

FACHBEREICH SOZIALE ARBEIT. Vereinbarung zum studienintegrierten Praktikum

Praktikumsvertrag. der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin, Badensche Straße 52 in Berlin (nachfolgend HWR Berlin genannt) und

Praxisvertrag zum Studienprojekt 2

Anlage 4.1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Berufspraktischen Phasen (Praxisphasen) (Muster) Anlage 4.2: Ausbildungsvertrag (Muster)

19 Abs. 2 NHG folgende Ordnung beschlossen, genehmigt vom Präsidium am

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung der Praxisphase. zwischen Firma / Institution... vertreten durch... und Herrn / Frau... geb. am... in...

Amtliche Mitteilungen

Praxisprojektordnung für den FB Wirtschaft der Fachhochschule Trier, University of Applied Sciences

Ausbildungsvertrag für das Praktikum (Praktikumsvertrag)

VERTRAG für die Praxisphase. in den Bachelorstudiengängen Angewandte Geodäsie, Geoinformatik und Wirtschaftsingenieurwesen Geoinformation

AUSBILDUNGSVEREINBARUNG

06. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt. Seite

Fachbereich 1 Studiengang Agrarwirtschaft B.Sc.

Anschrift: Tel:... Fax:.. . Matrikel-Nr.: Tel:... geboren am:.. in:

Laufzettel Fachpraktikum

P r a k t i k u m s o r d n u n g

Ordnung für die Praxisphase(n) In der Fakultät I - Elektro- und Informationstechnik der Hochschule Hannover (Praxisphasenordnung;; PraO)

Zwischen... in... und Herrn/Frau... geboren am... in... wohnhaft in... Matrikel Nr... - nachfolgend Praxis-Studierende / Studierender genannt -

Anlage 4 Ordnung für die Berufspraktische Tätigkeit im Studiengang Umwelttechnik

Praktikumsvertrag für die Berufspraktische Tätigkeit Im Bachelor-Studiengang Architektur der Hochschule RheinMain

Ausbildungsvertrag für das Praxisbezogene [] Studienprojekt 1 1 [] Studienprojekt 2 1 [] Studienprojekt 3 1

Anlage 3 zur Fachstudienordnung für den Dualen Bachelor-Studiengang Agrarwirtschaft - Praktikumsordnung

Umweltmonitoring / Umweltanalyse

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Agrarwirtschaft. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Geomatik Vermessung/ Kartographie/Geoinformatik

HOCHSCHULE FÜR TECHNIK UND WIRTSCHAFT DRESDEN

Praktikantenvertrag zur Absolvierung eines/r ...

PRAXISSTELLENANZEIGE gemäß 5 Praktikumsordnung des berufsbegleitenden Diplomstudiengangs Soziale Arbeit

Belegbogen zum Praxissemester im Bachelorstudiengang Catering und Hospitality Services Oecotrophologie

PRAKTIKANTENORDNUNG (PrakO-BA)

Anlage 4.1: Rahmenvereinbarung über die Durchführung des Praxisaufenthalts (Internationalisierungsphase)

Nr. 9/2010 vom Verkündungsblatt der FHH Seite 54 von 131. Anlage I FACHHOCHSCHULE HANNOVER ABTEILUNG BIOVERFAHRENSTECHNIK

Praktikumsvereinbarung (Muster) 1. Art und Stellung des Praktikums. 2. Dauer des Praktikums. Zwischen, Anschrift:

Praxissemesterordnung der Fachhochschule Westküste für die Bachelor-Studiengänge

Meldung der Praktikumsstelle Praktisches Studiensemester BASA Wintersemester 2017/2018

Ordnung für Industrieeinsätze im Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften

Kooperationsvertrag. zwischen. u n d. zugunsten

Wirtschaftsingenieurwesen

Praktikumsordnung für das Praxissemester im Bachelorstudiengang. Umweltmonitoring

Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang. Gartenbau. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Sciences.

22. September 2010 Amtliches Mitteilungsblatt

Management mittelständischer Unternehmen

Praktikumsordnung. . 1m. Bachelorstudiengang. Betriebswirtschaft. an der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden University of Applied Seiences

Praxisphase. Infoveranstaltung zur 1/14. Druck- und Medientechnik

II. Bekanntmachungen der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst

Ordnung für das themengebundene Projektstudium im Bachelorstudiengang. Betriebswi rtschaft

Management mittelständischer Unternehmen

F O R S T W I R T S C H A F T

International Business

Praktikumsvertrag für die Berufspraktische Tätigkeit Im Bachelor-Studiengang Baukulturerbe der Hochschule RheinMain

Praktikumsvertrag (320 Std.)

Praktikumsordnung. 1 Grundsätzliches. (1) Während des Studiums hat die/der Studierende eine Praxisphase zu absolvieren.

Ausbildungsvertrag für das Studium mit vertiefter Praxis

Transkript:

Anlage 3 der Fachprüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Lebensmitteltechnologie - Vertragsmuster zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit in einem Unternehmen VERTRAG zur Anfertigung der Bachelor-Arbeit in einem Unternehmen zwischen Firma, Behörde, Einrichtung Anschrift - nachfolgend Unternehmen genannt - und der Hochschule Neubrandenburg, Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften Studiengang: Kandidat/in: Betreuer/in: - nachfolgend HS-Angehörige genannt - wird folgende Vereinbarung abgeschlossen: 1

1 Bearbeitungszeitraum (1) Der Bearbeitungszeitraum für die Anfertigung der Bachelor-Arbeit umfasst laut Fachprüfungsordnung einen Zeitraum von neun Wochen. (2) Der Vertrag wird für die Zeit vom bis zum geschlossen. (1) Das Unternehmen verpflichtet sich: 2 Pflichten der Vertragspartner 1. der Studentin/dem Studenten während der Bearbeitungszeit entsprechend der zwischen Unternehmen und Hochschule abgesprochenen Themenstellung fachlich zu betreuen. 2. ihr/ihm die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie an Prüfungen zu ermöglichen. 3. die von der Studentin/dem Studenten zu erstellenden Materialien für die Bachelor- Arbeit zu überprüfen. 4. der/dem von der Hochschule Neubrandenburg benannten Betreuerin/Betreuer die Betreuung der/des Studierenden am Arbeitsplatz zu ermöglichen. 5. der Hochschule alle für das Projekt relevanten Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese werden auch nach Beendigung der Arbeit vertraulich behandelt. 6. notwendige Räume, Geräte und sonstige Ressourcen (zum Beispiel Rohstoffe, Verbrauchmaterialien) bereitzustellen und mit den Belangen der Produktion zu koordinieren. 7. den Ersatz von Verschleißteilen sowie Reparaturen von Defekten an hochschuleigenen Geräten, welche ursächlich durch Benutzung im Rahmen der Bachelor-Arbeit aufgetreten sind, zu finanzieren. Ausgenommen sind Fälle grober Fahrlässigkeit seitens HS-Angehöriger. 8. für die Nutzung notwendiger Räume, Geräte, Materialien und Dienstleistungen Dritter (z.b. Zentrum für Ernährung und Lebensmitteltechnologie ggmbh) gesonderte Vereinbarungen mit diesen Anbietern zu treffen und diese zu finanzieren. 9. ein Fernbleiben der Studierenden/des Studierenden der Hochschule anzuzeigen. 10. mit der Bachelor-Arbeit in Zusammenhang stehende Fahrkosten der Studierenden/des Studierenden und der Betreuerin/des Betreuers nach Bundesreisekostengesetz zu erstatten. 2

(2) Die HS-Angehörigen verpflichten sich: 1. vor Beginn der praktischen Untersuchungen gemeinsam mit dem Unternehmen eine detaillierte Planung (zu den Versuchen, Untersuchungen, Zeiträumen, Organisation und so weiter) zu erarbeiten. 2. die Anfertigung der Arbeit durch die Studentin/den Studenten und die Betreuung durch die Dozentin/den Dozenten honorarfrei durchzuführen. Nebenkosten (zum Beispiel Untersuchungsgüter, Verbrauchsmaterialien, Reisekosten) sind nach den oben genannten Prinzipien vom Unternehmen zu tragen. 3. Räume und Geräte der Hochschule kostenfrei zur Verfügung zu stellen sowie die Nutzungszeiten mit den Lehrveranstaltungen zu koordinieren. 4. falls das Unternehmen es verlangt, betriebsinterne Daten in der Bachelor-Arbeit nur in verschlüsselter Form wiederzugeben, beziehungsweise Ergebnisse erst nach einer gemeinsam vereinbarten Sperrfrist zu veröffentlichen. 5. die für das Unternehmen gültigen Ordnungen, insbesondere Arbeitsordnungen, Hygiene- und Unfallverhütungsvorschriften sowie Vorschriften über die Schweigepflicht zu beachten, soweit die Vorschriften der/n HS-Angehörigen ausgehändigt worden sind. 3 Kostenerstattungs- und Vergütungsansprüche Dieser Vertrag begründet außer 2 (1) 6, 7, 8, 9 keinen Kostenerstattungs- und Vergütungsanspruch. Falls die Arbeit aus der Sicht des Unternehmens erfolgreich verläuft und diesem einen Nutzen bringt, wäre es angemessen, der Studierenden/dem Studierenden für entstandene Aufwendungen (zum Beispiel Wohnungsmiete am Standort des Unternehmens, Familienheimfahrten) zu erstatten oder die Arbeit anderweitig angemessen zu honorieren. Das Unternehmen benennt 4 Betreuerin/Betreuer Herrn/Frau (Name, Telefon) als fachliche Betreuerin/fachlichen Betreuer der Studentin/des Studenten. Die Betreuerin/der Betreuer ist zugleich Ansprechpartnerin/Ansprechpartner der HS- Angehörigen in allen Fragen, die diesen Vertrag berühren. Soweit die Voraussetzungen (mind. Bachelorabschluss, Fachhochschuldiplom oder Universitätsdiplom) gegeben sind, soll die fachliche Betreuerin/der fachliche Betreuer gleichzeitig auch 2. Gutachterin/Gutachter werden. 3

5 Urlaub/Unterbrechung der Ausbildung Während der Vertragsdauer steht der/m Studierenden kein Erholungsurlaub zu. Das Unternehmen kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Für sonstige Unterbrechungen beziehungsweise eine Verlängerung der Bearbeitungsphase gelten die Regelungen in der Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Lebensmitteltechnologie. Diese Regelungen gehen den Absprachen vor. Im Zweifelsfall entscheidet der Prüfungsausschuss. 6 Auflösung des Vertrages Der Vertrag kann vorzeitig aufgelöst werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Frist, 2. bei Aufgabe oder Änderung des Themas mit einer Frist von 2 Wochen. Die Auflösung geschieht durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner nach vorheriger Anhörung der Hochschule. Die Hochschule ist vom Auflösenden unverzüglich zu verständigen. 7 Versicherungsschutz (1) Die/der Studierende ist während der Bearbeitungsphase kraft Gesetzes gegen Unfall versichert ( 2 Abs. 1 Nr. 5c SGB VII). Im Versicherungsfall übermittelt das Unternehmen auch der Hochschule einen Abdruck der Unfallanzeige. (2) Auf Verlangen der Ausbildungsstelle hat der/die Studierende eine der Dauer und dem Inhalt des Vertrages angepasste Haftpflichtversicherung abzuschließen, falls das Haftpflichtrisiko nicht bereits durch eine vom Unternehmen abgeschlossene Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. 8 Vertragsausfertigungen Dieser Vertrag wird in drei gleichlautenden Ausfertigungen unterzeichnet, eine davon erhält das Unternehmen, zwei die/der Studierende. Die/der Studierende leitet eine der Vertragsausfertigungen unverzüglich dem Fachbereich Agrarwirtschaft und Lebensmittelwissenschaften der Hochschule Neubrandenburg zu. 4

9 Themenstellung Die Themenstellung wurde vom Unternehmen in Absprache mit der Hochschule festgelegt und lautet: Die Bachelor-Arbeit ist geistiges Eigentum der/des Studierenden. Sind im Rahmen der Bachelor-Arbeit wirtschaftlich verwertbare Ergebnisse (z. B. Patentanmeldung) entstanden, so sind zu deren Nutzung gesonderte Vereinbarungen zwischen der/dem Studierenden, dem Unternehmen der Hochschule zu treffen. Das Unternehmen ist berechtigt, diese praktisch umzusetzen. Weitere Verwertung (z. B. Patentierung, Veräußerung o. ä.) kann nur einvernehmlich erfolgen, worüber eine gesonderte Vereinbarung zu treffen ist. 10 Veröffentlichung/Geheimhaltung Abschlussarbeiten werden im Allgemeinen in den Bestand der Hochschulbibliothek aufgenommen. Stehen dieser Aufnahme berechtigte Geheimhaltungsinteressen des Unternehmens entgegen, so ist dies im Anmeldeformular der Arbeit beim Prüfungsamt von der/m Studierenden anzugeben. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass die Arbeit erst nach einer temporären Sperrfrist (z. B. 3 Jahre) in die HSB aufgenommen wird. Unternehmen: HS-Angehörige: Betreuerin/Betreuer: Studentin/Student: 5