Was sollte ich wissen, wenn ich ein Projekt gefördert bekommen möchte?

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Transkript:

1. Allgemeine Informationen Was macht das Kulturamt der Stadt Freiburg? Das Kulturamt berät und unterstützt Künstler_innen, Gruppen und Einrichtungen der Freiburger Kunst- und Kulturszenen in allen Belangen ihrer Arbeit. Außerdem führt das Kulturamt eine Reihe eigener Veranstaltungen und Festivals durch. Das Kulturamt betreibt das Kunsthaus L6 und die dortige Galerie und vermietet die Bürgerhäuser in Freiburg. Das Stadtarchiv ist ebenfalls Teil des Kulturamtes. Kulturelle Einrichtungen sowie jährlich wiederkehrende Veranstaltungen können einen jährlichen Zuschuss erhalten (Institutionelle Förderung). Darüber entscheidet alle zwei Jahre der Gemeinderat der Stadt Freiburg. Das Kulturamt fördert Projekte Für Kunst- und Kulturprojekte kann eine finanzielle Unterstützung (Projektzuschuss) beantragt werden. Das Kulturamt entscheidet zum Teil unter Beteiligung von Fachjurys über die Vergabe von Zuschüssen für Einzelprojekte (einmalige Förderung) sowie über mehrjährige Förderungen (Konzeptionsförderung / Basisförderung). In welchen Bereichen fördert das Kulturamt Projekte? Förderbereiche sind einerseits die verschiedenen Kunstgenres (Musik, Bildende Kunst, Film, Theater und Tanz etc.), aber auch die Aufgabenfelder Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur, Stadtteilkultur und Historische Bildungsarbeit. Für die unterschiedlichen Förderbereiche stehen dem Kulturamt jeweils eigene Budgets zur Verfügung. Was sollte ich wissen, wenn ich ein Projekt gefördert bekommen möchte? Um einen Zuschuss für ein Kunst- und Kulturprojekt zu erhalten, muss ein Antragsformular ausgefüllt und beim Kulturamt eingereicht werden. Wenn ein Projekt gefördert wird, erhält die beantragende Person/Einrichtung den bewilligten Betrag über den Weg einer schriftlichen Zusage (Zuwendungsbescheid). Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den folgenden Fragen: Was sollte ich für die Beantragung eines Zuschusses wissen? (Seite 2) Wer kann mich vor der Beantragung eines Zuschusses individuell beraten? (Seite 3) Wie ist der Zuschussantrag auszufüllen und welche Unterlagen kann ich beifügen? (Seite 4) In welchen Förderbereichen sind Fristen zu beachten? (Seite 5) Downloads Unter www.freiburg.de/kulturamt stehen die für die Antragstellung auszufüllenden Dateien zuschussantrag.docx und finanzplan.xlsx als Download bereit. Sie finden dort auch die für die verschiedenen Förderbereiche zutreffenden Richtlinien und Förderkriterien. Seite 1

2. Was sollte ich für die Beantragung eines Zuschusses wissen? Wie kann ich einen Zuschuss beantragen? Mit dem Formular Zuschussantrag können Sie für Ihr Projekt eine Förderung durch das Kulturamt der Stadt Freiburg beantragen. Dies können sowohl Projekte in den verschiedenen Kunstgenres sein (Musik, Bildende Kunst, Film, Theater und Tanz etc.) als auch in den Bereichen Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur, Stadtteilkultur und Historische Bildungsarbeit. Was kann gefördert werden? In den Förderbereichen Chorförderung, Theater und Tanz, Film, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur orientiert sich die Entscheidung des Kulturamtes an Richtlinien bzw. Förderkriterien, die der Gemeinderat der Stadt Freiburg beschlossen hat, bzw. beim Förderbereich Film an Hinweisen zur Projektförderung Film, die das Kulturamt formuliert hat. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich diese Richtlinien, Förderkriterien und Hinweise vor der Antragstellung durchzulesen (Download unter www.freiburg.de/kulturamt). In diesen Förderbereichen Musik, Bildende Kunst, Literatur, Internationales, Jazz-Rock-Pop etc existieren keine Richtlinien bzw. Förderkriterien, so dass das Kulturamt die Entscheidung in alleiniger Verantwortung fällt. Wann muss ich meinen Antrag einreichen? In den Förderbereichen Chorförderung, Theater und Tanz, Film, Kulturelle Bildung und Interkulturelle Kunst und Kultur wird das dem Kulturamt zur Verfügung gestellte Budget mit Hilfe einer externen Jury vergeben. Für die Abgabe der Anträge sind Fristen einzuhalten (siehe unter 5.). Für alle anderen Förderbereiche können zu jedem Zeitpunkt im Jahr Anträge gestellt werden. Ich möchte einen Antrag auf einmalige Förderung stellen Grundsätzlich können Sie Projektmittel nur für das Jahr beantragen, in dem Ihr Projekt auch stattfindet (einmalige Förderung). Der Zeitraum der Durchführung für kulturelle Bildungsprojekte mit Schulen, die sich am Schuljahr ausrichten, muss ebenfalls in diesem Jahr begonnen werden, kann aber bis zum Sommer des darauf folgenden Jahres liegen. Ich möchte einen Antrag auf mehrjährige Förderung stellen In den Förderbereichen Chorförderung (Basisförderung), Theater und Tanz, Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur gibt es zudem die Möglichkeit, eine mehrjährige Förderung zu erhalten. Detaillierte Erläuterungen zur mehrjährigen Förderung finden Sie in den jeweiligen Richtlinien und Förderkriterien. Seite 2

3. Wer kann mich vor der Beantragung eines Zuschusses individuell beraten? Bildende Kunst Samuel Dangel samuel.dangel@stadt.freiburg.de Tel. 201-2113 Film Freie Theater und Tanz Jazz-Rock-Pop Soziokultur Udo Eichmeier udo.eichmeier@stadt.freiburg.de Tel. 201-2105 Gedenken Internationales Literatur Britta Baumann britta.baumann@stadt.freiburg.de Tel. 201-2115 Historische Bildungsarbeit Johanne Kueenzlen Johanne.kueenzlen@stadt.freiburg.de Tel. 201-2700 Interkulturelle Kunst und Kultur Stadtteilkultur Clementine Herzog clementine.herzog@stadt.freiburg.de Tel. 201-2112 Kulturelle Bildung Mario Willersinn mario.willersinn@stadt.freiburg.de Tel. 201-2106 Musik Chöre Sophia Hofrichter sophia.hofrichter@stadt.freiburg.de Tel. 201-2111 Sonstige Förderbereiche Udo Eichmeier udo.eichmeier@stadt.freiburg.de Tel. 201-2105 Abwicklung der Projektanträge Margarita Lisicin margarita.lisicin@stadt.freiburg.de Tel. 201-2125 Fax: 201-2198 Seite 3

4. Wie fülle ich den Zuschussantrag aus und welche Unterlagen kann ich beifügen? Was muss ich beim Ausfüllen des Antrages beachten? Im ersten Schritt kreuzen Sie bitte oben auf der ersten Seite des Zuschussantrages an, in welchem Förderbereich Sie Ihr Projekt beantragen und ob Sie eine einmalige Förderung oder eine mehrjährige Förderung beantragen. Bitte entscheiden Sie sich nur für einen Förderbereich, d.h. es ist nicht möglich, das Projekt mehreren Förderbereichen zuzuordnen. Der Antrag kann nur bearbeitet werden, wenn Sie diese Zuordnung getroffen haben. Sollten Sie zum Ausfüllen der Felder mehr Platz benötigen, so ist das kein Problem, da sich die Felder je nach Text automatisch vergrößern. Als Anlage zum Zuschussantrag ist ein Finanzplan auszufüllen, der als separate Excel-Datei bereit gestellt ist. Bitte achten Sie darauf, dass in speziellen Förderbereichen (siehe unter 5.) der Antrag in mehreren Exemplaren einzureichen ist. Der Antrag ist für die Förderbereiche Theater und Tanz, Kulturelle Bildung und Interkulturelle Kunst und Kultur in sieben Exemplaren, bei der Chorförderung in acht Exemplaren und beim Förderbereich Film in vier Exemplaren einzureichen, in allen anderen Förderbereichen reicht eine einfache Ausfertigung. Bitte vergessen Sie nicht, den Antrag zu unterschreiben. Wie ausführlich soll ich mein Projekt beschreiben? Um das Antragsformular nicht zu umfangreich werden zu lassen, ist der Inhalt des Projektes innerhalb des Formulars bitte nur kurz zu benennen. Eine ausführliche Projektbeschreibung können Sie formlos beifügen, wobei auch diese bestenfalls auf maximal zwei Seiten zu beschränken ist. Neben der Beschreibung des Projektes ist es in den Förderbereichen Kulturelle Bildung, Interkulturelle Kunst und Kultur sowie Stadtteilkultur erforderlich, auch konzeptionelle Grundgedanken, Ziele und Zielgruppen sowie die am Projekt beteiligten Personen näher zu erläutern und zu vermitteln. Welche Unterlagen kann ich noch einreichen? Grundsätzlich können dem Zuschussantrag auch Pressekritiken beigefügt werden, wobei diese auf besonders aussagekräftige Beispiele begrenzt werden sollten. CDs und/oder Bild- bzw. Filmmaterial sowie Programmhefte, Flyer o.ä. im Original sind nicht erforderlich. Sofern sinnvoll können auch Selbstdarstellungen, Biografien und künstlerische Werdegänge als Anlagen hilfreich sein. Wie soll ich den Antrag einreichen? Bitte reichen Sie nur Material im Format DIN A4 ein und verwenden Sie keine Mappen aus Plastik. Tackern Sie die Antragsunterlagen bitte nicht zusammen, sondern verbinden Sie diese nur mit einer Heftklammer. Seite 4

5. In welchen Förderbereichen sind Fristen zu beachten? Die Abgabefristen gelten für Förderantrage für das Jahr 2020 und sind unbedingt einzuhalten. Zu spät eingereichte Anträge können leider nicht berücksichtigt werden. Chöre Abgabefrist ist der 26.7.2019. Der Antrag ist in acht Exemplaren einzureichen (Programmhefte und Kritiken nur je ein Exemplar) sowie als.pdf (nur 1 Dokument) an sophia.hofrichter@stadt.freiburg. de. Falls für mehrere Projekte eine Förderung beantragt werden soll, ist für jedes Projekt ein gesonderter Antrag auszufüllen. Das Gesamtförderbudget beträgt voraussichtlich 37.700 und wird einmal im Jahr vergeben. Die Beantragung einer vierjährigen Basisförderung ist erst wieder für den Zeitraum 2021-2024 möglich. Abgabefrist ist der 31.7.2020. Allgemeine Informationen zur Basisförderung finden Sie in den Richtlinien. Film Das Förderbudget wird zweimal im Jahr vergeben. Abgabefrist für die 1. Ausschreibung ist der 25.10.2019. Der Antrag ist in vier Exemplaren einzureichen sowie als.pdf (nur 1 Dokument) an udo.eichmeier@stadt.freiburg.de. Die 2. Ausschreibung erscheint voraussichtlich im Februar 2020 im Amtsblatt Freiburg. Das Gesamtförderbudget beträgt voraussichtlich 40.000 und wird vorher nicht auf die beiden Ausschreibungen aufgeteilt. Interkulturelle Kunst und Kultur Das Förderbudget wird zweimal im Jahr vergeben. Abgabefrist für die 1. Ausschreibung ist der 28.10.2019. Der Antrag ist in fünf Exemplaren einzureichen sowie als.pdf (nur 1 Dokument) an clementine.herzog@stadt.freiburg.de. Die 2. Ausschreibung erscheint voraussichtlich im März 2020 im Amtsblatt. Das Gesamtförderbudget beträgt voraussichtlich 47.300 und wird vorher nicht auf die beiden Ausschreibungen aufgeteilt. Kulturelle Bildung Abgabefrist ist der 18.10.2019. Der Antrag ist in sieben Exemplaren einzureichen sowie als.pdf (nur 1 Dokument) an mario.willersinn@stadt.freiburg.de. Das Gesamtförderbudget beträgt voraussichtlich 39.000 und wird einmal im Jahr vergeben. Theater und Tanz Abgabefrist ist der 21.10.2019. Der Antrag ist in sieben Exemplaren einzureichen sowie als.pdf (nur 1 Dokument) an udo.eichmeier@stadt.freiburg.de. Das Gesamtförderbudget beträgt voraussichtlich 128.400 und wird einmal im Jahr vergeben. Seite 5

6. Hinweis zum Datenschutz Die Angabe der personenbezogenen Daten ist zur Bearbeitung des Antrags erforderlich. ( 4 LDSG i.v.m. Art. 6 Abs. 1 e) DS-GVO). Verwendung der Daten Die Daten werden ausschließlich für das laufende Zuwendungsverfahren verwendet sowie zur Information über zukünftige Zuwendungsverfahren (Hinweis auf Ausschreibungen und Einreichungsfristen). Recht auf Löschung, Berichtigung etc. Sie haben als betroffene Person das Recht von der Stadt Freiburg i.br. Auskunft über die Verarbeitung personen-bezogener Daten (Art. 15 DSGVO), die Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), die Löschung der Daten (Art. 17 DSGVO) und die Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) zu verlangen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Widerspruch Sie können nach Art. 21 DSGVO Widerspruch einlegen. Unbeschadet anderer Rechtsbehelfe können Sie sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit B.W. beschweren. Kontakt Kontaktdaten Datenschutzbeauftragte Stadt Freiburg: datenschutz@stadt.freiburg.de Weitere Informationen Weitere Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten nach Art. 13, 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) finden Sie auf der Internetseite der Stadt unter www.freiburg.de/datenschutz. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform. Seite 6