5. Ausschreibung Themenfeld Gütermobilität

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Transkript:

Mbilität der Zukunft: 5. Ausschreibung Themenfeld Gütermbilität F&E Dienstleistungen Fragen & Antwrten Versin 1.1 16. Jänner 2015

Inhaltsverzeichnis INHALTSVERZEICHNIS... 2 1 RECHTLICHE FRAGEN / ERGÄNZUNGEN... 2 2 INHALTLICHE FRAGEN... 3 Ad 2.2.1 Ptenziale der Nutzung des digitalen Tachgraphen für integrierte Mbilitätsdienste... 3 Ad 2.2.2 Industrie 4.0 und ihre Auswirkungen auf die Transprtlgistik... 5 Ad 2.2.3 Nutzung vn Tracker-/Transpndertechnlgien zur Entlastung der Respndenten und Steigerung der Qualität der amtlichen Verkehrsstatistik... 5 Ad 2.2.4 Identifikatin relevanter Entscheidungskriterien für die Rutenwahl im Straßengüterverkehr und Erstellung eines Methdenhandbuches... 8 Ad 2.2.5 LNG als alternativer Energieträger in Österreich: Ptenzial im Mbilitätsbereich... 8 Die bis 09. Jänner 2015 bei der FFG eingelangten Anfragen sind hier beantwrtet. 1 Rechtliche Fragen / Ergänzungen Keine Fragen eingelangt Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 2

2 Inhaltliche Fragen Ad 2.2.1 Ptenziale der Nutzung des digitalen Tachgraphen für integrierte Mbilitätsdienste FRAGE: a) Wie ist die Intensität der Einbindung der Stakehlder vrgesehen? b) Welche Stakehlder sllen dabei invlviert werden? Organisatrisch, legistisch -> Ministerien, aber auch Asfinag, etc? Stakehlder auf Anwenderseite Speditinen und alle Adressaten der Verrdnung 165/2014? c) Die EU Verrdnungen 561/2006 (Art I/(3)) und 165/2014 betreffen auch Fahrzeuge für den Persnenverkehr über 50km. Die Frschungsfragen legen hingegen einen Schwerpunkt auf den Güterverkehr und die Lgistik. Ist es daher im Sinne der Ausschreibung zulässig, Aspekte des Persnenverkehrs (Busse) außer Acht zu lassen? d) Inwieweit sllen auch zukünftige Entwicklungen im Bereich Datenschutz (Stichwrt: EU-Datenschutz-Grundverrdnung ) in die rechtliche Beurteilung einfließen bzw auf diese angewendet werden? e) Sllen die Arbeiten auf allgemeiner Ebene gehalten werden, der sllen die detaillierten Definitinen der Herausfrderungen speziell aus dem Datenschutzgesetz und dem IVS-Gesetz untersucht werden? f) Ist die Thematik einer eurpaweiten Lösung insbesndere auch rechtlich zu beurteilen und wenn ja in welcher Tiefe? g) Best Practice Analyse: Sllen diese nur aufgezeigt werden der sll sich die Studie rechtsplitisch mit diesen Themen auseinandersetzen? h) Wie weit sll die Untersuchung der Übertragbarkeit auf Österreich gehen? (Umfang der Studie) ANTWORT: Zur Frage a): Im Sinne einer späteren maximal möglichen praktischen Umsetzung ist eine Einbindung der relevanten Stakehlder in Hinblick auf die Aufgabenstellung unbedingt vrzusehen. Abhängig vn der bereits vrhandenen Knstellatin innerhalb des einreichenden Knsrtiums sind unterschiedliche weitere externe Stakehldergruppen inhaltlich einzubinden. Wichtig ist hierbei alle relevanten Stakehldergruppen im Sinne einer breiten Abdeckung des Umfeldes (private, öffentliche, etc.) anzusprechen. Diese sllten aus dem Antrag klar hervrgehen. Im Antrag ist eine Methdik für die Einbindung der Stakehlder vrzuschlagen. Die Einbindung der Stakehlder sll eine relevante Basis/relevanten Input für die Ergebnisse liefern, nicht jedch der ausschließliche Inhalt der F&E Dienstleistung sein. Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 3

Die Methdik zur Erreichung der Ergebnisse ist frei wählbar und sll sich an den Frschungsfragen der F&E-Dienstleistung rientieren. Es sll sich hierbei weder um einen reinen Stakehlderprzess handeln, nch um eine Einbeziehung der Stakehlder des alleinigen Einbeziehens wegen. Zur Frage b): Siehe diesbezüglich auch Antwrt zu Frage a). Ja, es sind in geeigneter Weise swhl Stakehlder vn rganisatrischer/legistischer Seite einzubinden (wie z.b. relevante Ministerien, Verkehrsinfrastrukturbetreiber), als auch vn Anwenderseite mit Bezug zum Thema Güterverkehr und Lgistik (wie z.b. Speditinen und Fahrzeug/Equipmenthersteller). Nicht zu vergessen ist auch die Berücksichtigung vn Standardisierungsgremien (z.b. Kmmunikatinslink) und der aktuellen internatinalen Diskussinslage. Darüber hinaus ist eine Abstimmung mit dem Auftraggeber (bmvit, III/I4; FFG und unterstützt durch AustriaTech GmbH) mindesten zweimal während der Laufzeit vrzusehen. Zur Frage c): Im Rahmen der Ausschreibung es ist zulässig die Aspekte des Persnenverkehrs außer Acht zu lassen. Jedch können diese in eine Ergebnisdiskussin mit einbezgen werden. Zur Frage d): Ja, da hier die zukünftigen Ptenziale des digitalen Tachgraphen aufgezeigt werden sllen sind die zukünftigen Entwicklungen im Bereich Datenschutzes und des Datenzugangs, die sich jetzt bereits abzeichnen und Implikatinen in Hinblick auf das ausgeschriebene Thema haben, zu berücksichtigen. Zur Frage e): Im Rahmen der F&E Dienstleistung sind nicht nur die Herausfrderungen zu definieren, sndern es sllen auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Es sllen alle relevanten natinalen Gesetze swie eurpäische Richtlinien und Rechtsakte mit Implikatin für Österreich betrachtet werden. Weiters ist auf aktuelle Entwicklungen in den Standardisierungsgremien Rücksicht zu nehmen. Das bedeutet, es sind nicht nur die Richtlinien aufzuzählen, sndern deren Implikatinen in Hinblick auf die Ptenziale des digitalen Tachgraphen aufzuzeigen. Der Fkus ist dabei ausreichend breit zu halten, sdass alle relevanten Rechtsmaterien behandelt werden können, aber nch spezifische und aussagekräftige Handlungsempfehlungen abgeleitet werden können. Zur Frage f): Im Rahmen der Studie sll ein Vrschlag für eine mögliche natinale Lösung, die eurpaweit interperabel ist, erarbeitet werden. Dabei sind aber nicht nur die rechtlichen, aber auch rganisatrischen und technischen Aspekte, die sich bei grenzüberschreitenden Lösungen ergeben, herauszuarbeiten. Dabei sind die Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 4

Anfrderungen aus österreichischer Sicht zu berücksichtigen, aber keine tiefgehende eurpaweite rechtliche Evaluierung durchzuführen. Im Zusammenhang mit einer natinalen Lösung vr dem eurpäischen Hintergrund sind auch die vrherzusehenden Schritte (und ein Zeitrahmen für Österreich) vrzuschlagen. Zur Frage g): Weder nch. Es geht nicht lediglich um eine Aufzählung der Sammlung vn Beispielen, nch um eine Diskussin aus rein rechtsplitischer Sicht. Die Beispiele sllen dazu dienen Erkenntnisse (lessns learned / Thesen) swhl aus rechtlicher, aber insbesndere auch aus rganisatrischer und technischer Sicht (!) für die Umsetzung bzw. Nutzung des digitalen Tachgraphen aufzuzeigen. Die daraus abgeleiteten Erkenntnisse/Thesen sllen s aufbereitet werden, dass sie für einen breiten Kreis an Interessenten (siehe relevante Stakehlder bzw. Umfeldanalyse) nutzbar sind. Zur Frage h): Auf Grund vn ausgewählten internatinalen Beispielen sll herausgearbeitet werden, welche technischen Rahmenbedingungen und Organisatinsstrukturen und rechtliche Rahmenbedingungen etc. für Österreich Bedeutung haben. Dabei ist aufzuzeigen, welche Teile bzw. Aspekte (rganisatrisch/rechtlich/technisch) gut übertragbar sind, aber auch welche Teile nur limitiert der gar nicht auf die österreichischen Rahmenbedingungen übertragen werden können (z.b. aufgrund abweichender Anfrderungen der Einschränkungen). Die Ergebnisse sind dabei entsprechend aufzuarbeiten und das Gelernte im Sinne einer weiteren Umsetzung für Dritte nutzbar zu machen. Dabei ist es wichtig sgenannte 1-3 key prjects als Beispiele herauszugreifen, nicht einfach ein möglichst grße Zahl an Beispielen. Ad 2.2.2 Industrie 4.0 und ihre Auswirkungen auf die Transprtlgistik Hier war ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit bmvit und FFG gefrdert, die Terminvereinbarungen waren bis 19.12.2014 schriftlich anzumelden. Ad 2.2.3 Nutzung vn Tracker-/Transpndertechnlgien zur Entlastung der Respndenten und Steigerung der Qualität der amtlichen Verkehrsstatistik FRAGE: a) Welchen Stellenwert (Umfang) besitzt in dieser Studie die Herausarbeitung der rechtlichen Rahmenbedingungen? Muss dafür ein eigener Prjektpartner vrgesehen sein? b) Wie und in welchem Umfang (Anzahl der Fahrzeuge, Laufzeit, Zielgebiet, etc.) sll der Feldversuch stattfinden? Sind hierzu Vrgaben vm Auftraggeber vrhanden? c) In wie weit sllen die Partner aus der Lgistik u. Transprtwirtschaft in das Prjekt eingebunden werden, als Partner der ist ein LOI ausreichend? d) Gibt es aus Sicht des Auftraggebers Überlegungen hinsichtlich des anvisierten Verhältnisses zwischen theretischer Erarbeitung und dem erwähnten empirischen Feldversuch? Gibt es eine Abschätzung, welcher Anteil des gesamten Bearbeitungsaufwands ungefähr auf den empirischen Feldversuch entfallen sllte? Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 5

e) Was ist unter Punkt dem Punkt Welche Bedingungen in technischer und lgistischer Hinsicht müssen erfüllt sein, um eine vereinfachte, autmatisierte Standarderhebung zu ermöglichen? aus lgistischer Sicht zu verstehen? Ist hier die Verteilung der Tracking Units (ala GBOX) gemeint? f) Für den empirischen Feldversuch wären eventuell die Mautdaten der ASFINAG wichtig. Ist ein Zugriff im Rahmen des Prjektes möglich? ANTWORT: Zur Frage a): Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt im Bereich der technisch-methdischen Fragestellungen. Hinsichtlich der Frage nach den datenschutzrechtlichen Erfrdernissen sllen in erster Linie die Bedürfnisse der Respndenten ermittelt werden, und ein Abgleich erflgen inwiefern diese Bedürfnisse durch die gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen abgedeckt wären. Die Befassung eines eigenen, dedizierten Prjektpartners zur Bearbeitung der rechtlichen Fragestellungen wird nicht als verpflichtend angesehen, wenngleich dennch erwartet wird, dass Aussagen in diesem Bereich auch dem Blick des Juristen standhalten können sll. Zur Frage b): In dem Prjekt sll speziell die Thematik der Zustell- und Abhlfahrten behandelt werden. Aus Sicht vn Statistik Austria wären die wichtigsten dieser Fahrten flgende: Belieferungen vn Einzelhandelsgeschäften (z.b. Lebensmitteleinzelhandel der anderen Geschäften die vn einem Zentrallager beliefert werden) Getränkezustellungen bei Gasthäusern (z.b. Auslieferung durch Brauereien inkl. Leergutrückhlung) Zustellungsfahrten durch Paketdienste bzw. die Pst Sammelfahrten vn Müllabfuhren Milchabhlfahrten auf dem Land Zu diesen einzelnen Fahrten wäre eine weitere Unterscheidung zwischen Fahrten innerhalb eines Stadtgebietes bzw. Pstleitzahlgebietes und Fahrten auf dem Land, die mehrere Ortschaften beinhalten zu treffen. Ob eine kmplette Abdeckung des Bundesgebietes ntwendig ist der b einige Beispielreginen genügen, wäre bei der knkreten Frmulierung des Prjektplanes zu überlegen. Es sllten für jede Art der Fahrt in Zusammenhang mit der Unterscheidung Stadt/Land zumindest eine zweistellige Anzahl vn Kraftfahrzeugen über je eine Berichtswche gegeben sein. Es müsste jedenfalls ein Vergleich der Kilmeterinfrmatinen zwischen den im Prjekt erhbenen Trackerdaten und den Kilmeterentfernungen, die Statistik Austria Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 6

auf Basis der krrekt ausgefüllten Erhebungsunterlagen und den Infrmatinen aus der internen Distanzmatrix errechnet hat, gewährleistet sein, um gegebenenfalls Hchrechnungsfaktren für die Verkehrsstatistik generieren zu können. Es wäre auch vn Interesse zu evaluieren, inwieweit Unterlagen über die Rutenwahl, die bereits bei den Unternehmen vrliegen (z.b. vrgegebene Reihenflge der Abhlung durch Müllabfuhren), als Ersatz für die ausgefüllten Erhebungsunterlagen herangezgen werden könnten. Zur Frage c): Ein LOI ist hier zu wenig. Hier würden wir uns wünschen, dass Sie mind. einen der Partner aus Lgistik und Transprtwirtschaft als Prjektpartner in das Prjekt einbinden, gerne auch mehrere der zumindest, dass das Knsrtium im Antrag nachweist, dass die Partner aus Lgistik und Transprtwirtschaft den Feldversuch unterstützen werden (ev. LOC). Zur Frage d): Ziel des Prjekts wäre es die praktischen Möglichkeiten der genannten Technlgien auszulten. Es ergibt sich dadurch ein grßes Interesse an den Ergebnissen der praktischen Anwendung. Das Ausmaß der Darstellung des theretischen Hintergrundes sll sich aber schwerpunktmäßig auf jene Bereich beschränken, die für die weitere Verwertung der Frschungsergebnisse, und ggf. die weitere Bearbeitung erfrderlich scheinen. Zur Frage e): Mit dem lgistischen Aspekt ist die Frage nach einer geeigneten Verteilung und Rückhlung der Tracker gemeint. Beispielhafte Fragen, die man sich in dem Zusammenhang stellen kann: Macht es Sinn diese per Pst/Btendienst zu versenden/zurückzuhlen? Gibt es Respndenten, die s häufig in die Stichprbe fallen, dass es Sinn macht ihnen einen Tracker direkt zu überlassen? Sll/Kann das Tracking verlässlich über ein evtl. vrhandendes Smartphne via App erflgen? Zur Frage f): Grundsätzlich ist die Nutzung vn Mautdaten im ggst. Prjekt nicht angedacht. Hintergrund ist, dass aufgrund des hhen Aufwandes bei der Aufbereitung vn Daten aus dem Mautsystem nicht sichergestellt werden kann, dass entsprechende Daten in der benötigten Frm zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden können. Weiter ist die Zurdnung einzelner LKW, was in diesem Fall fast Vraussetzung wäre, aus datenschutzrechtlichen Gründen generell nicht vrgesehen. Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 7

Ad 2.2.4 Identifikatin relevanter Entscheidungskriterien für die Rutenwahl im Straßengüterverkehr und Erstellung eines Methdenhandbuches Keine Fragen eingelangt Ad 2.2.5 LNG als alternativer Energieträger in Österreich: Ptenzial im Mbilitätsbereich Hier ist eine Abstimmung mit der A3PS (Austrian Assciatin fr Advanced Prpulsin Systems, ffice@a3ps.at) empfhlen. Fragen können an die A3PS gerichtet werden. Versin 1.1 (16.1.2015) Seite 8