Prüfung des Fall- und Patientenbezugs und der Definition von Behandlungsepisoden Im Anschluss an die Prüfung und Aktualisierung der Indikatoren und

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Prüfung des Fall- und Patientenbezugs und der Definition von Behandlungsepisoden Im Anschluss an die Prüfung und Aktualisierung der Indikatoren und"

Transkript

1 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG mit der Prüfung und Aktualisierung der Indikatren und Durchführung einer Machbarkeitsprüfung für das Qualitätssicherungsverfahren Versrgung vn vlljährigen Patienten und Patientinnen mit Schizphrenie, schiztypen und wahnhaften Störungen Vm 17. Januar 2019 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 17. Januar 2019 beschlssen, das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) im Rahmen seiner Aufgaben nach 137a Absatz 3 SGB V wie flgt zu beauftragen: I. Auftragsgegenstand Das IQTIG wird beauftragt, eine Prüfung und Aktualisierung der Indikatren und eine Machbarkeitsprüfung zum Thema Versrgung vn vlljährigen Patienten und Patientinnen mit Schizphrenie, schiztypen und wahnhaften Störungen durchzuführen. Grundlage dieses Auftrags ist der Abschlussbericht des IQTIG zu diesem Verfahren vm 22. Dezember 2017 swie der Nachbericht zu den Teilhabe-Indikatren vm 31. Mai Bei der Prüfung und Aktualisierung der Indikatren gemäß Anlage zum Beschluss sind insbesndere flgende Aspekte zu bearbeiten: Prüfung und Anpassung des Indikatrensets vr dem Hintergrund der neuen S3- Leitlinie Schizphrenie Prüfung der Validität der Indikatren unter besnderer Berücksichtigung der Übereinstimmung vn Qualitätsziel und Indikatrenbeschreibung swie der Referenzbereiche und Rechenregeln mit der im Abschlussbericht vm 22. Dezember 2017 empfhlenen Operatinalisierung Überprüfung der Zuschreibbarkeit der Ergebnisse für den ptenziellen Indikatr Kntinuierliche Erhaltungstherapie mit Antipsychtika nach statinärem Aufenthalt Überprüfung vn Zeitpunkt der QS-Dkumentatin und Anzahl der ntwendigen Dkumentatinen für die Indikatren Strukturierte und manualbasierte Psychedukatin - ambulant Ansprechen auf die Arzneimitteltherapie mit Psychpharmaka und unerwünschte Arzneimittelwirkungen - ambulantes Mnitring und Dkumentatin Ansprechen auf die Arzneimitteltherapie mit Psychpharmaka und unerwünschte Arzneimittelwirkungen - statinäres / teilstatinäres Mnitring und Dkumentatin Substanzmissbrauch und Abhängigkeitssyndrm

2 Prüfung des Fall- und Patientenbezugs und der Definitin vn Behandlungsepisden Im Anschluss an die Prüfung und Aktualisierung der Indikatren und Vrlage des entsprechenden Berichts ist nach vrheriger Beratung in der zuständigen Fach- Arbeitsgruppe des G-BA eine Machbarkeitsprüfung durchzuführen. Gegenstand der nachflgenden Machbarkeitsprüfung ist das Indikatrenset gemäß Anlage zum Beschluss einschließlich der Überarbeitung gemäß Punkt 1 swie der ggf. resultierenden Anpassung nach Beratung in der Fach-Arbeitsgruppe. 2. Bei den Systemqualitätsindikatren auf Szialdatenbasis sind flgende Aspekte zu bearbeiten: Entwicklung eines Auswertungsknzeptes für Systemindikatren und Identifikatin möglicher Handlungsebenen und knkreter Akteure einschließlich der Entwicklung eines Berichtknzeptes Überprüfung der zugrundeliegenden Grundgesamtheit bei den Systemindikatren Prüfung des Aufwand-Nutzenverhältnisses [Auftragsgegenstand 1. und 2. entsprechen gemeinsam dem Auftragstyp der Prduktkategrie A1]. 3. Die Machbarkeitsprüfung zielt auf eine Verbesserung der Erhebungsinstrumente und Qualitätsindikatren in Bezug auf die Praktikabilität unter Abwägung vn Aufwand und Nutzen der Dkumentatin ab und umfasst insbesndere flgende Punkte [Auftragstyp entsprechend Prduktkategrie B2]: A) Überprüfung der Funktin der Datenfelder Überprüfung der Verständlichkeit und Praktikabilität der Vrgaben zur Datenerfassung einschließlich der Ausfüllhinwiese Überprüfung der Verfügbarkeit der zu erfassenden Infrmatinen bei den Leistungserbringern Abschätzung des Dkumentatinsaufwandes einzelner Leistungserbringer der für dieses QS-Verfahren zu erfassenden Parameter Klinische Einschätzung und Überprüfung der Verwertbarkeit der vrgesehenen Qualitätsindikatren für die Durchführung der Qualitätssicherung Überprüfung der Rechenregeln der vrgesehenen Qualitätsindikatren (Strukturund Effizienzanalyse) Überprüfung der Vraussetzung der Validität der vrgesehenen Qualitätsindikatren B) Überprüfung der Auslösung der Dkumentatinspflicht (insbesndere für den vertragsärztlichen bzw. ambulanten Bereich) Überprüfung vn Zeitpunkt, Frm und Praktikabilität der elektrnischen QS- Dkumentatin (insbesndere für den vertragsärztlichen bzw. ambulanten Bereich) C) Erstellung einer Musterauswertung Erstellung vn Rückmeldeberichten Bei der Auswahl der teilnehmenden Einrichtungen ist die Betrffenheit der Sektren zu beachten und eine angemessene und repräsentative Anzahl an Vertragsärzten miteinzubeziehen. 2

3 II. Hintergrund der Beauftragung Hintergrund der Beauftragung ist, dass das vm IQTIG mit dem Abschlussbericht vm 22. Dezember 2017 empfhlene Indikatrenset 1.1 einer Überprüfung bedarf, da eine neue S3-Leitlinie Schizphrenie veröffentlicht werden sll, wdurch sich die Evidenzgrundlage für die empfhlenen Indikatren verändern kann und in der Knsequenz ggf. Indikatren verändert, entfernt der hinzugefügt werden sllten. Flgende Indikatren werden - abweichend vm Indikatrenset insbesndere unter Berücksichtigung des zu erwartenden Aufwandes unter anderem bei den Leistungserbringern in Verbindung mit der derzeit fehlenden Auswertungsperspektive, Handlungsebene und Handlungsrelevanz, und damit nicht beurteilbaren ptentiellen Nutzens, bei der weiteren Überarbeitung zunächst nicht berücksichtigt: Teambasierte, multiprfessinelle, gemeindepsychiatrische Versrgung (Systemindikatr) Messung der Symptmlast und des psychszialen Funktinsniveaus (HNOS) statinär/teilstatinär Messung der Symptmlast und des psychszialen Funktinsniveaus (HNOS) ambulant Statuserhebung der Symptmlast und des psychszialen Funktinsniveaus (HNOS) statinär/teilstatinär (Systemindikatr) Statuserhebung der Symptmlast und des psychszialen Funktinsniveaus (HNOS) ambulant (Systemindikatr) Erlebte Teilhabe an Erwerbstätigkeit (Teilhabedimensin Arbeit und Beruf) (Systemindikatr) Status der Erwerbstätigkeit (Teilhabedimensin Arbeit und Beruf) (Systemindikatr) Erlebte Teilhabe in der Teilhabedimensin Whnen (Systemindikatr) Status der Whnsituatin (Teilhabedimensin Whnen) (Systemindikatr) Darüber hinaus sllte nicht ausschließlich vr dem Hintergrund der.g. Leitlinie - die Operatinalisierung aller empfhlenen Indikatren nchmals differenziert geprüft werden, um zu gewährleisten, dass die wissenschaftlich begründeten Qualitätsziele durch die Indikatren möglichst präzise und verlässlich erfasst werden. Eine Umsetzung der vrgeschlagenen szialdatenbasierten Systemindikatren richtet sich nach den Ergebnissen des zweiten Auftragsgegenstandes. III. Weitere Verpflichtungen Mit dem Auftrag wird das IQTIG verpflichtet, a) die durch die Geschäftsrdnung des G-BA bestimmte Vertraulichkeit der Beratungen und Beratungsunterlagen zu beachten, b) die Verfahrensrdnung des G-BA zu beachten, c) in regelmäßigen Abständen über den Stand der Bearbeitung mündlich zu berichten und d) den Gremien des G-BA für Rückfragen und Erläuterungen auch während der Bearbeitung des Auftrages zur Verfügung zu stehen. Über die Auftragsleistung ist ein wissenschaftlicher Bericht zu erstellen und bei Abschluss dem G-BA vrzulegen. Das IQTIG garantiert, dass alle vn ihm im Rahmen dieser Beauftragungen zu erbringenden Leistungen und Entwicklungen frei vn Rechten Dritter und für den G-BA hne jede rechtliche Beschränkung nutzbar sind. Das IQTIG stellt den G-BA insweit vn sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. 3

4 IV. Abgabetermine Ein Bericht zu den Aufgaben nach 1. und 2. ist bis zum 31. Juli 2019 vrzulegen. Der Bericht zu den Aufgaben nach 3. ist bis zum 31. Oktber 2020 vrzulegen. Dieser Beschluss wird auf den Internetseiten des G-BA unter veröffentlicht. Berlin, den 17. Januar 2019 Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vrsitzende Prf. Hecken 4

5 Anlage zum Beschluss Qualitätsindikatren Terminvereinbarung für die ambulante ärztliche Weiterbehandlung vr Entlassung Strukturierte und manualbasierte Psychedukatin - statinär/ teilstatinär Strukturierte und manualbasierte Psychedukatin - ambulant Ansprechen auf die Arzneimitteltherapie mit Psychpharmaka und unerwünschte Arzneimittelwirkungen - statinäres/ teilstatinäres Mnitring und Dkumentatin Ansprechen auf die Arzneimitteltherapie mit Psychpharmaka und unerwünschte Arzneimittelwirkungen - ambulantes Mnitring und Dkumentatin Kntinuierliche Erhaltungstherapie mit Antipsychtika nach statinärem Aufenthalt (Systemindikatr) Systematische und evidenzbasierte psychtherapeutische Interventinen bei statinärem der teilstatinärem Aufenthalt Substanzmissbrauch und Abhängigkeitssyndrm Jährliche smatische Kntrlluntersuchung Fallknferenz (Suizidknferenz) nach Suizid einer Patientin/eines Patienten Vrliegen einer Arbeitsanweisung zur 1:1-Betreuung während indizierter Zwangsmaßnahmen Qualifizierung des Persnals hinsichtlich deeskalierender swie restriktiver Maßnahmen Szitherapie (Systemindikatr) Ambulante Psychtherapie (Systemindikatr) 5

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten

4. Abschnitt Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Geschäfts- und Verfahrensordnung: Zusammenarbeit mit fachlich unabhängigen wissenschaftlichen Instituten und redaktionelle Anpassungen

Mehr

3. Dabei sind insbesondere folgende Hinweise zu beachten: Der Auftrag umfasst drei Teilaufträge.

3. Dabei sind insbesondere folgende Hinweise zu beachten: Der Auftrag umfasst drei Teilaufträge. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG mit der Entwicklung eines sektorenübergreifenden, datengestützten Qualitätssicherungsverfahrens für Entlassmanagement Vom 20.

Mehr

hinsichtlich einer besseren Ausgewogenheit des Indikatorensets bezüglich der Adressierung der unterschiedlichen Qualitätsaspekte, insbesondere: -

hinsichtlich einer besseren Ausgewogenheit des Indikatorensets bezüglich der Adressierung der unterschiedlichen Qualitätsaspekte, insbesondere: - Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG: Aktualisierung und Erweiterung des QS- Verfahrens Versorgung von volljährigen Patienten und Patientinnen mit Schizophrenie,

Mehr

A. Vorbereitende Workshops B. Prüfung der Projektpläne der Vertragspartner C. Zentrale Registrierung der Verträge

A. Vorbereitende Workshops B. Prüfung der Projektpläne der Vertragspartner C. Zentrale Registrierung der Verträge Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG mit der Durchführung der Untersuchung zur Entwicklung der Versorgungsqualität gemäß 136b Absatz 8 SGB V Vom 21. Juni 2018 Der

Mehr

Anlage 1. Struktur- und Prozessqualität Krankenhaus

Anlage 1. Struktur- und Prozessqualität Krankenhaus Struktur- und Przessqualität Krankenhaus zur Durchführung eines strukturierten Behandlungsprgramms Brustkrebs nach 137f SGB V in Verbindung mit 137g SGB V vm 03.06.2013 Allgemeine Vraussetzungen Das Krankenhaus

Mehr

Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion

Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion Geschäftsstelle Qualitätssicherung im Krankenhaus bei der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e.v. Rahmenbedingungen des Verfahrens QS-Wundinfektion Informationsveranstaltung der GeQiK am 5.12.2016

Mehr

Einblicke in die Arbeit des Fachausschusses Pflege

Einblicke in die Arbeit des Fachausschusses Pflege Einblicke in die Arbeit des Fachausschusses Pflege Mari Becker, GZ Wetterau, Bürgerhspital Friedberg Mitglied im Einrichtung des Fachausschusses Geregelt in 5 Abs. 2 des Vertrages über die Qualitätssicherung

Mehr

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh

Geschäftsordnung des Executive Committee der EPRD Deutsche Endoprothesenregister ggmbh Geschäftsrdnung des Executive Cmmittee der EPRD Deutsche Endprthesenregister ggmbh 1 Inhalt (1) Diese Geschäftsrdnung gilt als Ergänzung des Gesellschaftsvertrags der EPRD Deutsche Endprthesenregister

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Kontingentplanung und Priorisierung der IQTIG-Beauftragungen für das Jahr 2019

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Kontingentplanung und Priorisierung der IQTIG-Beauftragungen für das Jahr 2019 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Kontingentplanung und Priorisierung der IQTIG-Beauftragungen für das Jahr 2019 Vom 17. Januar 2019 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner

Mehr

vom 19. Mai 2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2011 beschlossen:

vom 19. Mai 2011 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 19. Mai 2011 beschlossen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung der Institution nach 137a SGB V: EDV- bzw. informationstechnische Aufbereitung und deren Machbarkeitsprüfung zum Qualitätssicherungsverfahren

Mehr

Vom 20. November 2014 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 beschlossen:

Vom 20. November 2014 Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2014 beschlossen: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung der Institution nach 137a SGB V: Entwicklungen für ein Qualitätssicherungsverfahren zur systemischen Antibiotikatherapie im Rahmen der

Mehr

Die neue Rahmen-Richtlinie

Die neue Rahmen-Richtlinie Die neue Rahmen-Richtlinie 10. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses 24. September 2018 Benedict Steffens Abteilung Qualitätssicherung und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte

Mehr

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses

Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Methoden der evidenzbasierten Medizin und des Qualitätsmanagements im Kontext der Aufgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses Dr. Barbara Pietsch Gemeinsamer Bundesausschuss, Fachberatung Medizin 8. Jahrestagung

Mehr

(Muster-) Kooperationsvertrag

(Muster-) Kooperationsvertrag (Muster-) Kperatinsvertrag Stand Juli 2014 Handbuch I, 23 KZV-Handbuch, Band I Stand Juli 2014 Register 23 Mustervertrag der Krankenkassen/-verbände im Lande Schleswig-Hlstein im Benehmen mit der Kassenzahnärztlichen

Mehr

Beschluss. Berlin, den 20. April Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

Beschluss. Berlin, den 20. April Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Veröffentlichung von Patientenmerkblättern zu Verfahren 2 (QS WI) der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Vom

Mehr

9484/AB. vom zu 9886/J (XXV.GP)

9484/AB. vom zu 9886/J (XXV.GP) 9484/AB vm 08.09.2016 zu 9886/J (XXV.GP) BMJ-Pr7000/0156-III 1/2016 1 vn 4 REPUBLIK ÖSTERREICH DER BUNDESMINISTER FÜR JUSTIZ Museumstraße 7 1070 Wien Tel.: +43 1 52152 0 E-Mail: team.pr@bmj.gv.at Frau

Mehr

Vom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich

Vom 4. November 1996, BGBl. I. S geändert am (S. 3220); am (S. 565); am (S. 766) 1 Anwendungsbereich Verrdnung über Antrags- und Anmeldeunterlagen und über Genehmigungs- und Anmeldeverfahren nach dem Gentechnikgesetz (Gentechnik-Verfahrensverrdnung - GenTVfV) Vm 4. Nvember 1996, BGBl. I. S. 1657 geändert

Mehr

ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG. Erklärungen und Absprachen zwischen. für den Fall einer Behandlung. Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:...

ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG. Erklärungen und Absprachen zwischen. für den Fall einer Behandlung. Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:... 1 ABSPRACHEN ZUR BEHANDLUNG Erklärungen und Absprachen zwischen Frau/Herrn:... Geburtsdatum:... Straße:... PLZ:... Ort:... Telefn:... und der für den Fall einer Behandlung 2 Präambel In der Auseinandersetzung

Mehr

d) Identifikation, zu welchen der von Patientinnen und Patienten gewünschten Informationen bereits Daten im Qualitätsbericht vorliegen, Daten

d) Identifikation, zu welchen der von Patientinnen und Patienten gewünschten Informationen bereits Daten im Qualitätsbericht vorliegen, Daten Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des IQTIG gem. 137a Absatz 3 Satz 2 Nr. 5 SGB V: Veröffentlichung von einrichtungsbezogenen vergleichenden risikoadjustierten Übersichten

Mehr

Ergebnisse der Arbeitsgruppe des G-BA von Qualitätsindikatoren in der Psychiatrie

Ergebnisse der Arbeitsgruppe des G-BA von Qualitätsindikatoren in der Psychiatrie Ergebnisse der Arbeitsgruppe des G-BA von Qualitätsindikatoren in der Psychiatrie VKD-Fachgruppe Psychiatrie - Jahrestagung 2015 Anja Röske Referentin für Psychiatrie und Psychosomatik Deutsche Krankenhausgesellschaft

Mehr

Beschluss. Wurde durch den Beschluss vom geändert.

Beschluss. Wurde durch den Beschluss vom geändert. Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Beauftragung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen: Erstellung von Einladungsschreiben und Versicherteninformationen

Mehr

Recht der Patienten und Probanden zur Herausgabe ihrer genetischen Rohdaten?

Recht der Patienten und Probanden zur Herausgabe ihrer genetischen Rohdaten? Recht der Patienten und Prbanden zur Herausgabe ihrer genetischen Rhdaten? Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M. Universität Regensburg www.dsri.de A. Wrum geht es? Flie 2 vn 25 Prf. Dr. Kai Crnelius, LL.M. A.

Mehr

Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2019

Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2019 Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen Prospektive Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2019 Indikatoren zum Infektions- und Hygienemanagement in der stationären Versorgung Stand:

Mehr

Maschinenverwertbarer Qualitätsbericht 2015 Änderungen gegenüber Stand:

Maschinenverwertbarer Qualitätsbericht 2015 Änderungen gegenüber Stand: Maschinenverwertbarer Qualitätsbericht 2015 Änderungen gegenüber 2014 Stand: 21.06.2016 Hinweis: Dies ist ein Servicedkument des Gemeinsamen Bundesausschusses: www.g-ba.de Sllten Angaben in diesem Dkument

Mehr

Beschluss. Berlin, den 20. Dezember Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

Beschluss. Berlin, den 20. Dezember Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die endgültigen Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2017 gemäß den Themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 2 (QS WI) 8 Absatz 2 der Richtlinie zur

Mehr

Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen Endgültige Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2017

Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen Endgültige Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2017 Vermeidung nosokomialer Infektionen postoperative Wundinfektionen Endgültige Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2017 Indikatoren zum Infektions- und Hygienemanagement in der ambulanten Versorgung Stand:

Mehr

BAnz AT B4. Beschluss

BAnz AT B4. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene/QFR-RL: Änderungen in 10 und in den Anlagen 2 bis 4 Vom 17. Mai 2018 Der Gemeinsame

Mehr

Die Pressemitteilung. Eine Pressemitteilung sollte immer aus folgenden Bausteinen bestehen: Logo/Briefkopf Absender PRESSEMITTEILUNG.

Die Pressemitteilung. Eine Pressemitteilung sollte immer aus folgenden Bausteinen bestehen: Logo/Briefkopf Absender PRESSEMITTEILUNG. Die Pressemitteilung Die Pressemitteilung ist die gängigste Frm, Medien über aktuelle Themen und Ereignisse zu infrmieren. Sie sll infrmativ, auf die wesentlichen Fakten beschränkt und deshalb nach Möglichkeit

Mehr

Antrag der Patientenvertretung nach 140f SGB: Aufnahme der Dekolonisation von MRE/MRSA PatientInnen in die HKP-RL als Maßnahme der Behandlungspflege

Antrag der Patientenvertretung nach 140f SGB: Aufnahme der Dekolonisation von MRE/MRSA PatientInnen in die HKP-RL als Maßnahme der Behandlungspflege Krdinierungsstelle Vertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss: BAG SELBSTHILFE Kirchfeldstr. 149, 40215 Düsseldrf, Tel. 0211/31006-0 (zentral), Tel. 0211/31006-36 (Durchwahl) Fax: 0211/31006-48; Email:

Mehr

Leitlinie Nr. 7 Versorgung von Sehbehinderten und Blinden

Leitlinie Nr. 7 Versorgung von Sehbehinderten und Blinden Leitlinie Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.v. Deutsche Ophthalmlgische Gesellschaft e.v. Leitlinie Nr. 7 Versrgung vn Sehbehinderten und Blinden Inhaltsverzeichnis Leitlinien Nr. 7 Versrgung

Mehr

Entwicklung einer Befragung von Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen

Entwicklung einer Befragung von Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen Berlin, 13.06.2017 Entwicklung einer Befragung von Patientinnen und Patienten mit Schizophrenie, schizotypen und wahnhaften Störungen Aufruf an psychiatrische Einrichtungen zur Teilnahme an der Erprobung

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Arzneimitteltherapie September 2016 Bundeseinheitlicher Medikatinsplan ab 1. Oktber Wissenswertes für Vertragsärzte Patienten haben ab 1. Oktber 2016 Anspruch auf einen Medikatinsplan,

Mehr

Beschluss. Berlin, den 20. Dezember Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

Beschluss. Berlin, den 20. Dezember Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die prospektiven Rechenregeln für das Erfassungsjahr 2019 gemäß den Themenspezifischen Bestimmungen zu Verfahren 3 QS ) 8 Absatz 2 der Richtlinie zur datengestützten

Mehr

I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung

I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation der Krankenhäuser im Rahmen der externen stationären Qualitätssicherung Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der MDK-Qualitätskontroll- Richtlinie: Ergänzung von Teil B. - Besonderer Teil I. Erster Abschnitt Kontrolle der Richtigkeit der Dokumentation

Mehr

Ziele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB V

Ziele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB V BDPK Bundeskongress am 4. Juni 2014 Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. Forum B: Krankenhaus Qualitätsoffensive im Krankenhaus Ziele und Herausforderungen eines Qualitätsinstituts nach 137a SGB

Mehr

Mögliche Studieninhalte als Grundlage für die Entwicklung einer Approbationsordnung 1

Mögliche Studieninhalte als Grundlage für die Entwicklung einer Approbationsordnung 1 Diskussinsentwurf/Rhknzept Anlage 1 Mögliche Studieninhalte als Grundlage für die Entwicklung einer Apprbatinsrdnung 1 Das Studium der Psychtherapie hchschulische Lehre swie berufspraktische Einsätze im

Mehr

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes

1 Nach 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b Satz 4 und 5 EStG in der Fassung des Steuersenkungsgesetzes Pstanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße

Mehr

Checkliste Erarbeitung einer Konzeption für die schulische Gewaltprävention

Checkliste Erarbeitung einer Konzeption für die schulische Gewaltprävention Stand: Juni 2015 Checkliste Erarbeitung einer Knzeptin für die schulische Gewaltpräventin Planung Prblembeschreibung Beschreibung des Ist-Zustands / Evaluatin der Gewalt vr Ort: Erscheinungsfrmen der Gewalt

Mehr

1. Rechtsgrundlagen. Seite 1

1. Rechtsgrundlagen. Seite 1 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die pflichtige Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten von Patientinnen und Patienten nach Maßgabe des 299 SGB V im Probebetrieb

Mehr

Beschluss. I. Auftragsgegenstand

Beschluss. I. Auftragsgegenstand Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Beauftragung des IQTIG zur Beteiligung an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung und zur Veröffentlichung der Ergebnisse

Mehr

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2014 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2014 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 214 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Herzzentrum Dresden nach 11 Abs. 5 TPG - veröffentlicht durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation

Mehr

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme

des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Bestimmung von Anforderungen an einrichtungsübergreifende Fehlermeldesysteme Vom 17. März 2016 Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner

Mehr

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Seite 2 zum Schreiben vom 10. Oktober 2016

Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Seite 2 zum Schreiben vom 10. Oktober 2016 10.10.2016 Aufruf zur Bewerbung als Experte/Expertin (Patientenvertreter/in, pflegende/r Angehörige/r, Berufsbetreuer/in, Psychotherapeut/in, psychiatrische Pflegekraft, Mediziner/in der Psychiatrie und/oder

Mehr

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn

2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn Studien- und Prüfungsrdnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelr f Educatin (B.Ed.) Besnderer Teil II 9 für das Fach Geschichte Aufgrund

Mehr

Beschluss. I. 23 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:

Beschluss. I. 23 wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert: Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung des 1. Kapitels der Verfahrensordnung (VerfO): Anpassung der Regelungen zur Offenlegung von Interessenkonflikten Vom 20. März 2014 Der Gemeinsame

Mehr

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019

Tragende Gründe. Vom 22. März 2019 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erteilung des nach 87 Absatz 5b Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) erforderlichen Einvernehmens zu der Verfahrensordnung des

Mehr

AQUA-Tagung Qualität kennt keine Grenzen

AQUA-Tagung Qualität kennt keine Grenzen Qualitätsmessung im Krankenhaus: externe stationäre Qualitätssicherung (esqs) AQUA-Tagung Qualität kennt keine Grenzen Göttingen, 14. Mai 2014 Dr. Gerald Willms AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung

Mehr

nach Satz 4 Buchstabe b. übernimmt die zuständige LAG oder ein von ihr mit der

nach Satz 4 Buchstabe b. übernimmt die zuständige LAG oder ein von ihr mit der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie zur einrichtungsund sektorenübergreifenden Qualitätssicherung: Finanzierungsregelung für die Datenannahme gemäß Richtlinie

Mehr

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses

Regelungen. des Gemeinsamen Bundesausschusses Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V über Inhalt, Umfang und Datenformat eines strukturierten Qualitätsberichts für nach 108 SGB V zugelassene Krankenhäuser

Mehr

Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen

Rahmenvereinbarung kooperative und koordinierte zahnärztliche und pflegerische Versorgung von stationär Pflegebedürftigen Vereinbarung nach 119b Abs. 2 SGB V über Anfrderungen an eine kperative und krdinierte zahnärztliche und pflegerische Versrgung vn pflegebedürftigen Versicherten in statinären Pflegeeinrichtungen (Rahmenvereinbarung

Mehr

Entwicklung einer Patientenbefragung im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie

Entwicklung einer Patientenbefragung im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie 29. Mai 2017 Aktualisiert am 30. Mai 2017 Entwicklung einer Patientenbefragung im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie Aufruf für Krankenhäuser

Mehr

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg

Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Landesamt für Besldung und Versrgung Baden-Württemberg Änderungen im Beihilferecht durch die Verrdnung des Ministerium für Finanzen und Wirtschaft zur Änderung der Beihilfeverrdnung vm 02.06.2015 Die Beihilfeverrdnung

Mehr

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2015 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Universitätsklinikum Magdeburg

Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 2015 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Universitätsklinikum Magdeburg Ergänzungsbericht zum Tätigkeitsbericht 215 über die Ergebnisse der externen vergleichenden Qualitätssicherung Universitätsklinikum Magdeburg nach 11 Abs. 5 TPG - veröffentlicht durch die Deutsche Stiftung

Mehr

Qualitätsmanagement. Definition Qualität: Anforderungen. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement

Qualitätsmanagement. Definition Qualität: Anforderungen. Vorlesung Patientensicherheit und Risikomanagement. Patientensicherheit und Risikomanagement 00qm\leitlin\fehler.cdr Vrlesung Patientensicherheit und Risikmanagement Refresher Qualitätsmanagement WS 2015/2016 M. Schrappe M. Schrappe Vrlesungsflien dwnlad ca. 1 Wche vr der Vrlesung unter matthias.schrappe.cm

Mehr

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs

Prozess der Weiterentwicklung eines Studiengangs Checkliste für die Weiterentwicklung eines Studiengangs Eine Übersicht zum Przessablauf mit Infrmatinen zu den Verantwrtlichen und den aktuellen Vrgabedkumenten/mitgeltenden Dkumenten findet sich auf der

Mehr

Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom

Geschäftsordnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vom gemäß Beschluss der 30. LAV vom Seite 1 Geschäftsrdnung der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) vm 15.11.2017 gemäß Beschluss der 30. LAV vm 14.-15.11.2017 Präambel In der LAV wirken die für den Verbraucherschutz zuständigen

Mehr

Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren

Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren Der G-BA und die Sicherung der Qualität bei sektorgleichen und sektorenübergreifenden Verfahren GRPG - Der G-BA im Brennpunkt gesundheitspolitischer Entscheidungen Berlin, 18. Januar 2013 Karen Pottkämper

Mehr

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom

Anlage 1 zum RS 098/2010 vom Anlage 1 zum RS 098/2010 vom 24.03.2010 Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Diamorphingestützte Substitutionsbehandlung

Mehr

Stellungnahme zu den Referentenentwürfen vom 1. April 2010 zur Umsetzung der Verständigung in der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Stellungnahme zu den Referentenentwürfen vom 1. April 2010 zur Umsetzung der Verständigung in der interfraktionellen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Ministerium für Arbeit, Sziales, Gesundheit, Familie und Frauen Pstfach 31 80 55021 Mainz LEITERIN DER ABTEILUNG ARBEIT BMAS Bauhfstraße 9 Frau Dr. Elisabeth Neifer-Prsch 55116 Mainz Telefn 06131 16-0

Mehr

Qualitätsindikatoren aus Sicht des IQTIG

Qualitätsindikatoren aus Sicht des IQTIG 39. Deutscher Krankenhaustag Düsseldorf 15. November 2016 Qualitätsindikatoren aus Sicht des IQTIG Jürgen Pauletzki 1 Agenda 1 Welchen Zweck haben Qualitätsindikatoren (QI)? 2 Anforderungen an QI im Rahmen

Mehr

Seite 1 von 15. Vergütungsposition Vergütungsregeln. Betrag

Seite 1 von 15. Vergütungsposition Vergütungsregeln. Betrag B. P S Y C H I A T R I E Abrechenbar für flgende Arztgruppen: Fachärzte für Nervenheilkunde, Fachärzte für Neurlgie und Psychiatrie, Fachärzte für Psychiatrie und Psychtherapie swie Fachärzte für Psychsmatische

Mehr

Einführung in die Methodik

Einführung in die Methodik Einführung in die Methodik Scoping-Workshop zur Nierenersatztherapie bei chronischem Nierenversagen Göttingen, 30. Juli 2014 Dr. Tonia Kazmaier AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung

Mehr

PCI Aktueller Sachstand

PCI Aktueller Sachstand 8. QS-Konferenz des G-BA 28.09.2016 1 PCI Aktueller Sachstand 8. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 28.09.2016 Dr. med. Friederike Burgdorf, MSc Leiterin der Abteilung Sektorenübergreifende

Mehr

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste

Code of Conduct VAS/WAP Billing Dienste Cde f Cnduct VAS/WAP Billing Dienste 01.2016 1 Inhalt 1. Präambel 3 2. Pflichten und Sanktinen 5 2 Präambel Mit VAS/WAP-Billing wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Inanspruchnahme vn digitalen Diensten

Mehr

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V?

Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? Medizin trifft Recht: Gibt es Regelungslücken in der Qualitätssicherung des SGB V? QS-Konferenz des G-BA, Potsdam, 29.11.2010 Dr. Ilona Köster-Steinebach Agenda 1. Einleitung 2. Fragen zur Qualitätssicherung

Mehr

Qualitätsprüfungen der Indikationsstellung in der vertragsärztlichen Versorgung

Qualitätsprüfungen der Indikationsstellung in der vertragsärztlichen Versorgung Qualitätsprüfungen der Indikationsstellung in der vertragsärztlichen Versorgung Per Zufall oder nach Auffälligkeiten? 8. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA 28. September 2016 Dr. Horst Schuster, GKV-SV

Mehr

Geheimhaltungsvereinbarung

Geheimhaltungsvereinbarung zwischen PrfitBricks GmbH, Greifswalder Str. 207 in 10405 Berlin - im Flgenden PrfitBricks genannt - und. - nachstehend INFORMATIONSEMPFÄNGER genannt - Dkumenten-Infrmatinen: Versin: 2.1 Stand: 22.01.2015

Mehr

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht?

Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Die künftige Finanzierung von Medizintechnik und Innovationen im Gesundheitswesen: Was geht? Isabel Henkel Director Access & Reimbursement Johnson & Johnson Medical GmbH, Germany Marktzugang Erstattung

Mehr

Tragende Gründe. Vom 27. November 2015

Tragende Gründe. Vom 27. November 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie Methden vertragsärztliche Versrgung: Arthrskpie des Kniegelenks bei Gnarthrse Vm 27. Nvember 2015 Inhalt

Mehr

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015

Tragende Gründe. Vom 17. Dezember 2015 Tragende Gründe zum Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung ( Mutterschafts-Richtlinien

Mehr

Beschluss. Berlin, den 17. Mai Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken

Beschluss. Berlin, den 17. Mai Gemeinsamer Bundesausschuss gemäß 91 SGB V Der Vorsitzende. Prof. Hecken Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Festlegung von Vorgaben gemäß Teil 1 22 Abs. 4 Satz 4 der Richtlinie zur einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung Vom 17. Mai 2018

Mehr

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO)

Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 13 DSGVO) Infrmatinen zur Verarbeitung vn persnenbezgenen Daten (Art. 13 DSGVO) Sehr geehrte Kunden, am 25.Mai 2018 ist die neue Eurpäische Datenschutzverrdnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten. Diese Verrdnung erhöht

Mehr

Neuerungen ab zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG von BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994

Neuerungen ab zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG von BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994 Neu Vrgaben - 82b GewO 1994 Neuerungen zur regelmäßigen EIGENÜBERPRÜFUNG vn BETRIEBSANLAGEN entsprechend dem 82b GewO 1994 Einleitung Unternehmen mit genehmigten Betriebsanlagen müssen diese selbst überprüfen

Mehr

Ausschreibung zur Erstellung eines Masterplans für ein FTTH-Glasfasernetz in der Region Obersteiermark Ost Teil 1: Interessensbekundung

Ausschreibung zur Erstellung eines Masterplans für ein FTTH-Glasfasernetz in der Region Obersteiermark Ost Teil 1: Interessensbekundung Ausschreibung zur Erstellung eines Masterplans für ein FTTH-Glasfasernetz in der Regin Obersteiermark Ost Teil 1: Interessensbekundung 20181130_Masterplan_Interessenbekundung_Obersteiermark-Ost_inkl. Lg

Mehr

BAnz AT B2. Beschluss

BAnz AT B2. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Richtlinie nach 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 13 i.v.m. 137 Abs. 1 Nr. 1 SGB V über die einrichtungs- und sektorenübergreifenden Maßnahmen der

Mehr

Fragen zum Bundestagswahlprogramm

Fragen zum Bundestagswahlprogramm Fragen zum Bundestagswahlprgramm Tankstellen sind kleine mittelständische Unternehmen. Änderungen vn Gesetzen, Verrdnungen und Durchführungsanweisungen haben direkt Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit

Mehr

Kooperationsvereinbarung

Kooperationsvereinbarung Kperatinsvereinbarung vn Frau/Herrn als Pastralassistent/in (im Flgenden PAss abgekürzt) Pastralhelfer/in (im Flgenden PastH abgekürzt) in der Pfarre / Regin mit als unmittelbar Vrgesetztem beginnend mit

Mehr

Gymnasium Wesermünde Bremerhaven

Gymnasium Wesermünde Bremerhaven Gymnasium Wesermünde Bremerhaven Gymnasium Wesermünde, Humbldtstr. 12-14, 27570 Bremerhaven Bremerhaven, den 3. März.09 Geschäftsrdnung des Schulelternrats Grundlage dieser Geschäftsrdnung ist das Niedersächsische

Mehr

Aufruf zur Registrierung als Expertin / Experte (Patient/in, Mediziner/in, Pfleger/in oder Wissenschaftler/in) im Rahmen des Auftrags:

Aufruf zur Registrierung als Expertin / Experte (Patient/in, Mediziner/in, Pfleger/in oder Wissenschaftler/in) im Rahmen des Auftrags: IQTIG Katharina-Heinroth-Ufer 1 10787 Berlin Gregor Liegl Projektleitung Katharina-Heinroth-Ufer 1 10787 Berlin T (030) 58 58 26-512 F (030) 58 58 26-513 M experten-patientenbefragung@iqtig.org 1. Oktober

Mehr

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen

1.2 Manuelle Korrektur von Leistungsfällen aufgrund von Fehlerbehebungen Weisung 201706005 vm 20.06.2017 - ALLEGRO Prduktivsetzung der Prgrammversin 17.02 und manuelle Krrektur vn Leistungsfällen aufgrund vn Fehlerbehebungen Laufende Nummer: 201706005 Geschäftszeichen: GR 12

Mehr

Vereinbarung nach 72a SGB VIII

Vereinbarung nach 72a SGB VIII Vereinbarung nach 72a SGB VIII Das Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Erlangen-Höchstadt im Flgenden Jugendamt und der «Eirichtung» im Flgenden Träger Schließen zur Sicherstellung des Schutzauftrags

Mehr

Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015

Informationen zur Umstellung der Biokraftstoffförderung von einer energetischen Quote auf eine Treibhausgasquote ab dem Jahr 2015 Infrmatinen zur Umstellung der Bikraftstffförderung vn einer energetischen Qute auf eine Treibhausgasqute ab dem Jahr 2015 Der Deutsche Bundestag hatte bereits im Gesetz zur Änderung der Förderung vn Bikraftstffen

Mehr

Richtlinien zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen

Richtlinien zur Förderung von Umweltschutzmaßnahmen Richtlinien zur Förderung vn Umweltschutzmaßnahmen (Gültig ab 01.01.2017) Allgemeines Die seit dem 01.01.2014 geltenden Richtlinien zur Förderung.g. Maßnahmen wurden geändert. Die Gemeinde Graben-Neudrf

Mehr

Richtlinie. (Erprobungs-Richtlinie MM-pul-art-Druck- Herzinsuff)

Richtlinie. (Erprobungs-Richtlinie MM-pul-art-Druck- Herzinsuff) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erprobung der Messung und des Monitorings des pulmonalarteriellen Drucks mittels implantierten Sensors zur Therapieoptimierung bei Herzinsuffizienz im Stadium

Mehr

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog

Beschluss des G-BA (nach 91 Abs. 4 SGB V) vom : Fragenkatalog Fragenkatalog für Empfehlungen geeigneter chronischer Krankheiten für neue strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) Erläuterungen und Ausfüllhinweise Das Ziel der vom Gesetzgeber initiierten strukturierten

Mehr

Antrag auf Genehmigung und Abrechnung von Leistungen der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik

Antrag auf Genehmigung und Abrechnung von Leistungen der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik Antrag auf Genehmigung Abrechnung vn Leistungen der Spezialisierten geriatrischen Diagnstik Name Praxisanschrift Straße: PLZ, Ort Telefn/ Fax: Ich besitze die Anerkennung als Facharzt für: ggf. Schwerpunkt-

Mehr

Vertrag über einen Gesundheitscheck durch Physiotherapeuten im Rahmen des 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 29k der Satzung der KKH

Vertrag über einen Gesundheitscheck durch Physiotherapeuten im Rahmen des 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 29k der Satzung der KKH Vertrag über einen Gesundheitscheck durch Physitherapeuten im Rahmen des 11 Abs. 6 SGB V in Verbindung mit 29k der Satzung der KKH zwischen der Karl-Wiechert-Allee 61 30625 Hannver vertreten durch den

Mehr

Qualitätsmanagement Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. vom

Qualitätsmanagement Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. vom Qualitätsmanagement Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17.12.2015 - noch nicht in Kraft getreten?- Peter Domansky Nach 135a SGB V sind Leistungserbringer verpflichtet, ein einrichtungsinternes

Mehr

Qualitätsmanagement in der nephrologischen Praxis Nach QEP und DIN EN ISO 9001:2000

Qualitätsmanagement in der nephrologischen Praxis Nach QEP und DIN EN ISO 9001:2000 Qualitätsmanagement in der nephrologischen Praxis Nach QEP und DIN EN ISO 9001:2000 Qualitätsmanagement-Richtlinie Vertragsärztliche Versorgung Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über grundsätzliche

Mehr