Leitlinie Nr. 7 Versorgung von Sehbehinderten und Blinden
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- Adolf Baumgartner
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1 Leitlinie Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.v. Deutsche Ophthalmlgische Gesellschaft e.v. Leitlinie Nr. 7 Versrgung vn Sehbehinderten und Blinden Inhaltsverzeichnis Leitlinien Nr. 7 Versrgung vn Sehbehinderten und Blinden... 2 Definitin... 2 a) Körperlich wesentliche Behinderung:... 2 b) Hchgradige Sehbehinderung:... 2 c) Blindheit:... 2 Ziel... 2 Vrgehen... 2 Therapie... 3 Ambulant/Statinär... 4 Kntrllintervalle... 4 Literatur vn 5
2 Leitlinien Nr. 7 Versrgung vn Sehbehinderten und Blinden Leitlinien sind Orientierungshilfen im Sinne vn "Handlungs- und Entscheidungskrridren", vn denen in begründeten Fällen abgewichen werden kann der sgar muss. Sie beschreiben, was Augenärzte für eine angemessene Patientenversrgung in der Praxis für gebten halten. Dies entspricht in vielen Fällen nicht dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland (siehe Präambel). Definitin Die flgenden Definitinen gehen vn der Vraussetzung einer ptimal verträglichen Krrektur mit Brillengläsern der Kntaktlinsen aus: a) Körperlich wesentliche Behinderung: Die Sehschärfe beträgt auf dem besseren Auge der beidäugig im Nahbereich bei einem Abstand vn 30 cm der im Fernbereich nicht mehr als 0,3 der es liegen Störungen des Sehvermögens vn entsprechendem Schweregrad vr (Eingliederungshilfeverrdnung nach 53 SGB XII). b) Hchgradige Sehbehinderung: Die Sehschärfe des besseren Auges beträgt nicht mehr als 0,05. Weitere Störungen des Sehvermögens (z.b. Gesichtsfeldschäden), die auch bei besserer Sehschärfe als 0,05 eine MdE der einen GdB vn 100 % bedingen(versmedv). c) Blindheit: Die Sehschärfe beträgt auf keinem Auge und auch nicht beidäugig mehr als 0,02 der es bestehen Störungen des Sehvermögens, die dieser Beeinträchtigung gleichkmmen (VersMedV). Ziel Erreichen vn Lesefähigkeit durch die Anpassung vn ptisch und elektrnisch vergrößernden Sehhilfen; Mbiliätsverbesserung durch die Anpassung vn Fernrhrsystemen der Mbilitätstraining; Verbesserung der Selbstständigkeit (Kmmunikatin/Interaktin). Vrgehen Ntwendig: Anamnese über Dauer und Verlauf der Sehbehinderung bzw. Blindheit swie Erfassung der individuellen visuellen Anfrderungen (z.b. Schule, Beruf, sziales und privates Umfeld) 2 vn 5
3 altersbezgene augenärztliche spezielle Diagnstik zusätzlich zur bereits erflgten altersbezgenen Basisdiagnstik Prüfung der Lesefähigkeit Ermittlung des erfrderlichen Vergrößerungsbedarfs Erprbung vn vergrößernden Sehhilfen: verstärkter Nahzusatz, Lupen, Lupenbrillen, Fernrhrsysteme nach Galilei und Kepler, mnkulare Handfernrhre, Bildschirmlesegeräte ggf. elektrnischen Vrlesegeräten für Blinde ggf. Farberkennungsgeräte Dkumentatin Befundbesprechung und Beratung Kmmunikatin mit Hausarzt Im Einzelfall erfrderlich: Perimetrie/Amslernetz Prüfung des Binkularsehens Binkulare Untersuchung der Netzhautmitte Prüfung des Fixatinsrtes Therapie Unter Berücksichtigung der individuellen visuellen Anfrderungen: Verrdnung der angepassten vergrößernden Sehhilfe ggf. vn kntrastverstärkenden Filtergläsern des elektrnischen Vrlesegerätes für Blinde eines Mbilitätstrainings mit Blindentaststck und Leitgerät Infrmatin über ergänzende Hilfsmittel Beleuchtung, verstellbare Lesepulte, Sehbehindertentische kntrastverstärkende Filtergläser akustische Hilfsmittel Führhund Hinweis auf 3 vn 5
4 Selbsthilfegruppen, Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. (1), Pr Retina Deutschland e.v. (2), Bund zur Förderung Sehbehinderter e.v. (3), Dt. Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. (4) Sziale Hilfen: Schwerbehindertenausweis, ggf. Blindengeld bzw. Pflegegeld Beratungsstellen an Sehbehinderten- und Blindenschulen Training für lebenspraktische Fertigkeiten Ambulant/Statinär immer ambulant Kntrllintervalle spätestens 2 bis 4 Wchen nach Erhalt der Sehhilfe je nach individuellem Befund 4 vn 5
5 Literatur (1) Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.v. (DBSV) Rungestraße Berlin Tel.: (030) Fax: (030) (2) Pr Retina Deutschland e.v. (PRDV) Vaalserstr Aachen Tel (0241) Fax (0241) (3) Bund zur Förderung Sehbehinderter e.v. (BFS) (4) Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.v. (DVBS) Frauenbergstr Marburg Tel (06421) Fax (06421) mailt:inf@dvbs-nline.de Zum Verständnis der Leitlinie: siehe Präambel 5 vn 5
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