Weisungen OAK BV W 02/2012. Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden

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Transkript:

Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W 02/2012 deutsch Standard für Jahresberichte der Aufsichtsbehörden Ausgabe vom: 5. Dezember 2012 Letzte Änderung: 17. Dezember 2015 Adressaten: Aufsichtsbehörden gemäss Art. 61 BVG

Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 3 2 Geltungsbereich 3 3 Mindestanforderungen 3 3.1 Rechtliche Grundlagen... 3 3.1.1 Angabe der rechtlichen Grundlagen der Aufsichtsbehörde (Gesetze, Verordnungen, Statuten, Verträge, Urkunden, Reglemente usw.)... 3 3.1.2 Angabe der mit dem oder den Kantonen abgeschlossenen Vereinbarungen... 3 3.2 Organisation... 3 3.2.1 Organigramm der Aufsichtsbehörde... 3 3.2.2 Angabe der Organe der Aufsichtsbehörde und Beschreibung ihrer Aufgaben und Zusammensetzung... 3 3.2.3 Angabe der Mitarbeiter im Mandatsverhältnis und Beschreibung ihrer Aufgaben... 3 3.2.4 Organisation der Behörde... 4 3.2.5 Beschreibung der Organisation der Aufsicht, des Internen Kontrollsystems (IKS) und der Qualitätskontrolle... 4 3.3 Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle... 4 3.4 Statistische Angaben zu Beaufsichtigten... 4 3.5 Angaben zur Aufsichtstätigkeit... 4 4 Einreichefrist 4 5 Inkrafttreten 5 2/5

Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV), gestützt auf Art. 64a Abs. 1 Bst. a und b des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40), erlässt folgende Weisungen: 1 Zweck Die nachfolgenden Weisungen definieren die Mindestanforderungen an den Inhalt der Jahresberichte, welche die BVG-Aufsichtsbehörden veröffentlichen. 2 Geltungsbereich Die vorliegenden Bestimmungen gelten für die Aufsichtsbehörden im Sinne von Art. 61 BVG. 3 Mindestanforderungen Die publizierten Jahresberichte der Aufsichtsbehörden müssen mindestens die nachfolgenden Angaben gemäss Ziffer 3.1 bis 3.5 enthalten. 3.1 Rechtliche Grundlagen 3.1.1 Angabe der rechtlichen Grundlagen der Aufsichtsbehörde (Gesetze, Verordnungen, Statuten, Verträge, Urkunden, Reglemente usw.) 1 3.1.2 Angabe der mit dem oder den Kantonen abgeschlossenen Vereinbarungen 3.2 Organisation 3.2.1 Organigramm der Aufsichtsbehörde 3.2.2 Angabe der Organe der Aufsichtsbehörde und Beschreibung ihrer Aufgaben und Zusammensetzung Verwaltungsrat, Konkordatsrat, interparlamentarische Kommission, Kontrollorgan, Revisionsstelle 1 3.2.3 Angabe der Mitarbeiter im Mandatsverhältnis und Beschreibung ihrer Aufgaben Experten/Expertinnen, Berater/Beraterinnen, externe Mandate 1 Aufzählung nicht abschliessend 3/5

3.2.4 Organisation der Behörde Beschreibung der Geschäftsleitung (Namen, Funktion, Qualifikation) Anzahl Mitarbeitende mit Aufsichtsfunktion und deren Qualifikation Anzahl Mitarbeitende insgesamt Vollzeitäquivalente (beauftragte Externe mit einem Mandatsverhältnis sind separat auszuweisen) 3.2.5 Beschreibung der Organisation der Aufsicht, des Internen Kontrollsystems (IKS) und der Qualitätskontrolle Summarische Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation (Prozesse) Beschreibung der Ziele des IKS und der Evaluation der Risiken, summarische Beschreibung der Kontrollaktivitäten Beschreibung des Qualitätsmanagementsystems 3.3 Jahresrechnung und Bericht der Revisionsstelle Die von der Revisionsstelle geprüfte Jahresrechnung der Aufsichtsbehörden beinhaltet einen gesonderten Ausweis der Aufwendungen und Erträge für die Tätigkeiten der Aufsichtsbehörden im Bereich der beruflichen Vorsorge. Dabei erfolgt die Zuordnung von Aufwendungen und Erträgen zu Tätigkeitsbereichen soweit möglich anhand bereits für andere Zwecke vorliegender Daten. Sofern darüber hinaus für die Zuordnung einzelner Aufwands- oder Ertragspositionen Schätzungen notwendig sind, werden diese auf Basis angemessener Annahmen vorgenommen. 3.4 Statistische Angaben zu Beaufsichtigten (für die Konkordate oder ähnliche Vereinbarungen sind diese Angaben je Kanton aufzuführen) Anzahl der beaufsichtigten Einrichtungen in Anlehnung an Art. 3 BVV 1: Registrierte Einrichtungen nach Art. 48 BVG Nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen sowie Einrichtungen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen, mit Angabe der nur in der überobligatorischen Vorsorge tätigen Vorsorgeeinrichtungen, der Freizügigkeitseinrichtungen und der Einrichtungen der Säule 3a Der Bestand und die Abweichungen gegenüber dem Vorjahr sind explizit darzustellen und bei Bedarf zu erläutern. 3.5 Angaben zur Aufsichtstätigkeit Angabe der prozentualen Verteilung der Aufsichtstätigkeit 2 (bspw. Reglementsprüfungen, Fusionen, Liquidationen, Jahresrechnungsprüfungen, Beschwerden, Administration usw.) Kommentar zur Aufsichtstätigkeit im Berichtsjahr sowie zu Tendenzen und Entwicklungen Summarische Angaben zu Spezialfällen und Rechtsstreitigkeiten 4 Einreichefrist Die Jahresberichte müssen spätestens 6 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres bei der OAK BV eingereicht werden. 2 Schätzungen sind möglich 4/5

5 Inkrafttreten Diese Weisungen in der revidierten Fassung treten am 1. Juli 2016 in Kraft und sind erstmals für die Jahresberichte 2017 der Aufsichtsbehörden anwendbar. 17. Dezember 2015 Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Der Präsident: Pierre Triponez Der Direktor: Manfred Hüsler 5/5