Seite 1/6 Noch nicht rechtskräftig! GEBÜHRENREGLEMENT HALLENBAD Vom 1. November 2016 INHALTSVERZEICHNIS 1. Eintrittspreise... 2 2. Miete Anlagen... 3 2.1. Definition Tarifarten und Faktoren... 3 2.2. Allgemeine Bestimmungen... 3 2.3. 50m-Becken... 4 2.4. 25m-Becken... 4 2.5. Kraftraum... 4 2.6. Vereinsraum mit Küche... 5 2.7. Theorieraum... 5 2.8. Sportveranstaltungen... 5 2.9. Kostenpflichtige Privatlektionen ohne Schwimmbahnreservation... 5 3. Ausnahmeklausel... 5 4. Schlussbestimmung... 6
Seite 2/6 1. Eintrittspreise Alle Preise in Franken inkl. 8% MWST Hallenbad Normal Reduziert* Einzeleintritt Erwachsene (ab 16 J.) 10.00 8.00 Einzeleintritt Kinder (6-15 J.) 5.50 4.00 10er Abo Erwachsene (ab 16 J.) 90.00 72.00 10er Abo Kind (6-15 J.) 49.50 36.00 Jahresabo Erwachsene (ab 16 J.) 300.00 240.00 Jahresabo Kinder (6-15 J.) 154.00 112.00 Swissolympic Card, gültig mit Ausweis kostenlos kostenlos Gold, Silber, Bronze, Elite Gruppen Hallenbad Gruppen ab 10 Pers., Erwachsene 9.00 7.20 Gruppen ab 10 Pers., Kinder 5.00 3.60 Städtische Schulen, Erwachsener und Kind -- 3.50 Kombi-Abo Freibäder / Hallenbad Jahresabo Erwachsene (ab 16 J.) 345.00 285.00 Jahresabo Kinder (6-15 J.) 177.00 135.00 Wellness, inkl. Hallenbad Einzeleintritt (ab 16 J.) 29.00 23.00 10er Abo (ab 16 J.) 261.00 207.00 3-Monate Abo (ab 16 J.) 203.00 161.00 Jahresabo (ab 16 J.) 754.00 598.00 *Gilt für Einwohner/innen der Politischen Gemeinde Uster. AHV- und IV-Beziehende bezahlen den normalen Preis. KulturLegi-Besitzende erhalten alle Hallenbad-Eintritte zum halben Preis. Begleitpersonen haben den Eintritt gemäss Tarifliste zu entrichten. Kursteilnehmende und Kursleitende bezahlen die üblichen Eintrittspreise. Das Depot auf die 10er- und Jahresabokarten beträgt je Fr. 5.00 Die 10er Abos sind 3 Jahre gültig. Kleinkinder bis zum 6. Geburtstag bezahlen keinen Eintritt.
Seite 3/6 2. Miete Anlagen 2.1. Definition Tarifarten und Faktoren Tarifarten Faktor Definition Ustermer Organisationen Jugendliche 0.5 Belegungen durch Organisationen mit Sitz in Uster deren Teilnehmende bis und mit 20 Jahren alt sind und deren Angebot keinen kommerziellen Charakter aufweist. Merkmale: Nicht gewinnbringend. Ideelle Ziele. Nicht steuerpflichtig. Keine oder geringe Teilnahmegebühr. Organisationen: Vereine, Private, städtische Schulen etc. Ustermer Organisationen Erwachsene 1.0 Belegungen durch Organisationen mit Sitz in Uster deren Teilnehmende älter als 21 Jahre sind und deren Angebot keinen kommerziellen Charakter aufweist. Merkmale: Nicht gewinnbringend. Ideelle Ziele. Nicht steuerpflichtig. Keine oder geringe Teilnahmegebühr. Organisationen: Vereine, Private, städtische Organisationen etc. Kommerzielle Ustermer Organisationen / Angebote Jugendliche und Erwachsene 3.0 Belegungen durch Organisationen mit Sitz in Uster, welche kommerziell organisiert sind oder deren Angebot einen kommerziellen Charakter aufweist. Merkmale: Gewinnbringend. Professionelle Organisationsstruktur. Teilnahmegebühr. Organisationen: Vereine, Private, Firmen etc. Auswärtige Organisationen Jugendliche und Erwachsene 4.0 Belegungen durch Organisationen mit Sitz ausserhalb der Stadt Uster. 2.2. Allgemeine Bestimmungen Alle Preise sind in Franken inkl. 8% MWST angegeben. Eine Dauerbelegung für ein Semester beinhaltet mindestens 15 wöchentliche Belegungen. Ist bei einer Dauerbelegung die Benützung während der vereinbarten Benützungsdauer und zu den vereinbarten Benützungszeiten infolge höherer Gewalt oder der ausnahmsweisen Belegung durch einen besonderen, im Zeitpunkt der Reservation noch nicht bekannten Anlass insgesamt weniger als 15 Mal möglich, so wird die Benützungsgebühr anteilsmässig reduziert. Ein Semester dauert von Anfangs Januar bis Ende Juni und von Anfang Juli bis Ende Dezember. Die Mietkosten werden nachträglich in Rechnung gestellt. Die Reservationen erfolgen über die zentrale Reservationsstelle des Geschäftsfeldes Sport. Reservationen erfolgen mindestens 5 Tage vor der Belegung.
Seite 4/6 Abmeldungen von Einzelbelegungen müssen mindestens 3 Tage im Voraus der Reservationsstelle gemeldet werden. Abmeldungen von Dauerbelegungen müssen mindestens einen Monat im Voraus der Reservationsstelle gemeldet werden. Rechtzeitig abgemeldete Belegungen werden nicht verrechnet. Falls ein einzelner Termin einer Dauerbelegung nicht wahrgenommen wird, sind die Nutzenden verpflichtet, sich vorgängig bei der Reservationsstelle abzumelden. Die benutzten Räume sind besenrein und ordentlich zurück zu lassen. Die zusätzlich notwendige Reinigung wird mit Fr. 80.00 pro Stunde verrechnet. Das Beheben von Schäden sowie die Entsorgung von übermässigem Abfall werden nach Aufwand verrechnet. 2.3. 50m-Becken Preise pro Schwimmbahn, während den Öffnungszeiten, exkl. Eintrittsgebühr Einzelbelegung / h 15 30 90 120 Dauerbelegung 120 240 720 960 Ganzer Tag 150 300 900 1 200 2.4. 25m-Becken Preise pro Schwimmbahn, während den Öffnungszeiten, exkl. Eintrittsgebühr Einzelbelegung / h 10 20 60 80 Dauerbelegung 80 160 480 640 Ganzer Tag 100 200 600 800 2.5. Kraftraum Der Kraftraum kann von allen Besucher/innen, welche einen gültigen Eintritt besitzen, während den regulären Öffnungszeiten kostenlos und gemäss den angeschlagenen Zeiten benutzt werden. Benützungsgebühren mit Reservation: Einzelbelegung / h 10 20 60 80 Dauerbelegung 60 120 360 480
Seite 5/6 2.6. Vereinsraum mit Küche Benützungsgebühren: Einzelbelegung / h 10 20 60 80 Ganzer Tag 60 120 360 480 2.7. Theorieraum Benützungsgebühren: Einzelbelegung / h 7.50 15 45 60 Ganzer Tag 50 100 300 400 2.8. Sportveranstaltungen Sportveranstaltungen, welche die exklusive Nutzung von ganzen Becken erfordern, werden jeweils nach Aufwand verrechnet. Die Details werden in Absprache mit dem Geschäftsfeld Sport festgelegt. 2.9. Kostenpflichtige Privatlektionen ohne Schwimmbahnreservation Kursleitende, welche die Anlage mit max. zwei Teilnehmenden gewerbsmässig benützen, müssen bei der Reservationsstelle registriert sein und sich beim Personal ausweisen können. Sie haben kein Anrecht auf eine abgesperrte Bahn. Preise während den Öffnungszeiten, exkl. Eintrittsgebühr Privatlektionen bis 2 Personen Einzelbelegung / h 15 Dauerbelegung 420 3. Ausnahmeklausel In begründeten Fällen, namentlich zur wirtschaftlicheren Auslastung der Anlagen, zum Zweck der Sportförderung oder im Interesse der Öffentlichkeit sowie bei gesteigerter Intensität der Nutzung oder zeitlicher Beanspruchung, kann die Abteilung Gesundheit die Preise für eine Dauerbelegung oder für besondere Anlässe angemessen erhöhen oder reduzieren. Die Tarife für zusätzliche Dienstleistungen und die Bereitstellung zusätzlicher Infrastruktur werden von der Abteilung Gesundheit festgelegt.
Seite 6/6 4. Schlussbestimmung Das vorliegende Reglement wird auf den 1. November 2016 in Kraft gesetzt.