Nationalrat, XXV. GP 22. April 2015 68. Sitzung / 1



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Nationalrat, XXV. GP 22. April 2015 68. Sitzung / 1 19.55 Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hoher Nationalrat! Meine Damen und Herren an den Bildschirmen! Ich muss gleich etwas klarstellen betreffend den Antrag beziehungsweise betreffend die Rede des Kollegen Willi von den Grünen. Wir hatten vor Kurzem hier im Parlament einen Austausch mit einer Delegation des Deutschen Bundestages, des Verkehrsausschusses. Von den Grünen war da keiner anwesend jedenfalls aus Österreich nicht, von den Deutschen schon. Da hat der Vorsitzende dieses Ausschusses etwas Bemerkenswertes gesagt und damit kommen wir zu den Straßenkosten : In Deutschland werden von den Autofahrern beziehungsweise den Straßenbenützern jährlich 50 Milliarden für das Budget eingehoben, und lediglich 7,5 Milliarden gehen dann in den Straßenbau; der Rest verschwindet irgendwo im Budget. Ich nehme an, dass das in Österreich nicht anders ist. Ich habe deswegen auch schon entsprechende Anfragen eingereicht; die Beantwortungen stehen aus, aber das wird man dann nachrechnen können. Ich werde es Ihnen dann mitteilen. Ich gehe jedenfalls davon aus, dass das bei uns ähnlich ist: Es wäre genug Geld da, das den Autofahrern abgeknöpft wird, um die Straßen gut zu bauen; man könnte diese teilweise sogar vergolden, das kann ich Ihnen garantieren. (Beifall beim Team Stronach.) Nun lassen Sie mich zu meinen zwei Anträgen, TOP 18 und TOP 19 kommen, betreffend die Vignette für Fahrzeuge. Bei TOP 18 geht es darum, dass ich nicht einsehe, dass jemand, der ein Wechselkennzeichen hat, für jedes Fahrzeug, das er benützt, eine eigene Vignette kleben muss; denn er kann ja nur einmal mit einem Fahrzeug auf der Autobahn fahren, man zahlt ja für die Benützung. Das ist wieder reines Ausnehmen der Autofahrer. Deswegen habe ich den Vorschlag gemacht, zu gestatten, die Vignette aufs Kennzeichen zu kleben. Da man mit einem einzigen Kennzeichen nie mehrere Autos gleichzeitig benützen darf, wäre das fair und gerecht. Es wundert mich, dass die Regierungsparteien und auch die Grünen da nicht mitgehen wollten, denn das ist eigentlich eine logische Sache: Einmal fahren, einmal zahlen ganz einfache Sache. Es ist immer wieder das Argument gekommen, dass das vom Kennzeichen nicht ablesbar sei, weil es verschmutzt ist oder sonst irgendwas; aber wenn ich mir das deutsche Mautsystem, das in Planung ist, anschaue, sehe ich, die Deutsche schaffen das, die haben sogar die Prüfungsvignette auf dem Kennzeichen oben.

Nationalrat, XXV. GP 22. April 2015 68. Sitzung / 2 In Deutschland wird die Maut künftig das übers Kennzeichen abgelesen. Diese Möglichkeit würde bestehen, wäre technisch möglich. Also warum machen wir es nicht? Das wäre auch eine Einsparung in Bezug auf die Bürokratie, denn in diesem Fall muss man keine Vignette mehr kleben oder Ähnliches, sondern man hat das auf dem Kennzeichen oben. Dann gehen wir weiter zu der Vignette. TOP 19, der Antrag betreffend Probefahrkennzeichen. Heute muss ein Autohändler beziehungsweise eine Autowerkstatt, wenn er ein blaues Kennzeichen, dieses Probefahrkennzeichen verwenden und mit dem Fahrzeug jemanden auf der Autobahn fahren lassen will, alle zwei Monate eine Zwei-Monats-Vignette kaufen. Die muss er aber nicht ankleben, die kann er ins Fahrtenbuch hineinlegen. Es ist aber nicht verständlich für mich, wieso er keine Jahresvignette kaufen darf, sondern immer die Zwei-Monats-Vignette kaufen muss, was ihm im Jahr wesentlich teurer kommt. Das ist irgendwie nicht nachvollziehbar. Da sollte auch eine Jahresvignette möglich sein. Die ist ja im Fahrtenbuch drinnen, man kann sie nicht anders verwenden. Es ist ja dort genormt, es ist eine klare Sache. Also wieder nur Geldmacherei zu Ungunsten der Unternehmer. Das sollte aufhören. Deswegen dieser Antrag. (Beifall beim Team Stronach.) Ich darf noch zu einem weiteren Thema kommen. Die deutsche Maut habe ich schon angesprochen, wenn ich mir aber die Situation hierzulande anschaue, so hat die ASFINAG die Maut für die Sondermautstrecken wieder erhöht. Dabei ist mir aufgefallen, dass der Preis für eine Einzelkarte in Schönberg von 8,50 jetzt auf 9 angehoben wurde das ist eine Erhöhung von 50 Cent, also 5,8 Prozent und der Preis die Teilstrecke 3 Schönberg wurde von 2,50 auf 3 erhöht, also wieder um 50 Cent, das sind 20 Prozent. Begründet werden diese Erhöhungen immer damit, dass der Preis für die Vignette und alles inflationsmäßig angehoben wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendjemand von Ihnen im Saal oder vor den Bildschirmen eine Lohnerhöhung von 20 Prozent oder 5,8 Prozent bekommen hat; auch die Inflation liegt nicht in diesem Bereich. Es geht also wieder um eine Abkassiererei, die meiner Ansicht nach mit nichts begründet werden kann. Kollege Gahr von der ÖVP hat ebenfalls bereits eine Petition bei der Frau Nationalratspräsidentin eingebracht, und zwar zur Abschaffung der Sondermaut auf der A13-Brennerautobahn für den Ziel- und Quellverkehr. Gefordert wurde darin eine

Nationalrat, XXV. GP 22. April 2015 68. Sitzung / 3 Mautbefreiung für die Bevölkerung im Wipptal und seinen Seitentälern. Das ist meiner Ansicht nach vernünftig, aber warum nur dort. Deshalb bringe ich den folgenden Antrag ein: Entschließungsantrag der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder Der Nationalrat wolle beschließen: Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002, der Mautordnung, des Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Tauernautobahn- Finanzierungsgesetzes, Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Gesetzes betreffend Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, des Arlberg Schnellstraße- Finanzierungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Normen in dem Sinne herbeizuführen, dass die Einhebung der Streckenmaut für alle im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t unbefristet ausgesetzt wird. ***** Der Grund ist, dass ich nicht einsehe, dass die Österreicher sozusagen mehrfach bemautet werden. Wir haben ein Autobahnpickerl, und wir müssen für alles immer noch dazu zahlen. In Deutschland hat man eine Maut entwickelt, die den deutschen Autofahrern und Autofahrerinnen entgegenkommt, die auch schon genug wie ich gesagt habe, über 15 Milliarden im Jahr ins Budget einzahlen. Auch wir in Österreich sollten einmal auf die Autofahrer schauen, beispielsweise auf die Pendler und auf all diejenigen, die auf das Auto angewiesen sind und die von dieser Regierung nur zur Kassa gebeten werden. Ich ersuche Sie, stimmen Sie diesem Antrag guten Gewissens zu. Danke. (Beifall beim Team Stronach.) 20.02 Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung. Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Nationalrat, XXV. GP 22. April 2015 68. Sitzung / 4 Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aussetzung der Einhebung der Sonderstreckenmauten für inländische PKW und Motorräder Eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 958/A(E) der Abgeordneten Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend "Jahresmautvignette für Probe- und Überstellungskennzeichen" (557 d.b.) (Top 19) Gemäß den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002 ist die ASFINAG berechtigt, auf allen Autobahnen und Schnellstraßen von den Benützern dieser Straßen, abhängig vom höchstzulässigen Gesamtgewicht des benützten Kraftfahrzeuges, eine zeitabhängige (bis inklusive 3,5t hzg) Vignette (Ausnahmen siehe unten) oder eine fahrleistungsabhängige Maut (über 3,5t hzg) einzuheben. Hinsichtlich bestimmter Teile der Autobahnen und Schnellstraßen (Sondermautstrecken) wird für Kraftfahrzeuge bis inklusive 3,5t hzg keine zeitabhängige Maut (Vignette), sondern eine sogenannte Streckenmaut erhoben. Diese Teile in einer Länge von insgesamt 141 Kilometern sind Abschnitte der A 9 Pyhrn Autobahn, A 10 Tauern Autobahn, A 11 Karawanken Autobahn, S 16 Arlberg Schnellstraße sowie alle Abschnitte der A 13 Brenner Autobahn. Deren Bemautung wird durch sechs Hauptmautstellen vorgenommen. Für Kraftfahrzeuge über 3,5t hzg gilt auch in diesen Teilen die fahrleistungsabhängige Maut nach den Bestimmungen des Bundesstraßen-Mautgesetzes. Die Hoheit über die Kategorie- und Tarifgestaltung obliegt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie. Mit 1. Jänner 2015 wurden wieder einmal zu Lasten der österreichischen Auto- und Motorradlenker bei einigen Tarifen auf den Sondermautstrecken der ASFINAG inflationsbereinigte Anpassungen getätigt. Diese Anpassungen hatten Erhöhungen in der Größenordnung zwischen 5,9 % (beispielsweise Schönberg in Tirol) und bei Teilstrecken 20% zur Folge. Welche Österreicher und Österreicherinnen können von einer Lohn- bzw. Gehaltsanpassung in dieser Größenordnung berichten? Vor allem Pendler sind von der Einhebung der Maut für Sonderstrecken massiv betroffen und werden dadurch über Gebühr belastet.

Nationalrat, XXV. GP 22. April 2015 68. Sitzung / 5 Darüber hinaus werden die österreichischen Autofahrer, insbesondere Pendler durch die Tatsache, dass Deutschland ab 1.1.2016 eine PKW-Maut als Infrastrukturabgabe erhebt, noch weitergehende finanzielle Verpflichtungen auferlegt. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden Entschließungsantrag: Der Nationalrat wolle beschließen: Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, eine Änderung der gesetzlichen Regelung des Bundesstraßen-Mautgesetzes 2002, der Mautordnung, des Pyhrn Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Tauernautobahn- Finanzierungsgesetzes, Karawanken Autobahn-Finanzierungsgesetzes, des Gesetzes betreffend Finanzierung der Autobahn Innsbruck-Brenner, des Arlberg Schnellstraße- Finanzierungsgesetzes und der damit in Zusammenhang stehenden Normen in dem Sinne herbeizuführen, dass die Einhebung der Streckenmaut für alle im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuge mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t unbefristet ausgesetzt wird. ***** Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. Bitte.