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Transkript:

Canton de Berne M Parlamentarischer Vorstoss. Antwort des Regierungsrates Vorstoss-Nr.: 214-2018 Vorstossart: Motion Richtlinienmotion: Geschäftsnummer: 2018.RRGR.582 Eingereicht am: 10.09.2018 Fraktionsvorstoss: Nein Kommissionsvorstoss: Nein Eingereicht von: Kullmann (Hilterfingen, EDU) (Sprecher/in) Grädel (Schwarzenbach BE/Huttwil, EDU) Egger (Hünibach, SP) Müller (Orvin, SVP) Gerber (Schüpfen, BDP) Seiler (Trubschachen, Grüne) Weitere Unterschriften: 0 Dringlichkeit verlangt: Dringlichkeit gewährt: Nein RRB-Nr.: 175/2019 vom 20. Februar 2019 Direktion: Erziehungsdirektion Klassifizierung: Antrag Regierungsrat: Annahme Das medizinische Potenzial von Cannabis erforschen und nutzen: Schaffung eines Lehrstuhls für medizinische Cannabisforschung an der Universität Bern Der Regierungsrat wird in Zusammenarbeit mit der Leitung der Universität Bern beauftragt, 1. an der Universität Bern einen Lehrstuhl im Bereich der medizinischen Cannabisforschung einzurichten 2. und diesbezüglich verschiedene Finanzierungsoptionen zu prüfen Begründung: Die Cannabispflanze wird seit Jahrtausenden in vielen verschiedenen Kulturen für ihre medizinische Wirkung geschätzt und hatte bis 1951 auch in der Schweiz einen hohen Stellenwert in der Medizin. 1 Im Zuge der Industrialisierung verschwand der Hanf weitgehend aus der Textilbranche und kam im 20. Jahrhundert wegen der psychoaktiven Rauschwirkung des Tetrahydrocannabinols (THC) in Verruf. Seither dreht sich fast jede Cannabisdebatte ausschliesslich um die Legalität von THC. THC ist jedoch nur eines von mindestens 115 Cannabinoiden, die einzig in der 04 00 K 12 1 https://www.srf.ch/sendungen/puls/gesundheitswesen/cannabis-als-arznei-kaum-umstritten-kaum-genutzt Letzte Bearbeitung: / Version 3: / Dok.-Nr.: 4800.200.592.76/18 / Geschäftsnummer: 841376 Seite 1 von 5

Hanfpflanze (natürlich) vorkommen 2. Die Erforschung einiger dieser Cannabinoiden führte 1992 zur Entdeckung des körpereigenen Endocannabinoid-Systems, das bei vielen Körperfunktionen eine wichtige Rolle spielt und beispielsweise die Aktivierung von Neurotransmitter wie Dopamin beeinflusst. Erst seit wenigen Jahren stehen die medizinischen Wirkungen der Cannabispflanze im Bewusstsein der Gesellschaft und Forschung, wobei zurzeit dem Cannabinoid Cannabidiol (CBD) eine besonders vielversprechende Bedeutung zukommt. Der Fall von Charlotte Figi, die bereits mit drei Monaten am Dravet-Syndrom (schwere frühkindliche myoklonische Epilepsie) litt, verhalf 2013 dem CBD zu weltweiter Bekanntheit. Mit fünf Jahren hatte Charlotte Figi rund 300 epileptische Anfälle pro Woche und die Ärzte sahen sich gezwungen, das Mädchen in ein künstliches Koma zu versetzen. Charlottes Familie fand sich damit nicht ab und forschte an alternativen Behandlungsmethoden, wobei sie schliesslich auf CBD stiessen. Nachdem die Eltern begannen, dem Mädchen CBD zu verabreichen, hörten die Anfälle auf und Charlotte konnte sich gesund entwickeln. 3 CBD lässt sich jedoch nicht nur bei epileptischen Anfällen einsetzen. CBD und andere Cannabinoide werden bereits zur Behandlung einer Vielzahl medizinischer Beschwerden und Krankheiten verwendet (vgl. Abb. 2). Dabei treten lediglich leichte bis moderate Nebenwirkungen auf. 4 Insgesamt steht die Forschung jedoch noch am Anfang, und das volle medizinische Potenzial der Cannabispflanze dürfte noch lange nicht ausgeschöpft sein. Bis vor kurzem gab es an der Universität Bern im Departement Klinische Forschung eine Forschungsgruppe «Phytopharmakologie, Bioanalytik und Pharmakokinetik» um Prof. Dr. Rudolf Brenneisen, die u. a. die Wirkung der verschiedenen Cannabinoide untersuchte. 2014 wurde die Forschung in diesem Bereich wegen der Emeritierung des Gruppenleiters und aus Spargründen eingestellt. Seither wird an der Universität Bern noch am Endocannabinoid-System geforscht, 5 es gibt jedoch keinen Forschungsschwerpunkt mehr für die klinische Anwendung von Cannabinoiden. Dies ist sehr zu bedauern, denn 2016 erhielt CBD auch in der Schweiz stark erhöhte Aufmerksamkeit, wie ein einfacher Vergleich des Suchinteresses nach CBD und THC auf Google Trends zeigt (vgl. Abb. 1). Innerhalb eines Jahres stieg auch die Zahl der CBD-Produzenten von 5 auf 498. 6 Im Jahresbericht der Universität Bern von 2017 wird mehrmals betont, dass sich Politik, Hochschulen und Private gemeinsam für einen starken Medizinalstandort Bern einsetzen wollen. Aus unserer Sicht bietet die Förderung der medizinischen Cannabisforschung eine hervorragende Gelegenheit, den Medizinalstandort Bern zu stärken und die Universität Bern schweizweit und international in diesem Gebiet innovativ zu positionieren. Wir sind daher der Überzeugung, dass trotz der angespannten kantonalen Finanzlage ein allfälliges finanzielles Engagement des Kantons hier angebracht sein könnte. Die Förderung der medizinischen Cannabisforschung entspricht einem weit verbreiteten Wunsch innerhalb der Bevölkerung, ganz besonders bei Bürgerinnen und Bürgern, für die eine Behandlung mit Cannabinoiden oftmals die letzte Hoffnung darstellt. 2 https://www.medcan.ch/de/medizin/39-cannabinoide 3 https://edition.cnn.com/2013/08/07/health/charlotte-child-medical-marijuana/index.html 4 https://www.medcan.ch/de/medizin/40-nebenwirkungen 5 http://gertschgroup.com/home/laboratory_homepage 6 https://www.derbund.ch/bern/kanton/das-geschaeft-mit-dem-legalen-hanf-geraet-ins-stocken/story/23837255 Letzte Bearbeitung: / Version 3 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.76/18 / Geschäftsnummer: 841376 Seite 2 von 5

Abb. 1 Abb. 2 Letzte Bearbeitung: / Version 3 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.76/18 / Geschäftsnummer: 841376 Seite 3 von 5

Antwort des Regierungsrates Bei der vorliegenden Motion handelt es sich um eine Motion im abschliessenden Zuständigkeitsbereich des Regierungsrates (Richtlinienmotion). Der Regierungsrat hat bei Richtlinienmotionen einen relativ grossen Spielraum hinsichtlich des Grades der Zielerreichung, der einzusetzenden Mittel und der weiteren Modalitäten bei der Erfüllung des Auftrages. Die Entscheidverantwortung bleibt beim Regierungsrat. Die Schaffung, Veränderung, Aufhebung oder Besetzung von ordentlichen und ausserordentlichen Professuren fällt in die Zuständigkeit der Universitätsleitung in enger Zusammenarbeit mit den Fa-kultäten und dient gestützt auf Artikel 60 Absatz 1 der Verordnung vom 12. September 2012 über die Universität (UniV; BSG 436.111.1) der Erfüllung des Leistungsauftrags des Regierungsrates an die Universität. Bereits heute beschäftigt sich die Universität Bern im Rahmen ihrer Forschungstätigkeit mit der Wirkung von Cannabis. Dies namentlich am Institut für Sozial- und Präventivmedizin (ISPM) und am Institut für Biochemie und Molekulare Medizin (IBMM). Am ISPM werden die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des Cannabiskonsums erforscht. Im Fokus des IBMM steht die Grundlagenforschung zu Cannabis, ohne die keine evidenzbasierte klinische Forschung möglich ist. Nebst ihrer Arbeit in der Grundlagenforschung erforscht die Universität die klinische Wirkung von Cannabis. Hierzu bestehen Forschungszusammenarbeiten mit mehreren Universitätskliniken. Die Forschung zu Cannabis gehört aber auch zum Themenbereich "Pharmazeutische Biologie" des neuen Pharmaziestudiengangs der von der Universität gegenwärtig aufgebaut wird um 2019 zu starten. Dies geschieht im Rahmen des Leistungsauftrags 2018-21 des Regierungsrates an die Universität, welcher den Wiederaufbau eines vollständigen Pharmaziestudiengangs vorsieht. Der Regierungsrat anerkennt die Relevanz der Cannabisforschung. Indessen achtet er auf Zurückhaltung gegenüber Bestrebungen, der Universität bestimmte neue Fachbereiche oder Professuren vorzuschreiben. Die Schaffung neuer Professuren oder die Veränderung von Professuren erfolgt nach Massgabe der strategischen Vorgaben durch die Universitätsleitung in enger Zusammenarbeit mit den Fakultäten. Alle Strukturanpassungen müssen im Rahmen der verfügbaren Mittel und unter Berücksichtigung der Leistungsvereinbarungen zwischen der Universitätsleitung und den Fakultäten und deren Planung erfolgen (Art. 60 Abs. 2 UniV). Ob und in welchem Umfang die Universität Bern eine Professur im Bereich der medizinischen Cannabisforschung einrichten wird, liegt deshalb primär in ihrem eigenen Kompetenzbereich. Im Rahmen ihres generellen Auftrags, ein möglichst gutes und breites Medizinstudium anzubieten, wird sie das Anliegen der Motion prüfen. Ein Ausbau der Forschung zu Cannabis war bis anhin zwar nicht vorgesehen, die Universität Bern ist aber bereit, im Rahmen der Entwicklung der Pharmazie einen solchen Ausbau und die Schaffung einer Professur oder einer anderen Forschungsstelle unter Berücksichtigung der nationalen und internationalen Forschungslandschaft dem Gebiet der Cannabisforschung vertieft abzuklären. Dabei wird selbstverständlich auch die Frage der dazu notwendigen Mittel einbezogen werden. Die Gewährung des Staatsbeitrages des Kantons an die Universität Bern erfolgt in Bezug auf den gesamten Leistungsauftrag und nicht für bestimmte einzelne Professuren. Aufgrund der aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen des Kantons und vor dem Hintergrund der erheblichen, für den laufenden Ausbau der Medizin und der Pharmazie an der Universität bereits gebundenen Mittel, erachtet der Regierungsrat eine unmittelbare Heraufsetzung des Staatsbeitrags zur spezifischen Förderung der Cannabisforschung als nicht realistisch und systemfremd. Die Universität Letzte Bearbeitung: / Version 3 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.76/18 / Geschäftsnummer: 841376 Seite 4 von 5

Bern müsste daher den entsprechenden Ausbau auf diesem Gebiet durch eine Umverteilung jener Mittel vollziehen, mit denen sie gestützt auf die Finanzplanung rechnen darf. In einem strukturierten Verfahren weist die Universität den Fakultäten und Instituten die Personal- und Betriebsmittel jeweils nach ihrem tatsächlichen Bedarf zu. Aufgrund ihrer Grösse und Bedeutung und weil Humanmedizin zu den kostenintensivsten Disziplinen der universitären Lehre und Forschung gehört, erhält die Medizinische Fakultät im Quervergleich aller Fakultäten überdurchschnittlich hohe Personal- und Betriebsmittel. Eine zusätzliche Förderung der Cannabisforschung durch Umlagerung von Ressourcen aus anderen Fakultäten dürfte daher problematisch sein. Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Regierungsrat es grundsätzlich für nicht zielführend hält, im Leistungsauftrag an die Universität detaillierte Vorgaben bis auf die Ebene einzelner Fachgebiete innerhalb von wissenschaftlichen Disziplinen zu machen. Der Regierungsrat sieht deshalb nicht vor, den aktuellen Leistungsauftrag der Universität mit einer detaillierten Vorgabe zur Cannabisforschung zu ergänzen. Es gehört jedoch zum ständigen Auftrag der Universität, im Zuge von Neubesetzungen von Professuren oder bei Strukturanpassungen laufend zu prüfen, ob die Stärkung oder der Ausbau bestimmter Fachgebiete angezeigt ist. Im Hinblick auf die laufende Stärkung des Medizinstudiums und den Wiederaufbau des Pharmaziestudiums ist der Regierungsrat daher bereit, die Universität im Rahmen des Hochschulcontrollings zu bitten, einen Ausbau der Cannabisforschung zu prüfen und zu klären, ob die Schaffung einer entsprechenden Professur sinnvoll ist. Antrag: Annahme der Motion Verteiler Grosser Rat Letzte Bearbeitung: / Version 3 / Dok.-Nr.: 4800.200.592.76/18 / Geschäftsnummer: 841376 Seite 5 von 5