Forum Z. 2/12. Zollfahndung. Drohnen für die Überwachung des Grenzraums aus der Luft

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Transkript:

Informationsmagazin des Schweizer Zolls www.ezv.admin.ch Forum Z. 2/12 Neue Wettbewerbschancen Firmen, die im internationalen Handel von Zollvergünstigungen profitieren wollen, sollten sich mit dem Thema Ursprung beschäftigen deshalb bietet der Schweizer Zoll eine neue Ausbildung an Zollfahndung Tessiner Zollfahndung schnappt notorische Schmuggler: Trotz laufender Ermittlungen hatte eine Bande weitergeschmuggelt und insgesamt 56 Tonnen Lebensmittel illegal in die Schweiz eingeführt Drohnen für die Überwachung des Grenzraums aus der Luft Wie das GWK Aufklärungsdrohnen nutzt, um die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen

2 Forum Z. Zitiert Zitiert Sonia Napoleone Jasmine Blum Jean-François Rime Marie-Gabrielle Ineichen- Fleisch Jacques de Watteville «Wir verdienen unseren Lebensunterhalt zwar in der Schweiz im Export aber den Wohlstand.» Philipp Müller, FDP-Präsident; SonntagsZeitung, 3/12. «Täglich kommen 70 000 Grenzgänger aus Norditalien zu uns. Stellen Sie sich vor, wir öffneten bei jedem dritten Grenzgänger den Kofferraum. Das gäbe einen Stau bis nach Milano.» Philipp Müller, ebenda. «Bleibt die Schweiz beim Status quo, steigen die Hürden und die Schweizer Wirtschaft muss zunehmend Nachteile in Kauf nehmen, wenn sie in EU-Staaten Produkte verkaufen will.» Jacques de Watteville, Diplomat und bis Ende Juni Leiter der Schweizer Mission in Brüssel; Berner Zeitung, 6/12. «Die Europäische Union hat ebenfalls ein grosses Interesse, dass der Handel mit der Schweiz gut funktioniert. Sie hat einen grossen Handelsüberschuss mit uns, und es gibt viel mehr EU-Bürger, die bei uns Arbeit finden, als umgekehrt.» Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch, Chefin des Staatssekretariates für Wirtschaft; SonntagsZeitung, 3/12. «Um die Chancen in den stark wachsenden Schwellenländern zu nutzen und damit unsere Unternehmen nicht diskriminiert werden.» Marie-Gabrielle Ineichen-Fleisch auf die Frage, weshalb die Schweiz überhaupt Freihandelsabkommen brauche; ebenda. «Es ist beeindruckend, wie die Schweiz trotz der sehr starken Währung immer noch Exportüberschüsse erzielt.» David Lidington, Britischer Europaminister; Tages-Anzeiger, 6/12. «Wenn die Schweiz denkt, ihre Zukunft liege nicht in Europa, sondern in Asien, dann können wir nur sagen: Viel Glück!» Nicht genannt sein wollender Beamter der EU-Kommission; Berner Zeitung, 6/12. «Solange die Schweiz eigene Produkt- und Herstellungsvorschriften hat und ihre Grenzen nicht völlig öffnet, bleibt sie eine Preisinsel mit zunehmendem Einkaufstourismus.» Reiner Eichenberger, Professor an der Uni Freiburg; SonntagsZeitung, 4/12. «Wir könnten nicht von heute auf morgen einfach die Zölle erhöhen, um die einheimischen Unternehmen zu schützen. Da würden wir mit der WTO in Konflikt geraten.» Jean-François Rime, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes; Weltwoche, 6/12. «Ein gefährliches russisches Roulette.» Daniel Lüthi, Sprecher Swissmedic, über den Trend, dass offenbar immer mehr Schweizer Potenzpillen via Internet bestellen. Swissmedic hat schon mit Rattengift und Zement versetzte Pillen festgestellt; Blick, 7/12. «Die Aufhebung der Grenzkontrollen signalisiert den Kriminellen: Ihr könnt problemlos einreisen, euch wie im Supermarkt bedienen und wieder verschwinden, ohne viel zu riskieren.» Jacqueline de Quattro, Waadtländer Staatsrätin; NZZ am Sonntag, 4/12. «Wer aus Schengen austreten will, müsste eigentlich gleichzeitig eine zehn Meter hohe Mauer um die Schweiz bauen, wenn er die heutige Sicherheit beibehalten will.» Hans-Jürg Käser, KKJPD-Präsident; SonntagsZeitung, 4/12. «Entlastet von den grenzpolizeilichen Aufgaben, konnte die Kantonspolizei Basel-Stadt ihre eigene Grenz- und Fahndungspolizei auflösen und das Personal umlagern.» Gerhard Lips, Kommandant der Kantonspolizei Basel-Stadt, über die Zusammenarbeit mit dem GWK; ASMZ, 4/12. «Viele Leute sind ganz überrascht, wenn wir sie kontrollieren; als ob es den Zoll für sie gar nicht mehr geben würde. Aber Schengen betrifft die Personen- und nicht die Warenkontrollen.» Sonia Napoleone, Dienstchefin beim Genfer Flughafenzoll; Femina, 4/12. «Wir sind sozusagen die Visitenkarte der Schweiz.» Jasmine Blum, Grenzwächterin, über die Tatsache, dass das GWK oft die erste Behörde ist, auf welche Reisende bei der Einreise in die Schweiz treffen; Basler Zeitung, 4/12. «Für uns ist es wichtig, wenn wir wissen, dass wir dazu beitragen, die grenzüberschreitende Kriminalität zu bekämpfen und für die Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner sorgen.» Gabriela Walser, Grenzwächterin; Thurgauer Zeitung, 5/12.

Forum Z. Inhalt 3 Inhaltsverzeichnis 4 Fokus 4 Freihandelsabkommen: Neue Wettbewerbschancen für Unternehmen durch Zoll-E-Learning 4 9 10 6 Dossiers 6 Airline Liaison Officers: Einsatz von Dokumentenberaterinnen und -beratern des GWK an internationalen Flughäfen 7 Wie hoch soll die Wertfreigrenze im Reiseverkehr sein? 8 Waren im Transit durch Europa: Neubeitritte zum gemeinsamen Versandverfahren 9 Wie viele Zoll-Kontrollen braucht das Land? 10 Afrikanische Flughafenzöllner zu Gast bei Zürcher Kollegen 12 Neue Perspektiven für Zollrevisorinnen und -revisoren 14 Drohneneinsätze: GWK-Chef Jürg Noth über «unsere Augen in der Luft» 16 Bessere Risikoanalyse und gezieltere Kontrollen dank neuer Zoll-Applikation 17 Wiederholungstäter am Werk: Tessiner Zollfahndung deckt einen grossen Fall von Lebensmittelschmuggel auf 18 Schweizer Röntgen-Know-how für Polnischen Zoll 19 Aussenhandel: Rohölimporte die wichtigsten Lieferländer der Schweiz 20 Internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen Schmuggel und Betrug 21 Forum Z.-Gast: Eric G. Sarasin, Präsident der Handelskammer Deutschland-Schweiz 100 Jahre Handelskammer Deutschland-Schweiz 22 Handelserleichterung: WTO zeigt die Schweiz als Beispiel für effiziente Zollverfahren 24 Wenn ich an den Zoll denke Peter Gottwald, Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in der Schweiz 25 In Kürze 31 Rundschau 31 Meldungen aus Zollkreisen und Grenzwachtregionen 18 36 34 Panorama 34 Neue Tramlinie über die Grenze hinweg zwischen Deutschland und der Schweiz 36 Unterwegs... am Genfer Flughafen 38 Blick zurück auf 35 Jahre Aussenhandelsstatistik (Teil 2) 40 Neue Zollstelle Vedeggio für einen attraktiven Wirtschaftsstandort Tessin 41 Grenzübergang Schaanwald (FL): weniger Stau und mehr Sicherheit dank neuer Verkehrsführung 42 Anfragen an den Zoll (Teil 5): von Schweinebraten, Sektsteuern und einem schweren Erbe 44 Symbole in der EZV (Teil III) 46 Presseschau/Zollwelt 48 Blickfang

4 Forum Z. Fokus Freihandelsabkommen/Ursprung Neue Wettbewerbschancen durch Zoll-E-Learning Die Schweiz ist an insgesamt 25 Freihandelsabkommen (FHA) beteiligt (Stand 01.06.2012). Weitere sollen in den nächsten Jahren dazu kommen. Umso grösser wird für exportierende Firmen die Bedeutung von Ursprungsnachweisen. Denn diese führen im Bestimmungsland zu Zollreduktionen oder gar -befreiung. Damit Unternehmen diese voll ausschöpfen können, ist profundes Ursprungswissen Voraussetzung. Um die Verantwortlichen in den Firmen zu unterstützen, bietet der Zoll neu eine Grundausbildung in Form eines E-Learnings an. Auch sonst verstärkt der Zoll die Information rund um den «Ursprung» von Waren, wie Zollexperte Nicolas Terrapon von der Oberzolldirektion im Interview mit Forum Z. sagt. Nicolas Terrapon, Zollexperte wp. Was hat den Zoll veranlasst, diese Ausbildung zu produzieren? Nicolas Terrapon: Die Freihandelsabkommen und damit der präferenzielle Ursprung spielen eine immer wichtigere Rolle. Waren werden weltweit produziert und geliefert. Ob diese präferenzbegünstigt (meistens zollfrei, teilweise zu einem reduzierten Zollansatz) geliefert werden können, kann im Export entscheidend sein. Der präferenzielle Ursprung ist jedoch komplex und es gibt Unterschiede von Abkommen zu Abkommen. Das Netz der Freihandelsabkommen wird sich in den kommenden Jahren weiter vergrössern: Das Staatssekretariat für Wirtschaft rechnet mit insgesamt rund 40 Freihandelsabkommen bis 2014. Jedes neue Freihandelsabkommen eröffnet der Schweizer Exportwirtschaft grosse Chancen, macht den präferenziellen Ursprung aber auch komplexer. Damit ein Exportunternehmen einerseits die Chancen nutzen kann und andererseits keine Fehler begeht, muss es den präferenziellen Ursprung zwingend im Griff haben. Die Ausbildung wurde deshalb in erster Linie produziert, um die Exportunternehmen dabei zu unterstützen, sich die Basiskenntnisse anzueignen. Wir sind überzeugt, dass Ausbildung das effektivste Mittel ist, um formell und materiell korrekte Ursprungsnachweise auszustellen. Letztlich geht es uns natürlich darum, dass keine Ursprungsnachweise zu Unrecht ausgestellt werden. Was beinhaltet die Ausbildung? Das E-Learning ist als Grundausbildung gedacht und gibt einen Überblick über die verschiedenen Freihandelsabkommen und ihre wesentlichen Besonderheiten. Es ersetzt nicht die vertiefte, unternehmensspezifische Auseinandersetzung mit dem Thema, soll den Einstieg aber erleichtern. Es besteht aus acht Modulen und einem Test. Um den Test durchführen zu können, gilt es zuerst, die sechs Pflicht-Module zu absolvieren. Die anderen zwei Module decken den Status Ermächtigter Ausführer (EA) sowie Besonderheiten für bestimmte Industriezweige ab. Die Ausbildung richtet sich an alle Ausführer, die Ursprungsnachweise ausstellen, sowie besonders an angehende EA. Für EA wird das im E-Learning vermittelte Wissen vorausgesetzt. Ebenfalls profitieren können inländische Lieferanten, welche an die Exportindustrie liefern und deshalb mit dem Thema konfrontiert sind. Wie sind die Rückmeldungen von Firmen zu diesem E-Learning? Bis jetzt hatten wir erst wenige Rückmeldungen, die jedoch durchaus positiv waren. Die Nachfrage nach Unterstützung im präferenziellen Ursprung ist hoch. Bei Kontakten mit Unternehmen oder bei Nachprüfungen von Ursprungsnachweisen haben wir immer wieder festgestellt, dass bei den Ausführern der Bedarf und Wunsch nach Ausbildung besteht. Das E-Learning bietet die Möglichkeit, sich die Grundkenntnisse selbstständig anzueignen. Für EA ist ein Weiterbildungskurs durch die Zollkreisdirektionen angedacht, der auf dem E-Learning aufbaut. Eine Umfrage von economiesuisse hat gezeigt, dass viele Firmen nicht von Zollreduktionen/-befreiungen profitieren, weil sie sich entweder nicht mit den Zollbestimmungen und den Ursprungsregeln auskennen, oder weil ihnen der Aufwand dafür zu gross ist. Lohnt es sich überhaupt, in das Ursprungs- Know-how zu investieren? Auf jeden Fall! Es ist richtig, dass eine korrekte Ursprungsbewirtschaftung für ein Unternehmen einen gewissen Aufwand bedeutet. Aber erst, wenn das Unternehmen das nötige Grundlagenwissen hat, kann es abschätzen, ob sich dieser Aufwand lohnt oder nicht. Falls man dann zum Schluss kommt, der Aufwand sei zu gross, kann man darauf verzichten, präferenzielle Ursprungsnachweise auszustellen. Man muss sich allerdings im Klaren sein, dass man damit für die Kunden im Bestimmungsland als Lieferant unattraktiver wird. Ein Beispiel: Gewisse

Forum Z. Fokus 5 Firmen, die im internationalen Handel von Zollvergünstigungen profitieren wollen, sollten sich mit dem Thema Ursprung beschäftigen. Waren werden bei der Einfuhr in Deutschland mit einem Einfuhrzollansatz von 12 % belegt; handelt es sich aber um präferenzbegünstigte Ursprungswaren der Schweiz, können diese zollfrei geliefert werden. Bei einem Warenwert von 10 000 Franken beträgt die Differenz 1200 Franken. Die Zollansätze können je nach Warenart und Freihandelspartner wesentlich höher sein als die erwähnten 12 %. Mit jedem neuen Freihandelsabkommen nimmt die Bedeutung natürlich zu. Nicht zu vergessen ist dabei, dass auch andere Staaten Freihandelsabkommen abschliessen und damit Mitbewerber aus anderen Staaten von Zollpräferenzen profitieren können. Der Entscheid, aufgrund des Aufwands nicht von Zollpräferenzen profitieren zu wollen, muss deswegen wohlüberlegt sein. Was unternimmt der Zoll sonst noch, um die Firmen zu unterstützen? Im Internet (www.ursprung.admin. ch) sind nebst den Vorschriften und den Abkommenstexten viele nützliche Hilfsmittel und Informationen zu finden. So z.b. das E-Learning Euro-Med und verschiedene Merkblätter. Ausserdem ist, wie bereits erwähnt, für Das Staatssekretariat für Wirtschaft rechnet mit insgesamt rund 40 Freihandelsabkommen bis 2014. angehende EA ein Ausbildungstag der Zollkreisdirektionen geplant. Darüber hinaus wollen wir die Ermächtigten Ausführer mit einem Newsletter sensibilisieren. Selbstverständlich erteilen die Experten der Zollkreisdirektionen und der Oberzolldirektion bei komplexen Problemstellungen auch direkt und individuell Auskünfte. Der private oder halbstaatliche Sektor bietet ausserdem Ausbildungsveranstaltungen, Seminare und Beratungen an. Ermächtigte Ausführer profitieren von Vereinfachungen beim Ausstellen von Ursprungsnachweisen. Worin bestehen diese? EA können im Verkehr mit Ländern, mit denen Freihandelsabkommen bestehen, die Warenverkehrsbescheinigungen EUR-MED und/oder EUR.1 vorsehen, auf diese Formulare verzichten. Sie können stattdessen Ursprungserklärungen auf der Rechnung generell ohne Wertlimite ausfertigen und sind zudem von der handschriftlichen Unterzeichnung befreit. Diese Privilegien sind in der Praxis nicht zu unterschätzen. Der EA ist auch ein Status. Für wen kommt dieser Status in Frage und welche Voraussetzungen sind dafür zu erfüllen? Der EA-Status kommt grundsätzlich für jeden Ausführer in Frage, der regelmässig Ursprungserzeugnisse exportiert. Grundvoraussetzung für den EA ist das notwendige Wissen und eine lückenlose und fehlerfreie Ursprungsbewirtschaftung. Er muss gewährleisten, dass er den präferenziellen Ursprung im Griff hat. Gesuche um Zulassung als EA sind an die zuständige Zollkreisdirektion zu senden. Diese geben auch Auskünfte zum EA-Status. Das E-Learning «Präferenzieller Ursprung und Freihandelsabkommen» steht als Online-Applikation auf der Website der Eidg. Zollverwaltung gratis zur Verfügung: www.ursprung. admin.ch; es wurde von der Sektion Ursprung und Textilien der OZD (Inhalt) in Zusammenarbeit mit dem Stabsdienst Ausbildung (Technik) entwickelt.

6 Forum Z. Dossiers Integrierte Grenzverwaltung Airline Liaison Officers Die Eidg. Zollverwaltung EZV hat letzten Frühling eine Vereinbarung mit dem Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA und dem Bundesamt für Migration BFM unterzeichnet. Es geht um den Einsatz von Dokumentenberatern, so genannten Airline Liaison Officers ALO, an internationalen Flughäfen im Ausland. In einer globalisierten Welt gilt es, seinen Blick nicht nur bis an die eigenen Grenzen, sondern auch darüber hinaus zu richten. al. Die illegale Migration in die Schweiz bereits in den Ursprungsund Transitstaaten zu verhindern, dies ist das Ziel der so genannten «ALO- Vereinbarung», die am 7. Mai 2012 in Kraft getreten ist. Sie gilt als Beitrag, um die Strategie der «integrierten Grenzverwaltung» (Integrated Border Management IBM) umzusetzen und basiert auf einer Einschätzung der migrationsrelevanten Lage durch das BFM. Einsätze ausserhalb von Schengen Die Hauptaufgaben der ALO bestehen in der Beratung und Unterstützung der Luftverkehrsunternehmen bei der Dokumentenkontrolle. Sie werden an Abflugorten ausserhalb des Schengen- Raums eingesetzt. Zu ihren Aufgaben gehört es, Dokumentenfälschungen zu erkennen, Personen zu identifizieren und Risikoprofile zu erstellen. Die ALO werden aus den Reihen des Grenzwachtkorps rekrutiert und aus- schliesslich beratend tätig sein und somit am Einsatzort keine hoheitlichen Funktionen ausüben. Sie schulen die Mitarbeitenden der Luftverkehrsunternehmen, deren Handlingpartner und auch ausländische Kontrollbehörden vor Ort. Ausserdem stehen sie den Auslandsvertretungen der Schweiz beratend zur Verfügung. Vorteile der ALO Der Vorteil der ALO liegt darin, dass sie bereits vor Ort an Flughäfen, wo sich die Personenströme kanalisieren, eine rechtswidrige Einreise ins schweizerische Staatsgebiet verhindern können. Also, bevor eine Person überhaupt einen Fuss auf Schweizer Boden setzt. Diese vorgelagerten Kontrollen ersparen dem Zoll und anderen Behörden aufwändige Abklärungen im Inland. Ausserdem ermöglichen die Risikoprofile, welche die ALO aufgrund der Erfahrungen vor Ort erstellen, dass Kontrollen entsprechend angepasst werden können. In einer globalisierten Welt gilt es, seinen Blick nicht nur bis an die eigenen Grenzen, sondern auch darüber hinaus zu richten. So, wie dies schon mit den Einsätzen für FRONTEX, der Agentur zum Schutz der EU- Aussengrenzen, geschieht. Integrated Border Management IBM Die EU Kommission schlug 2002 vor, im Rahmen des Aussengrenzschutzes eine gemeinsame Politik umzusetzen, die der Wahrung der Inneren Sicherheit des Schengenraumes dienen soll. Nebst der Bekämpfung der irregulären Migration sind auch Kriminalität, Terrorismus, Menschenhandel, Straftaten gegenüber Kindern, Waffenhandel, Bestechung und Bestechlichkeit sowie Betrug zu berücksichtigen. Durch die Nutzung von Synergien innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten will man einen effizienteren und homogeneren Aussengrenzschutz schaffen. Dabei sollen die hoheitlichen Gegebenheiten der Mitgliedstaaten unangetastet bleiben. Laut dem Europäischen Parlament leistet unter anderem FRONTEX «einen wichtigen Beitrag zur schrittweisen Entwicklung des operativen Teils des gemeinsamen europäischen Systems für den integrierten Grenzschutz».

Forum Z. Dossiers 7 Wertfreigrenze Rauf oder runter? Bei der Einreise mit Waren in die Schweiz besteht eine Wertfreigrenze von 300 Franken. Das heisst, bis zu diesem Betrag können Waren abgesehen von Alkohol, Tabak und landwirtschaftlichen Produkten, welche bestimmte Höchstmengen übersteigen abgabenfrei in die Schweiz eingeführt werden. Mit dem starken Franken und der Zunahme des Einkaufstourismus sind Forderungen laut geworden, die Wertfreigrenze zu senken. Was wären die Konsequenzen? wp. Die heute geltende Wertfreigrenze von 300 Franken im Reiseverkehr ist vor etwas mehr als zehn Jahren festgelegt worden. Vorher galten tiefere Beträge und weitere Bestimmungen, deren Einhaltung oft schwierig zu kontrollieren war. Eingeführt wurde die Wertfreigrenze grundsätzlich aus ökonomischen Gründen, um zu verhindern, dass der Aufwand für das Inkasso der Abgaben höher ist als der Abgabenbetrag. Aber auch, um Staus an den Grenzübergängen zu vermeiden. Nicht aber, damit Leute steuerfrei einkaufen können. Das ist für die Konsumentinnen und Konsumenten einfach ein «angenehmer Nebeneffekt». Vorteil Ausland Seit der Euro gegenüber dem Franken markant an Wert verloren hat, kaufen Herr und Frau Schweizer mehr denn je im benachbarten Ausland ein. So kommen deutsche Zöllnerinnen und Zöllner kaum nach mit Abstempeln der «Grünen Zettel», mit denen sie die Ausfuhr von Waren bescheinigen. Diese gelten dann als Beleg für die Rückforderung der deutschen Mehrwertsteuer. Zum Leidwesen des heimischen Gewerbes, das unter dem harten Franken ächzt. Kein Wunder, macht den Händlern doch nicht nur der Wechselkurs und die Wertfreigrenze von 300 Franken zu schaffen, sondern auch das generell tiefere Preisniveau im Ausland. Und dann können die dortigen Einkäufe, wie erwähnt, erst noch entsteuert werden, während die Händler im Inland die MWST bei sämtlichen Warenverkäufen abrechnen müssen. Kommt dazu, dass der Schweizer Konsumentenschutz kräftig die Werbetrommel für den Einkauf jenseits der Grenze rührt. Dies, um den Druck auf das heimische Gewerbe zu erhöhen, die Preise zu senken. Es erstaunt deshalb nicht, dass immer wieder Forderungen laut werden, die Wertfreigrenze zu senken; zum Beispiel auf 100 Franken. Dies in der Hoffnung, die Einkaufsströme wenigstens ein bisschen einzudämmen. Seit der Euro gegenüber dem Franken markant an Wert verloren hat, kaufen Herr und Frau Schweizer mehr denn je im benachbarten Ausland ein. Mehr Verzollungen, mehr Schmuggel Wie würde sich eine solche Senkung auswirken? Der Bundesrat hält in seiner Antwort auf verschiedene parlamentarische Vorstösse fest, dass die Einfuhrverzollungen wesentlich zunähmen, was den heute schon erheblichen Aufwand dafür weiter erhöhen würde. Ausserdem sei davon auszugehen, dass mehr geschmuggelt würde. Um die tiefere Wertfreigrenze durchzusetzen, wären mehr Kontrollen nötig, wofür die Zollverwaltung personell gar nicht ausgestattet sei. Verschärfen würde sich auch die Stauproblematik an den Grenzübergängen, was zu Friktionen mit dem Ausland führen könnte. Abgesehen davon: Selbst mit einer tieferen Freigrenze sei davon auszugehen, dass nach wie vor ausreichend Anreize bestünden, im Ausland einzukaufen. Dies aufgrund der erwähnten Frankenstärke, der Rückerstattung der ausländischen MWST und der Preisunterschiede zum Ausland, aber auch, weil die Leute immer mobiler seien. Gegensätzliche Forderungen Es gibt aber nicht nur Stimmen, die eine Senkung der Wertfreigrenze fordern, sondern auch solche, die die Limite erhöhen oder gar gänzlich aufheben möchten. Je nach Interessenlage. Immer wieder werden entsprechende Forderungen an den Zoll herangetragen. Weil der Zoll aber lediglich vollziehende Behörde ist, kann er nicht in Eigenregie über die Höhe der Wertfreigrenze entscheiden. Dies ist vielmehr ein wirtschaftspolitischer Entscheid, bei dem sämtliche betroffenen Kreise anzuhören sind.

8 Forum Z. Dossiers Waren im Transit durch Europa Neubeitritte zum gemeinsamen Versandverfahren Im gemeinsamen Versandverfahren können zollgebundene Waren in einem einzigen Zollverfahren effizient durch eines oder mehrere europäische Länder transportiert werden. Mit dem Beitritt Kroatiens ist dies nun seit dem 1. Juli 2012 bereits in 31 europäischen Ländern möglich. Welche Vorteile das gemeinsame Versandverfahren für den internationalen Warentransport bringt, erläutert Zollexperte Roman Brühwiler von der Oberzolldirektion, Sektion Zollbefreiung und Transite. Die Grundlage für das gemeinsame Versandverfahren wurde 1987 mit dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gvv- Übereinkommen) zwischen der EU und EFTA geschaffen. Das Standardverfahren wird seit 2004 elektronisch abgewickelt bekannt unter dem Begriff NCTS (New Computerised Transit System) und wird vor allem im Strassenverkehr angewendet. Im Bahn- und Luftverkehr bestehen besondere, papiergestützte vereinfachte Verfahren, die aber in absehbarer Zukunft verschwinden werden. Beschleunigter Grenzübertritt Jährlich werden rund 10 Mio. Sendungen im NCTS abgewickelt. Für die Schweiz als «Insel» inmitten der EU-Zollunion hat das Verfahren grosse Bedeutung, wird dadurch doch der Verkehr auf den Transitachsen beschleunigt und die Wartezeiten werden an den Grenzübergängen verkürzt und LKW-Staus vermieden. Die Schweiz ist einer der Hauptnutzer des Systems mit fast 1 Mio. Transiteröffnungen und 1.6 Mio. Beendigungen pro Jahr. Das «New Computerised Transit System» mag seit 2004 schon etwas in die Jahre gekommen sein und das «New» ist mittlerweile vielleicht nicht mehr angebracht. An Aktualität hat es jedoch nichts eingebüsst und wird auch in den kommenden Jahren weiterhin den europäischen Warenverkehr erleichtern. Die Schweiz ist einer der Hauptnutzer des Systems mit fast 1 Mio. Transiteröffnungen und 1.6 Mio. Beendigungen pro Jahr. im letzten Jahr 93 754 Tonnen Waren aus der Türkei importiert (hauptsächlich Metalle, landwirtschaftliche und chemische Erzeugnisse) sowie 76 158 Tonnen Waren in die Türkei exportiert (hauptsächlich pharmazeutische Erzeugnisse, Maschinen, Nahrungs- und Genussmittel). Rangmässig steht die Türkei damit an 16. bzw. 14. Stelle der Schweizer Aussenhandelspartner (Quelle: OZD Sektion Aussenhandelsstatistik und Wirtschaftsfragen). Weitere Interessenten Weitere osteuropäische Länder zeigen Interesse an einem gvv-beitritt. Mazedonien, Serbien, die Ukraine, Weissrussland, Russland, Georgien und Moldawien haben bereits Beobachterstatus. Dieser erlaubt ihnen, in den Ausschüssen auf informeller Basis teilzunehmen und so die Entwicklungen in Hinblick auf den künftigen Beitritt mitzuverfolgen. Die EZV unterstützt einige der Länder aktiv bei ihren Vorbereitungsarbeiten für den Beitritt. Details finden Sie auf der EZV-Website: www.ezv.admin.ch Zollinformationen Firmen Zollverfahren Transit Durchfuhr Gemeinsames Versandverfahren (gvv) Beitritt der Türkei Ein Beitrittsverfahren läuft zurzeit mit der Türkei und dürfte in wenigen Monaten erfolgreich abgeschlossen werden. Im Strassenverkehr wurden

Forum Z. Dossiers 9 Debatte Wie viele Kontrollen braucht das Land? Ob bei der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, bei der illegalen Migration, beim Import von möglicherweise gesundheitsschädigenden Waren oder gar bei den Einkaufstouristen immer wieder werden Forderungen nach mehr Kontrollen laut. Ziviler Zoll und Grenzwache haben ihre Kontrollstrategie in den letzten Jahren angepasst und setzen auf Qualität statt Quantität. al. Klar: Je mehr man kontrolliert, desto mehr Aufgriffe werden tendenziell gemacht. Immer wieder ertönt denn auch der Ruf nach mehr Kontrollen. Sei dies nun, um den Kriminal- oder den Einkaufstourismus bekämpfen. Gleiches gilt bei der illegalen Migration oder wenn es darum geht zu verhindern, dass gefälschte, gefährliche oder gesundheitschädigende Waren ins Land gelangen. Nur wenn jemand persönlich von einer Zollkontrolle betroffen ist, ist dies dann oft gar nicht okay: «Kontrollen abschaffen!» Klar ist aber auch: Selbst mit noch so vielen Kontrollen die totale Sicherheit gibt es nicht und wird es nie geben. Täglich reisen etwa 700 000 Personen in, aus oder durch die Schweiz. Rund 350 000 Personenwagen und 20 000 LKWs überqueren die Grenze. Pro Tag werden Waren für 475 Mio. Franken importiert und für 541 Mio. Franken exportiert (2011). Selbst mit noch so vielen Kontrollen die totale Sicherheit gibt es nicht und wird es nie geben. Weniger ist mehr Was würden mehr Kontrollen in der Praxis bedeuten? Erhöhte Staugefahr im Reiseverkehr und Behinderungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Das will niemand. Ziviler Zoll und Grenzwache sind allein aufgrund der schieren Menge gezwungen, eine Selektion vorzunehmen. Systematisch ist an den Schweizer Grenzen in den letzten Jahrzehnten noch nie kontrolliert worden auch vor Schengen nicht. Dies schon aus rein personellen und wirtschaftlichen Überlegungen. Es geht nämlich nicht darum möglichst viel, sondern das Richtige zu kontrollieren. Dies setzt eine Risikoanalyse und Lagebeurteilung voraus. Gerade angesichts der zunehmenden internationalen Menschen- und Warenströme will die EZV wenn möglich nur dort intervenieren, wo man, gestützt auf die Risikoanalyse, Grund hat zu intervenieren. Genau darauf zielt die Kontrollstrategie der EZV im Handelswarenverkehr ab. Weniger, dafür gezieltere und vertiefte Kontrollen. Dasselbe gilt für das Grenzwachtkorps: Qualität statt Quantität. Die Devise lautet deshalb: Risikoanalyse weiter verbessern, Kontroll- und Informatikmittel modernisieren und Personal flexibel einsetzen. Die Akzente verschieben sich also immer mehr weg von den «verdachtsunabhängigen Stichproben- Kontrollen», wie sie vor Jahren noch praktiziert wurden, hin zu gezielten Interventionen. Dies setzt einen Informationsaustausch mit in- und ausländischen Stellen voraus; aber auch verwaltungsintern gilt es, die relevanten Stellen miteinander zu vernetzen. Mit dem Lage- und Analysezentrum in der Oberzolldirektion OZD ist in dieser Richtung ein wichtiger Schritt unternommen worden. Wirkung entscheidend Vor diesem Hintergrund wird auch klar, dass die Kontrollquote allein kein Indikator für den Kontrollerfolg ist und deshalb auch nicht ausschlaggebend ist. Entscheidend ist und bleibt die mit den vorhandenen Mitteln erzielte Wirkung. Weil sich die Frage nach der richtigen Kontrolldichte aber nicht wissenschaftlich-analytisch beantworten lässt, wird die Debatte darüber unweigerlich anhalten.

10 Forum Z. Dossiers International Afrikanische Flughafenzöllner zu Gast bei Zürcher Kollegen Im Rahmen des Artenschutzprojekts Gapin II, organisiert von der Weltzollorganisation (WZO), hatten 13 Zöllnerinnen und Zöllner aus sieben afrikanischen Ländern Gelegenheit, ihr Know-how in Theorie und Praxis bei der Risikoselektion und Kontrolle zu verbessern. Sie wurden während vier Tagen im Juni von nationalen und internationalen Experten geschult; hauptsächlich um den Schmugglern von bedrohten Tierarten und entsprechenden Produkten auf die Schliche zu kommen. Von Thomas Fischer, Dienstchef Zürich-Flughafen Schon bei der Vorstellungsrunde und den ersten Präsentationen stellten wir fest, dass es sich bei den Workshop- Teilnehmerinnen und -Teilnehmern aus Kongo, Ruanda, der Zentralafrikanischen Republik, Kamerun, Mali, Einen Tag lang übernahmen die afrikanischen Kolleginnen und Kollegen den Lead bei der Vorselektion von risikobehafteten Luftfrachtsendungen im Transit und bei der Einfuhr. Gambia und Guinea um hoch motivierte und gut ausgebildete Zollkollegen handelt, welche die Probleme in ihren Heimatländern erkannt haben und auch versuchen, diese zu lösen. Neben theoretischen Grundlagen für die risikogerechte Beurteilung von Luftfrachtbriefen und Begleitpapieren sowie zu den speziellen Modi Operandi im Bereich Artenschutz stand bei diesem Workshop vor allem die praktische Arbeit im Vordergrund. Einen Tag lang übernahmen die afrikanischen Kolleginnen und Kollegen den Lead bei der Vorselektion von risikobehafteten Luftfrachtsendungen im Transit und bei der Einfuhr. Gleichzeitig arbeitete eine Gruppe im Passagierverkehr und selektierte ankommendes Reisegepäck nach Herkunft und anhand der Bildanalyse mit dem mobilen Röntgengerät. Neben der hohen Motivation fiel auf, dass einige der Teilnehmenden die Risiken sehr gut erkannten und bereits daran dachten, wie sie das Gelernte an ihrem Arbeitsplatz in der Heimat umsetzen könnten. Schmugglern das Handwerk legen: Die Ausbildung soll einen Beitrag zum Schutz bedrohter Tierarten leisten.

Forum Z. Dossiers 11 die Ausbildung hauptsächlich auf die Interpretation von Frachtpapieren und die Analyse von Röntgenbildern ausgerichtet. Scanner sind nämlich auch an den Flughäfen Afrikas vorhanden. Erstaunt waren die Teilnehmer über die geringe Anzahl Zöllner, die am Flughafen arbeiten. Mit Engagement gegen Ausrottung Die Mitarbeitenden der Zollstellen Zürich- und Genf-Flughafen, die mit den Kollegen aus Afrika zusammenarbeiteten, haben viel über die Arbeitsumgebung in den jeweiligen Ländern erfahren und erweiterten so nicht nur ihren beruflichen, sondern auch kulturellen Horizont. Wenn man gesehen hat, wie motiviert und lernwillig die Workshop-Teilnehmer ans Werk gingen, darf man optimistisch sein, dass der Kampf gegen die Ausrottung bedrohter Tierarten in Afrika künftig noch engagierter geführt wird. Die viertägige Ausbildung beim Schweizer Zoll bot Gelegenheit, Erfahrungen über Arbeit, Hilfsmittel und Herausforderungen auszutauschen. Zufriedene Teilnehmer und Veranstalter Die WZO, vertreten durch unseren Landsmann und Kollegen Daniel Möll, zog ein positives Fazit des Workshops. Die Schulung umfasste auch Massnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Eindrücklich war der Besuch im CITES-Sekretariat (Washingtoner Artenschutz-Abkommen) in Genf, wo die Verantwortlichen den Gästen einen Überblick über die internationalen Verflechtungen im Schmuggel von geschützten Tieren und Produkten verschafften. Besonders beeindruckt zeigten sich die Teilnehmenden von den technischen Hilfsmitteln, die uns für die Arbeit zur Verfügung stehen. Wir versuchten aber zu zeigen, dass die Hauptarbeit immer noch im Kopf gemacht wird und eine gute «Zöllnernase» durch keinen Computer zu ersetzen ist. Aus diesem Grund war Die Ausbildung der Zoll-Kolleginnen und -Kollegen aus Afrika stiess bei den Medien auf grosses Interesse. Gapin II Organisation: WZO Sponsor: Schweden Ziel: Kampf gegen den illegalen Handel von geschützen Tieren und ihren Produkten Ansatz: Unterstützung, Ausbildung und Sensibilisierung von Zollverwaltungen in Afrika Seminar in Zürich: Ausbildung von Zöllnerinnen und Zöllnern aus französischsprachigen Ländern Afrikas Teilnehmerländer: Kamerun, Kongo, Guinea, Gambia, Zentralafrikanische Republik, Ruanda, Mali

12 Forum Z. Dossiers Zollrevisorinnen/-revisoren Neue Perspektiven Wie bei anderen Personalkategorien des Schweizer Zolls sind auch die Aufgaben der Zollrevisorinnen und -revisoren in den letzten Jahren komplexer und anspruchsvoller geworden. Weiterbildung und Eigeninitiative werden immer wichtiger, um den Anforderungen zu genügen. Wer vom umfangreichen Kursangebot profitiert, dem eröffnen sich neue berufliche Chancen. Forum Z. hat in Thayngen eine Zollrevisorin getroffen, die diese packen will. Martina Blatter, Zollrevisorin mit Ambitionen wp. «Die Zollrevisorinnen und -revisoren erfüllen bei den Zollstellen anspruchsvolle Aufgaben, die ich besonders anerkenne. Der Zoll ist auch in Zukunft auf die tatkräftige und kompetente Unterstützung dieser Mitarbeitenden angewiesen.» So Oberzolldirektor Rudolf Dietrich unmissverständlich auf die Frage nach Bedeutung und Zukunft der Zollrevisoren. Er tritt damit Spekulationen und Gerüchten entgegen, wonach es Zollrevisorinnen und -revisoren in absehbarer Zeit nicht mehr brauche. Das Gegenteil ist der Fall: Im Rahmen der Dezentralisierung von Kontrollaufgaben wird nämlich geprüft, ob Revisoren neue Aufgaben zugewiesen werden können. So ist geplant, die Kontroll- und Spezialistenteams (MOBE-Teams, Betriebsprüfer usw.) vermehrt mit Mitarbeitenden aus der Zollrevisoren-Laufbahn zu verstärken. Die dafür notwendigen Qualifikationen gilt es, durch spezifische Ausbildungen zu erwerben. Rudolf Dietrich fordert die Revisorinnen und Revisoren auf, das vielfältige und praxisnahe Weiterbildungsangebot zu nutzen, um sich für neue Aufgaben zu qualifizieren. «Gefragt ist Eigeninitiative. Es liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden, ihre beruflichen Qualifikationen zu sichern.» Gleichzeitig hält er aber auch die Vorgesetzten aller Stufen an, die Weiterbildung ihres Personals zu unterstützen. Mehr berufliche Optionen Jemand, der diese Entwicklung aufmerksam und mit Interesse verfolgt, ist Martina Blatter von der Zollstelle Thayngen. Sie ist diesen Sommer zur Zollrevisorin ernannt worden. Vorher war sie rund vier Jahre als Zollangestellte in Thayngen tätig. Für sie gilt es nun erst mal, die Grundausbildung zur Zollrevisorin (Kurse 1 und 2 mit den entsprechenden Fachprüfungen) zu absolvieren. Trotzdem macht sie sich jetzt schon Gedanken über ihre weitere berufliche Zukunft. Weiterbildung ist für die gelernte Industrielackiererin aber nicht erst jetzt aktuell, hat sie doch nach ihrer Lehre bei SR Technics bereits berufsbegleitend eine Handelsschule besucht. «Die Öffnung bestimmter Weiterbildungskurse für Zollrevisoren, die bisher Spezialisten vorbehalten waren, begrüsse ich natürlich sehr. Damit eröffnen sich uns Revisorinnen und Revisoren weitere berufliche Optionen», findet Martina Blatter. Respekt nimmt ab Die Ernennung zur Zollrevisorin hat der 33-jährigen Schaffhauserin einen Motivationsschub gegeben, und sie freut sich auf die Weiterbildungskurse. Ihre Arbeit gefalle ihr, weil sie abwechslungsreich sei. So ist sie unter anderem bei der Transitabfertigung und dem LSVA/PSVA-Handling inkl. Registrierung im Einsatz, macht «Die Öffnung bestimmter Weiterbildungskurse für Zollrevisoren, die bisher Spezialisten vorbehalten waren, begrüsse ich natürlich sehr. Damit eröffnen sich uns Revisorinnen und Revisoren weitere berufliche Optionen.»

Forum Z. Dossiers 13 Künftig könnten Zollrevisorinnen und -revisoren auch zur Verstärkung der MOBE-Teams eingesetzt werden. bei Ladungs- und Schwerpunktkontrollen mit, führt NCTS-Suchverfahren durch, kontrolliert Zollverschlüsse und Fristen bei Geleitscheinen oder Carnet TIR oder die Einhaltung verkehrspolizeilicher Vorschriften im Schwerverkehr. Nebenbei führt sie je nach Diensttour auch eine Nebenkasse. Sie schätzt den Kontakt mit Menschen, auch wenn sie manchmal ziemlich viel einstecken muss. «Als Revisorin brauchst du eine dicke Haut. Was wir uns von gewissen Kunden anhören und gefallen lassen müssen, stammt oft aus der untersten Schublade. Da darf man nicht zu sensibel sein. Zum Glück sind das Ausnahmen. Aber ich habe schon den Eindruck, dass die Akzeptanz von Zollkontrollen und der Respekt uns gegenüber im Allgemeinen abgenommen haben.» Immer wieder gibt es laut Martina Blatter auch Verständigungsschwierigkeiten, was nicht nur an der Sprache liege. So komme es nicht selten vor, dass Chauffeure gar nicht lesen könnten. Der Umgang mit Kunden in heiklen Situationen sei eine Herausforderung und erfordere Fingerspitzengefühl. Martina Blatter: «Die Chauffeure stehen unter einem enormen finanziellen und zeitlichen Druck. Und trotzdem müssen wir dafür sorgen, dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden ohne Wenn und Aber, gerade auch wenn es um die Verkehrssicherheit geht.» Viele Wege stehen offen Wie es nach der abgeschlossenen Ausbildung zur Zollrevisorin weitergehen soll, steht für Martina Blatter noch nicht fest. Mit den neuen Weiterbildungsmöglichkeiten könnte sie sich aber durchaus vorstellen, mal in einem MOBE- oder sonstigen Spezialistenteam zu arbeiten. Grundsätzlich möchte sie sich aber «alle Optionen offenhalten». So wäre für sie auch ein Laufbahnwechsel in zolltechnischer Richtung denkbar oder wenn sich die Chance ergeben würde ein Wechsel zur Kreisdirektion oder in die Oberzolldirektion. «Der Vorteil in einer so grossen und vielfältigen Verwaltung wie dem Zoll ist, dass einem viele Wege offen stehen. Wenn sich die Chance bietet, will ich sie packen», sagt Martina Blatter. Und sie ist auch bereit, dafür etwas zu tun. An Eigeninitiative, Engagement und Motivation fehlt es der Zollrevisorin jedenfalls nicht. Zollrevisoren Der Schweizer Zoll beschäftigt rund 340 Zollrevisorinnen und -revisoren. Sie sind hauptsächlich mit Kontrollaufgaben in den Bereichen Transit-, Ausfuhrabfertigung, Reiseverkehr (Flughäfen) und LSVA betraut. Bei gewissen Zollstellen sind sie auch für das Kassawesen zuständig. Der Zoll wird auch in Zukunft Revisorinnen und Revisoren beschäftigen. Ob die heutige Anzahl Revisorenstellen jedoch beibehalten werden kann, hängt laut Oberzolldirektor Rudolf Dietrich von den künftigen betrieblichen Bedürfnissen ab. Tendenziell sei aber von einer Verringerung auszugehen. Diese werde aber wie üblich sozialverträglich und ohne Kündigungen umgesetzt.

14 Forum Z. Dossiers Drohnen «Unsere Augen in der Luft» Seit 2006 setzt das GWK Aufklärungsdrohnen der Schweizer Luftwaffe für die Überwachung und Kontrollen im Grenzraum ein. Jürg Noth, Chef des GWK, spricht mit Forum Z. über die Vorteile dieses Systems. Jürg Noth An einem Wochenende im Juni 2012, kurz vor Mitternacht, geht in der Zentrale einer Sicherheitsfirma Alarm los in ein Industriegebäude in der Region Vallorbe wurde eingebrochen. Als die Mitarbeiter der Sicherheitsfirma vor Ort eintreffen, ergreifen die Einbrecher die Flucht. Die alarmierte Waadtländer Gendarmerie beordert mehrere Patrouillen in die Gegend und es gelingt ihr nach kurzer Zeit, einen der Flüchtenden festzunehmen. Auch Patrouillen des GWK verschieben sich in die Gegend, unterstützt «Die Drohnen stellen eine effiziente Unterstützung der mobilen Kontrollen am Boden sicher.» schreitenden Kriminalität so auch der Schleuserkriminalität und des organisierten Schmuggels», sagt Jürg Noth, Chef des Grenzwachtkorps. «Drohnen sind Teil unserer Strategie zur Bekämpfung dieser Phänomene.» Und er ergänzt: «Die Unterstützung durch die Schweizer Luftwaffe trägt wesentlich dazu bei, die Qualität der Grenzraumüberwachung zu steigern und unsere Mittel effizienter einzusetzen.» Die Vorteile der Drohnen, wie der beschriebene Fall zeigt, liegen auf der Hand. «Die Drohnen stellen eine effiziente Unterstützung der mobilen Kontrollen am Boden sicher. Sie sind sozusagen unsere Augen in der Luft. Sie liefern Echtzeitbilder und sind vor allem in unübersichtlichem Gelände oder an langen Grenzabschnitten von Vorteil, die sonst nur schwer zu überwachen wären. Der Vorteil der Echtzeitbilder wird zusätzlich gesteigert, weil die Drohnen mit Infrarotkameras ausgerüstet sind, die einen Einsatz in der Nacht ermöglichen», so Noth. Diese Nachteinsatztauglichkeit ermögliche es, dass das GWK seine Einsatzkräfte am Boden zielgerichtet zum Einsatz bringen könne. Drohneneinsätze finden in der Folge immer kombiniert mit mobilen Einsatzkräften des GWK statt. Die effektiven Kontrollen und Abklärungen vor Ort müssen nach wie vor durch die Interventionskräfte am Boden vorgenommen werden. Dank diesem Verbund von Hilfsmitteln gelingt es dem GWK immer wieder, Delikte aufzudecken oder zu verhindern und Straftäter festzunehmen. Zahlen im Zusammenhang mit Drohneneinsätzen werden aber nicht separat ausgewertet. Dies, weil die Aufgriffe durch die mobilen Grenzwachtpatrouillen am Boden erfolgen und deshalb in den Gesamtzahlen der Jahresstatistik enthalten sind. Diese wiederum werden nicht hinsichtlich Verkehrsart (Strasse, Bahn, Wasser durch eine Drohne der Schweizer Luftwaffe, die an diesem Abend im Einsatz ist. Zwei der Flüchtigen werden von der Drohne erfasst, und es gelingt einer Grenzwachtpatrouille, einen der Einbrecher festzunehmen. Das Beispiel zeigt, wie Drohnen zusammen mit anderen Hilfsmitteln für die Überwachung des Grenzraums eingesetzt werden können. «Drohnen sind ein wertvolles Hilfsmittel zur Bekämpfung der grenzüber- Drohne ADS 95 Ranger

Forum Z. Dossiers 15 oder Luft) oder Einsatzart (stationär, mobil, mit oder ohne Drohnenunterstützung) separat ausgewertet. Das GWK setzt seit 2006 Drohnen der Schweizer Luftwaffe ein. Die Einsätze erfolgen aufgrund von Analysen und Lagebildern, unter Berücksichtigung der Verhältnisse vor Ort. Die Einsätze finden mehrmals im Jahr in verschiedenen Grenzregionen der Schweiz statt. Doch wie werden die Einsätze koordiniert? Jürg Noth: «Für den technischen und fliegerischen Teil ist die Schweizer Luftwaffe verantwortlich, für den operativen Teil wir.» Drohnen starten normalerweise von Schweizer Militärflugplätzen aus und werden von einer Besatzung in einer Bodenkontrollstation (Ground Control Station) gesteuert. Diese Zusammenarbeit funktioniert einwandfrei. Doch wie sieht es mit den rechtlichen Grundlagen aus? Ist der Drohneneinsatz aus Gründen des Datenschutzes nicht heikel? Jürg Noth verneint dies klar. «Die Bildauflösung dieses Systems ist nicht auf die Identifikation von Personen ausgerichtet.» Die rechtliche Grundlage ist das Zollgesetz. Dieses regelt den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungsund anderen Überwachungsgeräten, wozu auch die Drohnen zählen. Der Chef GWK setzt auch künftig auf Drohneneinsätze: «Drohnen stellen einen wichtigen Bestandteil unseres Dispositivs im Einsatz für die Sicherheit der Bevölkerung dar.» Und er ergänzt: «Die gute Zusammenarbeit zwischen der Schweizer Luftwaffe und dem GWK zeigt sich auch darin, dass die Bedürfnisse des GWK in die Evaluation einer neuen Aufklärungsdrohne einfliessen.» Das GWK kann in der Evaluation fachspezifisch mitwirken. Diese ist in der Schweiz für die zweite Jahreshälfte 2012 vorgesehen, die Typenwahl im Jahr 2014, wie das VBS am 30. März 2012 mitgeteilt hat. Aufklärungsdrohnen ADS 95 Ranger: technische Daten Infrarotkamera-Aufnahme Leergewicht: Spannweite: Länge: Höhe: Geschwindigkeit: Einsatzdauer: Operationsradius: Aufklärungsflughöhe: 200 kg 5.71 m 4.61 m 1.13 m 90 220 km/h zirka 4 h / Tag- und Nachtbetrieb 100 km Bis 5500 m.ü.m Ideal zwischen 1000 und 3000 Meter über Grund

16 Forum Z. Dossiers Neue Applikation Zollkontrollen Bessere Risikoanalyse und gezieltere Kontrollen Mit einer neuen Applikation werden künftig alle Kontrollen, die bei den Zollstellen der ganzen Schweiz durchgeführt werden, zentral erfasst, und zwar unabhängig von der Verkehrsart. Dies trägt dazu bei, die Risikoanalyse zu verbessern und so Kontrollen noch gezielter, das heisst risikoorientierter, durchzuführen. Ganz im Sinne der neuen Kontrollstrategie im Handelswarenverkehr. Davon profitieren jene Unternehmen tendenziell von weniger Kontrollen, bei denen der Zoll keine Unstimmigkeiten feststellt. Ausserdem werden diese Daten die Grundlage zur Überprüfung der Zielerreichung des Leistungsauftrages der EZV bei Zollkontrollen bilden. wp. Alle Kontrollen, die der Zoll durchführt, werden bis heute dezentral durch Mitarbeitende in den Zollstellen erfasst. Zurzeit gibt es knapp 160 unterschiedliche EDV- Lösungen, in denen die Ergebnisse der Kontrollen festgehalten werden. Das soll sich nun ändern: In einer neuen Applikation werden sämtliche Kontrollen ab Anfang 2013 zentral erfasst. Geleitet wird dieses Projekt von Markus Hirschi von der Oberzolldirektion. Er sagt: «Ziel ist es, die Datenqualität der Kontrollresultaterfassung zu verbessern, indem die bestehenden unterschiedlichen Lösungen harmonisiert und die Daten konsolidiert werden.» Betroffen sind: formelle Kontrollen, Beschau, LSVA- Kontrollen, Systemüberprüfungen und Dossierkontrollen, Kontrollen Es sollen nicht möglichst viele, sondern die richtigen Kontrollen durchgeführt werden. im Reiseverkehr in den Flughäfen, verkehrspolizeiliche Kontrollen sowie Kontrollen der Transportmittel und Ladungen. Neue Kontrollstrategie Das Projekt ist aber auch im Zusammenhang mit der neuen Kontrollstrategie Handelswarenverkehr zu sehen. Es sollen nicht möglichst viele, sondern die richtigen Kontrollen durchgeführt werden. Der Zoll will vor allem dort intervenieren, wo er gestützt auf die Risikoanalyse davon ausgeht, dass etwas nicht stimmen könnte. Er will weniger, dafür gezieltere und vertieftere Kontrollen durchführen. Die neue Applikation wird nun eine gesamtschweizerische Risikoanalyse ermöglichen, und zwar nicht nur aufgrund von Veranlagungsdaten, sondern auch von Kontrollresultaten. Firmen, die sich nichts zu Schulden lassen kommen, profitieren also tendenziell von weniger Zollkontrollen. Wirtschaft und Zoll profitieren Aber nicht nur die Wirtschaft profitiert, sondern auch der Zoll. Neben der besseren Risikoanalyse und effektiveren Kontrollen erlaubt die neue Applikation, Ressourcen noch gezielter einzusetzen. Ausserdem dienen die Daten als Grundlage für den EZV-Leistungsauftrag und die -vereinbarung. Beim Zoll werden rund 1800 Nutzerinnen und Nutzer vorab die technischen Zollfachleute sowie Revisoren und Zollassistenten schweizweit mit der Applikation arbeiten. Deshalb wurden von Anfang an alle betroffenen Personalgruppen auf jeder Hierarchiestufe (Zollinspektorate, Zollkreise, Oberzolldirektion) ins Projekt eingebunden, wie Markus Hirschi erklärt. «Allein die Konsolidierung der rund 160 bestehenden Applikationen respektive der damit verbundenen unterschiedlichen 550 Datenfelder war eine grosse Herausforderung, die wir nur mit Hilfe aller Beteiligten bewältigen konnten.» Laut Markus Hirschi wird die neue Applikation aus einer Weblösung (.net) bestehen. Die Mitarbeitenden sollen ab 1. Januar nächsten Jahres damit arbeiten können. Markus Hirschi (2.v.l) mit seinen Kollegen der Projektgruppe «Applikation Zollkontrollen»

Forum Z. Dossiers 17 Zollfahndung Lebensmittelschmuggel: Wiederholungstäter Der Zollfahndung ist es gelungen, einen grossen Fall von Lebensmittelschmuggel aufzudecken. Die Schmugglerbande hat in vier Jahren insgesamt rund 56 Tonnen Lebensmittel illegal in die Schweiz eingeführt. Sektion Zollfahndung, Zollkreisdirektion Lugano «Lupus pilum mutat, non mentem» Der Wolf wird zwar älter, aber nicht frömmer. Dieses Sprichwort passt ziemlich genau auf den Haupttäter in einer umfangreichen Zoll-Strafuntersuchung, die Anfang 2012 abgeschlossen wurde. Der Schmuggler und sein Geschäftspartner waren nämlich bereits im Jahr 2007 mit Bussen in der Höhe von über 45 000 Franken bestraft und zur Zahlung von über 70 000 Franken Abgaben verurteilt worden. Dies, weil sie unter Umgehung der Zollkontrollen 18 Tonnen Lebensmittel eingeführt hatten. Die Untersuchung war im November 2006 aufgenommen worden, nachdem eine GWK-Patrouille im rückwärtigen Raum eines unbesetzten Grenzübergangs im Tessin einen mit Speiseöl und Käse beladenen Lieferwagen angehalten hatte. Trotz Ermittlungen weiter geschmuggelt Doch weder die empfindliche Busse, noch die nachgeforderten Abgaben hielten den Geschäftsmann und Inhaber einer Firma mit Sitz im Mendrisiotto davon ab, weiterhin unverzollt Lebensmittel vor allem Wurstwaren einzuführen; meistens über unbesetzte Grenzübergänge. Obwohl Ermittlungen der Zollfahndung im Gang waren, ertappten ihn Grenzwächter im Mai, wie er in Mendrisio Waren aus einem Lieferwagen auslud. Er gab an, dass es sich dabei um ordnungsgemäss eingeführte Waren handle. Anlässlich der unverzüglich durch die Zollfahndung durchgeführten Hausdurchsuchung wurden über 500 kg geschmuggelte Wurstwaren und umfangreiches Beweismaterial sichergestellt. Zur teilweisen Deckung der ausstehenden Abgaben wurden Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Geschäftsmann nach wie vor im grossen Stil schmuggelte. die Fahrzeuge, mit denen der Täter die Ware geschmuggelt hatte, sowie Vermögenswerte beschlagnahmt. Obwohl der Täter geständig war, wollten es die Fahnder angesichts der Vorgeschichte genauer wissen. Sie wollten das Ausmass und die Art und Weise des Vorgehens in diesem Schmuggelfall vertieft abklären. Aufgrund der Analyse der sichergestellten Beweismittel und der Unterlagen, die man von den Italienischen Behörden im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens erhalten hatte, stellten die Fahnder fest, dass die geschmuggelte Menge Waren viel grösser war als vermutet. Zudem erhärtete sich im Verlauf der Ermittlungen der Verdacht, dass der Geschäftsmann bei der Zollstelle Stabio Confine Waren in die Schweiz einführte, von denen er lediglich jene mit niedrigen Zollansätzen korrekt deklarierte und die hochbesteuerten Waren hingegen beim Zoll nicht anmeldete. Schmuggel zum Dritten Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass der Geschäftsmann nach wie vor im grossen Stil schmuggelte. So führte er weiterhin regelmässig Waren über unbesetzte Grenzübergänge im Mendrisiotto in die Schweiz ein oder liess diese durch Drittpersonen einführen. So spannte er seine Schwester und seinen Bruder für den Grenzübertritt ein, indem sie jeweils von ihm die Waren übernahmen, um allfällige Kontrollen im rückwärtigen Raum durch Grenzwächter zu vermeiden. Im Juni 2010 wurden die drei Familienmitglieder auf frischer Tat ertappt, wie sie 290 kg Waren, u.a. Charcuterie, Käse und Wein, illegal einführten. Aufgrund der Verdunkelungsgefahr wurden die drei Personen in Untersuchungshaft genommen. In der Folge intervenierte die Zollfahndung bei den mutmasslichen Abnehmern der sichergestellten Waren. Gestützt auf die Untersuchung und die sichergestellten Belege wiesen die Fahnder nach, dass der Schmuggler und seine Gehilfen ungefähr siebzig Abnehmer mit illegal eingeführten Waren beliefert hatten allesamt Inhaber kleiner italienischer Spezialitätengeschäfte oder -restaurants, meistens mit Sitz in den Regionen Zürich, Ostschweiz oder Graubünden. Finale Anfang 2012 wurde die Untersuchung abgeschlossen; der Zoll forderte Abgaben in der Höhe von rund 370 000 Franken nach. Insgesamt wurden 31 Tonnen Wurstwaren, 25 Tonnen Speiseöl und 190 Liter alkoholische Getränke illegal in die Schweiz eingeführt. Die Täterschaft muss mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Da einige Abnehmer der Waren in der Schweiz von der illegale Einfuhr Kenntnis hatten, wurden diese der Zollhehlerei angeschuldigt.