Glasfasernetz im Markt Essenbach Häufige Fragen und Antworten

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Stand: 01.06.2015 Glasfasernetz im Markt Essenbach Häufige Fragen und Antworten 1. Bekomme ich den Glasfaseranschluss noch kostenlos? Der Aktionszeitraum für die Bereitstellung eines kostenlosen Hausanschlusses durch das Kommunalunternehmen des Marktes Essenbach KME ist bereits abgelaufen. Da inzwischen die Tiefbaumaßnahmen beendet sind und neu eingehende Anschlussanträge zwangsläufig zusätzliche Kosten verursachen, gilt aktuell nachfolgende Regelung: - Für jedes Haus/Grundstück, das angeschlossen werden soll, muss vom Eigentümer (Mieter reicht nicht) ein Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag mit dem KME abgeschlossen werden, in dem der Eigentümer der Nutzung seines Grundstücks und der Kostenübernahme für den Anschluss zustimmt. Dies gilt auch für anzuschließende noch unbebaute Bauplätze bzw. Baulücken. - Gleichzeitig muss für jedes Haus/Grundstück, das angeschlossen werden soll, vom jeweiligen Nutzer (Eigentümer oder Mieter) ein Vertrag über einen Telefonanschluss oder einen kombinierten Internet- und Telefonanschluss mit der M-net abgeschlossen werden. - Formulare für alle Verträge gibt s im Rathaus oder bei der M-net- Vertriebsstelle (siehe Nr. 24). - Kosten: Der jeweilige Eigentümer muss die tatsächlich für seinen Hausanschluss anfallenden Kosten übernehmen. Die konkrete Höhe hängt natürlich von den vor Ort vorzufindenden Verhältnissen ab (z. B. Länge eines Anschlusses von der Straße bis zum Gebäude, Oberflächenbeschaffenheit (insbesondere: Kann das Kabel in unbefestigten Oberflächen wie z. B. Rasen verlegt werden, oder ist ein Asphaltaufbruch oder eine Verlegung von Pflastersteinen erforderlich?). - Die tatsächlichen Kosten können Ihnen bei Interesse konkret angeboten werden. Fragen Sie nach den aktuellen Konditionen bei unserem Glasfaser- Anwohnermanagement im Rathaus nach (siehe Nr. 24).

- Das KME behält sich auch vor, auf einen Anschluss eines Grundstücks zu verzichten, wenn ein solcher aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht machbar sein sollte. Ein Grundstückseigentümer hat keinen Anspruch auf Anschluss an das Glasfasernetz. - Gleiches gilt für den Fall, dass für ein Grundstück/Haus zwar ein Grundstücksund Gebäudenutzungsvertrag mit dem KME, aber kein Vertrag über die Nutzung eines Diensteangebotes mit M-net abgeschlossen wurde. - Sonderfragen für Vermieter und Mieter: siehe Nrn. 26 bis 28 2. Das Glasfasernetz ist inzwischen fertiggestellt - Kann ich trotzdem noch anschließen bzw. einen Anschluss beantragen? Grundsätzlich ja (Konditionen siehe Nr. 1). Voraussetzung ist dann aber auch, dass sich in der jeweiligen Straße noch weitere Interessenten für einen nachträglichen Anschluss finden, da der Markt Essenbach nach Abschluss der Ersterschließung und Wiederherstellung der Straßen- /Gehwegoberflächen nicht jedem einzelnen Wunsch auf einen nachträglichen Hausanschluss und den damit verbundenen erneuten Aufgrabungsarbeiten in Straße und Gehweg sofort nachkommen kann. Es muss dann also durchaus mit Wartezeiten gerechnet werden. Bei Interesse bitte bei unserem Glasfaser-Anwohnermanagement nachfragen (siehe Nr. 24) 3. Was passiert mit Baulücken oder noch unbebauten Baugrundstücken? Auch hier gilt: Ein Anschluss kann bei bevorstehender bzw. begonnener Bebauung zu den unter Nr. 1 genannten Kosten erfolgen. 4. Reicht es, wenn ich nur einen TV-Vertrag mit M-net abschließe? Ein Fernsehvertrag reicht leider nicht. Es muss mindestens ein Vertrag über einen Telefonanschluss oder besser ein Vertrag für Internet und Telefon abgeschlossen werden. 5. Wo gibt es die benötigten Formulare? Alle Formulare erhalten Sie bei der M-Net-Vertriebsstelle oder auch beim Anwohner-Management im Rathaus (siehe Nr. 24).

6. Wann kann ich mit einer Inbetriebnahme rechnen? Erst wenn alle Verträge rechtswirksam unterzeichnet sind, können wir unsere Baufirma entsprechend beauftragen. Die zeitliche Abwicklung wird mit Ihnen vorab besprochen. Die technische Inbetriebnahme wird bei Neubauten in Abhängigkeit des Fortschritts Ihrer eigenen Baumaßnahme erfolgen. Nach Fertigstellung des Anschlusses übergeben wir diesen der M-net, die wiederum nach ca. 4 Wochen den Anschluss freischalten kann. Dies hängt letztlich aber auch von den Kündigungsfristen Ihrer Altverträge (bei Ihrem bisherigen Telefon-/Internetanbieter) ab, sofern Sie Altverträge haben und Ihre bisherige Telefonnummer mitnehmen möchten (Portierung). 7. Hausverkabelung (In-House): Wir erinnern daran, dass Sie nicht vergessen sollten, Ihre vorhandene Hausverkabelung durch einen Fachmann überprüfen zu lassen. In aller Regel wird die Weiterverwendung der alten Verkabelung in Ihrem Haus nicht möglich sein. Aufgrund vieler Anfragen dazu weisen wir nochmals darauf hin, dass die Verkabelung durch den Markt Essenbach am Abschlusspunkt (in der Regel) im Keller endet. Neben diesem Abschlusspunkt setzt M-net noch einen Wandler und eine Fritz-Box (Router), an der die Endgeräte des Kunden angeschlossen werden (PC, Telefon, usw.). In den weitaus meisten Fällen soll die Fritz-Box aber nicht im Keller installiert werden, sondern in der Nähe der Kundengeräte, also in der Wohnung (meistens im Erdgeschoss) oder in jeder Wohnung bei Mehrfamilienhäusern. Dies funktioniert allerdings nur, wenn der Eigentümer hierzu eine eigene In- Haus-Verkabelung mit einem Netzwerkkabel vom Wandler im Keller bis zum gewünschten Aufstellort der Fritz-Box (Router) installiert hat. Diese unbedingt notwendige Verkabelung ist aber Aufgabe des Eigentümers!!! Bitte also unbedingt rechtzeitig vor dem Installationstermin der Fritz-Box durch M-net die hausinterne Verkabelung durchführen (durch einen Elektriker, die Baufirma des Glasfaseranschlusses oder für technisch versierte Heimwerker auch selber). Wenn am Installationstag der M-net keine passende Hausverkabelung vorliegt, wird M-net die Fritz-Box (Router) zwangsläufig im Keller aufbauen. Eine Nutzung des Telefon- und Internetanschlusses wird dann in der Regel noch nicht möglich sein, solange Sie nicht die Hausverkabelung nachgerüstet haben. Sollten sie aufgrund dessen nach Umschaltung Ihres alten Telefonanschlusses auf M-net ohne funktionierendes Telefon da stehen, sind Sie dafür selbst verantwortlich.

8. Kündigung Ihres alten Telefonanschlusses: Auch hierzu unsere Erinnerung: Kündigen Sie Ihre bisherigen Telefonanschlüsse nicht selbst, überlassen Sie dies M-net. Dies gilt allerdings nur für die Verträge, denen Ihr Telefonanschluss zu Grunde liegt. Sollten Sie unabhängig von Ihrem Telefonanschluss etwa einen eigenständigen Internetanschluss (z. B. bei 1&1 usw.) oder einen eigenen Fernsehkabelanschluss (z. B. bei Kabel Deutschland) haben, wird dieser Anschluss nicht von M-net gekündigt. Hierum müssen Sie sich dann selbst kümmern. Aber sprechen Sie hierzu mit den Vertriebspartnern der M-net, diese werden Ihnen auch in diesen Fällen behilflich sein. 9. Kann ich meine alte Telefonnummer behalten? Ja. Alle Telefonnummern können Sie zu M-net mitnehmen. 10. Ich habe 3 Telefonnummern, ist das ein Problem? Bei mehr als einer Telefonnummer können Sie bei M-net die Option "Komfortanschluss" für 4,90 monatlich hinzubuchen. Diese beinhaltet bis zu 10 Telefonnummern und einen zweiten Telefonanschluss für zwei gleichzeitig ausgehende Gespräche und die gängigen Merkmale von ISDN. 11. Muss ich in der Übergangsphase doppelt bezahlen? Nein. Der Vertrag mit M-net beginnt erst nach dem Kündigungstermin Ihres alten Vertrages zu laufen. Sie bezahlen nicht doppelt. Außer Sie wollen sofort mit High Speed Internet surfen und verzichten auf das Warten bis zum Ablauf Ihrer Altverträge. Achtung: In diesem Fall sollten Sie vorher mit M-net absprechen, ob bzw. wie eine Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer dann möglich ist (sofern Ihnen dies wichtig ist). 12. Was bedeutet Festnetz-Flatrate? Alle Gespräche ins deutsche Festnetz, egal zu welchem Anbieter, sind kostenlos. Nur Gespräche in Handynetze oder zu Sonderrufnummern werden berechnet. 13. Wenn der Anschluss in den Keller kommt, kann ich dann meine bestehende Hausverkabelung benutzen? In der Regel nicht. Siehe Nr. 7 14. Kann ich meine alten Telefone behalten? Beim Standardanschluss können Sie Ihre analogen Telefone weiterbenutzen. Wenn Sie ISDN-Telefone nutzen möchten, brauchen Sie die Komfortoption. Sie bekommen dann eine Fritzbox mit einem ISDN-Anschluss. 15. Wird der bestehende Anschluss abgebaut? Alle bestehenden Anschlüsse können im Haus verbleiben, werden jedoch nicht mehr genutzt. 16. Funktioniert ein TV-Empfang auch mit dem günstigsten Glasfasertarif (25 MBit/s)? Ja. Der Fernsehempfang im Glasfasernetz ist unabhängig vom gebuchten Internettarif und funktioniert bei jedem Anschluss.

17. Funktioniert mein Faxgerät am Glasfaseranschluss? Bis auf ganz wenige Ausnahmen (sehr alte Faxgeräte) funktioniert ihr Faxgerät auch am Glasfaseranschluss. 18. Ich nutze einen Fax-zu-Email Dienst. Kann ich eine Rufumleitung einrichten? Ja, Rufumleitungen sind möglich. Die M-net-Fritzbox hat aber auch einen eigenen Faxserver. 19. Kann ich meine T-Online- Email-Adresse behalten? Eine Anleitung zum Umstellen einer T-Online- Adresse bekommen Sie bei der Glasfaserberatung im Rathaus. 20. Bekomme ich bei M-net auch eine Email-Adresse? Im Anschluss sind bis zu 10 Email-Adressen enthalten. 21. Wird beim Glasfaseranschluss die Geschwindigkeit auch langsamer, je weiter ich von der Vermittlungsstelle entfernt bin? Nein. Ein Glasfaserkabel hat keine so hohe Dämpfung wie ein Kupferkabel, daher bekommen Sie die Geschwindigkeit, die Sie bestellen. 22. Im Internet habe ich gelesen, dass Internet-Telefonanschlüsse oft eine schlechte Qualität haben. Ist das beim Glasfaseranschluss auch so? Nein. Der Glasfasertelefonanschluss von M-net wird als moderner VoIP-Anschluss ausgeführt. Die M-net-VoIP-Anschlüsse basieren auf dem modernen, leistungsfähigen M-net-NGN-Netz (Next-Generation-Network), dessen Qualitätsmerkmale (Quality-of-Service) eine Sprachqualität gewährleisten, die der von Festnetzanschlüssen mindestens ebenbürtig ist (abhängig vom Anschluss der Gegenstelle sogar besser). Dies wird u. a. auch dadurch gewährleistet, dass M- net selber Netzbetreiber ist und ein eigenes Netz betreibt. So ist eine Ende-zu- Ende-Kontrolle und -Qualität sichergestellt. M-net leitet abgehende Verbindungen vom eigenen Netz direkt in deutsche oder ausländische Fest- bzw. Mobilfunknetze weiter und nimmt ankommende Verbindungen aus diesen Netzen entgegen. Es werden also keine Verbindungen über das öffentliche Internet geleitet (keine Internet-Telefonie). 23. Gibt es einen reinen Internetanschluss (Paket ohne Telefonanschluss)? Alle Tarife gibt es auch jeweils ohne Telefonanschluss.

24. Kann ich mich auch persönlich zu allen eigenen Fragen beraten lassen? Für Fragen rund um das Dienstleistungs- und Serviceangebot der M-net (Telefon, Internet, Fernsehen) einschließlich der jeweiligen Gebühren können Sie sich gerne an die M-net-Vertriebsstelle in Essenbach wenden: M-net Vertriebsstelle Essenbach im Hause der Barmenia-Versicherungen Landshuter Str. 11, 84051 Essenbach Tel. 08703/3650100 Email: info@bitco-gmbh.com Öffnungszeiten: Donnerstag 09.00 12.00 und 14.00 18.00 Uhr Für Fragen zur Errichtung eines Glasfaseranschlusses für Ihr Haus/Grundstück (Bauabwicklung, Trassenführung, Hausanschlusskosten) wenden Sie sich an unser Anwohnermanagement im Rathaus: Anwohner-Management Glasfasernetz Frau Birgit Prieler (in Vertretung: Frau Verena Schneider) Rathaus 1. Stock, Zimmer Tel. 08703/808-29 Email: prieler@essenbach.de Öffnungszeiten: Montag Freitag 08.00 12.00 Uhr und Dienstag 13.00 15.00 Uhr sowie Donnerstag 13.00 17.30 Uhr 25. Erhalte ich eine Auftragsbestätigung nach Abgabe meines Auftrags? Ja. Auftrag M-net Glasfaser-/Breitbandanschluss: Wer einen solchen Auftrag eingereicht hat, erhält von M-net auch umgehend eine entsprechende Auftragsbestätigung. Nachfragen sollten Sie hier an die M-net richten. Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag mit dem Kommunalunternehmen KME: Die ebenfalls eingereichten und von den Grundeigentümern unterschriebenen Grundstücks- und Gebäudenutzungsverträge unseres Kommunalunternehmens KME müssen dagegen alle erst noch von uns gegengezeichnet werden. Alle Grundeigentümer, die ein solches Formular eingereicht haben, erhalten eine Ausfertigung des Vertrags mit allen Unterschriften zurück. Dies wird etwas Zeit in Anspruch nehmen.

26. Für Vermieter: Mein Mieter möchte keinen M-net-Vertrag nutzen ich als Grundeigentümer möchte aber schon, dass mein Grundstück angeschlossen wird. Welche Möglichkeiten habe ich? Grundsätzlich wird kein Haus/Grundstück angeschlossen, für das nicht auch ein Nutzungsvertrag für einen Telefon- oder einen kombinierten Telefon- /Internetanschluss mit der M-net abgeschlossen wird. Als Vermieter haben Sie 2 Möglichkeiten: - Normalfall: Ihr Mieter hat Interesse an einem Glasfaseranschluss: Sie unterschreiben einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag mit dem KME, Ihr Mieter unterschreibt einen Nutzungsvertrag mit M-net (für Telefon oder Telefon/Internet). Sie erhalten dann einen Anschluss zu den unter Nr. 1 genannten Kosten. Ihr Mieter trägt die monatlichen Nutzungsgebühren (wie beim bisherigen Telefonanschluss auch). - Wenn Ihr Mieter derzeit kein Interesse hat: o Sie unterschreiben als Eigentümer einen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag mit der KME und gleichzeitig einen Nutzungsvertrag mit der M-net (mindestens für einen Telefonanschluss mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten zu derzeit 24,90 monatlich), auch wenn dieser letztlich nicht genutzt wird. Wenn sich Ihr Mieter oder evtl ein Nachmieter innerhalb dieser 24 Monate doch für einen Anschluss entscheiden sollte, wird die M-net den von Ihnen abgeschlossenen Vertrag aus Kulanzgründen aufheben. o Sie warten, bis sich Ihr Mieter oder evtl. ein Nachfolgemieter einen Anschluss wünscht, müssen dann aber u. U. längere Wartezeiten in Kauf nehmen und die jeweils aktuell gültigen Anschlusskosten tragen (siehe auch Nrn. 1 und 2). 27. Für Mieter: Ich möchte gerne einen Glasfaser-Telefon- oder Telefon/Internetvertrag abschließen, mein Vermieter unterschreibt aber keinen Grundstücks- und Gebäudenutzungsvertrag. Kann ich das Glasfasernetz dennoch nutzen? Nein. Ohne Zustimmung des Grundeigentümers geht nichts. Überzeugen Sie Ihren Vermieter von der Notwendigkeit und den Vorteilen eines Glasfaseranschlusses (der ja auch eine Wertsteigerung für das Grundstück bedeuten würde).

28. Für Mieter: Ich hätte Interesse an einem Glasfaseranschluss, aber ich will mich nicht 24 Monate binden, weil ich in der Zwischenzeit mit einem Umzug plane. Kein Problem. Es stimmt zwar, dass alle M-net-Verträge grundsätzlich eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Bei einem Umzug garantiert die M-net aber folgende Lösungsmöglichkeiten: Wenn am neuen Wohnort ebenfalls ein Empfang von M-net-Produkten möglich ist, kann der alte Vertrag einfach mitgenommen werden. Wenn am neuen Wohnort kein Empfang von M-net-Produkten möglich sein sollte, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können den Vertrag schon vor Ablauf der 24 Monate kündigen. 29. Ich wohne außerhalb des Glasfaser-Versorgungsgebietes Kann ich trotzdem am schnellen Internet teilhaben? Selbstverständlich. Alle Bürger des Marktes Essenbach können davon profitieren. Wie Sie wissen wurde der gemeindliche Internet-Ausbau aus wirtschaftlichen Gründen geteilt. In den Ortsteilen Artlkofen, Bruckbach, Gaunkofen, Ginglkofen, Holzen, Oberholzen, Kreut, Oberunsbach und Pettenkofen wurde das Glasfaserkabel nicht bis zu jedem Grundstück verlegt sondern bis zu den jeweiligen Kabelverzweigern der Telekom (sog. FTTC-Gebiete). Damit erfahren auch die Bürger dieser Ortsteile eine entscheidende Verbesserung ihrer bisherigen Internetanbindung. In Abhängigkeit von der jeweiligen Entfernung zu den Kabelverzweigern werden auch hier Bandbreiten von 25 bis 50 Mbit/s erreicht. Dieser Ausbau ist mittlerweile abgeschlossen und kann von allen Bürgern genutzt werden, wenn sie entsprechende Verträge mit M-net abgeschlossen haben. Sie müssen keinerlei bauliche oder technische Änderungen an Ihren bisherigen Hausanschlüssen vornehmen. Die gesamte alte Verkabelung Ihres Hauses kann weiter genutzt werden. Sie müssen allerdings mit M-net entsprechende Telefon-/Internetverträge abschließen, um in den Genuss dieses schnellen Internets zu kommen.

M-net wird sich dann wie wir das schon von den anderen Glasfasergebieten kennen - um die Kündigung Ihrer alten Telefon-/Internetverträge bei der Telekom oder den anderen Unternehmen kümmern. Auch hier gilt, dass Sie Ihre alte Telefonnummer behalten können, wenn Sie nach Beendigung Ihres bisherigen Telekomvertrages zu M-net wechseln. Der genaue Umstellungstermin auf das schnelle Netz hängt natürlich wieder von Ihren jeweiligen Kündigungsfristen bei Ihrem alten Telekommunikationsunternehmen ab. Noch Fragen? Wir stehen zur Verfügung! Ihr Glasfaser Anwohnermanagement Rathaus Essenbach Tel. 08703/808-29