Merkblatt der Stadt Müllheim zum Brandschutz Bei Straßenfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen

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Transkript:

Merkblatt der Stadt Müllheim zum Brandschutz Bei Straßenfesten, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen AZ.: 15:0008 Seite 1

Straßenfeste, Märkte aber auch sportliche Veranstaltungen erfreuen sich großer Beliebtheit. Dass solche Veranstaltungen aber auch Gefahren für Menschen, Tiere und Sachwerte in sich bergen, wird leider häufig übersehen. Sie planen eine Veranstaltung, die für alle ein Erfolg werden soll? Dieses Merkblatt informiert Sie über grundsätzliche Sicherheitsanforderungen, die bei der Planung von Märkten, Straßenfesten und ähnlichen Veranstaltungen zu beachten sind. Es soll Ihnen helfen, bereits bei der Planung auf diese Punkte zu achten und die notwendigen Maßnahmen vorzubereiten. Ziel soll es sein, die Sicherheit der Besucher zu gewährleisten, dass die Feuerwehr trotz Ausnahmesituation und eventuell besonderer Gefahren eine Chance für effektive Rettungs- und wirksame Brandbekämpfungsmaßnahmen hat. Unfälle kann man nicht ausschließen, aber schon bei der Organisation und der Platzverteilung sollte daran gedacht werden, wie Rettungsdienst und Feuerwehr überall schelle Hilfe bringen kann. Schnelle Hilfe kann Leben retten und Sachschäden begrenzen! Grundsätzliches Die Vorgaben und Hinweise dieses Merkblattes sind Bestandteil der zu erteilenden straßenverkehrlichen, gewerblichen Erlaubnis durch das Ordnungsamt Müllheim. Es ist unbedingt notwendig, rechtzeitig vor der Veranstaltung (ideal 3 Monate), der Fragebogen für Veranstaltungen der Stadt Müllheim ausgefüllt beim Ordnungsamt abzugeben. Um vorab eine Einhaltung der Bedingungen zu überprüfen, kann die Ordnungsbehörde ein Lageplan mit Angaben zur Nutzung, Größe und Aufstellung der jeweiligen Stände, Zelte und Buden sowie deren Abstand zu bestehenden Gebäuden einfordern. Nach Beurteilung des ausgefüllten Fragebogens für Veranstaltungen müssen eventuell weitere Gespräche über die Sicherheitsvorkehrungen mit Verantwortlichen der Stadt, Polizei und des Rettungsdienstes geführt werden. Die zuständigen Stellen beraten Sie dabei gerne. AZ.: 15:0008 Seite 2

Flächen für den Feuerwehr- und Rettungseinsatz Straßen, Fußgängerzonen und Plätze dürfen mit Aufbauten usw. nur so belegt werden, dass eine möglichst geradlinige Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge verbleibt. Mindestens 3,50 m lichte Breite bei geradliniger Führung Mindestens 5,00 m lichte Breite bei Kurven Ist es durch die gegebene Bebauung (ab dreigeschossiger Bebauung fast immer) erforderlich, mit Hubrettungsfahrzeugen (Drehleiter)den zweiten Rettungsweg sicherzustellen, so ist eine mindestens 5,00 m freie Durchgangsbreite bzw. Stellflächen erforderlich Aber auch die tragbaren Rettungsgeräte (Leitern) der Feuerwehr brauchen eine Aufstellfläche, dass mindestens die Fenster der darüber liegenden Wohnungen oder Nutzungseinheiten angeleitert werden können. Nach Möglichkeit Abstand der Buden zu Häusern 2,50 3,00 m, insbesondere gefordert bei Nutzung von Fritteusen und Verwendung von flüssiggasbetriebenen Geräten. Die Durchfahrtsbreiten dürfen nicht durch aufgeklappte Vordächer, Dachvorsprünge oder Kabelbrücken eingeengt werden. Dachvorständen/Markisen von Aufbauten, Verkaufsständen/-wagen etc. müssen sich in mindestens 2,00 m Höhe befinden. Auch auf privaten Grundstücken können Feuerwehrzufahrten oder Stellflächen vorhanden sein, die im Notfall angefahren werden müssen. Diese sind auf jeden Fall freizuhalten und sicherzustellen. Gebäudezugänge, Notausgänge, Feuerwehrschlüsselkasten müssen von den allgemein zugänglichen Verkehrsflächen frei zugänglich sein (Mindestbreite 1,25m). Es ist sicherzustellen, dass bei aneinander gestellten Aufbauten, in Abständen von längstens 20 m ein Durchgang von mindestens 3 m Breite zwischen den Aufbauten, und dem dahinterliegenden Bereich/Bebauung möglich ist. Die zuvor aufgeführten Flächen sind ständig freizuhalten. (Keine Bestuhlung, Stehtische usw.) Löschwasserversorgung Die Feuerwehr kann mit ihren Fahrzeugen nur sehr begrenzt Löschwasser mitbringen, deshalb: Hydranten, Saugstellen, Einspeisestellen (für trockene Steigleitungen), Löschwasserteiche sind deutlich gekennzeichnet und ihre Erreichbarkeit entscheidet über den Erfolg des Löscheinsatzes. Deshalb dürfen diese nicht mit Ständen oder Buden zugestellt bzw. keine Unterflurhydranten überbaut werden. AZ.: 15:0008 Seite 3

Hinweisschilder auf Hydranten und Wasserentnahmestellen dürfen nicht verdeckt werden. Achten Sie auf Kennzeichnungen Löschgeräte Als Veranstalter tragen Sie Verantwortung. Für jeden Verkaufsstand, Zelte usw., insbesondere da, wo Flüssiggas, Grillanlagen usw. verwendet werden ist jeweils ein Feuerlöscher geeignet für die Brandklassen ABC nach DIN 14406 DIN EN3 mit mindestens 6 kg vorzuhalten. Bei der Verwendung von Fritteusen ist jeweils ein Fettbrandlöscher nach DIN und eine Löschdecke vorzuhalten Als Bemessungsgrundlage wird auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR 2.2 Maßnahmen gegen Brände verwiesen. Stromversorgung Elektroinstallationen, Elektrogeräte und sonstige elektrisch betriebene Einrichtungen müssen den gültigen VDE-Bestimmungen entsprechen. Keine schadhaften Kabel verwenden Installationen nur vom Fachmann ausführen lassen Verwendung von Flüssiggasflaschen Es dürfen nur Flüssiggasflaschen und Anlagen verwendet werden, die den anerkannten Regeln der Technik und der Richtlinien für Verwendung von Flüssiggas entsprechen. Die Flüssiggasflaschen und Verbrauchseinrichtungen müssen standsicher aufgestellt werden. Die Anzahl der Vorratsflaschen darf den Tagesbedarf nicht überschreiten. Bevorraten Sie keine Vorratsflaschen im Bereich von Ständen und Buden, sondern lagern Sie diese in einem abgeschlossenen Raum, und zwar stehend und keinesfalls übereinander, eventuell in extra Flaschenschränken. Der Abstand zwischen den Vorratsflaschen und den Gebrauchsflaschen muss mindestens 3 m betragen. AZ.: 15:0008 Seite 4

Flüssiggasflaschen müssen zu brennbaren Gegenständen, zu Wärmequellen und zu Kanaleinläufen einen Abstand von mindestens 1 m haben. In Gebrauch befindliche Flaschen dürfen nicht unbeaufsichtigt betrieben werden. Im Übrigen sind die Technischen Regeln für Flüssiggas (TRF 1996) zu beachten. Schadhafte Zuleitungen usw. sind nur von einem Fachmann sofort auszuwechseln. Bei Undichtigkeiten sind die Absperrarmaturen an den Flaschen unverzüglich zu schließen, alle Zündquellen zu beseitigen und weitere Zündmöglichkeiten auszuschließen. Bei der Nutzung von Wärme- und Heizgeräten im Freien ist darauf zu achten, dass nur für den gewerblichen Bereich zugelassene Geräte (z.b. Heizpilze, Terrassenheizstrahler, etc.) mit entsprechender Schlauchbruch- und Kippsicherung verwendet werden. Der Betrieb von Flüssiggasbetriebenen Wärme- und Heizgeräten ist innerhalb geschlossener Aufbauten grundsätzlich nicht zulässig. Hier sind nur elektrisch betriebene Wärme- und Heizgeräte bzw. Ölheizungen(Außenbereich) zulässig. Die verwendeten Geräte müssen für die Nutzung in geschlossenen Räumen zugelassen sein. Hierbei sind die Herstellerangaben zu Abständen von brennbaren Materialien einzuhalten. Überdachung/Dekoration Durch Überdachungen (Wetterschutz) und Dekorationen kann sich Feuer schnell ausbreiten. Hier sollten mindestens schwerentflammbare Materialien (Baustoffklasse B1) verwendet werden. Besser sind nicht brennbare Baustoffe. Aufbauten Alle Aufbauten (Marktstände, Zelte, Verkaufsstände, Bühnen, Absperrungen)sind so zu sichern, dass sie wind- und sturmsicher betrieben werden können. AZ.: 15:0008 Seite 5

Gitter, Absperrungen, sonstige Einbauten Sollten bei Veranstaltungen Absperrungen notwendig oder vom Veranstalter gewünscht sein, sind nachfolgende Punkte zu beachten: Materialien für notwendige Absperrungen sind ihrem Einsatzzweck und dem heutigen Stand der Technik entsprechend auszuwählen. Sollten der Veranstaltungsbereich eingezäunt werden, ist hierbei auf Standsicherheit der Zäune/Absperrungen zu achten. Sollten im Veranstaltungsbereich mobile Zäune aufgestellt werden, an denen eine Verplanung oder Werbebanner vorgesehen sind, sind insbesondere die dadurch entstehenden Windlasten zu beachten. Flucht und Rettungswege Diese Wege sind immer freizuhalten. Während der Veranstaltung sind diese ausreichend zu beleuchten. Bei eingefriedeten Veranstaltungsflächen, sollte mit Hinweisschildern (ISO7010/ASR A1.3) auf den Rettungsweg hingewiesen werden. Stromausfall Für den Fall eines Stromausfalles sollten an jedem Stand/Zelt batteriebetriebene Leuchten (Taschenlampen oder Handscheinwerfer) vorgehalten werden. Lagerung von Abfall An geeigneten Stellen, abgerückt von Gebäuden, sollten Müllbehälter aufgestellt werden, möglichst Container aus Metall. Packmaterial, Kartonagen und Papier sollte nicht im Stand, oder am Stand gelagert werden. AZ.: 15:0008 Seite 6

Nutzung bestehender Baulichkeiten Die Nutzung bestehender Baulichkeiten (z.b. Schuppen, Scheunen, Garagen, Keller) wird immer wieder für Feste in Anspruch genommen. Auch hier gelten die beschriebenen Sicherheitsvorkehrungen. Für die Gäste müssen aus solchen Räumen ausreichend Rettungswege vorhanden sein, mindestens zwei voneinander unabhängige. Es ist zu prüfen, ob hier die Versammlungsstättenverordnung angewendet werden muss. Wenn Sie als Veranstalter die vorstehenden Ratschläge (die übrigens auf gesetzlichen Grundlagen basieren) beachten, und auch den Beschickern der Stände/Buden vermitteln, haben Sie viel dazu beigetragen, dass Ihr Fest ohne Unfälle erfolgreich verläuft. Dennoch können je nach Art und Größe der Veranstaltung zusätzliche Maßnahmen von Feuerwehr und Rettungsdienst notwendig werden, z.b.: a) Regelmäßige Rundgänge durch Posten der Feuerwehr in festzulegenden Zeitabständen, evtl. auch noch nach Veranstaltungsende b) Stellen einer Feuerwehrsicherheitswache durch die örtliche Feuerwehr (je nach Größe der Veranstaltung mit Fahrzeug und Geräten) c) Vorhalten von Rettungsdienst- oder Sanitätspersonal mit den dazugehörigen Rettungsmitteln d) Straßensperren, geänderte Zufahrtswege infolge von Festumzügen usw. die dazu führen, dass Rettungsfahrzeuge diese nicht passieren können, sind der Rettungsleitstelle mitzuteilen, damit anfahrende Rettungsfahrzeuge entsprechend eingewiesen werden. Mit diesem Merkblatt sind sicherlich nicht alle Fragen abschließend beantwortet, Haben Sie weitere Fragen, wenden Sie sich an das Ordnungsamt, Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst sowie an die zuständigen Behörden. Wir wünschen einen erfolgreichen und störungsfreien Veranstaltungsverlauf. AZ.: 15:0008 Seite 7