Checkliste Genehmigungen und Vorschriften für die Existenzgründung in der Gastronomie In Deutschland herrscht grundsätzlich Gewerbefreiheit. Für die Gründung des Gastgewerbes reicht eine Gewerbeanmeldung dann aus, wenn kein Alkohol ausgeschenkt wird. Andernfalls muss der Gastronom eine Gaststättenkonzession bei dem jeweiligen Bürgeramt beantragen. Zudem muss der Gastronom die Gaststättenverordnung, das Jugendschutzgesetz und das Infektionsschutzgesetz beachten und die Brandschutzvorschriften einhalten. Die persönliche Zuverlässigkeit muss durch verschiedene Dokumente bescheinigt werden. Diese und andere Vorschriften und Genehmigungen werden hier zusammengefasst. Jedoch sollte man sich zuvor zusätzlich bei den entsprechenden Behörden informieren. 1. Gaststättenkonzession Die persönliche Zuverlässigkeit wird durch folgende Unterlagen nachgewiesen: Auszug aus dem Bundeszentralregister (polizeiliches Führungszeugnis des zuständigen Einwohnermeldeamtes). Auszug aus dem Gewerbezentralregister des Einwohnermeldeamtes. Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres zuständigen Finanzamtes, die bestätigt, dass Sie keine steuerlichen Rückstände haben. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde Ihrer Gemeinde. Die fachliche Eignung wird durch folgende Unterlagen nachgewiesen: Teilnahme an einer Unterrichtung der IHK über lebensmittelrechtliche Vorschriften und Hygiene nach 4 Gaststättengesetz. Bescheinigung über Erstbelehrung des örtlichen Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz (bei Arbeitsbeginn nicht älter als drei Monate). Die objektbezogene Voraussetzung wird durch folgende Unterlagen nachgewiesen: Miet-, Pacht- bzw. Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeiten. Nachweis, dass die Räumlichkeiten für das Hotel- und Gaststättengewerbe entsprechend landesrechtlichen Vorgaben nutzungsfähig sind (Baugenehmigung und ggf. Bauzeichnungen/Grundrisse). Seite 1 von 5
http://www.ihkbonn.de/fileadmin/dokumente/downloads/service/gaststaettenkonzession.pdf 2. Weitere Genehmigungen und Vorschriften Gewerbeanmeldung Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist anzeigepflichtig, egal ob diese haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird. Das Gewerbe wird bei der zuständigen Kommune angemeldet. Die Gebühren sind in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich. http://www.selbststaendig.de/gewerbe-anmelden Gaststättenverordnung Bei Verstößen gegen die Gaststättenverordnung drohen gegebenenfalls Geldstrafen oder andere rechtliche Konsequenzen. Inhalte der Gaststättenverordnung sind u.a.: Schank- und Speisewirtschaften Toiletten Allgemeine Sperrzeit Ordnungswidrigkeiten http://www.berlin.de/imperia/md/content/balichtenberghohenschoenhausen/gesetzevorschriften/gastv.pdf?start&ts=1251312557&file=gastv.pdf Jugendschutzgesetz Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit und regelt unter anderem die Alkoholausschanklizenz. Das Jugendschutzgesetz regelt außerdem den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen. Für die Einhaltung des Gesetzes sind die Betreiber des Gewerbes verantwortlich. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gesetze,did=5350.html Seite 2 von 5
43 Infektionsschutzgesetz Wer eine Tätigkeit in Küchen, Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben aufnimmt, muss sich in einer Erstbelehrung über Krankheiten, ihr Auftreten und ihre Symptome, Ansteckungsrisiken und Personalhygiene informieren. Das sogenannte Gesundheitszeugnis muss sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgeber eingeholt werden. http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifsg/gesamt.pdf Hygienevorschriften Die Hygienevorschriften verpflichten Gastronomen zur Einrichtung, Durchführung und Aufrechterhaltung sowie zur Anpassung eines HACCP/Eigenkontrollsystems. Gegenüber der Lebensmittelüberwachungsbehörde müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Bei mittelständischen Unternehmen müssen meist folgende Bereiche überprüft und dokumentiert werden: Reinigungs-oder Hygieneplan Wareneingangskontrolle Temperaturkontrolle Schädlingsbekämpfung Personalschulung http://www.berlin.de/imperia/md/content/basteglitzzehlendorf/abteilungen/finanzen/ve tleb/merkblaetter_barrierefrei/merkblatt_betriebliche_eigenkontrolle.pdf?start&ts=1307553 831&file=merkblatt_betriebliche_eigenkontrolle.pdf Stellplatzverpflichtung Wenn für ein Gewerbe ein neues Gebäude errichtet wird, bauliche Änderungen vorgenommen werden oder sich die Nutzung des Gebäudes ändert, so müssen die Stellplätze und Fahrradplätze einem eventuellen Mehrbedarf angepasst werden. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bestimmt die notwendige Zahl der Stellplätze. http://www.dihk.de/ihk-finder Seite 3 von 5
Außengastronomie Für den Betrieb einer Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland ist eine erweiterte Gaststättenerlaubnis für die vorgesehene Fläche, eine Sondernutzungserlaubnis und ggf. auch eine baurechtliche Genehmigung (wenn mehr als 50 Plätze vorgesehen sind oder die Anzahl dieser Plätze 50% der Innengastplätze übersteigt) einzuholen. http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/gewerbe/aussengastronomie-aufoeffentlichem-strassenland/ Ladenöffnungszeiten Die Ladenöffnungszeiten des Betriebes müssen sich nach den jeweiligen Ladenöffnungsgesetzen der Bundesländer richten. http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/gesetze,did=5350.html Preisangaben Wenn Preise nicht richtig ausgezeichnet sind, kann das von den Bezirksämtern, den Wettbewerbsverbänden und der Verbraucherzentrale als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld sanktioniert werden. Die Auszeichnung der Preise wird von der Preisangabenverordnung festgelegt. http://www.ihkberlin.de/linkableblob/1508236/.11./data/merkblatt_preisangaben_im_handeldata.pdf;jsessionid=08bac8bf7c67736fc3b84cac08e083f0.repl1 GEMA und GEZ Jedes Unternehmen, das Musik für die Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben. Jedes Privathaushalt und jedes Unternehmen muss den GEZ Beitrag zahlen, egal ob und welches Gerät vorhanden ist. Der Beitragssatz für Gastronomen berechnet sich aufgrund der Anzahl der Mitarbeiter und der Häuser. https://www.gema.de/startseite.html http://www.lusini.de/ratgeber/gez-gebuehren/ http://www.rundfunkbeitrag.de Seite 4 von 5
Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel Bestimmte Behandlungsarten und Zusatzstoffe in Lebensmitteln müssen auf den Getränke- und Speisekarten entweder bei dem jeweiligen Lebensmittel oder aber als Fußnoten angegeben werden. Es muss mit einem Zeichen oder einer Kennziffer deutlich auf die Fußnote hingewiesen werden. Folgende Zusatzstoffe/Behandlungen sind zu kennzeichnen: Konservierungsstoffe (z. B. Sorbinsäure, Benzoesäure, PHB-Ester, Ameisensäure) Farbstoffe einschließlich Zuckerkulör Süßstoffe (Saccharin, Cyclamat, Aspartam mit Phenylanalin, Acesulfam) Phosphat Milcheiweiß Antioxidationsmittel Geschmacksverstärker Jodiertes Speisesalz Geschwefelt gewachst (bei gewachsten Zitrusfrüchten, Melonen, Äpfeln und Birnen) Chininhaltig Koffeinhaltig Ab Ende 2014 müssen auch Inhaltsstoffe, die Allergien bzw. Unverträglichkeiten auslösen können, gekennzeichnet werden. http://www.bmelv.de/cln_181/shareddocs/pressemitteilungen/2010/215-ai- Kennzeichnungsvorschriften-fuer-Lebensmittel.html Haftungsausschluss Bei dem Inhalt dieses Dokuments handelt es sich lediglich um Ratschläge, Tipps und Empfehlungen, sodass stets insbesondere eine individuelle Kosten-Nutzen-Abwägung stattfinden sollte. Wir haben die Inhalte dieses Dokuments sowie die von verlinkten anderen Anbietern mit großer Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und geprüft. Wir können jedoch keine Haftung für Vollständigkeit, redaktionelle oder technische Fehler sowie für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben übernehmen. Dies gilt insbesondere auch für die Informationen weiterführender Links. Diese Anbieter sind für die eigenen Inhalte allein verantwortlich, da wir insbesondere keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der verlinkten Informationen anderer Anbieter haben. Es bleibt bei einer reinen Haftung für Empfehlungen nach 675 Abs. 2 BGB. Im Übrigen verweisen wir auf den Haftungsausschluss unter http://www.lieferheld.de/impressum/. Das Hochladen des hier zur Verfügung gestellten Dokuments ist ausdrücklich untersagt. Alle Rechte bezüglich der Inhalte dieses Dokuments, mit Ausnahme der verlinkten Inhalte, stehen ausschließlich Lieferheld zu. Seite 5 von 5