Entschließung des Bundesrates anlässlich des öffentlichen

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Transkript:

Bundesrat Drucksache 295/14 03.07.14 Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor- Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA Staatsministerium Baden-Württemberg Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei Stuttgart, 2. Juli 2014 An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Ministerpräsidenten Stephan Weil Sehr geehrter Herr Präsident, die Länder Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland- Pfalz haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat- Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA zuzuleiten. Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0720-2946

Drucksache 295/14-2- Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der Sitzung des Bundesrates am 11. Juli 2014 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen. Mit freundlichen Grüßen Klaus-Peter Murawski

Drucksache 295/14 Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat- Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der EU und den USA Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen: 1. Nach Aufforderung durch das Europäische Parlament am 23. Oktober 2012 und nach Ermächtigung durch den Rat der Europäischen Union am 14. Juni 2013 verhandelt die Europäische Kommission mit der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP). 2. Eine so umfassende und tiefgreifende Erweiterung der internationalen vertraglichen Bindung der Europäischen Union damit auch Deutschlands kann in einer demokratisch und rechtsstaatlich verfassten Gesellschaft nur nach einer ausführlichen und breit angelegten öffentlichen Diskussion beschlossen werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat deswegen diesbezüglich einen Beirat einberufen, dem unter anderem Vertreter von Gewerkschaften, Sozial-, Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden sowie des Kulturbereichs angehören. Die Europäische Kommission muss darüber hinaus allen gesellschaftlich relevanten Gruppen die Möglichkeit einräumen, sich qualifiziert an einer diesbezüglichen Diskussion zu beteiligen. Dazu müssen alle wesentlichen Dokumente rechtzeitig veröffentlicht, alle Leitlinien, Ziele und rote Linien der Verhandlungen für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar präsentiert werden. Verhandlungen von solcher Bedeutung dürfen nicht hinter verschlossenen Türen und nur den Fachleuten verständlich geführt werden. 3. Der Bundesrat hält es für erforderlich, größtmögliche Transparenz in den Verhandlungen herzustellen. Er bedauert daher den Beschluss des Rates der Europäischen Union, das Verhandlungsmandat für Verhandlungen nicht öffentlich zu machen. 4. Der Bundesrat bekräftigt seine Entschließung vom 7. Juni 2013 BR-Drucksache 464/13 (Beschluss), mit der er die für die europäische wie auch für die US-amerikanische Wirtschaft im Abschluss eines Freihandelsabkommens liegenden Chancen einerseits anerkennt. Er hat ausgeführt, dass damit ein einfacherer Marktzugang, der Abbau nicht tarifärer Handelshemmnisse, ein Zollabbau und die Harmonisierung industrieller Normen in einer Vielzahl von Marktsegmenten möglich würden. Andererseits hat er deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Vorsorgeprinzip nicht abgeschwächt und insbesondere die jeweils höherwertigen Sozial-, Umwelt- und Klimaschutz, Lebensmittel-, Gesundheits- und Datenschutzstandards des Partnerlandes übernommen bzw. anerkannt werden sollen. 5. Gleichzeitig hat der Bundesrat mit seinem Beschluss die Bundesregierung in Bezug auf die beabsichtigten Regelungen zum Investitionsschutz aufgefordert, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet wird.

Drucksache 295/14-2- 6. Der Bundesrat begrüßt, dass die Europäische Kommission ein öffentliches Konsultationsverfahren über die Modalitäten eines Investitionsschutzabkommens mit Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen der Verhandlungen eines Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika als wichtigen ersten Schritt für die Beteiligung von Interessengruppen sowie einer breiteren Öffentlichkeit durchgeführt hat. 7. Der Bundesrat bekräftigt, dass das Recht der beiden Vertragsparteien zur Gesetzgebung und Regulierung im öffentlichen Interesse ( right to regulate ) als grundlegendes Prinzip unverhandelbar ist und geschützt werden muss. Es darf durch Regelungen zum Investitionsschutz weder direkt noch indirekt beeinträchtigt werden. 8. Der Bundesrat vertritt die Auffassung, dass Investoren daher grundsätzlich auf den Rechtsweg vor nationalen staatlichen Gerichten zu verweisen sind. Der Bundesrat sieht sich mit dieser Auffassung im Einklang mit gleichgerichteten Äußerungen der Bundesregierung. Der Bundesrat bittet die Europäische Kommission, ihre Auffassung zur Notwendigkeit einer Vereinbarung von Investor-Staats-Schiedsverfahren im Rahmen eines Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA vor dem Hintergrund bestehender rechtsstaatlicher Rechtsschutzmöglichkeiten zu begründen. 9. Der Bundesrat hält spezielle Investitionsschutzvorschriften und Streitbeilegungsmechanismen im Verhältnis Investor und Staat zwischen der EU und den USA für verzichtbar und mit hohen Risiken verbunden. Gründe dafür sind insbesondere: Beide Partner gewährleisten für Investoren einen hinreichenden Rechtsschutz vor unabhängigen nationalen Gerichten. Durch Investor-Staats-Schiedsverfahren können allgemeine und angemessene Regelungen zum Schutz von Gemeinwohlzielen, die in demokratischen Entscheidungen rechtsstaatlich zustande gekommen und rechtmäßig angewandt wurden, ausgehebelt oder umgangen werden. Investitionsschutzabkommen können eine Absenkung hoher Schutzniveaus in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit, Arbeit, Verbraucher, Umwelt und Förderung der kulturellen Vielfalt bewirken, dies insbesondere durch Regelungen zum Schutz vor und Schadenersatz bei direkter und indirekter Enteignung. Die Möglichkeit im Rahmen des Meistbegünstigungsprinzips, die jeweils niedrigsten Standards aus anderen Abkommen anzuwenden, kann nicht ausgeschlossen werden. Durch den üblichen Gebrauch unbestimmter Rechtsbegriffe in Investitionsschutzvorschriften, wie den der fairen und angemessenen Behandlung wird Rechtsunsicherheit geschaffen, statt sie auszuräumen. Der von der Europäischen Kommission zu Grunde gelegte kapitalbasierte (asset based) Investitionsbegriff birgt im Gegensatz zu dem in anderen Abkommen verwandten unternehmensbasierten (enterprise based) oder direkten (Foreign direct investment) Investitionsbegriff die Gefahr der Intransparenz bezüglich des Anwendungsbereichs des Abkommens und der Ausweitung der Klagebefugnis zum Schutz auch kurzfristiger Renditeinteressen. Die bisherigen Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren sind intransparent, da die verbindliche Anwendung der UNCITRAL-Regeln über die Transparenz von Investor- Staat-Streitbeilegungsverfahren nicht zwingend vorgesehen und die üblicherweise zur Anwendung kommenden Regelungen der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID Konvention) nicht rechtsstaatlich und transparent sind. Diese sehen insbesondere das Recht einer Partei vor, die Veröffentlichung des Schiedsspruches zu unterbinden oder auf eine Verhandlung hinter verschlossenen Türen zu dringen.

-3- Drucksache 295/14 Die Rechtsstaatlichkeit von Investor-Staats-Schiedsverfahren ist mangelhaft, da die Unabhängigkeit der Schiedsrichter und Schiedsrichterinnen nicht gesichert, Anforderungen an Ethik, Verhalten und Qualifikationen von Schiedsrichtern und Schiedsrichterinnen nicht gestellt, deren dauerhafte Wahl nicht ausgeschlossen und die Gerichtsbesetzung im Vorfeld nicht festgelegt ist. 10. Dem Bundesrat ist bewusst, dass derzeit Regelungen aus den bestehenden 131 deutschen und ca. 1.400 europäischen Investitionsschutzabkommen zur Anwendung kommen können, die ebenfalls im Sinne der unter Ziffer 9 aufgeführten Kritikpunkte unzureichend sind. 11. Abschließend weist der Bundesrat darauf hin, dass über die Aufnahme von Regelungen zum Investitionsschutz in das Abkommen erst nach Vorliegen von Verhandlungsergebnissen durch die Mitgliedstaaten entschieden werden kann. 12. Der Bundesrat bekräftigt seine Ansicht, dass ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA mit den notwendigen Klarstellungen zu Arbeits- Umwelt- und Verbraucherschutz nur als gemischtes Abkommen abgeschlossen werden kann. 13. Der Bundesrat übermittelt diese Entschließung direkt an die Kommission. Begründung (nur gegenüber dem Plenum) Eine wichtige Frage in der Debatte um eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) betrifft die Vorschriften zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-Staat- Streitigkeiten (Investor-to-State Dispute Settlement ISDS). Wegen scharfer Kritik an möglichen negativen Auswirkungen der Schiedsverfahrens für demokratische Gesetzgebungsprozesse und staatliche Regulierung hat die EU-Kommission die Verhandlungen im Januar 2014 zu diesem geplanten Teil des Freihandelsabkommens ausgesetzt und Ende März 2014 ein öffentliches Konsultationsverfahren auf den Weg gebracht. Bis Anfang Juli können EU-weit interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen ihre Position zur Frage des Investorenschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung direkt gegenüber der EU-Kommission einbringen. Der Bundesrat hat bereits u.a. mit Entschließung vom 7. Juni 2013 im Vorfeld der Erteilung des Verhandlungsmandats durch den Rat der Europäischen Union an die Europäische Kommission zu Fragen einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft umfassend Stellung bezogen (BR-Drs. 464/13 (B)). Mit Blick auf das im Verhandlungsmandat enthaltene Investitionsschutzkapitel wurde die Bundesregierung aufgefordert, darauf zu dringen, dass in den Verhandlungen über Investitionsregeln auf einen Interessenausgleich geachtet und das bereits erreichte hohe Niveau des Rechtsschutzes in Europa berücksichtigt wird. Das laufende Konsultationsverfahren der EU-Kommission eröffnet die Möglichkeit, die Position des Bundesrates insbesondere zur Frage des Investorenschutzes in TTIP im Lichte der nunmehr fast einjährigen Verhandlungen zu schärfen und im Wege des politischen Dialogs direkt gegenüber der EU-Kommission Stellung zu beziehen.