Auslandsinvestitionspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Kerstin Andreae, Dr. Gerhard Schick, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/6956 Auslandsinvestitionspolitik der Bundesregierung und der Europäischen Union Vorbemerkung der Fragesteller SeitdemLissabonnerVertragbesitztdieEuropäischeUnion (EU)dieausschließlicheZuständigkeitfürausländischeDirektinvestitionen,diedamitzumintegralenBestandteildereuropäischenHandelspolitikwurden.Hierzugabesam7.Juli 2010eineMitteilungderKommissionmitdemTitel AufdemWegzueinerumfassendeneuropäischenAuslandsinvestitionspolitik undzeitgleichdenvorschlagderkommissionfüreineverordnungdeseuropäischenparlamentsund deseuropäischenrateszureinführungeinerübergangsregelungfürbilaterale Investitionsabkommen (BITs BilateralInvestmentTreaties)zwischendenMitgliedstaatenundDrittländern.ZudemgibteseineEntschließungdesEuropäischen Parlaments zur künftigen Auslandsinvestitionspolitik vom 6. April BishersindsowohldieinhaltlicheAusrichtungeinerzukünftigeneuropäischen AuslandsinvestitionspolitikalsauchderUmgangmitbisherigenBITsnicht abschließendgeklärt,vielmehrhatesüberdiesefragenindenvergangenenmonateneinenintensivenstreitzwischeneu-mitgliedstaaten,europaparlament und Europäischer Kommission in Brüssel gegeben. BisherbasiertderrechtlicheSchutzinternationalerInvestitionenimWesentlichenaufeinemdichtenNetzwerkbilateralerInvestitionsschutz-undInvestitionsförderverträge (BITs),wobeiDeutschlandweltweitdiemeistenBITs unterhält.bitsschützentypischerweisegegendiskriminierendeoderanderweitigunfairebehandlungeinesinvestorsdurchdengaststaat.siegewährleisten SchutzundSicherheitfürdieInvestitionundgarantierendenfreienVerkehrvon Kapitalerträgen.DarüberhinausenthaltendiemeistenBITseineSchiedsklausel, dieesinvestorenermöglicht,ihrengaststaatunmittelbarvoreineminternationalen Schiedsgericht zu verklagen. BITswerdendahingehendkritisiert,dasssieeinzigaufdenInvestorenschutz ausgerichtetsind.soziale,ökologischeoderentwicklungspolitischepflichten fürinvestorenspielenhingegenkeinerolle.auchderschutzdeswirtschaftspolitischenundregulatorischenspielraums (policyspace)dergaststaatenwird durch BITs gefährdet. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 21.Oktober 2011 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.MitwelchenZielenundwelchenkonkretenAktivitätenhatsichdieBundesregierungimZugederAuseinandersetzungmitderEuropäischenKommissionüberdenUmgangmitdenbisherigenBITssowieüberdenzukünftigen Kurs der internationalen Investitionspolitik Europas eingebracht? KernanliegenderBundesregierungistes,dassnacherfolgtemKompetenzübergangfürausländischeDirektinvestitionenaufdieEUkeineZweifelandervölkerrechtlichenFortgeltungderbestehendenInvestitionsförder-und-schutzverträgederMitgliedstaatenaufkommen.Diesemüssenfortgelten,bissiedurch entsprechendeeu-abkommenersetztwerden,dieinvestoreneinenvergleichbaren Schutz wie die bestehenden Abkommen der Mitgliedstaaten bieten. a)wiebewertetdiebundesregierungdenerfolgdesengagementsder FriendsofInvestment -Gruppebzw.denbishererreichtenDiskussionsstand in Brüssel? DerBundesregierungistesgelungen,indenVerhandlungsmandaten,diederEuropäischenKommissionam12.September2011durchdenRaterteiltwurden, festzuschreiben,dassdieinvestitionsschutzkapitelindengeplantenfreihandelsabkommenmitkanada,indienundsingapureinenvergleichbarenschutzstandardbietenwiebestehendeabkommendeutschlandsundanderermitgliedstaaten, die durch diese Abkommen ersetzt werden. Insbesonderekonntegemeinsammitallenanderen26MitgliedstaatenKonsens darübererzieltwerden,dasskünftigeeu-investitionsschutzabkommenalsgemischteabkommen,dasheißtimnamenaller27mitgliedstaatenunddereu mitdemdrittstaat,geschlossenwerden.indengeplantenabkommensollenbereiche einbezogen werden, die in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen. b)wosiehtdiebundesregierungamverordnungsvorschlagundinderausrichtungderinternationaleneu-investitionspolitiknochveränderungsbzw. Verbesserungsbedarf? DieBundesregierungsiehtVeränderungsbedarfimHinblickaufdieSchaffung vonrechtssicherheitbezüglichderfortgeltungabgeschlossenerinvestitionsschutzverträgedermitgliedstaaten.diesemüssenfortgelten,solangekeine neuen EU-Verträge mit adäquatem Rechtsschutz abgeschlossen werden. AuchmusseinehinreichendeBeteiligungdesRatesbeiMaßnahmen,diedieEuropäischeKommissionaufBasisdergeplantenVerordnungtrifft,gewährleistet werden. ZielderBundesregierungistdieSicherstellungeineshohenSchutzstandardsfür InvestitioneninDrittstaatenimInteressedeutscherundeuropäischerUnternehmen,insbesondereBeibehaltungumfassendenEnteignungsschutzes,bestehenderRegelnzurTransferfreiheit,Gleichbehandlung,SicherheitundfaireBehandlung für Investoren sowie ein eigenes Schiedsklagerecht der Investoren. c)mitwelcheninteressenvertreterinnenund-vertreternausderwirtschaft hatsichdiebundesregierungüberdenumgangmitdenbisherigenbits undüberdenzukünftigenkursderinternationaleninvestitionspolitik Europas ausgetauscht (bitte Organisationen und Personen auflisten)? DieBundesministeriensindimständigenKontaktmitVertreternderWirtschaft, unter anderem bei Veranstaltungen zum Thema Investitionsschutz. d)mitwelchenvertreterinnenundvertreternausderzivilgesellschafthat sichdiebundesregierungüberdenumgangmitdenbisherigenbitsund überdenzukünftigenkursderinternationaleninvestitionspolitikeuropas ausgetauscht (bitte Organisationen und Personen auflisten)?

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/7473 BeiVeranstaltungengibtesauchKontaktezuOrganisationenderZivilgesellschaft. e)aufwelcheweiseberücksichtigtdiebundesregierunggenerelldiezivilgesellschaft im Bereich internationaler Investitionspolitik? Hiergelten,wieauchinanderenFällen,dieRegelnderGemeinsamenGeschäftsordnung der Bundesregierung. 2.WannrechnetdieBundesregierungdamit,dassderEuropäischeRatunddas EuropäischeParlamenteinegemeinsamePositionzudervorgeschlagenen VerordnungzurEinführungeinerÜbergangsregelungfürInvestitionsschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern erreichen? DieBundesregierungkannderzeitnichtabschätzen,obundwanneinegemeinsame Position gefunden werden kann. a)wasgenausindhierbeidiezentralenpunkte,diederzeitnochkontrovers diskutiert werden? ZentralerPunktistfürdieMitgliedstaaten,dassbestehendeInvestitionsförderungs-und-schutzverträge (imfolgendenifv)solangefortgeltenmüssen,bis diese durch EU-Abkommen ersetzt werden. DerVerordnungsentwurfsiehtdagegenvor,dassdieErmächtigungeinesMitgliedstaats,bestehendeAbkommenbeizubehalten,jederzeitvonderEU-Kommissionwiderrufenwerdenkann,wenndieseimWiderspruchzuEU-Politiken stehen,gegeneu-rechtverstoßenoderderratdereu-kommissionkeinverhandlungsmandat für EU-Abkommen erteilt. DiesePositionistnichttragfähig.DieEU-KommissionerhieltebeiUmsetzung dergeplantenverordnungdiemöglichkeit,diemitgliedstaatenzurbeendigung völkerrechtlicherverträgezuzwingen,ohnedensonstüblichenregeln (VertragsverletzungsverfahrennachArtikel258,260desVertragesüberdieArbeitsweise der Europäischen Union AEUV) folgen zu müssen. b)warumhatdiebundesregierungsichaufeuropäischerebenebeidervorgeschlagenenverordnungnichtdafüreingesetzt,dasseseine sunset clause gibt,diefestlegt,biswanndiebestehendenbitsspätestensin EU-Abkommen überführt sein müssen? Eine sunsetclause könnteeinekündigungvon130abgeschlossenenvölkerrechtlichenverträgendurchdeutschlanderforderlichmachen.dadieeunicht inderlageist,ineinerkurzenzeitperiode angedachtwaraufeu-ebeneein ZeitraumvonfünfbisachtJahren neueverträgemit130staatenauszuhandeln,würdenbestehendeverträgeersatzloswegfallen.diemitgliedstaatender EU haben über IFV abgeschlossen. ImÜbrigenwürdeeine sunsetclause dieabänderungderbestehendenvölkerrechtlichenverträgevorkündigungerforderlichmachen,daindenbestehenden Abkommenfestgelegtist,dassdiese15JahrenachKündigungfortgelten (sogenanntenachwirkungsklausel).eineverordnung,dieeine sunsetclause enthält,würdediebundesrepublikdeutschlanddazuzwingen,dienachwirkungsklauselninallen130bestehendenifvabzuändern.mitderabänderung müsstensichallevertragspartnereinverstandenerklären.dieabänderungvölkerrechtlicheverträgebedarfderzustimmungdesdeutschenbundestagesin Form eines Zustimmungsgesetzes.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode ImÜbrigenwürdeinbestehendeRechtspositionenderInvestoreneingegriffen, wasunterumständenerheblicheschadensersatzansprüchenachsichziehen könnte. c)inwieweittrittdiebundesregierungdafürein,dassbitsüberhauptin EU-Verträgeüberführtwerden,undwelchenkonkretenzeitlichenRahmen strebt sie hierbei gegebenenfalls an? DieBundesregierungunterstützteineprogressiveÜberführungbestehenderIFV ineu-abkommen,soferndieseeinenvergleichbarenschutzstandardwiedie bisherigen IFV bieten. AusdiesemGrundhatdieBundesregierungimRatauchderErteilungvonVerhandlungsmandatenüberdieAufnahmevonInvestitionsschutzkapitelnindie geplantenfreihandelsabkommenmitkanada,indienundsingapurzugestimmt. HierdurchfindeteineErsetzungdesdeutsch-indischenIFVsowiedesdeutschsingapurischen IFV durch entsprechende EU-Abkommen statt. d)warumhatsichdiebundesregierungaufeu-ebenedagegenausgesprochen,umfassendeüberprüfungenderbitsvorzunehmen,bevordiesein EU-Recht überführt werden? BestehendeIFVderMitgliedstaatenmüssennichtinEU-Rechtüberführtwerden.DurchdenKompetenzübergangfürausländischeDirektinvestitionenauf die EU wird die Gültigkeit dieser völkerrechtlichen Verträge nicht tangiert. 3.WelcheAuswirkungenhatnachAuffassungderBundesregierungdieKompetenzverschiebungderAuslandsinvestitionspolitikaufEU-Ebenefürdas Investitionsverhalten deutscher Unternehmen? InwieweitgehtdieBundesregierungdavonaus,dassInvestorenverstärktdie AbsicherungpolitischerRisikendurchBundesgarantiennachfragenwerden, undwelchefolgenwürdediesnacheinschätzungderbundesregierung haben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 4.AnwelchenlaufendenVerhandlungenzuBITsistdieBundesregierung beteiligt? DieBundesrepublikDeutschlandhatvordem1.Dezember2009mitfolgendenLändernVerhandlungenaufgenommen:Äquatorialguinea,Côted Ivoire, DominikanischeRepublik,Eritrea,Kamerun,Kolumbien,Kosovo,Malawi, Malaysia,Montenegro,Ruanda,Serbien,Seychellen,Syrien,Tunesien,Uganda. a) Welche weiteren Verhandlungen sind geplant bzw. in Vorbereitung? EssindderzeitkeineVerhandlungenmitweiterenLänderngeplantoderinVorbereitung. b)umwelcheweiterenverhandlungskompetenzenfüreigenebit-verhandlungenwillsichdiebundesregierunggegenüberdereubemühen, sofern dies EU-rechtlich zukünftig ermöglicht wird? ObsichdieBundesregierungumeineRückermächtigungfürdieAufnahme eigener Verhandlungen mit Drittstaaten einsetzen wird, ist derzeit offen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WiebewertetdieBundesregierungdenBeschlussdesEuropäischenParlamentszurkünftigeneuropäischenAuslandsinvestitionspolitik,undinwieweit will sie dessen Vorschläge umsetzen? DieBundesregierungnimmtkeineBewertungvonBeschlüssendesEuropäischen Parlaments vor. 6.InwieweitsetztsichdieBundesregierungdafürein,dassbeieinerzukünftigeneuropäischenAuslandsinvestitionspolitikeineBalancezwischen Investorenrechtenund-schutzeinerseitsundderErhaltungpolitischerHandlungsspielräumederGaststaatenfüröffentlicheInteressenandererseitserreicht und eingehalten wird? WelchekonkretenÄnderungengegenüberdenbisherbestehendendeutschen BITs sind dafür nach Auffassung der Bundesregierung notwendig? IndenMandatenfürdieAufnahmevonVerhandlungenübereinInvestitionsschutzkapitelindiegeplantenFreihandelsabkommenmitKanada,Indienund Singapur,derenErteilungdieBundesregierungam12.September2011imRat zugestimmthat,wirdfestgelegt,dassdasinvestitionsschutzkapitelnichtdazu führendarf,dassdasrechtvonstaatenunddereubeschränktwird,gemäß ihrenjeweiligenzuständigkeitenmaßnahmennichtdiskriminierenderartanzunehmen,dieerforderlichsind,umlegitimezielederöffentlichenordnungin denbereichensoziales,umwelt,sicherheit,öffentlichegesundheitundgefahrenabwehrzuverfolgensowiediesedurchzusetzen.dasabkommenmussdie PolitikderEUundihrerMitgliedstaateninBezugaufdieFörderungundden Schutz der kulturellen Vielfalt achten. Diese Verpflichtung gilt wechselseitig. Hierfür sind keine Änderungen zu bestehenden deutschen IFV erforderlich. 7.InwieweitistnachAuffassungderBundesregierungzukünftigeineAusweitungderInvestorenpflichteninBITsanzustreben,undwiesolltendiesekonkret aussehen? EswirdkeineAusweitungvonInvestorenpflichteninIFVangestrebt.Dem Gaststaatstehtesbereitsheutefrei,dieZulassungvonInvestitionenanBedingungenwiebeispielsweisedieEinhaltungvonUmwelt-undSozialstandardszu binden und Investoren weitere Pflichten aufzuerlegen. 8.SetztsichdieBundesregierungdafürein,dasszukünftighinsichtlichder InvestorenrechteeinepräziseundrestriktiveSpracheindenBITsgewählt wird,dieeineweitreichendeundunvorhersehbareinterpretationderinvestorenrechtedurchinternationaleschiedsgerichteverhindert,undwennnein, warum nicht? Nein,entsprechendeVersucheinNAFTA-Abkommen (NAFTA:NorthAmerican Free Trade Area) haben sich nicht bewährt. 9.InwieweitsolltenzukünftignachAuffassungderBundesregierungverpflichtendStandardszumSchutzderUmweltundnatürlichenRessourcen, derkernarbeitsrechteundanderersozialervorkehrungenaufgenommen werden? DieFragewirddendafüreinschlägigenAbkommen,wiebeispielsweiseden ILO-KernarbeitsnormenoderdemKyoto-Protokoll,vorbehalten.IFVstehen deranwendungdieserabkommennichtentgegen;ebensowiederanwendbarkeit der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 10.SetztsichdieBundesregierungdafürein,dassinallenzukünftigenBITs einverweisaufdieaktualisiertenoecd-leitsätze (OECD =Organisation fürwirtschaftlichezusammenarbeitundentwicklung)fürmultinationale Unternehmen aufgenommen wird, und wenn nein, warum nicht? Nein,eineReduzierungalleineaufdieOECD-Leitsätzewürdezahlreiche andere Instrumente diskriminieren. 11.InwiefernsiehtdieBundesregierungdiegegenwärtigbestehendenBITsals vereinbarmitdenoecd-leitsätzenfürmultinationaleunternehmenan, undwiewirddieeinhaltungderdarinfestgeschriebenenstandardsüberprüft? EsgibtkeineUnvereinbarkeit.DieOECD-LeitsätzefürmultinationaleUnternehmenfindennebendenIFVAnwendung.EineVerletzungderOECD-LeitsätzekannbeiderzuständigenNationalenKontaktstellegerügtwerden.Diese prüftdasanliegenundleitetbeiannahmederbeschwerdeeinvermittlungsverfahren ein. 12.HältdieBundesregierungdieEinbeziehungsozialerundökologischer MindestkriterieninBITsfürsinnvollundrealisierbar,undwennnein,warum nicht? Nein,dieseFragewirdeinschlägigenFachabkommenvorbehalten (unteranderemilo-kernarbeitsnormen,kyoto-protokoll,oecd-leitsätzefürmultinationale Unternehmen). 13.InwieweitgewährleistetdieBundesregierungderzeit,dassihreAuslandsinvestitionspolitikimEinklangstehtmitanderenPolitikzielenwieUmweltschutz,menschenwürdigerArbeit,GesundheitsowieErreichungder Millenniumsentwicklungsziele? DeutschlandistUnterzeichnerstaatderOECD-Leitsätzefürmultinationale Unternehmen,beidenenessichumgemeinsameEmpfehlungender34RegierungenderOECD-LänderundvonderzeitachtNichtmitgliedsländernhandelt. ZielistdieFörderungverantwortungsvollenunternehmerischenVerhaltensbei AuslandsinvestitionenunddieVerhinderungnegativerFolgeninternationalen unternehmerischenhandelnsaufgesellschaften,wirtschaftundumwelt.die LeitsätzestelleneineErgänzungzumbestehendenlokalenundinternationalen RechtdarundsindfürVerhaltenbestimmt,dasüberdiegesetzlichenVorgaben hinausgeht.dieoecd-leitsätzebieteneineninternationalausgearbeitetenund anerkanntenhandlungsrahmenindenbereichenmenschenrechte,beschäftigungspolitik,informationspolitik,umweltschutz,korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen,WissenschaftundTechnologie,WettbewerbundBesteuerung.VonJuni2010biszum25.Mai2011 (50.JahrestagderOECD)wurde eineumfangreicheüberarbeitungderoecd-leitsätzevorgenommen,mitder dieseinsbesondereindenbereichenmenschenrechte,zulieferketteundsorgfaltsprinzip erweitert wurden. 14.WelcheBundesministeriensindandenVerhandlungenfürBITsbeteiligt, undinwiefernwirddadurchdieberücksichtigungvonverschiedenenpolitikzielen sichergestellt? AnderVerhandlungvonIFVsinddasBundesministeriumfürWirtschaftund Technologie,dasBundesministeriumfürwirtschaftlicheZusammenarbeitund

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/7473 Entwicklung,dasAuswärtigeAmtunddasBundesministeriumderFinanzen beteiligt.hierdurchwirddieberücksichtigungderunterschiedlichenpolitikziele gewährleistet. 15.SetztsichdieBundesregierungdafürein,dasseszukünftigeineklareund eindeutigedefinitionaufgrundlagederjüngstenoecd-referenzdefinitionfürdenbegriff ausländischedirektinvestitionen (FDIs) undfürden Begriff ausländischerinvestor fürbitsgibt,undwennnein,warum nicht? Nein.ImRahmenihrerVerhandlungskompetenz (Artikel207AEUV)wirddie EUdenInvestitions-undInvestorenbegriffausfüllenundsichdabeiander best practice dermitgliedstaatenunterberücksichtigungdervorstellungderverhandlungspartnerorientieren.dieoecd-referenzdefinitionfürdenbegriff ausländischedirektinvestitionen (FDIs) undfürdenbegriff ausländischer Investor wurdeausgründenderschaffungeinereinheitlichenerhebungsbasis fürstatistikenüberausländischedirektinvestitionenvorgenommen.diesefolgt dem Konzept der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 16.SetztsichdieBundesregierungfüreineDifferenzierungnachReal-und PortfolioinvestitioneninBITsein,undwennja,inwelcherWeise,und wenn nein, warum nicht? Nein,dieBundesregierungsetztsichdafürein,dassIFVauchkünftigPortfoliowieDirektinvestitionenschützen.EineAbgrenzungzwischenPortfolio-und Direktinvestitionen ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. 17.WarumhatsichdieBundesregierungbeidennochandauerndenAuseinandersetzungenaufEU-EbenebesondersstarkgegendenBezugaufPrinzipienderUnternehmensverantwortung (CorporateSocialResponsibility) in der zukünftigen EU-Auslandsinvestitionspolitik ausgesprochen? Siehe die Antwort zu Frage InwiefernsiehtdieBundesregierungKapitalbilanzoffenheitalsentscheidendenBestandteilvonBITsundsetztsiesichdafürindenVerhandlungen ein? DieBundesregierungbefürwortetdieBeibehaltungeinerimEinklangmitArtikel64,75AEUVstehendenvollumfänglichenTransferklauselalswesentlichen Bestandteil von IFV. 19.InwelchendeutschenBITsistfestgelegt,dassnichtdasPatentrechtdes GastlandeszurAnwendungkommt,undsiehtdieBundesregierunghier Reformbedarf,etwainBezugaufdieVerhinderungderProduktionvon Generika? InkeinemdeutschenIFVwurdefestgelegt,dassnichtdasPatentrechtdesGaststaateszurAnwendunggelangt.DieBundesregierungsiehtdaherhierkeinen Reformbedarf.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 20.WiebewertetdieBundesregierungdenReformbedarfdesSystemsder Streitschlichtung? a)istdiebundesregierungderauffassung,dassdasbisherigesystemder StreitschlichtungzwischenInvestorundStaatdazugeeignetist,die komplexeundsensibleabwägungzwischenpolitikzielen,zwischen öffentlichen und privaten Gütern vorzunehmen? Ja,dieStreitschlichtungdurchInternationaleSchiedsgerichteundinsbesondere dieklagemöglichkeitvorsolchengerichtenistalseinealternativezumherkömmlichendiplomatischenschutzanzusehen,diedenwirtschaftlicheninteressenderinvestorenunddeninteressenderanausländischeninvestitionen interessiertenstaatenbessergerechtwird.dieswarauchderzentralegrundfür dieausarbeitungderkonventionüberdiebeilegungvoninvestitionsstreitigkeiten,dericsid-konvention.esobliegtinersterliniedenvertragspartnerneines bilateraleninvestitionsschutzvertrages,insoweitfürrechtssicherheitzusorgen. Dies sollte nicht allein den Schiedsgerichten überlassen bleiben. b)welchekonkretenmaßnahmenplantdiebundesregierung,umsicherzustellen,dassdassystemzurregelungvoninvestor-staat-streitigkeitentransparenterwird,undwarumhatsiesichindenjüngerenund nochandauerndenauseinandersetzungenaufeu-ebenebesonders starkdagegenengagiert,dievondereuropäischenkommissionangedachtentransparenzregelungenbeideninvestor-to-state-streitschlichtungsverfahrenindiezukünftigeeu-auslandsinvestitionspolitikaufzunehmen? DieBundesregierungunddieEuropäischeKommissionunterstützendurchaus diebestrebungennachgrößerertransparenzimbereichdesinvestor-staat- Schiedsverfahrens.TransparenzregelnwerdendabeinichtalsSelbstzweckangesehen,sondernsolleneinerseitsdasöffentlicheInteresseaneinemVerfahren befriedigen,andemeinstaatbeteiligtist,derseinenbürgerntransparenzbei rechtlichenauseinandersetzungenmitinvestorenschuldet;siesollenandererseitsaberauchdieinteressenderinvestorenberücksichtigen,dieinersterlinie aufeinesachbezogeneundgerechteentscheidungbauen.dasverfahrenunddie EntscheidungkönntenbeiunbeschränkterÖffentlichkeitsachfremdbeeinflusst werden. ImRahmenderReformderArbitrationRulesdesInternationalCentreforthe SettlementofInvestmentDisputes (ICSID)imJahr2006,aufdiederdeutsche MustervertragfürInvestitionsschutzverträgeverweist,wurdenbereitsweitreichendeTransparenzregelneingeführt (unteranderemdieveröffentlichung vonschiedssprüchenundbeteiligungsmöglichkeitenfür amicicuriae ).DerzeitwirdaufUN-EbeneübereineErgänzungderArbitrationRulesderUnited NationsCommissiononInternationalTradeLaw (UNCITRAL),aufdieim deutschenmustervertragebenfallsverwiesenwird,umtransparenzregelnverhandelt. DieEuropäischeKommissionunddieEU-MitgliedstaatenhabenimRahmen dervorbereitungdersitzungderarbeitsgruppeiideruncitralübertransparenzregelninderstaat-investor-schiedsgerichtsbarkeitihremeinungenzur denvorschlägenderarbeitsgruppeausgetauscht.hierbeigabesinvielenfrageneinheitlicheauffassungen.darüberhinausgehendeeigenevorschlägeder Europäischen Kommission sind hier nicht bekannt. c)vertrittdiebundesregierungdieauffassung,dassdieunabhängigkeit derrichterinnenundrichterbeideminternationalcentreforthe SettlementofInvestmentDisputes (ICSID)sowiebeiweitereninternationalenSchiedsgerichtengewährleistetist,undwennja,wiebegründetsiedieseAuffassung (welcheklarenregelnzurunabhängigkeit bestehen)?

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/7473 JedeTatsache,dieAnlassgibt,anderUnabhängigkeiteinesSchiedsrichters zuzweifeln,kannvoneinerparteizumanlassgenommenwerden,diedisqualifikationeinesschiedsrichterszuverlangen (Artikel57i.V.m.Artikel14 dericsid-konvention).dieschiedsrichtermüssenzubeginndesschiedsverfahrensihreunparteilichkeitineinererklärungversichern (vgl.icsidarbitrationrule6absatz2).wirdeinesolcheerklärungnichtabgegeben,giltdas Amt des betreffenden Schiedsrichters als niedergelegt. DieBundesregierungbenenntdiedeutschenMitgliederdesICSIDArbitration Panels. d)trittdiebundesregierungdafürein,dassbeieinerreformdessystems derstreitschlichtungpermanenteschlichtereingeführtwerden,und wenn nein, warum nicht? Nein.DieEinführungpermanenter Schlichter widersprichtderparteiautonomie.esstehtdenstreitparteienzu,selbstzubestimmen,welcherschiedsrichterihrenstreitmitverbindlicherwirkungentscheidet.dieicsidarbitration Rules (Rule3)undUNCITRALArbitrationRules (Artikel9)sehenimGrundsatzvor,dassjedeStreitparteieinenSchiedsrichterbenenntundbeideSchiedsrichteranschließenddenVorsitzendendesSchiedsgerichtsbestimmen.DieBundesregierung sieht keine Veranlassung, dieses bewährte System zu ändern. e)trittdiebundesregierungdafürein,dassbeieinerreformdessystems derstreitschlichtungdiestreitparteiendiemöglichkeiterhalten,neben demaufhebungsverfahrenweitererechtsmitteleinzulegen,undwenn nein, warum nicht? Nein.MitdemAbschlussderSchiedsvereinbarungeinigensichdieParteien darauf,dassdasvonihnenernannteschiedsgerichtdenstreitmitverbindlicher Wirkungentscheidet ( schlichtet ).DieFinalitätderSchiedssprüchesorgtfür RechtssicherheitimVerhältniszwischendenParteienundistzugleichkostenschonend und effizient. MitdemAufhebungsverfahrenwirdsichergestellt,dassSchiedssprücheinden ausdrücklichgeregeltenfällen (unteranderembeifehlenderzuständigkeitdes Schiedsgerichts, Verstoß gegen den ordre public) aufgehoben werden. EinmehrstufigesRechtsschutzverfahrengegenSchiedssprüchestehtimWiderspruchzumInstitutderSchiedsgerichtsbarkeitundsorgtnichtfürdenerforderlichen Rechtsfrieden. f)trittdiebundesregierungdafürein,dasses um Forumshopping zu verhindern zukünftigeineneinzigenschiedsortgebensoll,undwenn nein, warum nicht? Nein.DieWahldesSchiedsortesstehtinersterLiniedenParteiengemeinsamzu undobliegtnurimfalleeinerfehlendeneinigungdemschiedsgericht.mitder WahldesSchiedsortesbestimmendieParteienzugleichdie lexlociarbitri, alsodieaufdasschiedsverfahrenanwendbarerechtsordnung.ausdieser ergebensicheinerseitszwingendevorschriftenfürdiedurchführungdes Schiedsverfahrens (fürschiedsverfahrenindeutschlandvgl. 1042derZivilprozessordnung),andererseitsdieVorschriftenüberdieAufhebungvon Schiedssprüchen (vgl. 1059ZPO).AndersverhältessichlediglichbeiICSID- Verfahren,fürdiedasICSID-ÜbereinkommenSonderregelnvorsieht.DieBundesregierungsiehtkeineVeranlassung,denStreitparteiendieMöglichkeitder WahldesSchiedsortesunddamitdesanwendbarenRechtszunehmen.Diese Regelung hat sich in der Praxis bewährt.

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode g)trittdiebundesregierungdafürein,dassbeieinerreformdessystems derstreitschlichtungzukünftigalleschiedssprücheveröffentlichtwerden, und wenn nein, warum nicht? DieBundesregierungunterstütztgrundsätzlichdieBestrebungennachgrößerer TransparenzimBereichdesInvestor-Staat-Schiedsverfahrens,dieauchdie VeröffentlichungvonSchiedssprüchenerfassen.NachdenICSIDArbitration Rules (Rule48)könnenSchiedssprücheschonjetztauszugsweiseauchohne ZustimmungderParteienveröffentlichtwerden.ImRahmenderUNCITRAL ArbitrationRuleswerdenaufUN-EbenezurzeitvergleichbareundweitergehendeAnsätzediskutiert.VorstellbaristnachderzeitigemVerhandlungsstand dieveröffentlichungvonschiedssprüchenauchohnezustimmungderparteien undunterberücksichtigungvonderenlegitimengeheimhaltungsinteressen (Geschäftsgeheimnisse etc.). h)trittdiebundesregierungdafürein,dassbeieinerreformdessystems derstreitschlichtungzukünftigbeieinerstreitigkeitzwischenstaatund InvestordieVerpflichtungbesteht,zunächstallelokalenRechtsmittel auszuschöpfen,sofernsieeinordnungsgemäßesverfahrengarantieren, und wenn nein, warum nicht? Nein.EininternationalesSchiedsverfahrenhatnichtdieRolleundFunktion einesnachrangigenstreitschlichtungsmechanismus.eshandeltsichvielmehr umeinealternativezurnationalengerichtsbarkeit.daherregelnzahlreiche internationaleinvestitionsschutzverträgedeutschlandsunddasicsid-übereinkommenausdrücklich,dassesvorderanrufungeinesschiedsgerichtskeiner Erschöpfung des nationalen Rechtswegs bedarf. i)inwieweittrittdiebundesregierungdafürein,dassdiekriterienfürdas ÜbereinkommenzurBeilegungvonInvestitionsstreitigkeitenzwischen StaatenundAngehörigerandererStaaten (ICSID)sogeändertwerden, dass die EU diesem beitreten kann? EinerÄnderungdesICSID-ÜbereinkommensmitdemalleinigenZielder SchaffungeinerBeitrittsmöglichkeitfürdieEUmüsstendiemittlerweile157 Staatenzustimmen,diedasÜbereinkommenunterzeichnethaben.Dasistderzeit wie auch die Europäische Kommission anerkennt wenig realistisch. j)inwieweittrittdiebundesregierungdafürein,dassinjedesneues InvestitionsabkommenderEUeinKapitelüberStreitbeilegungaufgenommen werden muss? DiebisherpraktizierteInvestitionsschiedsgerichtsbarkeithatsichfürdieBeteiligtengrundsätzlichbewährt.ObaberinallenzukünftigenInvestitionsschutzverträgenderEU-VorschriftenüberdieaußergerichtlicheStreitbeilegungaufgenommenwerdenkönnen,hängtvondemjeweiligenVertragspartnerunddem Verlauf der Verhandlungen im Einzelfall ab. k)unterstütztdiebundesregierungdieforderungdeseuropäischenparlaments,dasszukünftigeineanrufungvonschiedsgerichtenauch durchgewerkschaftenoderorganisationenderzivilgesellschaftermöglicht werden muss, und wenn nein, warum nicht? ImRahmenderTransparenzdiskussionwirdaucherörtert,Gewerkschaftenoder OrganisationenderZivilgesellschaftineinemStaat-Investor-Schiedsverfahren angemessenesgehörzuverschaffen.diebundesregierungunterstütztüberlegungenindieserichtung,wenndabeidieinteressenderstreitparteienausreichendberücksichtigtwerden.füreineeigenständigeanrufungeines SchiedsgerichtsdurchdieseInteressenvertretungenoderOrganisationensieht

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/7473 diebundesregierungkeinenanlassundkeinebegründung;siewäreauchnur möglich,wenndievertragsstaatenimzugrundeliegendeninvestitionsschutzvertrag diese Möglichkeit ausdrücklich zuließen. 21.IstdieBundesregierungimDialogmitderRegierungAustraliensüber derenjüngerepositionierungzurfragederinvestitionsschiedsgerichtsbarkeit,diebestimmungenzuinternationalenschiedsgerichtsverfahrenin ihren BITs zukünftig ausschließt? WiebeurteiltdieBundesregierungdieseshandelspolitischeStatementder australischenregierung,dasauchdiegewährleistungdesöffentlichen InterventionsraumeszurDurchsetzungfürumwelt-undsozialpolitische Regulierungenalszentralherausstellt (GillardGovernmentTradePolicy Statement von April 2011)? DieBundesregierungführtmitderRegierungAustralienskeinenDialogüber derenpositionierungzurfragederinvestitionsschiedsgerichtsbarkeit.eindialog müsste auf EU-Ebene erfolgen. DieBundesregierungsiehtkeineVeranlassung,eineBewertungderPositionen von Regierungen anderer Staaten vorzunehmen. 22.WelchenkonkretenForderungenseitensdesUnternehmensVattenfall EuropeAGsahsichdieBundesregierungindenVerhandlungenzurBeilegungdesICSID-StreitfallsVattenfallABversusBundesrepublik Deutschland (No.ARB/09/06,ICSID)gegenüber,undinwelchenPunkten istdiebundesregierungdemunternehmenzumzweckederstreitbeilegung entgegengekommen? a)warumverweigertdiebundesregierungdemparlamentundderinte- ressiertenöffentlichkeiteineoffenlegungallereinzelheitendesicsid- FallssowieinsbesonderedermitVattenfallEuropeAGgetroffenen Einigung zur Streitbeilegung? DerzwischenderVattenfallAG,VattenfallEuropeAG,VattenfallEurope GenerationAG &Co.KGundderBundesrepublikDeutschlandgeschlossene Vergleich (EinigungzurStreitbeilegung)wurdeaufderWebseitedesEnergiecharta-Sekretariatsveröffentlicht.ErkannunterderAdressewww.encharter.org/ fileadmin/user_upload/investor-state_disputes/vattenfall-germany_award.pdf abgerufen werden. WeitereInformationen (z.b.wasserrechtlicheerlaubnis)wurdenvonderfreien undhansestadthamburgöffentlichzugänglichgemachtundsindunter abrufbar. ImÜbrigenliegtdasVerwaltungshandelnderFreienundHansestadtHamburg außerhalb der Zuständigkeit des Bundes. b)wurdediebundesrepublikdeutschlandüberdiesenfallhinausbereits voneinemausländischeninvestoraufgrundlageeinesbi-odermultilateraleninvestitionsschutzvertragesverklagt,undwennja,waswaren jeweilsdiegründehierfür,undwaswarenjeweilsdieergebnisseder Schiedsgerichtsverfahren? GegendieBundesrepublikDeutschlandwurdevoneinemindischenStaatsangehörigeneinVerfahrenaufGrundlagederSchiedsgerichtsordnungderKommissionderVereintenNationenfürInternationalesHandelsrechtimJahr1999nach demvertragzwischenderbundesrepublikdeutschlandundderrepublikindien überdieförderungunddenschutzvonkapitalanlagenvom10.juli1995vor eineminternationalenschiedsgericht (UNCITRAL)eingeleitet.DasSchieds-

12 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode verfahrenwurdemitbeschlussdesschiedsgerichtsvom5.juni2001eingestellt, weilderklägernichtdenvomschiedsgerichtgefordertenvorschussaufdie Gerichtskosten gezahlt hatte. DerKlägerstütztedasSchiedsverfahrenwegenseinerInvestitioneninzwei BetriebeinBerlinaufeineangeblicheVerletzungderGrundsätzedergerechten undbilligenbehandlungunddermeistbegünstigungsowieaufdieangebliche EnteignungseinerInvestition.Derdeutsch-indischeIFVtratam13.Juli1998in Kraft.DerKlägergingaberdavonaus,dassderIFVrückwirkendaufseine Anfang der 90er-Jahre getätigten Investitionen anzuwenden sei. LautAktenlagegingesindemgenanntenFallumdieTragweitedesVertrages, insbesondereumseinevermeintlicheanwendungaufsachverhaltevorseinem Inkrafttreten und seine sachgerechte Interpretation. c)wiebeurteiltdiebundesregierungangesichtsderjüngerenentwicklungeninderinternationaleninvestitionsschiedsgerichtsbarkeitdiegefahr,dassinternationaleinvestoren (z.b.auschina)zukünftigvermehrtzuminstrumentderinvestor-to-state-schiedsgerichtsbarkeit greifen,umgegenpolitischeregulierungenimöffentlicheninteresse (Umweltschutz, Gesundheit, Soziales) vorzugehen? Die Gefahr wird von der Bundesregierung als gering eingeschätzt. 23.WievieleInvestor-to-State-Klagenhabenseit1959deutscheUnternehmen gegenwelchestaatenvorwelchenschiedsgerichtengeführt (bitteauflisten)? DerBundesregierungistnichtbekannt,wievieleUnternehmeneinInvestor- Staat-SchiedsverfahrengegenwelcheDrittstaateninitiierthaben.Investor- Staat-SchiedsverfahrendieneneinerEntpolitisierungvonStreitigkeitenzwischenInvestorundGaststaatundwerdenohnedieMitwirkungdesHeimatstaatesdurchgeführt.DerHeimatstaatdesInvestorsistnichtParteidesInvestor- Staat-Schiedsverfahrens. a) Was waren jeweils die Gründe hierfür? Die Bundesregierung besitzt keine Kenntnis über die jeweiligen Gründe. b)waswarenjeweilsdiewesentlichenergebnissederschiedsgerichtsverfahren bzw. Inhalte der Schiedssprüche? DerBundesregierungsinddiewesentlichenErgebnissederjeweiligenSchiedsverfahren bzw. Inhalte der Schiedssprüche nicht bekannt. 24.WelcheneuenInvestitionsabkommen (oderinvestitionskapitelimrahmen vonfreihandelsverträgen)solltenaussichtderbundesregierunginnächsterzeitvondereumitdrittstaatenverhandeltundabgeschlossenwerden? WiesehendazunachKenntnisderBundesregierungdiekonkretenVorbereitungen und Zeitpläne auf EU-Ebene aus? AusSichtderBundesregierungbestehtinnächsterZeitkeineNotwendigkeitzur VerhandlungvonneuenInvestitionsschutzabkommenoderInvestitionskapiteln im Rahmen von Freihandelsverträgen. DerRathatam12.September2011derEuropäischenKommissionMandatezur VerhandlungmitKanada,IndienundSingapurüberdieAufnahmevonInvesti-

13 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/7473 tionsschutzkapitelnindiegeplantenfreihandelsabkommenerteilt.biswannmit einemabschlussderverhandlungengerechnetwerdenkann,istderbundesregierungnichtbekannt.diebundesregierungnimmtnichtandenverhandlungenteil,diesewerdenausschließlichvondereuropäischenkommission,generaldirektion Handel, geführt. 25.WarumzögertdieBundesregierungbeiihrerUnterstützungfürdieAufnahmeeinesInvestitionskapitelsindielaufendenFreihandelsverhandlungen der EU mit Kanada? Triffteszu,dassausSichtderBundesregierungzunächstandereEU-Investitionsabkommenbzw.-kapitelmitDrittländern (etwasingapur)ausgehandeltwerdensollten,umeineneventuellenpräzedenzcharaktereines möglicherweisewenigerweitreichendeneu-kanada-abkommenszuvermeiden? DieBundesregierunghatimAllgemeinenMinisterratam12.September2011 dererteilungeinesmandatsüberdieaufnahmevonverhandlungenüberein InvestitionsschutzkapitelindasgeplanteFreihandelsabkommenmitKanada zugestimmt.zeitgleichhatderministerratdererteilungvonverhandlungsmandatenüberdieaufnahmevoninvestitionsschutzkapitelnindiegeplantenfreihandelsabkommen mit Indien und Singapur zugestimmt. 26.LiegtderBundesregierungeineformelleoderinformelleAnfrageder RegierungSüdafrikas (odereinesanderenschwellen-oderentwicklungslandes)vor,dasbestehendebitzuüberprüfenundggf.neuzuverhandeln? WelcheinhaltlichenVertragsänderungenwerdendabeiggf.nachKenntnis derbundesregierungvondersüdafrikanischenregierung (oderanderen Regierungen von Schwellen- und Entwicklungsländern) angestrebt? WelchePositionnimmtdieBundesregierungggf.gegenüberdiesenÄnderungswünschen ein? DerBundesregierungistbisherlediglichinformelldieAbsichtserklärungSüdafrikas bekannt geworden, den bestehenden IFV überprüfen zu wollen. Mexiko,BotsuanaundKubahabenAnfragenüberNeuverhandlungengestellt. AufgrunddesKompetenzübergangsfürausländischeDirektinvestitionenaufdie EUkannvorInkrafttretendergeplantenVerordnungzurEinführungeinerÜbergangsregelungfürbilateraleInvestitionsabkommenzwischenMitgliedstaaten unddrittländernundeineraufbasisderverordnungerteiltengenehmigungder Europäischen Kommission diesen Anfragen nicht nachgegangen werden. 27.SetztsichdieBundesregierungfüreinmultilateralesInvestitionsabkommen ein? a) Welche Ziele werden dabei verfolgt? b)welchemaßnahmenundaktivitätenhatdiebundesregierungbisher ergriffen? c)wassindaussichtderbundesregierungdiegrundsätzlichenbedingungen zum Gelingen eines multilateralen Investitionsschutzabkommens? DieBundesregierungkannsichnacherfolgtemKompetenzübergangfürausländischeDirektinvestitionenaufdieEUnurnocheingeschränkt (inabstimmung mitdereu)füreinmultilateralesinvestitionsschutzeinkommeneinsetzen.bemühungenimrahmenderoecd,einmultilateralesinvestitionsschutzabkommen zu schaffen, sind 1998 gescheitert.

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16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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