Waffenexporte Kontrolle des Endverbleibs deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Christine Buchholz, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/3616 Waffenexporte Kontrolle des Endverbleibs deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesrepublikDeutschlandistderdrittgrößteExporteurvonKriegswaffenundsonstigenRüstungsgüternweltweit.DerEndverbleibderausdeutscherProduktionstammendenRüstungsgüterimKäuferlandistallerdingsnur unzureichendsichergestellt.nacheigenenangabenprüftundbewertetdie BundesregierungvorErteilungeinerGenehmigungfürdieLieferungenvon Rüstungsgütern allevorhandeneninformationenüberdenendverbleibder betroffenenrüstungsgüter (vgl.bundestagsdrucksache17/2207,s.14,antwortzufrage8).ebenfallsvordemexportlässtsichdiebundesregierung vomempfängerderrüstungsgütersogenannteendverbleibserklärungenausstellen.darinsichertdieserzu,diebetreffendengüternichtohnezustimmung derbundesregierungananderestaatenweiterzuverkaufen.jenseitsderrein formalenendverbleibserklärungenverzichtetdiebundesregierungjedochauf Überprüfungen,obdieWaffenundRüstungsgüter,fürdiesieExportgenehmigungenerteilthat,tatsächlichimBesitzdesimportierendenLandesverbleiben. InternationalgibteshöhereStandards.DieUSAz.B.habendasBlue-Lantern- Programmeingeführt,daseineregelmäßigeBerichtspflichtdesImporteurs überbestandundverbleibbzw.deslizenznehmersüberproduktionundvertrieb sowie Postexportkontrollen vor Ort vorsieht. NebenderoffensichtlichenGefahrfürFriedenundSicherheitdurchdirekte RüstungsexportebestehtzusätzlichdasRisikoderWeiterverbreitungdurch Reexporte (Weiterverkauf/-gabe)oderdurchLizenzvergabeninsAusland.Die weltweiteverbreitungdessturmgewehrsg3vonheckler &Kochistdabei dasaugenfälligstebeispiel.zwischensiebenundzehnmillionendiesergewehresindaufdenkriegsschauplätzenderweltzufinden,unteranderemin Afghanistan,Darfur (Sudan),Kurdistan,Somalia.NurderkleinereTeilder SturmgewehrewurdeinDeutschlandhergestellt,dengrößerenproduzierten diverselizenznehmerweltweit,zudeneniranundpakistanzählen.trotzdieserdramatischenverbreitungdesg3genehmigtediebundesregierungdie VergabevonLizenzenzurHerstellungdesNachfolgegewehrsG36unteranderemanSpanienundSaudi-Arabien.Eineunkontrollierte,weltweiteVerbrei- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 18.November 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode tungistdemnachauchbeidiesemgewehrzuerwarten.wierealdiesegefahr ist,belegtdasbeispielgeorgien:diegeorgischenstreitkräftenutztenwährenddesrussisch-georgischenkrieges2008sturmgewehredestypsg36des deutschenrüstungskonzernsheckler &Koch.EineExportgenehmigungfür diesegewehrenachgeorgienhatdiebundesregierungnacheigenenangaben jedochnichterteilt.vermutlichsinddiewaffenvoneinemland,dassielegal bezogenhat,illegalnachgeorgienweitergegebenworden.bisheuteistdie BundesregierungnichtwillensodernichtinderLage,denillegalenBezug diesessturmgewehrsdurchgeorgienaufzuklären (vgl.bundestagsdrucksachen16/10697,17/2589,antwortzufrage34,17/2715,antwortenzuden Fragen 35 und 36). DerFriedensauftragdesGrundgesetzessowiedasinArtikel26desGrundgesetzesformulierteVerbotmiteinemErlaubnisvorbehalthinsichtlichderHerstellung,BeförderungundVerbreitungvonzurKriegsführungbestimmten WaffenerforderneinenbesonderssorgfältigenUmgangmitRüstungsgütern. DarausresultierteinepolitischeVerantwortungderBundesregierung,die nichtmitderübergabederverfügungsgewaltüberdiewaffenundrüstungsgüter durch den Export endet. Vorbemerkung der Bundesregierung DasdeutscheSystemderExportkontrollefürRüstungsgütergewährleistetin zuverlässigerweisediesicherungdesendverbleibs.diebundesregierunghat seitjahrzehntenguteerfahrungenmitdiesenregelungengemacht.nurin wenigen Einzelfällen ist eine Umleitung bekannt geworden. DiePrüfungdesEndverbleibsvorErteilungderAusfuhrgenehmigungentsprichtdeminEuropaüblichenSystem.EsistalswirksamesKontrollsystem anerkannt und genießt weltweit hohes Ansehen. Deshalbsehender GemeinsameStandpunkt2008/944/GASPdesRatesvom 8.Dezember2008betreffendgemeinsameRegelnfürdieKontrollederAusfuhrvonMilitärtechnologieundMilitärgütern unddieentsprechendenregelungender PolitischenGrundsätzederBundesregierungfürdenExportvon KriegswaffenundsonstigenRüstungsgütern vom19.januar2000eineprüfungdesendverbleibsvorgenehmigungserteilung (exante)vor.nachden RegelungendesGemeinsamenStandpunkteswerdenGenehmigungenfürden ExportvonKriegswaffenundsonstigenRüstungsgüternnurerteilt,wennzuvor derendverbleibdiesergüterimendempfängerlandsichergestelltist.imeinklanghiermitwerdenvonderbundesregierungvorerteilungeinergenehmigungfürlieferungenvonrüstungsgüternallevorhandeneninformationen überdenendverbleibumfassendgeprüftundbewertet.diebundesregierung hatdaherauch2009beientscheidungenüberanträgeauferteilungvonausfuhrgenehmigungen auch die Endverbleibserklärungen gründlich überprüft. DurchdieEx-ante-Prüfungwirdvonvornhereingesichert,dassRüstungsgüter nichtanempfängergeliefertwerden,beidenendiegefahrbesteht,dassdie Güterumgeleitetwerden.WennZweifelamgesichertenEndverbleibbeim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. ImZusammenhangmitaußenwirtschafts-bzw.kriegswaffenrechtlichenGenehmigungsverfahrenerhältdieBundesregierunginFormderGenehmigungserteilunglaufendeinenÜberblicküberdenEndverbleibvonausderBundesrepublikDeutschlandausgeführtenRüstungsgütern.EineGenehmigungfürdie VergabevonLizenzenistnachdemAußenwirtschaftsgesetz (AWG)und/oder demkriegswaffenkontrollgesetz (KWKG)erforderlich,wennimZusammenhangmitderLizenzerteilungTechnologieinFormvonKnow-how,Fertigungsunterlagenund-maschinenoderKomponentenausgeführtwerdensollen,die selbstdemawgund/oderkwkgunterfallen.alleentscheidungenüberrüstungsexportewerdennachsorgfältigerabwägungderaußen-,sicherheits-und menschenrechtspolitischen Belange im Einzelfall getroffen.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ WieofthatdieBundesregierung2009auseigenerInitiativedieEinhaltung von Endverbleibserklärungen überprüft? ImEinzelfallhatdieBundesregierungnachträglichÜberprüfungenderEinhaltungvonEndverbleibserklärungendurchgeführt.DieseFällewerdenaber statistischnichtgesonderterfasstundkönneninderzurbeantwortungder Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht aufgelistet werden. 2.WievieleAusfuhrgenehmigungenfürRüstungsgüterhatdieBundesregierung im Jahr 2009 erteilt? DieBundesregierunghatimJahr Ausfuhrgenehmigungenfür Rüstungsgüter, einschließlich Sammelausfuhrgenehmigungen erteilt. 3.WievieleEndverbleibserklärungenfürRüstungsgüterhatdieBundesregierung 2009 verlangt? GenehmigungenfürdenExportvonKriegswaffenundsonstigenRüstungsgüternwerdennurerteilt,wennzuvorderEndverbleibdieserGüterimEndempfängerlandsichergestelltist.DaherverlangtdieBundesregierunggrundsätzlich bei allen Exporten von Rüstungsgütern eine Endverbleibserklärung. 4.HältdieBundesregierungdasderzeitigeVerfahrenderEndverbleibskontrolle für ausreichend? a)wennja,aufgrundwelchererfahrungswerte,analysenunduntersuchungen ist sie zu diesem Schluss gekommen? b)wennnein,inwelchenbereichenwirdverbesserungsbedarfgesehen, und wie und wann soll dieser umgesetzt werden? DieBundesregierunghältdasderzeitigeVerfahrenderEndverbleibskontrolle fürausreichend.diesbestätigendieerfahrungenderdeutschenexportkontrollpraxis.diebeidenexportierendenunternehmendurchgeführtenbetriebsprüfungenvermittelnerkenntnissedarüber,obdiedergenehmigungzugrunde liegendeninformationenzutreffendwaren.danebenergebensichimeinzelfall ErkenntnisseausnachrichtendienstlichemAufkommensowieausdemInformationsaustausch mit anderen Regierungen. 5.Triffteszu,dassdieBundesregierungbeiderGenehmigungvonRüstungsexportendaraufverzichtet,sichInspektionsrechtezurÜberprüfungdes BestandesdergeliefertenRüstungsgüterdurchdasEmpfängerlandeinräumen zu lassen? Wenn ja, warum? Diesistzutreffend.ImÜbrigenwirdaufdieAntwortenzudenFragen1und4 verwiesen. 6.Triffteszu,dassdieBundesregierungdaraufverzichtet,eineExportgenehmigungfürRüstungsgütermiteinerregelmäßigenBerichterstattungspflichtdesEmpfängerlandesüberdenBestandbzw.denVerbleibdergeliefertenGüter zu verknüpfen? Wenn ja, warum? Diesistzutreffend.EsbestehenkeineregelmäßigenBerichterstattungspflichten desempfängerlandes.allerdingsunterliegtderreexportvonausdeutschland gelieferten Rüstungsgütern in Drittstaaten besonderen Regelungen.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WievieleAusfuhrgenehmigungenfürRüstungsexportehatdieBundesregierungseit1999erteilt,undinwievielenFällenwurdedabeieineEndverbleibserklärung a) des einführenden Staates bzw. einer staatlichen Behörde, b)des einführenden Unternehmens verlangt (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)? DieGesamtzahlderimZeitraumvon1999bisEnde2009erteiltenAusfuhrgenehmigungen, einschließlich Sammelausfuhrgenehmigungen beträgt LieferungenvonKriegswaffensowiesonstigenRüstungsgütern,dienachUmfangoderBedeutungfüreineKriegswaffewesentlichsind,dürfennurbeiVorliegenvonamtlichenEndverbleibserklärungen,dieeinReexportverbotmitErlaubnisvorbehaltenthalten,genehmigtwerden.FürVerbringungenoderAusfuhrenallerübrigen sonstigenrüstungsgüter imsinnederpolitischengrundsätze istimhinblickaufendverbleibsdokumentezwischendeneu-/nato-staaten unddendiesengleichgestelltenländern (Australien,Japan,Neuseeland, Schweiz)einerseitsunddenübrigenLändernandererseitszuunterscheiden;bei derzweitenländergruppesindamtlicheendverbleibserklärungenvorzulegen. InallenübrigenFällengenügengrundsätzlichEndverbleibserklärungendes Empfängers. DiePflichtzurVorlagevonEndverbleibserklärungenundderenInhaltimEinzelnenistin 17Absatz2AWVinVerbindungmitderBekanntmachungdes BAFAüberEndverbleibsdokumentenach 17Absatz2derAußenwirtschaftsverordnung (AWV) vom 12. Februar 2002 detailliert geregelt. EinegesondertestatistischeErfassungvoneinerseitsstaatlichenundandererseitsprivatenEndverbleibserklärungenfindetnichtstatt.DiegewünschteAufschlüsselungistdaherinnerhalbdesZeitraumes,derbeiderBeantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich. 8.AuswelchenGründenundaufwelchergesetzlichenGrundlagewurdeggf. auf die Vorlage einer Endverbleibserklärung verzichtet? DieVorlageeinerEndverbleibserklärungistgemäß 17Absatz2AWVinVerbindungmitderinderAntwortzuFrage7erwähntenBekanntmachungdes BAFAvom12.Februar2002nurinwenigenFällenentbehrlich,z.B.beibloß vorübergehendenausfuhrenoderbeiderlieferunggeringwertigergüterinbestimmte Länder. 9.Welche weitere[n]geeignete[n]dokumente (s.berichtderbundesregierungüberihreexportpolitikfürkonventionellerüstungsgüterimjahre 2008 Rüstungsexportbericht2008,S.47)lässtsichdieBundesregierungimEinzelnennebeneinerEndverbleibserklärungvomEndempfänger deutscher Rüstungsgüter vorlegen? ZudenweiterengeeignetenDokumenten,diesichdieBundesregierungvomEndempfängerdeutscherRüstungsgütervorlegenlässt,zählenz.B.weitergehende ErläuterungendesEmpfängerszumbeabsichtigtenVerwendungszweck,die eineendverbleibserklärungergänzenkönnen,technischeunterlagenoderinternationaleeinfuhrbescheinigungen (InternationalImportCertificates).Dieinder AntwortzuFrage7erwähnteBekanntmachungdesBAFAvom12.Februar 2002enthältweiterführendeInformationenzuInternationalenEinfuhrbescheinigungen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ WelcheStaatenmüssenbeimBezugdeutscherRüstungsgütersolche weitere[n] geeignete[n] Dokumente vorlegen, und welche nicht? DieNotwendigkeitzurVorlageweiterergeeigneterDokumenteergibtsich jeweilsimeinzelfallundistnichtanbestimmteempfängerstaatengebunden. NähereEinzelheitenhierzufindensichinderbeiderAntwortzuFrage7erwähnten Bekanntmachung des BAFA vom 12. Februar WelcheRüstungsexportedervergangenenzehnJahrehatdieBundesregierungnurunterderAuflagegenehmigt,dassdiegeliefertenWaffenin bestimmtenregionendesempfängerstaatesnichtverwendetwerden dürfen (bitteaufschlüsselnnachjahr,land,rüstungsgutundunterangabe der für die Verwendung ausgeschlossenen Gebiete)? DieseFällewerdenbeiderDatenverarbeitungnichtgesonderterfasst.Eine differenzierteaufschlüsselungnachjahrenunterangabedeslandes, RüstungsgutsundderAuflagenistdaherinnerhalbdesZeitraumes,derbeider Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung steht, nicht möglich. 12.MitwelchenMittelnüberprüftdieBundesregierungdieEinhaltungder Endverbleibsbestimmungen,insbesondereindemFall,dasseinVerdacht auf eine nicht genehmigte Weitergabe deutscher Rüstungsgüter vorliegt? Ausfuhrgenehmigungenwerdennachdem GemeinsamenStandpunkt2008/ 944/GASPdesRatesvom8.Dezember2008betreffendgemeinsameRegeln fürdiekontrollederausfuhrvonmilitärtechnologieundmilitärgütern nur aufdergrundlageeinerzuverlässigenvorherigenkenntnisderendverwendung im Endbestimmungsland erteilt. BeikonkretenZweifelnhinsichtlichdesgesichertenEndverbleibskanndie Bundesregierung daher keine Genehmigung erteilen. Erkenntnisse,obdiederGenehmigungzugrundeliegendenInformationenzutreffendwaren,könnensichausnachrichtendienstlichemAufkommen,ausdem InformationsaustauschmitanderenRegierungensowieaufgrundderbeiexportierenden Unternehmen durchgeführten Betriebsprüfungen ergeben. 13.WievielePersonensindjeweilsimBundesamtfürAusfuhrkontrolleund anderenbehördenfürdiekontrolledereinhaltungvonendverbleibsbestimmungen insgesamt und wie viele davon hauptamtlich tätig? DieSicherungdesEndverbleibsisteinKernelementderExportkontrolle.Daher sindallemitderprüfungvonanträgenauferteilungvonausfuhrgenehmigungenbefasstenmitarbeiterdesbundesamtsfürwirtschaftundausfuhrkontrolle (BAFA)grundsätzlichauchmitderPrüfungdesEndverbleibsbeschäftigt.Zum Stichtag30.September2010warenimBAFA239PersonenimBereichder Exportkontrolleeingesetzt,wobeiessichhierbeiregelmäßigumhauptamtliche Beschäftigte handelt. 14.SinddiedeutschenBotschaftenindenEmpfängerstaaten,diesolchen Endverbleibsbestimmungenunterliegen,angewiesen,aktivdieEinhaltung dieser Bestimmungen zu überwachen?

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 15.StehendiedeutschenBotschaftenzudiesemZweckimAustauschmit denjeweiligenaußenministerienbzw.mitdendirektzuständigenstellen der Empfängerländer? ImEinzelfallwerdendeutscheBotschaftengebeten,KontaktmitdenEmpfängerstaatenaufzunehmen.AnsprechpartnerderBotschaftenistgrundsätzlichdas jeweilige Außenministerium. 16.InwievielenFällenundwiewurdeseit1999inwelchemLandvorOrt die Einhaltung der Endverbleibserklärungen geprüft? Siehe die Antwort zu Frage ÜberwelchejuristischenMöglichkeitenverfügtdieBundesregierung,gegeneineNichteinhaltungsolcherEndverbleibsbestimmungenvorzugehen, und in welchen Fällen hat sie davon Gebrauch gemacht? DieEinhaltungvonEndverbleibszusicherungenistfürdieBundesregierung einewichtigevoraussetzungfürdieetwaigeerteilungweitererausfuhrgenehmigungen.beierwiesenenverstößengegenderartigezusagenwirddieerteilungvonausfuhrgenehmigungenfürdenbetreffendenempfängersolange ausgesetzt, bis der Sachverhalt umfassend aufgeklärt ist. AufgrunddesSchutzesdesGeschäftsgeheimnisseskanndieBundesregierung nicht über Einzelfälle Auskunft geben. 18.IstderBundesnachrichtendienstangewiesen,aktivdieEinhaltungder EndverbleibsbestimmungenfürausDeutschlandgelieferteRüstungsgüter zu überwachen? NachdemGesetzüberdenBundesnachrichtendienst ( 1Absatz2,2Absatz1 Nummer4BNDG)bestehtkeingesetzlicherAuftragdesBundesnachrichtendienstes,aktivdieEndverbleibsbestimmungenfürausDeutschlandgelieferte Rüstungsgüter zu überwachen. 19.WiebeurteiltdieBundesregierungdasProgrammderUSA (Blue-Lantern-Programm)zurKontrolledesEndverbleibsamerikanischerRüstungslieferungenhinsichtlichdesUmfangs,derMittelundderEffizienz und insbesondere im Vergleich mit der deutschen Endverbleibskontrolle? 20.WelcheElementedesBlue-Lantern-ProgrammskönntenausSichtder BundesregierungsinnvolleErweiterungenderdeutschenEndverbleibskontrolle darstellen? DieBundesregierungverfügtüberkeinespeziellenErkenntnissezurEffizienz desprogramms BlueLantern.DasdeutscheVerfahrenderEx-ante-Prüfung desendverbleibsistnacheinschätzungderbundesregierungeffektivzur SicherungdesEndverbleibs.DieEx-ante-Prüfungistauchindeneuropäischen Partnerländern üblich und international anerkannt. Reexport 21.WelcheAbteilungen,Unterabteilungenbzw.ReferatewelcherBundesministeriensindindasGenehmigungsverfahrenvonReexportanträgen

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/3861 bzw.anträgenaufdenexportvonimauslandmitdeutscherlizenzhergestelltenrüstungsgüterninvolviert,undwelchesbundesministeriumist dabei federführend? ReexportanträgewerdenwieExportanträgebehandelt.SoweitdieAnträgeden BundesministerienzurEntscheidungvorgelegtwerden,istdasBundesministerium für Wirtschaft und Technologie federführend. 22.WievieleAnträgefürdenReexportvonausDeutschlandgelieferten Rüstungsgütern wurden im Zeitraum 1999 bis 2009 a)gestellt (bitteaufschlüsselnnachjahr,antragstellendemlandund Zielland des Reexports, Stückzahl, Rüstungsgut und Auftragswert), b)genehmigt, c) abgelehnt (bitte unter Angabe des Versagungsgrundes)? AnträgeaufReexportwerdenwieAnträgeauferstmaligeAusfuhrenbehandelt. EinegesondertestatistischeErfassungderReexportanträgefindetdahernicht statt.einedifferenzierteaufschlüsselungistdaherinnerhalbdeszeitraumes, derbeiderbeantwortungeinerkleinenanfragezurverfügungsteht,nicht möglich. EndverbleibserklärungenbeiAnträgenaufAusfuhrgenehmigungenfürsonstige Rüstungsgütersehenregelmäßigvor,dassWeiterexporteinStaatenderEU, NATOodergleichgestellteStaaten (Australien,Japan,Neuseeland,Schweiz) zulässig sind. 23.WelchedergenehmigtenReexportvorhabenwurdentatsächlichdurchgeführt? EinestatistischeErfassungtatsächlichdurchgeführterReexportvorhabenerfolgt nicht. 24.HabendieimportierendenStaaten (Drittstaaten)jeweilsEndverbleibserklärungen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland abgegeben? Wennnein,warumgibtdieBundesregierungmitderGenehmigungeines ReexportsaneinenDrittstaatjedwedesKontrollrechtüberdenweiteren Verbleib auf? Siehe die Antworten zu den Fragen 7 und WelcheFällevonnichtgenehmigtenReexportensindderBundesregierungindenvergangenen20Jahrenbekanntgeworden (bitteauflisten nach Jahr, Exporteur, Importeur und Waffensystem)? DieVerpflichtungzumSchutzvonGeschäftsgeheimnissenermöglichtesder Bundesregierung nicht, die gewünschten Angaben zu machen. 26.WelcheSchrittehatdieBundesregierungjeweilsunternommen,umgegen den nicht genehmigten Reexport vorzugehen? Siehe die Antwort zu den Fragen 17 und 25.

8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 27.HatdieBundesregierungdenExportvonRüstungsgüternanStaatengenehmigt,dieinderVergangenheitnichtgenehmigteReexportedeutscher Rüstungsgüter durchgeführt haben? Wenn ja, wie wurden diesen Entscheidungen jeweils begründet? SofernesinderVergangenheitzunichtgenehmigtenReexportengekommen ist,genehmigtdiebundesregierungimeinzelfallexportevonrüstungsgütern nurdann,wenndersachverhaltgeklärtunddiegefahrerneuterungenehmigter Reexporte ausgeräumt ist. 28.UnterwelchenUmständenundaufwelcherRechtsgrundlagebzw.welchenbilateralenVereinbarungendürfenausDeutschlandgelieferte Rüstungsgüter ohne erneute Genehmigung weiterexportiert werden? KriegswaffenundkriegswaffennaheRüstungsgüterdürfennurmitdemschriftlichenEinverständnisderBundesregierungindritteLänderreexportiertbzw. im Sinne des EU-Binnenmarktes verbracht werden. Beidenübrigen sonstigenrüstungsgütern sehendieendverbleibserklärungenregelmäßigvor,dassderweiterexportinstaatendereu,natooder gleichgestelltestaaten (Australien,Japan,Neuseeland,Schweiz)zulässigist. DieseRegelungenergebensichausderbeiderBeantwortungderFrage7erwähnten Bekanntmachung des BAFA vom 12. Februar BeiSammelausfuhrgenehmigungenistdieFragedesEndverbleibsunddesReexportsentsprechendindendemGemeinschaftsprogrammzugrundeliegenden Verträgen geregelt. 29.UnterwelchenUmständenerlischtdereigenständigeWarencharakter einesausdeutschlandgeliefertenrüstungsgutesunddamitauchdiegenehmigungspflicht im Falle eines Weiterexports? a)wievieleerteilteausfuhrgenehmigungenbezogensichindenletzten zehnjahrenaufrüstungsgüter,dieimauslandfürdeneinbauin andererüstungsgüterbestimmtwaren,undinwievielenfällenist damitdiegenehmigungspflichtfürdenweiterexportdesaus DeutschlandgeliefertenRüstungsguteserloschen (bittenachjahren aufschlüsseln)? b)welchenanteilhattenaufdieseweisedefinierterüstungsgüteram GesamtexportdeutscherRüstungsgüterindenletztenzehnJahren (bitte aufschlüsseln nach Jahr, Prozentanteil, Gesamtwarenwert)? HandeltessichbeidemsonstigenRüstungsgutumeineZulieferung,dieim Empfangslandweiterverarbeitetwird,undistbekannt,dassdasFertigprodukt anschließendineinweitereslandexportiertwerdensoll,istgrundsätzlichein EndverbleibsdokumentseitensdiesesEndbestimmungslandeszubeschaffen, dasauskunftüberdasfertigproduktgibt.ausnahmsweisereichtdievorlage einesendverbleibsdokumentesdesverarbeitendenempfangslandesüberdas zugelieferte Rüstungsgut aus, wenn dieses Rüstungsgut ineinemempfangslandbe-oderverarbeitetwird,welcheseineu-/nato- StaatodereindiesemgleichgestelltesLand (Australien,Japan,Neuseeland, Schweiz)ist,undderAnteilderdeutschenZulieferungca.20Prozentdes WertesdesanschließendzuexportierendenFertigproduktesnichtüberschreitet, oder ineinemempfangslandbe-oderverarbeitetwird,dasindemvorstehend genanntenländerkreisnichtaufgeführtist,undderanteilderdeutschen

9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/3861 Zulieferungca.10ProzentdesWertesdesanschließendzuexportierenden Fertigproduktes nicht überschreitet. Diese Befreiung gilt nicht bei Lieferungen von Panzermotoren und Panzergetrieben, LieferungenausdemEmpfangslandinLänderderLänderlisteKoderin Länder,denengegenübereinEmbargofürRüstungsgüterdesTeilsIAder Ausfuhrliste besteht, LieferungenfürdenBereichderA-/B-/C-WaffenoderderTrägertechnologie. DieseRegelungenergebensichausderbeiderBeantwortungderFrage7erwähnten Bekanntmachung des BAFA vom 12. Februar DieZahlderGenehmigungenfürZulieferungenundderAnteilderentsprechendenRüstungsgüteramGesamtexportvonRüstungsgüternindenletzten zehnjahrenwirdstatistischnichtgesonderterfasst,undihrebenennungistinnerhalbdeszeitraumes,derbeiderbeantwortungeinerkleinenanfragezur Verfügung steht, daher nicht möglich. Lizenzen 30.WelcheInstrumentestehenderBundesregierungzurVerfügung,umden EndverbleibvonimAuslandmitdeutscherLizenzhergestelltenRüstungsgütern zu überprüfen? BeiderErteilungvonAusfuhrgenehmigungenwirdmitberücksichtigt,dassbestimmteihrerseitsausfuhrgenehmigungspflichtigeSchlüsselkomponentennicht vororthergestelltwerdenkönnen,sondernausderbundesrepublikdeutschlandgeliefertwerdenmüssen.dadurchkanneineanhaltendekontrollederproduktion gewährleistet werden. 31.Triffteszu,dassdieBundesregierungdaraufverzichtet,eineGenehmigungvonLizenzvergabenfürdieHerstellungvonRüstungsgüternmiteinerregelmäßigenBerichterstattungspflichtdesEmpfängerlandesüberdie Anzahl der produzierten Waffen und deren Verwendung zu verknüpfen? Wenn ja, warum? 32.Triffteszu,dassdieBundesregierungbeiderGenehmigungvonLizenzvergabenfürdieHerstellungvonRüstungsgüterndaraufverzichtet,sich InspektionsrechteindenentsprechendenProduktionsanlagenindenjeweiligen lizenznehmenden Staaten einräumen zu lassen? Wenn ja, warum? DasdeutscheAußenwirtschaftsrechtbasiertaufderKontrollederAusfuhrvon GüternundTechnologie.DiederAusfuhrzugrundeliegendenvertraglichen Grundlagen,wiez.B.Kaufverträge,aberauchentsprechendeLizenzverträge, sindhingegennichtgegenstandgesondertergenehmigungspflichten.kontrolllückenentstehenhierdurchnicht,dadiekonkretenausfuhreninerfüllungdieser Verträge genehmigungspflichtig sind. 33.FürwelcheimAuslandmitdeutscherLizenzhergestelltenRüstungsgüter wurdenimzeitraum1999bis2009anträgezumexportandritteländer gestellt (bitteauflistennachjahr,antragsteller,drittland,waffensystem und Wert)?

10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode a)welchedieseranträgewurdenvonderbundesregierunggenehmigt, undwelchenicht (bitteauflisten,gegebenenfallsmitangabedesversagungsgrundes)? b)welcheexportvorhabenwurdenimanschlussandiegenehmigung tatsächlich durchgeführt? 34.HabendieimportierendenDrittstaatendermitdeutscherLizenzhergestelltenRüstungsgüterjeweilsEndverbleibserklärungengegenüberder Bundesrepublik Deutschland abgegeben? Wenn nein, warum nicht? FürimAuslandmitdeutscherLizenzhergestellteRüstungsgütersindReexportanträgezustellen,soweitdiesnachdenzuvorimZusammenhangmitder LizenzvergabeerteiltenAusfuhrgenehmigungenfürTechnologieinFormvon Know-how,Fertigungsunterlagenund-maschinenoderKomponentenvorgesehenist.EinegesondertestatistischeErfassungdieserReexportanträgefindet nichtstatt.einedifferenzierteaufschlüsselungistdaherinnerhalbdeszeitraumes,derbeiderbeantwortungeinerkleinenanfragezurverfügungsteht, nicht möglich. 35.WelcheFällevonnichtgenehmigtenExportenvonmitdeutscherLizenz imauslandhergestelltenrüstungsgüternsindderbundesregierungin den vergangenen 20 Jahren bekannt geworden? 36.WelcheSchrittehatdieBundesregierungjeweilsunternommen,umgegen den nicht genehmigten Export vorzugehen? DieVerpflichtungzumSchutzvonGeschäftsgeheimnissenermöglichtesder Bundesregierung nicht, die gewünschten Angaben zu machen. 37.HatdieBundesregierungdieVergabevonLizenzenzumBauvonRüstungsgüternanStaatengenehmigt,diebereitseinennichtgenehmigten ExportvonmitdeutscherLizenzhergestelltenRüstungsgüterndurchgeführt haben? Auf die Antwort zu den Fragen 31 und 32 wird verwiesen. 38.HatdieBundesregierungdenExportvonRüstungsgüternanStaatengenehmigt,dieinderVergangenheitinLizenzhergestelltedeutsche RüstungsgüterohneGenehmigungderBundesregierungexportierthaben? Auf die Antwort zu den Fragen 17 und 33 wird verwiesen. 39.HatdieBundesregierungdieVergabevonLizenzenzumBauvonWaffen anstaatengenehmigt,diebereitseinennichtgenehmigtenreexportvon aus Deutschland gelieferten Rüstungsgütern durchgeführt haben? Auf die Antwort zu den Fragen 32 und 33 wird verwiesen. 40.WelcheFällevonExportenvonmitdeutscherFertigungskooperationim AuslandhergestelltenRüstungsgüternsindderBundesregierunginden

11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/3861 vergangenen20jahrenbekanntgeworden (bitteauflistennachjahr,exporteur, Importeur und Waffensystem)? BeiderErteilungvonSammelausfuhrgenehmigungenundbeiderEntscheidungüberReexportanträgeerhältdieBundesregierungzwarKenntnisüberbeabsichtigteExportevonmitdeutscherFertigungskooperationimAuslandhergestelltenRüstungsgüterninDrittstaaten.ObvondenentsprechendenGenehmigungentatsächlichGebrauchgemachtwordenist,entziehtsichjedochder Kenntnis der Bundesregierung.

12 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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