Evaluierung der Spielverordnung im Hinblick auf Suchtgefahren

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Kerstin Andreae, Elisabeth Scharfenberg, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1850 Evaluierung der Spielverordnung im Hinblick auf Suchtgefahren Vorbemerkung der Fragesteller Ende2006wurdedieSpielverordnung,diedieRahmenbedingungenfürGeldspielgerätefestlegt,vomBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologie (BMWi)novelliert.VieleVorgaben,dieauchEinflussaufdasSuchtpotential derspielehaben,wurdengelockert,umdenanbieternvonautomatenspielen denwettbewerbmitanderenglücksspielanbieternzuerleichtern.imdrogenundsuchtberichtvon2006schlossdiebundesregierungnichtaus,dassdies zu einer Ausweitung der pathologischen Spielsucht führen könne. EinrichtungenderSuchtforschungundSuchthilfeberichtenübereinstimmend, dassrund80prozentderbehandlungsbedürftigenspielerproblememitgeldspielgerätenhaben.nachderuntersuchung Glücksspielverhaltenin Deutschland2007bis2009 derbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärunghatsichinsbesonderediezahlderjungenautomatenspielerzwischen18 und20jahrenseit2007mehralsverdoppelt.dieumsätzederspielautomatenbranche sind nach der Novellierung wie erwartet stark angestiegen. ImJuli2009gabdasBMWieineStudiezurEvaluierungderNovelleder SpielverordnungimHinblickaufdieProblematikdespathologischenGlücksspielsinAuftrag.DurchgeführtwirddieStudiedurchdasInstitutfürTherapieforschung (IFT)München,dasinderVergangenheitauchDrittmittelder AutomatenindustriefürForschungenimBereichGlücksspielerhaltenhat.Der nachdemglücksspielstaatsvertragderländergegründetefachbeiratglücksspielsuchtäußertedaherineinembeschlussvom2.juli2009bedauerndarüber,dassinteressenkonfliktebeidervergabedesprojektsnichtberücksichtigt wurden. DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürWirtschaftundTechnologievom 9.Juni 2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 1.WannwirddieBundesregierungdenEvaluierungsberichtzurNovellierung der Spielverordnung vorlegen? DasBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiewirddenBerichtzur EvaluierungderimJahr2006inKraftgetretenenNovellederSpielverordnung bis Ende des Jahres 2010 dem Bundesrat vorlegen. 2.WelcheAspektewerdenTeildesEvaluierungsberichtssein,undwiewerden diese gewichtet? DerEvaluierungsberichtwirdeineAuswertungderErgebnissedervomBundesministeriumfürWirtschaftundTechnologieinAuftraggegebenenStudiezur EvaluierungderNovellederSpielverordnungimHinblickaufdieProblematik despathologischenglücksspielsbeinhalten.vonderstudieumfasstistauchdie UntersuchungderkonsequentenUmsetzungderJugendschutzvorgaben.DarüberhinauswirdderEvaluierungsberichtauchBewertungenzudenwirtschaftlichensowietechnischenAuswirkungenderNovelle,einschließlichderzahlenmäßigenEntwicklungderSpielangebote,sowieRückschlüssehinsichtlichder BekämpfungdesillegalenSpielsumfassen.EswerdenweiterevorhandeneStudien (u.a.diefeldstudievonjürgentrümperzurumsetzungderspielverordnung),datendervollzugsbehördenderländersowieeigenedaten (u.a.dievon derphysikalisch-technischenbundesanstalterhobenendaten)ausgewertet. 3.ZuwelchenErgebnissenkommtdieStudie EvaluierungderNovelleder SpielverordnungimHinblickaufdieProblematikdespathologischen Glücksspiels,derenErgebnisseimFrühjahr2010vorgelegtwerdensollten? WelchekonkretenSchlussfolgerungenfürweitereMaßnahmenzurPrävention von Glücksspielsucht zieht die Bundesregierung daraus? DasmitderStudiebeauftragteInstitutfürTherapieforschungMünchenwirdden AbschlussberichtvoraussichtlichimJuni2010vorlegen.Derursprünglichfür Anfang2010vorgeseheneAbgabeterminhatsichnachhintenverschoben,da sichbeiderdurchführungderfürdiestudiemaßgeblicheninterviewsvonspielernundspielhallenbetreibernunvorhersehbareverzögerungenergaben.das BundesministeriumfürWirtschaftundTechnologiewirdimRahmendesEvaluierungsberichts etwaige Schlussfolgerungen aus der Studie darlegen. 4. Wann ist mit einer Veröffentlichung dieser Studie zu rechnen? DieStudiewirdgleichzeitigmitderVorlagedesEvaluierungsberichtsanden Bundesrat (siehe Antwort zu Frage 1) zur Veröffentlichung freigegeben. 5.WarumhatdieBundesregierungbeiderVergabedero.g.Studiedas VerfahrenderfreihändigenVergabegewählt,undwelcheGründeimSinne des 3Nummer5derVergabe-undVertragsordnungfürLeistungen Teil A (VOL/A) waren hierfür einschlägig? EinschlägigfürdieWahlderFreihändigenVergabemitöffentlichem Teilnahmewettbewerbwar 3Nummer4Buchstabehder VerdingungsordnungfürLeistungen TeilA (VOL/A)inderFassungderBekanntmachungder Neufassungvom6.April2006.Die Vergabe-undVertragsordnungfürLeistungen ist zwar bereits veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft.

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/2037 DieFreihändigeVergabewurdegewählt,weildiezuerbringendeDienstleistung dergestaltwar,dassvertraglichespezifikationennichthinreichendgenaufestgelegtwerdenkonnten,umdenauftragdurchdiewahldesbestenangebotsin ÜbereinstimmungmitdenVorschriftenüberdieÖffentlichebzw.Beschränkte Ausschreibung d.h.nurüberdenpreiskonkurrierend vergebenzukönnen. EntsprechendwardieAufgabenbeschreibungimHinblickaufeinwirtschaftlichesPreis-Leistungs-VerhältnisnichtnurfüreinenPreis-sondernauchfüreinen Methodenwettbewerboffen.DarüberhinausmussteimInteresseeinesoptimalenwirtschaftlichenErgebnissesdesForschungsvorhabensdieMöglichkeitzu VerhandlungenüberErkenntnissemöglichsein,diesichggf.erstimLaufeder EinholungverschiedenerAngeboteergaben.DieseMöglichkeitbestehtausschließlich bei der Freihändigen Vergabe. 6.WievieleundwelchepotentiellenBewerberwurdenfürdenAufrufzurInteressenbekundungangeschrieben,undnachwelchenKriterienwurden diese ausgewählt? DerTeilnahmewettbewerbwurde wieüblich aufdere-vergabe-plattformdes BundesministeriumsdesInnern ( ( BMWi/Navigation/Service/ausschreibungen.html)veröffentlicht.ImRahmen desteilnahmewettbewerbssindachtteilnahmeanträgefrist-undformgerecht eingegangen.angesichtsderkomplexitätderstudieunddesfürdieerstellung derstudiezurverfügungstehendenzeitraumswurdeneinschlägigeerfahrungen indersuchtforschungzumthemaglücksspielfürzwingendnotwendigerachtet. AufgrundihrerFachkompetenzimBereichderSuchtforschungzumpathologischen Spiel wurden vier Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. 7.WievieleBewerberhabenihrInteresseanderDurchführungderStudie bekundet? Acht (siehe auch Antwort zu Frage 6). 8.WelcheArgumentehabenzuderEntscheidunggeführt,dasIFTMünchen mit der Durchführung der Studie zu betrauen? DasIFTMünchenhatbezogenaufdasZielderStudiedaszweckmäßigsteund fachkundigsteangebotabgegeben.aufgrundderforschungsausrichtungwar dasiftmünchenderfachkundigstebieterbezogenaufdiethematikderstudie. DortbestandbereitseinespezielleArbeitsgruppezurErforschungdes pathologischenspielverhaltens.entsprechendderausschreibungsolldiestudie einebewertungdereffektivitätderregelungsinstrumentedernovelliertenspielverordnunghinsichtlichsuchtpräventionund-bekämpfungermöglichen.dies bedingteineretrospektivebetrachtung.diearbeitsgruppendesiftmünchen verfügenaufgrundzahlreichervorarbeiten (u.a.zweilängsschnittuntersuchungenanbesuchernvonspielhallen1987bis1990sowie1992bis1995;auswertungdernutzungtherapeutischereinrichtungendurchspielermiteinerbehandlungsbedürftigenproblematikjährlichseit1990;repräsentativerhebungimauftragdesbundesministeriumsfürgesundheitzumumfangderspielproblematik inderbevölkerung2006sowieaktuelleerhebung2009)überempirischesmaterialimhinblickaufdenzeitraumvorinkrafttretenderspielverordnungimjahr 2006 sowie für den Zeitraum seit Inkrafttreten der Spielverordnung. AufgrundvonStudienzumAngebotundzuTrendsimBereichdesGlücksspiels fürdielandesstelleglücksspielsuchtinbayernverfügtdasiftmünchenauch überdatenausdembereichdesstaatlichkonzessioniertenautomatenspielsin

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode Kasinos,umAussagenzurAbgrenzungzwischengewerblichgeregeltemund staatlichkonzessioniertemautomatenspieltreffenzukönnen,wasebenfallsgegenstand der Ausschreibung war. DieEntscheidungwurdemitdemBundesministeriumfürGesundheit,derBeauftragtenderBundesregierungfürDrogenfragensowiedemBundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend abgestimmt. 9.WelcherPreiswurdemitdemIFTMünchenfürdieErstellungderStudie vereinbart? DervereinbarteAbgeltungsbetragistalsBetriebs-undGeschäftsgeheimnisanzusehen und kann daher aus rechtlichen Gründen nicht offengelegt werden. 10.WiebewertetdieBundesregierungdenBeschlussdesFachbeiratesnach 10Absatz1Satz2desGlücksspielstaatsvertragsvom2.Juli2009, nachdemderfachbeiratesbedauert,dassinteressenkonfliktebeider VergabedesProjekts EvaluierungderNovellederSpielverordnungim HinblickaufdieProblematikdespathologischenGlücksspiels nichtberücksichtigtwurden,undwelcheschlussfolgerungenziehtsiefürdiezukunft daraus? DieeinschlägigenErfahrungenderBewerberinderSuchtforschungzumThema GlücksspielwurdenangesichtsderKomplexitätderStudieunddesfürdie ErstellungderStudiezurVerfügungstehendenZeitraumsfürzwingendnotwendigerachtet.Prof.Dr.GerhardBühringerforschtseitvielenJahrenzumThema pathologischesspiel.unteranderemführterregelmäßigimauftragdesbundesministeriumsfürgesundheitrepräsentativerhebungenzumumfangder SpielproblematikinderBevölkerungdurch.DasIFTMünchenistauchander LandesstelleGlücksspielsuchtinBayernbeteiligt,derenAufgabeu.a.dieEvaluierungdesGlücksspielstaatsvertragesist.Esistnichterkennbar,dassdieverschiedenen,überwiegendöffentlichenZuwendungs-undAuftraggeberfürdie zahlreichenforschungsvorhabendesiftmüncheneineneinflussaufdiewissenschaftliche Integrität des IFT als unabhängiges Forschungsinstitut haben. ImÜbrigenwirddieStudiedurcheinenwissenschaftlichenBeirat,bestehend ausprof.dr.gabrielefischer (MedizinischeUniversitätWien),Prof.Dr.MaartenKoeter (UniversitätAmsterdam)sowieProf.Dr.GerhardMeyer (Universität Bremen), begleitet. 11.WiebeurteiltdieBundesregierungdieUnabhängigkeitundNeutralität desiftmünchenvordemhintergrund,dassdiesesindervergangenheit DrittmittelvondenVerbändenderAutomatenindustrie,u.a.auchfür ForschungimBereichGlücksspielundGeldspielgeräte,erhaltenhat (vgl. abgerufen am 4. Mai 2010)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12.WiebeurteiltdieBundesregierungdieUnabhängigkeitundNeutralität desdiestudiefederführendbetreuendenleitersdesiftmünchenvor demhintergrund,dassdieserindervergangenheitfürwissenschaftliche UntersuchungenZuwendungenvonAutomatenverbändenerhaltenhat ( 1988)undregelmäßigVorträgebeidiesenVerbändenhält ( abgerufen am 4. Mai 2010)? Es wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/ InwieweitwerdendieErfahrungenandererSuchtforschungs-oderSuchthilfeeinrichtungenmitdenAuswirkungendernovelliertenSpielverordnungindieEvaluierungeinbezogen,undwelcheEinrichtungenwurden dazu befragt? WesentlicherBestandteilderStudieistdieErhebungvonrepräsentativenDaten durchdiebefragungvonspielernundspielhallenbetreibern.darüberhinaus werdenvertretervonsuchthilfeeinrichtungen,einrichtungenzurbehandlung vonspielsuchtsowieprof.dr.gerhardmeyeralsweiterervertreterausdem BereichSuchtforschungalsExpertenbefragt.ImRahmeneinerSekundäranalyse werden vorhandene Berichte und Publikationen ausgewertet. 14.InwelcherFormwerdendieErgebnissederAnhörungdesGesundheitsausschussesdesDeutschenBundestagesvom1.Juli2009zurPrävention der Glücksspielsucht in die Evaluierung einbezogen? DieinderAnhörungabgegebenenStellungnahmenwerdenbereitsimRahmen derstudiedesiftmünchenalsbestandteildersekundäranalyseausgewertet. GemeinsammitanderenStellungnahmenundBerichtenwerdendieseStellungnahmenauchimRahmeneinerGesamtwürdigungimEvaluierungsberichtdes Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Berücksichtigung finden. 15.WiebewertetdieBundesregierungdieAussagedesParlamentarischen StaatssekretärsbeimBundesministerfürWirtschaftundTechnologie, ErnstBurgbacher,nachderdasBMWidieErgebnissedero.g.Studie in engerabstimmungmitderunterhaltungsautomatenbrancheprüfen werde (vgl. abgerufen am 4. Mai 2010)? Was ist unter dieser engen Abstimmung zu verstehen? AufGrundlagederErgebnissederStudiesollüberdasObundWieeiner WeiterentwicklungderSpielverordnungentschiedenwerden.SoweitÄnderungenderSpielverordnungvorgenommenwerdensollten,werdenimüblichen VerfahrenauchdievondenÄnderungenbetroffenenVerbändederUnterhaltungsautomatenbranche angehört. 16.WiebeurteiltdieBundesregierungangesichtsdesbesonderen SuchtpotentialsvonGeldspielgerätendieAussagedesErgebnisberichts GlücksspielverhalteninDeutschland derbundeszentrale fürgesundheitlicheaufklärung,nachderinsbesonderediezahlder männlichenautomatenspielerzwischen18und20jahrenseit2007sich mehralsverdoppelthat,undwelcheschlussfolgerungenziehtsiedaraus? DerErgebnisberichtderBundeszentralefürgesundheitlicheAufklärung (BZgA)zeigt,dassdieverschiedenenSpielangebotebezogenaufverschiedene BevölkerungsgruppenundAltersgruppeneinesehrunterschiedlicheAttraktivitäthaben.Eswirderwartet,dassdieo.a.EvaluationderSpielverordnungim HinblickaufdieProblematikdespathologischenGlücksspielsweitereErkenntnissezumnotwendigenSpielerschutzliefert;daherwerdenzunächstdieErgebnisse der Studie abgewartet. DieBundesregierunghatsichbereitsinihrerStellungnahmeimRahmender AnhörungderStaatskanzleiRheinland-Pfalzzur ZukunftdesGlücksspielwesens dahingehendgeäußert,dassdasmindestaltervon18jahrenfürausreichendangesehenwird.wichtigistinsoweiteinestrikteumsetzungdesbereits bestehenden Glücksspielverbots unter 18 Jahren.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 17.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dasseinTestspielerim AuftragdesSpielsuchtforschersProf.Dr.GerhardMeyer (Universität Bremen)inderLagewar,anGeldspielgeräteneinerSpielhalleinnerhalb eines3-sekunden-spielsrund330euroundinnerhalbvonfünfeinhalb Stundenrund1450Eurozuverlieren (SüddeutscheZeitungvom1.Juli 2009)? EinVerlustvonrund1450EuroinnerhalbvonfünfeinhalbStundenistnur möglichbeiparallelerbespielungvonmindestensdreigeräten.dabeimussin dieserzeitanallendreigerätendermaximalmöglicheverlustvon80euroje Stundeerreichtwerden,wastheoretischnichtunmöglichist,praktischaberausgeschlossenwerdenkann.Esmussdaherangenommenwerden,dassdieAnzahl derparallelbespieltengerätehöherwar.beiviergerätenlägederdurchschnittlicheverlustprostundeundprogerätbei60euro,beifünfgerätenbei48euro undbeisechsgerätenbei40euro.wennmanempirischermittelteverlustwerte vondurchschnittlichzwischen10und20eurojestundedagegenhält,sinddie dargestelltenergebnissedereinzelfallstudieselbstbeiangenommenerparallelerbespielungvonsechsgerätenimmernochunwahrscheinlichundwerfen Fragen auf. 18.InwieweitsiehtdieBundesregierungHandlungsbedarfinAnbetrachtder Tatsache,dassdurchdieUmwandlungvonGeldbeträgeninPunktwerte diegewinn-undverlustgrenzenfürgeldspielgerätenachderaktuellen Spielverordnung umgangen werden können? DieErgebnissederStudiezurEvaluierungderSpielverordnungsowiederEvaluierungsberichtsollenabgewartetwerden,umeineetwaigeWeiterentwicklung derspielverordnungauffundierterwissenschaftlichergrundlagevornehmenzu können. 19.WiebewertetdieBundesregierungdieTatsache,dassdieBundeszentrale fürgesundheitlicheaufklärungzumzweckderspielsuchtprävention EurovonderKommunikationsgesellschaftderführendenAutomatenverbände,AWIGmbH,erhaltenhat (DritterBerichtdesBundesministeriumsdesInnernüberdieSponsoringleistungenandieBundesverwaltung vom 14. Mai 2009)? WelcheAuswirkungenhatdasihrerAnsichtnachaufdieGlaubwürdigkeit der Präventionsbemühungen in diesem Bereich? DieBZgAhat2008diederzeitlaufendeSponsoringvereinbarungmitdenVerbändenderdeutschenUnterhaltungsautomatenwirtschaftgeschlossen.Siedient derfinanzierungderkostenlosenglücksspielhotline.dienummerderhotline ist auf den Spielautomaten aufgedruckt. InderSponsoringvereinbarungwurdesichergestellt,dassdieUnternehmenkeineninhaltlichenbzw.konzeptionellenEinflussaufdieAusgestaltungdertelefonischenBeratungnehmenkonntenundkönnen.DieGlaubwürdigkeitderPräventionsbemühungenzurVermeidungvonGlücksspielsuchtderBZgAsiehtdie Bundesregierung daher nicht gefährdet.

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8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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