Merkblatt über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter in Thüringen zum Einstellungstermin 1. August 2012



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Transkript:

Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Referat 2 4 Merkblatt über die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter in Thüringen zum Einstellungstermin 1. August 2012 Weitere Informationen zur Bewerbung bzw. zur Einstellung finden Sie unter dem Link: www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/ 1. Termine 15. März 2012 Termin der Antragstellung (Ausschlussfrist) Die Bewerbungsunterlagen für den Einstellungstermin 1. August 2012 müssen spätestens am Donnerstag, den 15. März 2012 im Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Referat 2 4, Werner-Seelenbinder-Str. 7, 99096 Erfurt, (Fax: 0361 37 94 9541) eingegangen sein. Bitte beachten Sie, dass das Datum des Eingangsstempels beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur maßgeblich ist. 28. Juni 2012 Nachreichtermin für noch fehlende Zeugnisse oder Anerkennungsbescheide (Ausschlussfrist) Juli 2012 1. August 2012 Sofern das erforderlichezeugnis und/oder der Anerkennungsbescheid noch nicht vorliegen, sind diese bis spätestens Donnerstag, den 28. Juni 2012, als beglaubigte Kopie nachzureichen. Dies gilt auch für das erweiterte Führungszeugnis. Rückmeldung der zugelassenen Bewerber Die Annahme/Nichtannahme des Ausbildungsplatzes kann fristwahrend per Fax, E-Mail oder telefonisch erklärt werden. Diese Erklärung kann auch durch einen vom Bewerber schriftlich bevollmächtigten Vertreter abgegeben werden. Die Vollmacht ist beizufügen. Nachrückverfahren Bewerber, die in der 1. Zulassungsrunde nicht berücksichtigt werden, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Der zugewiesene Ausbildungsplatz wird an einen anderen Bewerber vergeben, wenn im Nachrückverfahren der zugelassene Bewerber weder telefonisch noch per E- Mail erreichbar ist. Termin der Einstellung 10. August 2012 Zweiter Einstellungstermin (Nachrückverfahren)

2. Anerkennungsverfahren Bitte beachten Sie die folgenden Informationen zur Feststellung der Gleichwertigkeit oder zur Gleichstellung von Abschlüssen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst in Thüringen: Bewerber, die in Thüringen die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt oder eine lehramtsbezogene Bachelor- und Master-Prüfung oder einen Abschluss als Diplom-Handelslehrer des Studiengangs Wirtschaftspädagogik II (außer mit den Zweitfächern Wirtschaftsgeografie oder Wirtschaftsgeschichte) abgelegt haben, können sich ohne vorherige Anerkennung ihres Abschlusses für den Vorbereitungsdienst bewerben. Alle anderen Bewerber müssen beim Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur einen Antrag auf Anerkennung ihres Abschlusses stellen. Der Anerkennungsbescheid ist eine Zulassungsvoraussetzung zum Vorbereitungsdienst. In dem Anerkennungsbescheid werden die Ausbildungsfächer bestimmt, in denen der Bewerber den Vorbereitungsdienst für das jeweilige Lehramt in Thüringen ableisten kann. Gemäß des Thüringer Gesetzes zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter (ThürLZuG) vom 2. November 1993 (GVBl. S.644) in der jeweils geltenden Fassung, wird die für das Zulassungsverfahren maßgebliche Note festgelegt. Die Anerkennung erfolgt auf Antrag. Das zuständige Ministerium bestimmt die dem Antrag beizufügenden Unterlagen und dessen Fristen. Antragsformulare und Informationen finden Sie unter: www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/lehrerbildung/abschluesse/ 3. Fachliche Zulassungsvoraussetzungen Die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen für Ihre Schulart sind einsehbar unter dem Link: www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/lehrerbildung/vorbereitungsdienst/ Nach 4 Abs. 6 ThürLZuG kann die Bewerbung von Seiteneinsteigern nur nachrangig gegenüber den als gleichwertig anerkannten Prüfungen berücksichtigt werden. 4. Allgemeines zum Bewerbungsverfahren Eine Bewerbung zum Vorbereitungsdienst für zwei Schularten ist ausgeschlossen. Die Ermittlung der Ausbildungsplatzhöchstzahlen, Fachhöchstzahlen und Fachkombinationshöchstzahlen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Lehrämter zum 1. August 2012 wird im Frühjahr 2012 erfolgen. Die Veröffentlichung dieser Zahlen wird voraussichtlich im Amtsblatt Mai 2012 des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur vorgenommen. Sofern in einer Schulart die Anzahl der Bewerber die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze übersteigt, erfolgt die Auswahl nach den im Thüringer Gesetz zur Regelung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst für Lehramtsanwärter ThürLZuG festgelegten Kriterien. Danach werden 60 Prozent der Ausbildungsplätze nach der Qualifikation (Notendurchschnitt der Qualifikation), 30 Prozent nach der Wartezeit (verflossene Zeit nach erfolgloser Bewerbung/Dienstpflicht) und 10 Prozent nach sozialen Härtegesichtspunkten (Schwerbehinderung/alleinige Unterhaltspflicht) vergeben. Über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die 2

einzelnen Lehrämter entscheidet das zuständige Ministerium (Zulassungsbehörde). Die Zulassungszahlen richteten sich nach den Ausbildungsplatzkapazitäten. Die Ausbildung an den Studienseminaren für Lehrerausbildung und an den Ausbildungsschulen ist in der ThürAZStPLVO geregelt und kann unter folgender Adresse eingesehen werden: www.thueringen.de/imperia/md/content/tkm/schule/lehrerbildung/thuerazstplvo_2009.pdf Mit der Zulassung wird das Staatliche Schulamt bestimmt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Bewerber seinen Vorbereitungsdienst abzuleisten hat. Darüber hinaus wird das zuständige Staatliche Studienseminar für Lehrerausbildung benannt. In der Regel weist nach Dienstantritt das zuständige Staatliche Schulamt im Einvernehmen mit dem Seminarleiter des zuständigen Studienseminars dem Lehramtsanwärter eine Ausbildungsschule zu. Das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur entscheidet nicht über eine Zuweisung an eine Ausbildungsschule. Soweit beamtenrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen, leistet der Bewerber den Vorbereitungsdienst als Lehramtsanwärter unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf ab. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit Ablauf des Vorbereitungsdienstes. Der Vorbereitungsdienst dauert in Thüringen für das Lehramt an Grundschulen grundsätzlich 18 Monate. Für die Lehrämter an Regelschulen, an Gymnasien, an berufsbildenden Schulen und für Förderpädagogik dauert der Vorbereitungsdienst grundsätzlich 24 Monate. Die Verkürzung des Vorbereitungsdienstes ist im 7 Absätze 3, 4 ThürAZStPLVO geregelt. Bei einer Zulassung in den Vorbereitungsdienst ist rechtzeitig vor Beginn des Vorbereitungsdienstes ein Antrag auf Verkürzung mit den entsprechenden Nachweisen bei dem zugewiesenen Staatlichen Schulamt zu stellen. Werden während der ersten Phase der Lehrerbildung Praktika oder schulpraktische Studien absolviert, die vom Umfang und Inhalt her eine Anrechnung auf den Vorbereitungsdienst ermöglichen, wird der Vorbereitungsdienst entsprechend 7 Absatz 1 ThürAZStPLVO von Amts wegen um sechs Monate verkürzt (außer Lehramt an Grundschulen). 5. Hinweise zu den Bewerbungsunterlagen Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen möglichst vollständig, sortiert (siehe 6./7.) und mit einem Heftstreifen versehen, ein. Der Antrag und die Anlagen 3 bis 6 sind zu unterschreiben. Bitte verzichten Sie auf Mappen, Klarsichthüllen und Hefter. Urkunden, die nicht in deutscher Sprache ausgefertigt wurden, sind zusätzlich mit einer Übersetzung durch einen vereidigten Dolmetscher in beglaubigter Form einzureichen. Einen Nachweis über die erlangte Hochschulreife (Abiturzeugnis) sowie ein Gesundheitszeugnis benötigen wir nicht. Jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse oder Ihrer Anschrift während des Bewerbungsverfahrens ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur unverzüglich mitzuteilen. 3

Im Referat 2 4 des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur werden keine Beglaubigungen durchgeführt. Amtliche Beglaubigungen nehmen u.a. Gemeindeverwaltungen, Pfarrämter und Krankenkassen vor. Bewerbungskosten werden nicht erstattet. 6. Einreichung des Antrages und der Bewerbungsunterlagen für Erstbewerber Die Bewerbung muss schriftlich erfolgen. Die Versendung als Einschreiben mit Rückschein ist empfehlenswert. Dabei ist der Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst zu nutzen. Die weiteren benötigen Unterlagen sind in folgender Reihenfolge mit einzureichen: 1. Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst, ggf. mit begründetem Wunsch (formlos) bzgl. des Schulamtsbereiches, 2. Personalangaben (Anlage 1) und Ausbildung (Anlage 2), 3. amtlich beglaubigte Abschrift bzw. beglaubigte Kopie des Zeugnisses der Ersten Staatsprüfung oder einer Hochschulabschlussprüfung bei einem lehramtsbezogenen Bachelor- und Masterabschluss müssen beide Abschlusszeugnisse vorgelegt werden, (Eine vorläufige Bescheinigung über den erfolgreichen Abschluss der Prüfung wird akzeptiert. Zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst ist das endgültige Zeugnis erforderlich.) 4. so weit erforderlich, eine vollständige, unbeglaubigte Kopie des Anerkennungsbescheides vom Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (siehe Anerkennungsverfahren), 5. der Nachweis über die während der ersten Phase der Lehrerbildung absolvierten Praktika und schulpraktischen Studien in beglaubigter Abschrift bzw. als beglaubigte Kopie entsprechend 7 Abs. 1 der ThürAZStPLVO, (Das Nichterbringen der vollständigen Nachweise führt zum Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren. Die Nachweise sind nicht erforderlich bei Bewerbern mit der 1. Staatsprüfung für Lehrämter der FSU Jena.) 6. lückenloser, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (tabellarisch), ein Bewerbungsfoto ist nicht zwingend erforderlich, 7. die Geburts- oder Abstammungsurkunde, ggf. die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunden der Kinder. Die Urkunden sind entweder im Original oder aber in beglaubigter Kopie einzureichen. (Urkunden in einfacher Kopie bzw. ohne Beglaubigung führen zur Unvollständigkeit der Unterlagen und damit zum Ausschluss aus dem Zulassungsverfahren.) 8. Original des erweiterten Führungszeugnisses nach 30 Abs. 5 in Verbindung mit 30 a des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart O/von Behörde zu Behörde), das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als sechs Monate sein darf. (Die Aufforderung des TMBWK zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisss zur Vorlage bei der Meldebehörde wird Ihnen mit der Eingangsbestätigung übersandt. Die Vorlage im Ministerium bis zum Nachreichtermin gilt als fristwahrend.) 4

9. Angaben zur Berücksichtigung der Wartepunkte und Härtegesichtspunkte (Anlage 3) mit entsprechenden Nachweisen, (Durch Nachweise in einfacher Kopie bzw. ohne Beglaubigung kann kein Anspruch auf Wartepunkte erworben werden.) 10. "Erklärungen" (Anlage 4), 11. Erklärung "Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst" (Anlage 5), 12. Erklärung, dass keine Tatsachen nach 6 Abs. 2 ThürBG vorliegen (Anlage 6) die Erklärung bezieht sich auf Sachverhalte nach Vollendung des 18. Lebensjahres und ist nur auszufüllen, wenn Sie vor dem 01.01.1973 geboren sind. 13. Bewerber für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an berufsbildenden Schulen müssen neben den oben genannten Unterlagen zusätzlich einreichen: Zeugnis(se) und/oder Bescheinigung(en) über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder über eine in der beruflichen Fachrichtung einschlägige fachpraktische Tätigkeit im Umfang von mindestens einem Jahr. 14. Bewerber mit dem Fach Evangelische Religionslehre benötigen eine Bescheinigung über eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis zur Erteilung von evangelischem Religionsunterricht. Die Ausstellung ist nach Zugang des Ausbildungsplatzangebots bei Herrn Kirchenrat Dr. Klaus Ziller, Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland, Michaelisstraße 39, 99084 Erfurt, Telefon-Nr. 0361-51800231, zu beantragen. 15. Bewerber mit dem Fach Katholische Religionslehre benötigen eine vorläufige Unterrichtserlaubnis zur Erteilung von katholischem Religionsunterricht. Diese muss von der jeweils in Thüringen zuständigen Kirchenbehörde ausgestellt sein. Die Ausstellung kann nach Zugang des Ausbildungsplatzangebots im Katholischen Büro bei Herrn Dr. Martin Fahnroth, Postfach 80 06 62, 99032 Erfurt, Telefon-Nr. 0361-6572215 beantragt werden. 7. Einreichung des Antrages und der Bewerbungsunterlagen für Wiederbewerber Sofern Sie sich zum jeweils vorhergehenden Termin bereits in Thüringen beworben haben und Ihre Unterlagen vollständig im Ministerium vorliegen, benötigen wir zur Wiederbewerbung nur folgende Dokumente analog den Punkten für Erstbewerber: 1. Antrag auf Einstellung in den Vorbereitungsdienst, ggf. mit begründetem Wunsch bzgl. des Schulamtsbereiches, 2. Personalangaben (Anlage 1), 3. aktualisierter, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf (siehe 6.6), 4. erweitertes Führungszeugnis (falls das letzte Zeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung älter als sechs Monate ist) (siehe 6.8), 5. Angaben zur Berücksichtigung der Wartepunkte und Härtegesichtspunkte (Anlage 3) mit entsprechenden Nachweisen, 5

6. "Erklärungen" (Anlage 4) sowie Nachweise bei veränderten, persönlichen Verhältnissen (siehe 6.7). 7. Besoldung Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes wird, vorbehaltlich einer möglichen Änderung, ein Anwärtergrundbetrag in Höhe von 1132,50 Euro bis 1197,37 Euro (abhängig von der jeweiligen Schulart) gewährt ( 50 Thüringer Besoldungsgesetz vom 24. Juni 2008 in der jeweils geltenden Fassung). Daneben ist die Zahlung eines Familienzuschlag in Abhängigkeit des Familienstandes und der Kinderzahl sowie von vermögenswirksamen Leistungen nach dem Fünften Vermögensbildungsgesetz vom 4. März 1994 in der jeweils geltenden Fassung möglich. 6