Der rote Leitfaden zum Referendariat
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- Herta Fischer
- vor 8 Jahren
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1 Der rote Leitfaden zum Referendariat
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3 Liebe Lehramtsanwärter, liebe Lehramtsanwärterinnen! Bisher war es ganz einfach: Wer Lehrer werden wollte, musste sich für eine Fachkombination entscheiden und diese als Lehramtsstudiengang studieren. Doch mit der Umstellung auf Bachelor und Master ändert sich hier einiges. Im Mai 2009 trat in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung in Kraft. Demnach gliedert sich das Studium für ein Lehramt künftig in einen Bachelorstudiengang (6 Semester) und einen 4-semestrigen Masterstudiengang, der gezielt auf ein Lehramt vorbereitet und dessen erfolgreicher Abschluss zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst berechtigt. Studenten, die während des Studiums merken, dass ihnen das Lehrer-Dasein doch nicht so gefällt, haben jetzt eine Alternative zum Studienabbruch. Denn viele Hochschulen ermöglichen Studenten nach dem Bachelor-Abschluss einen Wechsel in einen verwandten Master-Studiengang, der nichts mehr mit der Vorbereitung auf den Schuldienst zu tun haben muss. Das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt ist die zweite Phase der Lehrerausbildung und findet an Studienseminaren und Ausbildungsschulen statt. Auf den folgenden Seiten finden Sie nähere Informationen zum Vorbereitungsdienst und zum notwendigen Bewerbungsverfahren zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Diese Informationsmappe dient dazu, Lehramtsanwärtern in dieser Situation den richtigen Weg zu zeigen und will insbesondere praktische Tipps für den Vorbereitungsdienst geben. Im Text wird z.b. die Schreibweise Lehrer, Lehramtsanwärter und Seminarleiter benutzt. Natürlich sind damit aber auch Lehrerinnen, Lehramtsanwärterinnen und Seminarleiterinnen gemeint. Für einen besseren Lesefluss wurde auf eine doppelte Nennung bewusst verzichtet. Viel Erfolg und einen guten Start wünscht Ihnen das Team von F-J B Consulting F-J B Consulting Mobil: Hirschweg 16a Mail: fjb-consulting.de Tel.: Odenthal Web: Fax:
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5 Inhaltsverzeichnis Allgemeines zum Vorbereitungsdienst Bewerbungsverfahren Bewerbung für den Vorbereitungsdienst Einstellung in den Vorbereitungsdienst / Referendariat Zuständige Stellen der anderen Bundesländer Seminarstandorte Besoldung Informationen zur schulübergreifenden Vertretungsreserve Ihre Versorgungssituation Wichtiges von A bis Z Quellenverzeichnis Schlussbemerkung F-J B Consulting Mobil: Hirschweg 16a Mail: fjb-consulting.de Tel.: Odenthal Web: Fax:
6 Allgemeines zum Vorbereitungsdienst Das Referendariat bzw. der Vorbereitungsdienst für ein Lehramt dauert in der Regel 24 Monate und endet mit der Ablegung der Zweiten Staatsprüfung. Die Zweite Staatsprüfung ist abgelegt, wenn die Prüfungsleistungen erbracht und das Prüfungsergebnis schriftlich bekannt gegeben worden ist. Während des Vorbereitungsdienstes sind die Lehramtsanwärter Beamte auf Widerruf. In dieser Zeit werden Anwärterbezüge gezahlt. Die Höhe Ihrer Anwärterbezüge ist abhängig vom Lehramt, für das Sie ausgebildet werden. Die Bezüge werden monatlich im voraus gezahlt. Der Vorbereitungsdienst ergänzt das durch das Studium erworbene Wissen um berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen. Der Vorbereitungsdienst findet an speziellen Ausbildungsstätten, den Studienseminaren und an der Schule statt. Für das Studienseminar stehen wöchentlich sieben Stunden zur Verfügung. Dabei werden pädagogische, didaktische und weitere berufsbezogene Inhalte vermittelt. Parallel dazu erfolgt mit durchschnittlich zwölf Wochenstunden die schulpraktische Ausbildung. Sie umfasst Hospitationen, Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht und außerunterrichtliche Veranstaltungen. Während des Vorbereitungsdienstes stehen die Lehramtsanwärter in engem Kontakt mit ihren Ausbildern (Lehrern, Seminarleitern und Ausbildungskoordinatoren der Schule). Nach der Hälfte des Vorbereitungsdienstes führen die Lehramtsanwärter mit den Ausbildern ihrer Wahl aus Studienseminar und Schule ein Planungs- und Entwicklungsgespräch. Hierbei sollen Ausbildungsstand und weitere Ausbildungsschwerpunkte ermittelt werden. F-J B Consulting 06 Hirschweg 16a Odenthal Mail: Web: fjb-consulting.de Mobil: Tel.: Fax:
7 Verlauf und Erfolg des Vorbereitungsdienstes werden mit einer zusammenfassenden Note bewertet, die sich aus den abschließenden Beurteilungen der Seminarausbilder und der Schulleitung zusammensetzt. Sie geht in die Berechnung des Gesamtergebnisses der Zweiten Staatsprüfung ein. Die Zweite Staatsprüfung stellt fest, ob die Ziele des Vorbereitungsdienstes vom Lehramtsanwärter erreicht wurden. Hierbei muss der Anwärter eine schriftliche Hausarbeit, zwei Unterrichtsproben und eine mündliche Prüfung (auch Kolloquium genannt) ablegen. Dabei sollen die Inhalte der Ausbildungsveranstaltung erörtert werden. Die Bearbeitungszeit der Hausarbeit beträgt drei Monate und inhaltlich soll sich der Lehramtsanwärter mit einem Thema aus der pädagogischen Praxis auseinandersetzen. Nachdem alle Prüfungsleistungen erbracht und die Ergebnisse bekannt gegeben worden sind, ist die Zweite Staatsprüfung offiziell abgelegt. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der schriftlichen Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse. Das geschieht am letzten Tag des Vorbereitungsdienstes. F-J B Consulting Mobil: Hirschweg 16a Mail: fjb-consulting.de Tel.: Odenthal Web: Fax:
8 Bewerbungsverfahren Die Bewerber können bis zu vier Ortswünsche in ihren Bewerbungsunterlagen angeben. Die Einstellungsbehörden (die Bezirksregierungen in Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster) sind bestrebt, im Rahmen der fächerspezifischen Kapazitäten den Ortswünschen zu entsprechen. Die Note der ersten Staatsprüfung ist für die Vergabe des Ausbildungsortes unerheblich. Ablauf des Bewerbungsverfahrens (Die sieben Schritte bis zur Ernennungsurkunde): 1) Die Bezirksregierungen prüfen die eingereichten Bewerbungsunterlagen, bewerten die Dringlichkeit der Ortswünsche und erfassen die Daten. 2) Jede Bewerberin und jeder Bewerber erhält ein Bestätigungsschreiben der Bezirksregierung mit einem Ausdruck der erhobenen Daten sowie einer Übersicht ggf. noch fehlender Unterlagen. 3) Nach Bewerbungsschluss wird in einem ersten Schritt die Gesamtzahl der Bewerbungen mit der haushaltsrechtlich zur Verfügung stehenden Zahl von Ausbildungsplätzen verglichen. Für Lehrämter, in denen eine Überschreitung der Höchstzahlen festgestellt wird, findet ein Zulassungsverfahren 1 statt. 4) Für die Bewerberinnen und Bewerber, die einen Schulformschwerpunkt wählen können, werden die Ausbildungsplätze in jeder Schulform einer Schulstufe ermittelt und in einem besonderen Vergabeverfahren 2 verteilt. 5) Alle Bewerber werden schriftlich informiert, falls ihr Lehramt einer Zulassungsbeschränkung unterworfen ist über den ggf. zugewiesenen Schulformschwerpunkt über die ggf. zugewiesenen Ausbildungsfächer Den weiteren Verfahrensablauf (Nachreichtermin, voraussichtlicher Termin des Einstellungsangebotes, ggf. Nachrücktermine) entnehmen Sie bitte den Bewerbungsunterlagen. 6) Die Bezirksregierungen versenden die Angebote an die Bewerber und weisen sie einem Studienseminar zu. 7) Die Studienseminare teilen die Bewerber den Ausbildungsschulen zu und händigen diesen jeweils am 01. Februar die Ernennungsurkunden aus. 1 Sollten mehr Bewerbungen vorliegen als Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens wird eine Rangfolge der Bewerbungen nach Härtefall, Wartezeit, Prüfungsergebnis und bei Ranggleichheit nach Losnummer hergestellt. 2 Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber höher als die Zahl der in der gewählten Schulform verfügbaren Ausbildungsplätze, entscheidet das Los. Zudem ist eine gleichmäßige Auslastung der Ausbildungsschulen sicherzustellen. Der im Vergabeverfahren vergebene Schulformschwerpunkt ist nicht abänderbar. F-J B Consulting 08 Hirschweg 16a Odenthal Mail: Web: fjb-consulting.de Mobil: Tel.: Fax:
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