Bestimmungen aus der TRVB 119 O 06 Gefährdungsbereiche und -einstufung, Freigabeschein NEU

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Transkript:

Freigabe feuergefährlicher Tätigkeiten Bestimmungen aus der TRVB 119 O 06 Gefährdungsbereiche und -einstufung, Freigabeschein NEU 1

Es gibt hinsichtlich der Bewertung und Einstufung in Gefährdungsstufen bei feuergefährlichen Tätigkeiten kaum greifbare Beispiele in den einschlägigen Richtlinien (zbvdsrl 2008, TRVB 119 O od. ÖBFV RL), sondern nur die Gefährdungsstufen selbst. Die im Folgenden aufgeführten Möglichkeiten zur Einstufung sind Orientierungshilfen aus der Sicht eines Brandschutzsachverständigen, die für die jeweilige Situation vor Ort eine Hilfestellung bieten können. Vor der Aufnahme feuer- gefährlicher Arbeiten muss die ausführende Fachkraft eine Freigabe durch den Auftraggeber oder dessen Beauftragten erhalten! (anerkannte Regel der Technik) FREIGABESCHEIN (TRVB, VdS, etc.) 2

C 3200 3000 2800 2600 2400 70 cm 1500 200 100 0 5 10 15 Temperaturen einer Schweißflamme 70 cm Temperaturen einer Lötflamme sind abhängig von der Art des Verfahrens 3

4

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Ist eine der oben dargestellten Sicheheits- maßnahmen vor Beginn der Tätigkeiten nicht vollständig umsetzbar oder ergeben sich zusätzliche Gefährdungen (zbdurch Brandbelastungen) so erhöht sich sofort die Gefährdungsstufe! 6

TRVB O 117 / 119 / 120 / 121 Betriebs-BS www.bsc.st 7

Geringes Brandrisiko Ausführender und Überwacher können einen allfälligen Brand voraussichtlich selbst löschen Mind. eine Person als Überwacher Voraussetzungen Überwacher: Kenntnisse der Brandgefährdung Ausbildung in Erster Löschhilfe Unterweisung über Verhalten im Gefahrenfall Kenntnisse über Alarmauslösung Beispiele eingerichteter Schweissarbeitsplatz, unterwiesene Tätigkeiten am eigenen Arbeitsplatz, Heißarbeiten in ausgeräumten Bereichen, kurzzeitige, zugelassene und geprobte Effekte, etc. Mittleres Brandrisiko Arbeitspersonal kann einen entstandenen Brand voraussichtlich nicht selbst löschen Brandsicherheitswache der Feuerwehr oder gleichwertiges, speziell ausgebildetes Personal Überwachung während der Arbeiten und einen angemessenen Zeitraum darüber hinaus Voraussetzung Brandsicherheitswache Feuerwehrgrundausbildung Kenntnisse der Brandgefährdung durch die Tätigkeit Erfahrungen in der Brandbekämpfung Ausreichende Mittel zur Brandbekämpfung Beispiele: klassische Heißarbeiten außerhalb des eingerichteten Schweissarbeitsplatzes, Arbeiten in Bereichen mit (geringfügigen) Brandlasten, Arbeiten in Schächten, Kanälen, an Technischen Anlagen, Geschoss- oder Brandabschnittsübergreifende Bereiche,... 8

Hohes Brandrisiko Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe reichen zur Gefahrenabwehr nicht aus (Betriebs-) Feuerwehr mußdie notwendigen Löschgeräte für die Dauer der Arbeiten vor Ort einsatzbereit halten Beispiele: Heißarbeiten in Lagern, die nicht geräumt werden können (zb. automatisierte Großlager), Heißarbeiten in Bereichen mit hohen Brandlasten, oder rascher Brandausbreitungsgefahr, Heißarbeiten in besonders genutzten Bereichen, etc. 9

Gefährdungsstufe mittleres oder sogar hohes Risiko? Besondere Bereiche / nur mit besonderen Vorkehrungen! Räume, in denen brennbarer oder explosionsgefährlicher Staub vorhanden ist (z.b. Tischlerei) Räume mit Wänden, Decken, Fußböden oder sonstigen ungeschützten Bauteilen aus brennbaren Baustoffen Räume, in denen Rauchverbot und Verbot des offenen Lichts besteht Räume, die zu gelagerten leicht brennbaren Stoffen nicht mind. F30 getrennt sind an oder auf Dächern mit weicher Eindeckung Brandabschnittsfläche Lage, Exposition Nutzung der baulichen Anlage Bauprodukte (Gebäudestandard) Besondere Substanzen Besondere Brandausbreitungsmögl. Schweiß- und Schneidbrenner Löt- und Auftaugeräte Schleif- und Trennscheiben Lagerräume oder Lager im Freien für brennbare Flüssigkeiten, Gase andere festgelegte (SFK) besondere Gefährdungsbereiche Schutzzonen sowie Räume, die mit derartigen gefährdeten Bereichen in Verbindung stehen 10

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