Bayern Innovativ und der Projektträger Bayern als Innovationsmoderator für den Freistaat Bayern Bayern Innovativ unterstützt Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft mit maßgeschneiderten Dienstleistungen gezielt dabei, ihre Innovationsdynamik zu erhöhen. Der Projektträger Bayern ist ein wichtiger Teil der Bayern Innovativ. Im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie betreut er mehrere leistungsstarke Technologieförderprogramme. Das Förderprogramm Innovationsgutschein Bayern ist maßgeschneidert für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe, die eine neue Idee umsetzen wollen oder ein bereits bestehendes Produkt, ein Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung verbessern wollen. Für ein persönliches Beratungsgespräch steht Ihnen das Team Innovationsgutschein Bayern gerne zur Verfügung! Bayern Innovativ GmbH Innovationsgutschein Bayern Am Tullnaupark 8 90402 Nürnberg www.bayern-innovativ.de T 0800 0268724 innovationsgutschein@bayern-innovativ.de www.innovationsgutschein-bayern.de 18051 I werbersbuero.de I Bildnachweis: Bayern Innovativ GmbH, fotolia/3dradius.de, fotolia/cherezoff, fotolia/mooshny, fotolia/peshkova, fotolia/4th Life Photography, istock/peshkova Das schnelle Förderprogramm für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern Gefördert durch
Das schnelle Förderprogramm Sie haben ein kleines Unternehmen oder einen Hand werksbetrieb mit Sitz in Bayern? Sie wollen eine innovative Idee verwirklichen und daraus etwas Großes ma chen? Sie können sich aber weder eigenes Personal für Entwicklung und Forschung noch externe Dienstleistun gen für z. B. Konstruktionsleistungen, Prototypenbau oder Studien und Konzepte zur Fertigungstechnik leisten? Genau hier hilft der Freistaat Bayern mit seinem Pro gramm Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe. Mit dem Innovationsgutschein können Sie aus Ihrer Idee heraus neue oder verbesserte Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen planen, entwickeln und umsetzen.
Voraussetzungen Kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern Wer wird gefördert? Weniger als 50 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. (einschließlich aller verbundenen Unternehmen) Das Unternehmen befindet sich nicht in Schwierigkeiten Die Förderung ist unternehmensbezogen, bei Existenzgründerinnen und -gründern personenbezogen
Kriterien Machbarkeitsstudien, Werkstoff- und Konzeptstudien im Vorfeld von Entwicklungen Konstruktionsleistungen, Service Engineering Prototypenbau und Design Produkttest zur Qualitätssicherung Gefördert werden ausschließlich Leistungen externer Forschungsund Entwicklungseinrichtungen. Was wird gefördert?
Innovationsgutschein Standard Innovationsgutschein Spezial Zur Unterstützung bei der Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer bzw. einer wesentlichen Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen im Bereich technischer bzw. technologischer Innovationen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 4.000,- betragen. Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 30.000,- 30.000,- Bildet in der Antragstellung eine Ausnahme und soll an technologieorientierte Förderprogramme wie das Bayerische Technologieförderprogramm (BayTP) heranführen. Die zuwendungsfähigen Kosten müssen mindestens 30.000,- betragen. Die Obergrenze pro Innovationsgutschein beträgt 80.000,-. Folgende Punkte müssen erfüllt werden: Beratungsgespräch Einreichung einer Skizze Einreichung des Antrages Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtung Nach Durchführung und Abschluss des Vorhabens muss eine Veröffentlichung auf der firmeneigenen Homepage oder Vergleichbarem erfolgen 80.000,-
Kombinationen Mehrfachförderung Anträge kumulieren Es ist möglich, unterschiedliche Fördersätze und Fördersummen zu kumulieren! Kosten und Zuschuss Wie viel wird gefördert? Im Rahmen eines Innovationsvorhabens können mehrere Innovationsgutscheine gewährt werden Pro Antragsteller können innerhalb von zwei Jahren maximal drei Innovationsgutscheine bewilligt werden Bis zu vier Antragsteller können denselben Antrag(sinhalt) gemeinsam stellen Die Anträge müssen zeitgleich beantragt, durchgeführt und abgerechnet werden 40% Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 40% In folgenden Fällen erhöht sich der Fördersatz auf maximal 60%: Berücksichtigt werden alle Bewilligungen innerhalb der letzten zwei Jahre Die Berechnung erfolgt vom Zeitpunkt der Antragstellung In einem Innovationsgutschein können gleichzeitig mehrere Teilaufträge an verschiedene Dienstleister vergeben werden. Jeder Antragsteller muss einen eigenen Antrag stellen Jeder Antragsteller bekommt einen eigenen Bescheid Es müssen derselbe/dieselben Dienstleister beantragt und beauftragt werden Jeder Antragsteller muss ein eigenes Angebot und eine eigene Rechnung vom/n (den) Dienstleister/n erhalten Jeder Antragsteller muss einen eigenen Verwendungsnachweis beim Projektträger einreichen Jeder Antragsteller bekommt die Förderung einzeln ausbezahlt +10% +10% +10% Sitz des antragstellenden Unternehmens liegt in einer Region mit besonderem Handlungsbedarf Beauftragung einer Hochschule bzw. vergleichbaren außeruniversitären Forschungseinrichtungen für Kleinstunternehmen (< 10 Mitarbeiter)