Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im Schuljahr 2019/2020. Bek. des MB vom

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Transkript:

Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten im Schuljahr 2019/2020 Bek. des MB vom 2.10.2018 25-50113 1. Vorbemerkung Das Fremdsprachenassistentenprogramm bietet eine Bereicherung des Fremdsprachenunterrichts und des interkulturellen Lernens. Partnerländer für den Austausch sind mit unterschiedlich großen Anteilen Australien, Belgien, Frankreich, Irland, Italien, Kanada, Neuseeland, die Schweiz, Russland, Spanien, die USA, Großbritannien und die Volksrepublik China. 2. Zielsetzung des Programms Die ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sind in der Regel Studierende, die als zukünftige Fremdsprachenlehrkräfte während ihres Sprachstudiums einen Auslandsaufenthalt zur Erweiterung und Vertiefung der Kenntnisse der deutschen Sprache und Kultur absolvieren. Sie sollen ein möglichst authentisches Bild von Deutschland und Einblick in das Bildungs- und Erziehungswesen unseres Landes erhalten. Durch die Assistenz im Fremdsprachenunterricht können die Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten methodischdidaktische Erfahrungen sammeln und sich durch die Übernahme einzelner Stundenabschnitte als künftige Lehrkräfte erproben. Sie tragen als Muttersprachlerinnen und Muttersprachler außerdem dazu bei, den Unterricht zu beleben und die Motivation der Schülerinnen und Schüler für das Erlernen der Fremdsprache und das Bekanntmachen mit der anderen Kultur zu intensivieren. 3. Aufgaben der Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten Die Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten sollen nicht mehr als zwölf Stunden pro Woche im Unterricht eingesetzt werden. Die Verantwortung für den Unterricht und die Bewertung von Leistungen verbleiben durchgängig bei den Fachlehrkräften. Neben der Mitgestaltung des Unterrichts sollen sie auch zur Erörterung fremdsprachlicher Fragen zur Verfügung stehen. Sie können außerdem in die Arbeit der Staatlichen Seminare für Lehrämter einbezogen werden. Zu Konferenzen sollten sie eingeladen werden, und es wird erwartet, dass sie sich in außerunterrichtliche Aktivitäten an der Schule einbringen. Den Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten ist wöchentlich ein freier Tag für eigene Studien zu ge-

währen. Nach Absprache mit den jeweiligen Lehrkräften sind außerdem Hospitationen in anderen Fächern zu ermöglichen. 4. Arbeitsverhältnis Die Dauer des Einsatzes beträgt in der Regel acht Monate. Da die Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten auf der Grundlage von Kulturabkommen im Rahmen von Austauschprogrammen zur Vertiefung ihrer Studien in den schulischen Alltag eingebunden werden, stehen sie in keinem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Es wird ihnen ein monatliches Stipendium gezahlt. Eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung wird für die Zeit des Aufenthalts in Deutschland von der Zuschuss gewährenden Stelle abgeschlossen. 5. Antragsverfahren Anträge sind bis zum 28.2.2019 beim Landesschulamt, Referat 24, Ernst-Kamieth- Straße 2, 06112 Halle (Saale) mit dem entsprechenden Formblatt (Anlage) einzureichen.

Anlage (zu Nummer 5) Schulanschrift (Stempel) Auf dem Dienstweg Landesschulamt Sachsen-Anhalt Referat 24 Ernst-Kamieth-Str. 2 06114 Halle (Saale) Ausländische Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten; Antrag auf Zuweisung für das Schuljahr 2019/2020 Ich beantrage die Zuweisung einer Fremdsprachenassistentin oder eines Fremdsprachenassistenten für das Fach: (Bitte den Erstwunsch mit 1 angeben. Sollte der Erstwunsch nicht berücksichtigt werden können, einen eventuellen Zweitwunsch mit 2 angeben.) Englisch Spanisch Französisch Italienisch Russisch andere Letztmalig wurde im Schuljahr / eine Fremdsprachenassistentin oder ein Fremdsprachenassistent für * eingesetzt. (* bitte die Sprache angeben) Seit * wurde die Zuweisung einer Fremdsprachenassistentin oder eines Fremdsprachenassistenten erfolglos beantragt. (* bitte das Jahr angeben) ja nein Eine Unterkunft für die Fremdsprachenassistentin oder den Fremdsprachenassistenten kann vermittelt werden oder steht zur Verfügung. Der Schulort und die Schule sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln leicht zu erreichen. Die Fremdsprachenassistentin oder der Fremdsprachenassistent sollte möglichst motorisiert sein.

1. Warum Sie eine Fremdsprachenassistentin oder einen Fremdsprachenassistenten aufnehmen möchten: (Bitte pädagogische Ziele erläutern und erhoffte Vorteile für Ihre Schule angeben.) 2. Die Fremdsprachenassistentin oder der Fremdsprachenassistent kann voraussichtlich wie folgt eingesetzt werden: im Unterricht der Klassen im Grundkurs im Leistungskurs in Arbeitsgemeinschaften bei folgenden Aktivitäten oder Projekten 3. In welchen Bereichen sollte die Fremdsprachenassistentin oder der Fremdsprachenassistent mitwirken? Verbesserung der mündlichen Sprachfertigkeit der Schülerinnen und Schüler Einbeziehung neuer Technologien im Fremdsprachenunterricht Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Problemen im sprachlichen Bereich Einbringen landeskundlicher und kultureller Aspekte des jeweiligen Heimatlandes in folgenden Fächern weitere Name der Schule Schulform Straße PLZ, Ort Telefon, Telefax E-Mail

Name der Schulleiterin oder des Schulleiters Name der Betreuungslehrkraft Entlastungsmaßnahmen für die betreuende Lehrkraft _ Ort, Datum Unterschrift der Schulleiterin oder des Schulleiters