Die Qualifikationsphase
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- Barbara Kolbe
- vor 7 Jahren
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1 Die Qualifikationsphase Elternversammlung Jg. 11 September Informationen-
2 Gliederung Leistungsbewertung in der gymnasialen Oberstufe Rücktritt innerhalb der gymnasialen Oberstufe Ausblick: Abiturprüfung / Gesamtqualifikation
3 Leistungsbewertung Gesetzliche Grundlage ist die Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale Oberstufe Verordnung GOSTV) vom 21. August 2009 (GVBl. II S. 578) Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg vom 21. Juli 2011 Beschlüsse der Konferenz der Lehrkräfte und der Fachkonferenzen der Schule Die Bewertung erfolgt über Noten mit Tendenz bzw. Punkte: Note Punkte Prozent
4 Leistungsbewertung Bewertet werden die Leistungen aus den Halbjahren 11/I, 11/II, 12/I und 12/II Bewertungsbereiche: Klausuren, Andere Leistungsnachweise und die mündliche Leistungsfeststellung gehen (sofern sie erbracht wurden) jeweils mit 33, 3 % in die Kurshalbjahresnote ein. Leistungen aus dem Unterricht wie Leistungskontrollen, Vorträge und sonstige Mitarbeit machen den Rest der Kurshalbjahresnote aus
5 Anforderungsbereiche Klausuren / Abitur Die Anforderungen steigen im Verlauf der Qualifikationsphase sowohl vom Umfang als auch vom Inhalt auf Abiturniveau: Anforderungsbereich I Wiedergabe von Sachverhalten sowie die Verwendung erlernter fachbezogener Arbeitsweisen Anforderungsbereich II selbständiges Anwenden erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten auf veränderte oder neue Problemstellungen Anforderungsbereich III selbständige Lösung einer vielschichtigen Aufgabe einschließlich der Entscheidung über den Lösungsweg mit Begründungen, Schlussfolgerungen und Wertungen
6 Anzahl und Länge der Klausuren Fächer auf 11. Schuljahr Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in Minuten erhöhtem Anforderungsniveau eine in jedem Fach 135 (De 225 in 11/1) (De 180 in 11/2) grundlegendem Anforderungsniveau eine in der 2. Fremdsprache 1 eine in einem Fach nach Wahl Wer zwei Fremdsprachen auf erhöhtem Anforderungsniveau belegt, wählt für die Klausur ein anderes Fach auf grundlegendem Anforderungsniveau. 2 Die Entscheidung trifft die Schülerin oder der Schüler.
7 Anzahl und Länge der Klausuren Fächer auf 12. Schuljahr Anzahl der Klausuren pro Kurs Dauer in Minuten 12/I 12/II erhöhtem Anforderungsniveau eine im Abiturprüfungsfach (De 315) (De 180) grundlegendem Anforderungsniveau eine im mündlichen Abiturprüfungsfach Unter den drei Abiturprüfungsfächer müssen sich zwei aus Deutsch, Fremdsprache und Mathematik befinden. 2 Die Klausurdauer beträgt 270 min, im Abiturprüfungsfach Deutsch 315 min. 3 Die Klausurdauer beträgt 135 min, im Abiturprüfungsfach Deutsch 180 min.
8 Anderer Leistungsnachweis Im 1. bis 3. Schulhalbjahr kann in den Fächern auf erhöhtem und grundlegendem Anforderungsniveau ein Anderer Leistungsnachweis erbracht werden. Die Klausur bleibt davon unberührt. Der Andere Leistungsnachweis umfasst Leistungen, die mit den Anforderungen einer Klausur vergleichbar sind. Er kann als Gruppenarbeit erbracht werden. Ziel: Förderung der Fähigkeit der Schüler/innen, ein selbstgewähltes Thema eigenständig zu bearbeiten.
9 Anderer Leistungsnachweis Die Anforderungsbereiche sind in der Aufgabenstellung vergleichbar zu einer Klausur zu gestalten. Die Aufgabenstellung und der Erwartungshorizont sind schriftlich zu fixieren, ebenso die Termine für Abgaben, Vortrag bzw. Fertigstellung, die Bewertungskriterien und die Bewertung (Formblatt). Die Bewertung geht mit 33, 3 % in die Semesternote des Kurses ein. Die Beantragung kann nur zu Semesterbeginn erfolgen.
10 Anderer Leistungsnachweis Beispiele Vortrag zu einem selbst erarbeiteten Thema mit deutlicher Abgrenzung zu üblichen Referaten Beitrag zu einem Wettbewerb Durchführung von Experimenten mit schriftlicher Auswertung oder Vortrag oder Demonstration Vorstellung eines fremdsprachigen literarischen Werkes Erarbeitung von Aufgaben für einen Wettbewerb Konzipierung und Durchführung einer Arbeitsgemeinschaft
11 Die mündliche Leistungsfeststellung Die mündliche Leistungsfeststellung findet in einer Fremdsprache auf erhöhtem Anforderungsniveau statt. Ist das Fach Englisch oder Französisch schriftliches Prüfungsfach, muss in diesem Fach die mündliche Leistungsfeststellung erfolgen. Es sind zwei mündliche Leistungsfeststellungen zu erbringen, wenn beide Sprachen schriftliche Prüfungsfächer sind. Sie erfolgt als Gruppengespräch mit 2-4 Schülern/innen und hat eine Dauer von min. Sie wird im 2. Halbjahr der 12. Jahrgangsstufe abgelegt. Ziel: Nachweis fremdsprachlicher Handlungskompetenz in der Diskurs- und Interaktionsfähigkeit auf der Grundlage des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens Niveau B2. Die Aufgabenstellung der Leistungsfeststellung wird von der den Unterricht erteilenden Lehrkraft erarbeitet. Die Inhalte berücksichtigen die bisher im Unterricht der Qualifikationsphase bearbeiteten Themenfelder. Die Bewertung geht mit 33, 3 % in die Semesternote des Kurses ein.
12 Rücktritt Ein Rücktritt innerhalb der Qualifikationsphase ist nur möglich: wenn die Zulassung zur Abiturprüfung nicht mehr erreicht werden kann auf Antrag, wenn auf Grund eines längeren Unterrichtsversäumnisses oder aus anderen Gründen der Erwerb der allgemeinen Hochschulreife gefährdet ist Außerdem müssen die personellen und schulorganisatorischen Voraussetzungen gegeben sein und die Höchstverweildauer in der GOST darf nicht überschritten werden. Ein Rücktritt zur Verbesserung des Notendurchschnittes ist nicht möglich.
13 Ausblick: Abitur / Gesamtqualifikation
14 Aufgabenfelder - gymnasiale Oberstufe Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Deutsch Englisch Französisch Spanisch, Latein Kunst, Musik Darstellendes Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geografie Geschichte Geschichte bilingual Politische Bildung Wirtschaftswissenschaften Sport Mathematischnaturwissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematik Biologie Chemie Physik Informatik Technik
15 Belegverpflichtung - Qualifikationsphase Sprachlich-literarischkünstlerisches Aufgabenfeld Deutsch zwei Fremdsprachen Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld Geschichte und/oder Geschichte bilingual Geografie oder Politische Bildung oder Wirtschaftswissenschaften Sport Math.-Naturwissenschaftliches Aufgabenfeld Mathematik Biologie oder Chemie oder Physik Naturwissenschaft oder Informatik oder Technik Insgesamt sind pro Halbjahr 11 Fächer zu belegen; fünf Kurse auf erhöhtem Niveau, sechs Kurse auf grundlegendem Niveau. Kurse, die mit 0 NP abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt.
16 Die Abiturprüfungsfächer Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche Prüfungen und eine mündliche Prüfung. Dabei ist aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Fach zu wählen. Die schriftlichen Prüfungsfächer stammen aus dem Bereich mit erhöhtem Anforderungsniveau davon sind zwei der Fächer Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache zu wählen. Das mündliche Prüfungsfach wird aus den Fächern auf grundlegendem Anforderungsniveau gewählt (nicht wählbar ist Darstellendes Spiel).
17 Die Besondere Lernleistung Die Besondere Lernleistung kann zusätzlich als fünfte freiwillige Abiturprüfung gewählt werden. Ihr inhaltlicher Gegenstand darf nicht wesentlicher Bestandteil einer anderen (im Rahmen der Gesamtqualifikation zu berücksichtigenden) Leistung sein. Mit der Besonderen Lernleistung kann im Rahmen der Abiturprüfung ein Aufgabenfeld abgedeckt werden. Die Besondere Lernleistung umfasst die Erstellung einer schriftlichen Arbeit oder Dokumentation und ein Kolloquium und muss sich einem schulischen Fach zuordnen lassen.
18 Die Gesamtqualifikation In die Gesamtqualifikation gehen ein: die jeweils vier Halbjahreskurse der drei schriftlichen Abiturprüfungsfächern in doppelter Wertung, 30 Halbjahreskurse der übrigen Fächer auf grundlegendem und erhöhtem Niveau einschließlich der vier Halbjahreskurse des vierten Prüfungsfaches in einfacher Wertung Unter den einzubringenden Kursen müssen sich vier Halbjahreskurse in Deutsch, Mathematik, der fortgeführten Fremdsprache sowie in einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden. Das Gesamtergebnis der Qualifikationsphase wird gemäß Anlage 1 GOSTV berechnet. Die in den vier Fächern der Abiturprüfung erbrachten Leistungen werden in fünffacher Wertung eingebracht. Falls eine Besondere Lernleistung als 5. Abiturprüfung erbracht wird, werden die Leistungen der insgesamt fünf Abiturprüfungen in vierfacher Wertung eingebracht.
19 Räume Tutorien Frau Dr. Heldt R 016 Frau Bizer R 109 Herr Klötzer / Frau Hebestreit R 211 Herr Marenbach R 220
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